e-mailvom20-04-23

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation zur BfJ-Fachaufsichtsbeschwerde

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Von:                            <schaefer-al@bmj.bund.de>
An:                             Wessely Kirstin <Kirstin. Wessely@BfJ. Bund. de>

cc:                             <moselage-cl@bmj.bund.de>; <IIIB7@bmj.bund.de>
Gesendet am:                    20. 04. 2023 14:07:46
Betreff:                        AW: Ihre E-Mail vom 16. März 2023



LiebeFrauWessely,

anbei sende ich Dmen unsere heutigen Antworten an               _-            z. K.

Viele Grüße
Im Auftrag
Alexander Schäfer




--Ursprüngliche Nachricht--
Von: Kirstin.Wessely@BfJ.Bund.de <Kirstm.Wessely@Bff.Bund.de>
Gesendet: Freitag, 14. April 2023 09:08
An: Schäfer, Alexander - IIIB7 - <schaefer-al@bmj. bund. de>
Cc: Moselage, Claü'e<moselage-cl@bmj.bund.de>; Sabine.Quink@bfi.bund.de; Delvina.Kozhani@BO.Bund.de;
Bernhard. Borsche@BO. Bund. de
Betreff: AW: Dire E-Mail vom 16. März2023

LieberHerr Dr. Schäfer,

anliegendübersendeich die StellungnahmedesBfJzu denFachaufsichtsbeschwerdenvon             und
           im Zusammenhangmit dem Bußgeldverfahrengegen denAnbietervon Twitterwegensystemischen
Versagens im Beschwerdemanagement.

FürRückfragenstehenwir gernezur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrag

Ktrstin Wessely

Referatsleiterin
Referat Vffl 3
Aufsicht übersozialeNetzwerkeund
EU-Korisultationsverfahrennach demNetzDG

Tel. : +49-228-410-6585
Fax: +49-228-410-5050
kirstm. wessely@bfi .bimd. de
www. bundesjustizamt. de

Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99-103

                                                                                                       346
1

53113 Bonn

DATENSCHUTZ
Informationen gemäßArtikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung und § 55 des Bundesdatenschutzgesetzes
sindin derDatenschutzerklärungaufderIntemetseitedesBundesamtsfiir Justizveröffentlicht.



--Ursprüngliche Nachricht--
Von: schaefer-al@bmj. bund. de <schaefer-al@bmj. bund. de>
Gesendet:Dienstag,21.März2023 17:13
An: WesselyKirstin<Kirstin.Wessely@BO.Bund.de>
Cc: BorscheBernhard<Bemhard.Borsche@BfT.Bund.de>;IIIB7@bmj.bimd.de
Betreff: WG: Ihre E-Mail vom 16. März 2023

LiebeFrauWessely,



ichbitte Sieum StellungnahmezumbeigefügtenVorgangbis zum 14.April 2023.



Viele Grüße

Im Auftrag



Dr. Alexander Schäfer




Leiter des Referates III B. 7

Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Telekommunikations- und Medienrecht;

Digitaler Gewaltschutz; E-Privacy



Postanschrift: 11015 Berlin

Dienstgebäude:LeipzigerStr. 127-128, 10117Berlin

Telefon:+49 30 18 580 9327

Mobil:

E-Mail: schaefer-al@bmj. bund. de

Internet: www.bmj. de




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Von: Poststelle BMJ<Poststelle@bmj.bund.de<mailto:Poststelle@bmj.bund.de> >
Gesendet: Montag, 20. März 2023 07:28
An: Referat IIIB7 <IIIB7@bmj. bund. de <mailto:IIIB7@bmj. bund. de> >
Betreff; WG: Dire E-Mail vom 16. März 2023




Von:
Gesendet: rreitag, i /. iviaiz,^\)^j ^-»:iö
An: Poststelle BMJ<Poststelle@bmj.bund.de <mailto:Poststelle@bmj.bund.de> >
Cc:



 etrei . wd:      eE-Mailvom 16. März2ü J




Sehr geehrte Damen und Herren,



ichbitte m diesemFallum eineWeiterleitungan dieAbteilungIIIB7, sollte diesenicht diebeaufsichtigende
AbteilungdesBÖhinsichtlichNetzDG-Themensein, sobitte ichum eine'korrekteWeiterleitungzurjuristisch
fundierten Beantwortung meines Auskunftsersuchen.



