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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen“
Von: Ott, Ingrid, SBV Gesendet: Dienstag, 31. März 2020 08:19 An: Thürmer, Susanne, IA6; Stenger, Anja, Dr., IVD1 Cc: Betreff: WG: PSA/Corona - Auslegung der Empfehlung zum Inverkehrbringen von filtrierenden Halbmasken/Atemschutzmasken - BDI-Schreiben an BMG, BMAS, BMWi Anlagen: 2020-03-30 HL an Sts. Nußbaum BMWi.pdf Hallo, z.K….falls noch nicht bekannt. Viele Grüße Ingrid Ott, IVC5 Von: Dr., IVC5 Gesendet: Dienstag, 31. März 2020 08:06 An: Kopp, Dietmar, Dr., IVC5; Ott, Ingrid, IVC5 Betreff: WG: PSA/Corona - Auslegung der Empfehlung zum Inverkehrbringen von filtrierenden Halbmasken/Atemschutzmasken - BDI-Schreiben an BMG, BMAS, BMWi Zur Information. Viele Grüße , IVC5 Von: @bdi.eu [mailto: @bdi.eu] Gesendet: Dienstag, 31. März 2020 08:04 An: Cc: Betreff: PSA/Corona - Auslegung der Empfehlung zum Inverkehrbringen von filtrierenden Halbmasken/Atemschutzmasken - BDI-Schreiben an BMG, BMAS, BMWi Umweltausschuss AK Arbeitsstoffe AK Betriebssicherheitsverordnung AK Technikpolitik AK Stoffpolitik AK Immissionsschutz Mitgliedsverbände Landesvertretungen Sehr geehrte Damen und Herren, 1
mit unserer Mail vom 23.03.2020 hatten wir Sie über die „Empfehlung der BAuA zur Verwendung und zum Inverkehrbringen von filtrierenden Halbmasken/Atemschutzmasken und weiterer Persönlicher Schutzausrüstung“ informiert. Diese basiert auf einer „Empfehlung des BMG und des BMAS für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutz-gütern und -ausrüstungen ohne CE/NE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Ausbereitung von COVID-19". Zwischenzeitlich haben wir mehrerer Rückmeldungen erhalten, dass die Empfehlung, dass Masken, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig wären, derzeit auch in Deutschland als verkehrsfähig angesehen werden können, auch wenn diese keine CE-Kennzeichnung tragen, ihnen kein Konformitätsnachweis oder eine deutsche Betriebsanleitung beiliegt, derzeit nicht einheitlich interpretiert wird und verschiedene Stellen (z. B. Zoll- und Marktüberwachungsbehörden sowie ZLS) darauf hinweisen, dass die Empfehlung nur auf den medizinischen und pflegerischen Bereich begrenz sein. Auch vom BMAS haben wir auf Anfrage keine eindeutige Aussage zum Geltungsbereich der Empfehlung mehr erhalten. Wir haben dies sowie die zahlreichen Rückmeldungen zu massiven Versorgungsengpässen mit PSA in den Unternehmen zum Anlass genommen, das Thema mit einem hochrangigem Schreiben gegenüber dem BMAS, dem BMG und dem BMWi zu adressieren. Das Schreiben, welches wir gestern an die Staatssekretäre, Böhning, Steffen und Nußbaum gesendet haben, erhalten Sie zu Ihrer Information und der Anlage. In diesem Schreiben fordert der BDI die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Sicherstellung der PSA-Versorgung in den Unternehmen zu ergreifen, um Produktionsausfälle – insbesondere in kritischen Bereichen – zu vermeiden. Hierzu sollte dringend klargestellt werden, dass die „Empfehlung für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen ohne CE/NE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Ausbereitung von COVID- 19" nicht nur auf den medizinischen und pflegerischen Bereich begrenzt ist. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Freundliche Grüße _____________________________________________ Von: Gesendet: Montag, 23. März 2020 17:45 An: Cc: Betreff: PSA/Corona - Informationen der BAuA zum Inverkehrbringen von filtrierenden Halbmasken/Atemschutzmasken Umweltausschuss AK Arbeitsstoffe AK Betriebssicherheitsverordnung AK Technikpolitik AK Stoffpolitik AK Immissionsschutz Mitgliedsverbände Landesvertretungen Sehr geehrte Damen und Herren, die BAuA hat auf ihrer Website „Antworten zur Verwendung und zum Inverkehrbringen von filtrierenden Halbmasken/Atemschutzmasken und weiterer Persönlicher Schutzausrüstung“ vröffentlicht: 2
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/FAQ-PSA/FAQ_node.html Hier empfiehlt die BAuA , sofern keine CE-gekennzeichneten Masken zur Verfügung stehen, bis auf Weiteres für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich den Einsatz von Masken, die mindestens dem NIOSH- Standard N95 (https://www.cdc.gov/niosh/npptl/topics/respirators/disp_part/respsource1quest2.html) entsprechen. Wie bereits in unserer Mail vom 20.03.2020 erläutert, ermöglicht die Empfehlung, dass Masken, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig wären, derzeit auch in Deutschland als verkehrsfähig angesehen werden können, auch wenn diese keine CE-Kennzeichnung tragen, ihnen kein Konformitätsnachweis oder eine deutsche Betriebsanleitung beiliegt. Hierbei muss jedoch sichergestellt werden, dass diese Produkte nur von medizinischen und pflegerischen Fachkräften für die Dauer der derzeitigen Gesundheitsbedrohung durch die Corona-Pandemie verwendet werden. Sollte die Verkehrsfähigkeit für eine der vorgenannten Staaten nicht vorliegen, muss im Einzelfall, z. B. durch eine notifizierte Stelle überprüft werden, ob die Masken den EU-Schutzstandards entsprechen. Informationen zur Kennzeichnung von Masken aus USA, Kanada, Australien/Neuseeland, Japan sind ebenfalls auf der Website der BAuA verfügbar: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/FAQ- PSA/pdf/Kennzeichnung-Masken.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Freundliche Grüße | Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Breite Straße 29 | 10178 Berlin W. www.bdi.eu | Facebook | Instagram | Twitter | Youtube W. BDI-Newsletter „Energie-Klima-Umwelt“ W. BDI-Broschüre „Technischer Arbeitsschutz“ Member Association of BUSINESSEUROPE Datenschutzerklärung Zur Erfüllung unserer Informationspflichten bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzbestimmungen. Dort finden Sie auch Erläuterungen, wie Sie Ihre Rechte als Betroffener (z.B. Auskunfts-, Berichtigungs- oder Widerspruchsrechte) geltend machen können. Mit einer Mail an Adressen@bdi.eu können Sie sich von dem Informationsdienst abmelden. Disclaimer Dieser Link führt Sie auf ein Internetangebot des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. Dieses kann Links und Banner enthalten, die auf Internetseiten anderer Anbieter verweisen. Wenn Sie diesen Links folgen, verlassen Sie das Angebot des BDI. Der BDI übernimmt weder Verantwortung für die Richtigkeit der auf der angesteuerten Internetseite bereit gestellten Informationen, noch macht er sich deren Inhalt zu Eigen oder teilt unbedingt die dort vertretenen Meinungen. Der BDI ist für diese fremden Inhalte nicht verantwortlich und übernimmt insoweit keine Haftung. 3