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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation rund um die Auswahl der CPA-Prüfstellen / geeigneten Stellen

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Von:                                    Ott, Ingrid, SBV
Gesendet:                               Dienstag, 31. März 2020 08:19
An:                                     Thürmer, Susanne, IA6; Stenger, Anja, Dr., IVD1
Cc:
Betreff:                                WG: PSA/Corona - Auslegung der Empfehlung zum Inverkehrbringen von
                                        filtrierenden Halbmasken/Atemschutzmasken - BDI-Schreiben an BMG,
                                        BMAS, BMWi
Anlagen:                                2020-03-30 HL an Sts. Nußbaum BMWi.pdf


Hallo,

z.K….falls noch nicht bekannt.

Viele Grüße
Ingrid Ott, IVC5




Von:                 Dr., IVC5
Gesendet: Dienstag, 31. März 2020 08:06
An: Kopp, Dietmar, Dr., IVC5; Ott, Ingrid, IVC5
Betreff: WG: PSA/Corona - Auslegung der Empfehlung zum Inverkehrbringen von filtrierenden
Halbmasken/Atemschutzmasken - BDI-Schreiben an BMG, BMAS, BMWi

Zur Information.

Viele Grüße
               , IVC5




Von:        @bdi.eu [mailto:      @bdi.eu]
Gesendet: Dienstag, 31. März 2020 08:04
An:
Cc:
Betreff: PSA/Corona - Auslegung der Empfehlung zum Inverkehrbringen von filtrierenden
Halbmasken/Atemschutzmasken - BDI-Schreiben an BMG, BMAS, BMWi

Umweltausschuss
AK Arbeitsstoffe
AK Betriebssicherheitsverordnung
AK Technikpolitik
AK Stoffpolitik
AK Immissionsschutz
Mitgliedsverbände
Landesvertretungen


Sehr geehrte Damen und Herren,

                                                        1
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mit unserer Mail vom 23.03.2020 hatten wir Sie über die „Empfehlung der BAuA zur Verwendung und zum
Inverkehrbringen von filtrierenden Halbmasken/Atemschutzmasken und weiterer Persönlicher Schutzausrüstung“
informiert. Diese basiert auf einer „Empfehlung des BMG und des BMAS für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit
von Schutz-gütern und -ausrüstungen ohne CE/NE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Ausbereitung von
COVID-19".

Zwischenzeitlich haben wir mehrerer Rückmeldungen erhalten, dass die Empfehlung, dass Masken, die in den
Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig wären, derzeit auch in Deutschland
als verkehrsfähig angesehen werden können, auch wenn diese keine CE-Kennzeichnung tragen, ihnen kein
Konformitätsnachweis oder eine deutsche Betriebsanleitung beiliegt, derzeit nicht einheitlich interpretiert wird und
verschiedene Stellen (z. B. Zoll- und Marktüberwachungsbehörden sowie ZLS) darauf hinweisen, dass die
Empfehlung nur auf den medizinischen und pflegerischen Bereich begrenz sein. Auch vom BMAS haben wir auf
Anfrage keine eindeutige Aussage zum Geltungsbereich der Empfehlung mehr erhalten.

Wir haben dies sowie die zahlreichen Rückmeldungen zu massiven Versorgungsengpässen mit PSA in den
Unternehmen zum Anlass genommen, das Thema mit einem hochrangigem Schreiben gegenüber dem BMAS, dem
BMG und dem BMWi zu adressieren. Das Schreiben, welches wir gestern an die Staatssekretäre, Böhning, Steffen
und Nußbaum gesendet haben, erhalten Sie zu Ihrer Information und der Anlage.

In diesem Schreiben fordert der BDI die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Sicherstellung der PSA-Versorgung in
den Unternehmen zu ergreifen, um Produktionsausfälle – insbesondere in kritischen Bereichen – zu vermeiden.
Hierzu sollte dringend klargestellt werden, dass die „Empfehlung für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von
Schutzgütern und -ausrüstungen ohne CE/NE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Ausbereitung von COVID-
19" nicht nur auf den medizinischen und pflegerischen Bereich begrenzt ist.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Freundliche Grüße




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Von:
Gesendet: Montag, 23. März 2020 17:45
An:
Cc:

Betreff: PSA/Corona - Informationen der BAuA zum Inverkehrbringen von filtrierenden
Halbmasken/Atemschutzmasken


Umweltausschuss
AK Arbeitsstoffe
AK Betriebssicherheitsverordnung
AK Technikpolitik
AK Stoffpolitik
AK Immissionsschutz
Mitgliedsverbände
Landesvertretungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die BAuA hat auf ihrer Website „Antworten zur Verwendung und zum Inverkehrbringen von filtrierenden
Halbmasken/Atemschutzmasken und weiterer Persönlicher Schutzausrüstung“ vröffentlicht:
                                                          2
2

https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/FAQ-PSA/FAQ_node.html

Hier empfiehlt die BAuA , sofern keine CE-gekennzeichneten Masken zur Verfügung stehen, bis auf Weiteres für
Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich den Einsatz von Masken, die mindestens dem NIOSH-
Standard N95 (https://www.cdc.gov/niosh/npptl/topics/respirators/disp_part/respsource1quest2.html)
entsprechen.

Wie bereits in unserer Mail vom 20.03.2020 erläutert, ermöglicht die Empfehlung, dass Masken, die in den
Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig wären, derzeit auch in Deutschland
als verkehrsfähig angesehen werden können, auch wenn diese keine CE-Kennzeichnung tragen, ihnen kein
Konformitätsnachweis oder eine deutsche Betriebsanleitung beiliegt. Hierbei muss jedoch sichergestellt werden,
dass diese Produkte nur von medizinischen und pflegerischen Fachkräften für die Dauer der derzeitigen
Gesundheitsbedrohung durch die Corona-Pandemie verwendet werden. Sollte die Verkehrsfähigkeit für eine der
vorgenannten Staaten nicht vorliegen, muss im Einzelfall, z. B. durch eine notifizierte Stelle überprüft werden, ob die
Masken den EU-Schutzstandards entsprechen.

Informationen zur Kennzeichnung von Masken aus USA, Kanada, Australien/Neuseeland, Japan sind ebenfalls auf
der Website der BAuA verfügbar: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/FAQ-
PSA/pdf/Kennzeichnung-Masken.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Freundliche Grüße



                              | Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit
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