DieVerweigerungderErteilungeinerAuskunft hinsichtlicheigensgetätigterAnzeigengegen dieTwitter
InternationalCompanywegenVerstoßesgegendasNetzwerkdurchsetzungsgesetzdurchmeinePersonerscheintmir
rechtlich fragwürdig,           undichhaben seit September2022mehr als 800NetzDG-BeschwerdendemBfl
übermittelt, in keinemunsere a e zu fragwürdigenEntscheidungenderTwitter InternationalCompanyerfolgte
bisher eine abschließende Rückmeldung, in nahezu allen Fällen erhielten wir trotz Wunsches kein Aktenzeichen
übermittelt. Ebenso erhielten wir nahezu keine Eingangsbestätigungen, sodass für mmdestens die in diesem Jahr
getätigten Anzeigen unklar ist, ob ein Aktenzeichen und somit ein Prüffall sogar angelegt worden ist.



Sachstandsanfragenmit derBitte zurÜbermittlungderAktenzeichen(unddamiteinhergehendauch
Eingangsbestätigungen), werden, wie Sie unten sehen, verweigert. Stattdessen weist man aufBußgeldleitlinien hin,
welchenicht Bestandteilmeiner Anfi-agewaren.



Bis heutehabeichnur überSekundärquellen(InnenausschussdesBundestages)erfahren,dassdasJustizministerium
von unserem Aktivismus weiß und man da genauer hinschauen möchte.




                                                                                                                   348
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Ich entnehmeden Bußgeldleitlinien,dass die zunehmendeDauerdesVerfahrenssichstrafmilderndauswirkenkann
und hegemittlerweile aufgrund der ungenügenden Informationspolitik den Verdacht einer möglichen
Verfahrensverschleppung seitens des BfJ, welches der Twitter International Company im Falle emer
BußgelderteilungfinanziellzuGutekommt.



Ich verlange von Ihnen alsAufsichtsbehörde, dass Sie die Durchsetzung meines Anliegens (Sachstand zu meinen
Fällen) ermöglichen undreiche Beschwerde gegen die Entscheidung bzw. Mitteilung des Bundesamt fürJustiz ein.
Zudem bitte ich um eine mögliche Beschleunigung des Verfahrens, schließlich sollte mindestens seit Ende des
letzten JahrengenügendBeschwerdenzumNachweiseinessystemischenVersagensvorliegen.



Ichweisezudemdaraufhm, dassdieseE-Mail einem erweitertenAdressatenkreiszugänglichgemachtwird.



Bitte bestätigenSiemir denErhaltdieserEmailvorab.



Mit freundlichen Grüßen,




Gesendetvon WorkspaceONEBoxer



.

    ---Weitergeleitete Nachricht----
Von-
Datum: 17. 03. U      :33
Betreff: IhreE-Mail vom 16. März2023
An: netzdg@bQ.bund.de<mailto:netzdg@b^.bund.de>
CC: poststelle@bmj. bund.d
<mailto:poststelle@bmj. bund. de


Sehr geehrtes Bundesamt fiir Justiz,



zu einer SachstandsmitteilunggehörtmindestensdieAuskunftüberdenEingangder spezifischenAnzeigen(Datum
der Anzeige) mit chronologischer Mitteilung einer Bearbeitungstandes, sowie die entsprechende Mitteilimg des
Aktenzeichens. Ein Mitarbeiter Ihres Hauses erklärte mir bereits telefonisch, dass pro Meldung ein Einzelfall in
Ihrem System angelegt wird, es sollte also mindestens möglich sein mir die Aktenzeichens zu nennen ohne in
irgendeiner Art und Weise den Bearbeitungstand mitzuteilen. Zudem bitte ich Sieum eine rechtlich fimdierte
Begründung inwiefern die Auskunft zu einem Sachstand verweigert wird. Ich bitte hier explizit um eine Mitteilung
der hier zuü-efFendenGesetzespassage/n.




