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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen

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Von:                                      Böhme, Boris, VIC6
Gesendet:                                 Montag, 6. April 2020 16:01
An:                                       Thürmer, Susanne, IA6
Cc:
Betreff:                                  WG: Aufbau einer inländischen Prüfungsinfrastruktur für Atemschutzmasken
                                          im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19


Liebe Frau Thürmer,

dies auch ZB4 zur Kenntnis.

Viele Grüße

Boris Böhme, VI D4

Von:               @bmas.bund.de [mailto:                 @bmas.bund.de]
Gesendet: Montag, 6. April 2020 13:04
Betreff: Aufbau einer inländischen Prüfungsinfrastruktur für Atemschutzmasken im Zusammenhang mit der
Ausbreitung von COVID-19

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dieser E-Mail möchten wir Sie vorab über eine E-Mail von Herrn Staatssekretär Böhning an die Chefs der Staats-
und Senatskanzleien sowie die obersten Arbeitsschutzbehörden informieren.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt die Bemühungen zur Eindämmung der weiteren
Verbreitung von COVID-19. Für das BMAS hat es höchste Priorität, die Funktionsfähigkeit des Gesundheits- und
Pflegebereichs, aber auch die Arbeitsfähigkeit vieler weiterer relevanten Branchen und Produktionszweige durch
ausreichende Versorgung mit persönlichen Schutzausrüstungen sicherzustellen.

Zur Bewältigung der aktuellen Krisenlage und mit Blick auf begrenzte Produktionsmengen im Inland ist es dringend
geboten, persönliche Schutzausrüstungen sowie sonstige Schutzausrüstungsgegenstände im Ausland zu kaufen und
nach Deutschland einzuführen, auch wenn sie kein vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren nach
europäischem Recht durchlaufen haben.
Vor diesem Hintergrund haben BMAS und BMG in einem gemeinsamen Schreiben vom 13. März 2020 empfohlen,
Schutzgüter und -ausrüstungen, soweit diese in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan
verkehrsfähig wären, auch in Deutschland als verkehrsfähig anzusehen, auch wenn diese keine CE-Kennzeichnung
tragen. Des Weiteren wurde in diesem Schreiben empfohlen, wenn die Verkehrsfähigkeit für einen der
vorgenannten Staaten nicht vorliegt, im Einzelfall durch geeignete Stellen, wie z. B. die notifizierten Stellen nach
Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen, zu überprüfen, ob die Güter den EU-
Schutzstandards entsprechen.

In der Bundesrepublik gibt es momentan lediglich drei private Prüfstellen, die im Bereich der dringend benötigten
Atemschutzmasken, diese Prüfungen durchführen können (
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privaten Prüfkapazitäten ist dringend erforderlich.

Wir müssen den Blick jedoch auch auf die staatliche Seite richten. Im Lichte dieser außerordentlichen Krisensituation
ist es u. E. unabdingbar, dass auch staatlicherseits Prüfmöglichkeiten geschaffen werden.

Herr Staatssekretär Böhning wird sich deshalb in einem Schreiben an die Länder wenden und darum bitten, die
Einrichtung solcher Prüfmöglichkeiten in den Ländern sehr wohlwollend zu prüfen. Der Aufbau einer
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Prüfinfrastruktur würde in der derzeitigen epidemischen Lage nationaler Trageweite zur schnellen Prüfung von PSA
und damit zur Entlastung der angespannten Versorgungslage beitragen. Nach Beendigung der Pandemie könnte die
Prüfanlage für Forschungszwecke und zur Unterstützung der Marktüberwachungsbehörden weiter betrieben
werden.

Nach unseren Recherchen kann die Firma                                                                      , ein
Kleinunternehmen mit etwa 15 Mitarbeitern, schlüsselfertige Prüfeinrichtungen in Kleinserien anbieten, mit der die
Prüfung der Durchlässigkeit des Filtermediums nach Abschnitt 7.9.2 der EN 149: 2001+A1:2009 (bzw. nach der in
Bezug genommenen EN 13274-7) durchgeführt werden kann. Die Kosten belaufen sich auf etwa              Euro pro
Prüfeinrichtung. Die Firma        bietet darüber hinaus eine persönliche Einweisung/Schulung in die Messtechnik
an.

Der Aufbau einer staatlichen Prüfinfrastruktur sollte in enger Abstimmung zwischen BMAS, BAuA und allen Ländern
erfolgen.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag


_______________________________________
Referat III b 5 - Produktsicherheit, Anlagen- und Betriebssicherheit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 99 527 -
Fax: 0228 / 99 527 -
E-Mail (pers.):           @bmas.bund.de
E-Mail:     @bmas.bund.de
http://www.bmas.bund.de




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