anl10-p1-stnbmgzertifizierungpsa
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen“
BMG April 2020 Stellungnahme zur Zertifizierung von PSA-Hilfsangeboten Aufgrund der aktuellen Verknappung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) begrüßt das Bundesministerium für Gesundheit die Initiativen Einzelner, die dazu beitragen dem Mangel an Schutzmasken zu begegnen. Gerade auch in der aktuellen Situation ist es dabei wichtig, Quali- tätsstandards einzuhalten, damit jede Schutzmaske ihren Zweck tatsächlich erfüllt. Das Deutsche Institut für Normung stellt dafür zurzeit die entsprechenden Normen für medizinische Ausrüs- tung zur Verfügung (https://www.din.de/de/din-und-seine-partner/presse/mitteilungen/covid- 19-din-stellt-normen-fuer-medizinische-ausruestung-zur-verfuegung-708596). Um den büro- kratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten und keine Zeit zu verlieren, besteht die Möglichkeit, beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Sonderzu- lassung zu beantragen. Das BfArM informiert auf seiner Internetseite dazu (https://www.bfarm.de/DE/Service/Presse/Themendossiers/Coronavirus/_node.html).