                                                                                                                   349
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DieAktenzeichensollten im Übrigenungefährwiefolgt,aussehen:


VIII- 2 4090/2 -10-2 - 3 NetzDGOxxx/202x



Daich zu denmeistenAnzeigenmeinerseitszu KEINERZeit eineEingangsbestätigungmitNennungeines
Aktenzeichenswieoben angegebenerhalten habe(es erfolgte keineRückmeldung)undsiemir eineAuskunft
verweigern,kannichhiernur davonausgehen,dassdiesebeiIhnennichtangelegtwordensind(Mindestens
betreffenddieMeldungenausdiesemJahr)undwerdeentsprechendprüfen,welcheSchrittehiereingeleitetwerden
können.




Ichbitte erneutumNennungdermirgefordertenDaten,dieFrist setzeichweiterhinaufden 30.03.2023



Mit freundlichen Grüßen




Gesendet von Workspace ONEBoxer



Am 17. 03. 2023 18:20 schrieb NetzDG@bfi. bimd. de <mailto:NetzDG@bfj. bund. de> .

Sehr geehrter

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. März 2023, in welcher Sie erneut um Sachstandsmitteilung zu Ihren Meldungen
über rechtswidrige Inhalte aufTwitter bitten.

DasBundesamtfürJustizprüftunter Berücksichtigungaller von IhnengemeldetenInhalte,ob dem Anbietervon
Twitter Verstößenach demNetzDGwegen systeinischenVersagensim Beschwerdemanagementnachgewiesen
werden können, vgl. zum Nachweis eines systemischen Versagens: NetzDG-Bußgeldleitlinien vom 22. März2018,
S. 7f. abrufbar unter:
https://www.bmj. de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Fokusfhemen/NetzDG_Bu%C3%9Fgeldleitlinim.pdf?_bl
ob=publicationFile&v=5
<https://www.bmj. de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Fokusthemen/NetzDG_Bu%C3%9Fgeldleitlmien.pdf?_
blob=publicationFüe&v=5> .

Diese Prüfung dauert aufgrund der großenAnzahl der von Ihnen und anderen Nutzerümen und Nutzem gemeldeter
Inhalte noch an. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wü-zu laufenden Vorermittlungs- und Bußgeldverfahren keine
Auskunft geben können. Zu gegebenem Zeitpunkt werden. Sie selbstverständlich überdasErgebnis der Ermittlungen
informiert. Bis dahinbitten wirum Geduld.

Mit fi-eundlichen Grüßen



Im Auftrag


                                                                                                                   350
5

Referat VIII 2

Bundesamt für Justiz
Adenauerallee99-103
53.113 Bonn .

Tel. : +49(0)228 99410- 6800
Fax.:+49(0)228410-5050
E-Mail:NetzDG@bfi.bund.de <mailto:NetzDG@b^.bund.de>
Internet: www.bundesjustizamt.de<http://www.bundesjustizamt.d0

Postanschrift:
Bundesamt für Justiz
53094 Bonn

Besucher- und Lieferanschrift:
Adenauerallee99-103
53113 Bonn

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Von:                             <schaefer-al@bmj. bund. de>
     An:
     cc:                              <IIIB7@bmj. bund. de>
     Gesendet am:                     20. 04. 202313:55:08
     Betreff:                         WG: Ihre E-Mailvom 16. März2023

    fflB7-6ll700#00003#0011#0001


    Sehrgeehrter

    ich bedankemich fiir Dn-eE-Mailvom 16. März2023 an das Bundesministeriumder Justiz, in der Sie ein
    EinschreitenderFachaufsichtgegenüberdemBundesamtfürJustiz(Bflf) imHmblickaufdieausIhrerSicht
    unzureichendenReaktionenderBehördeaufIhreEingabenverlangen.,

    ZunächsteinmalmöchteichmichfürdieHundertenvon Meldungenandas BfJbedanken, m denenSie auf
    InhalteinsozialenNetzwerkenhingewiesenhaben,die siedenDiensteanbietemals rechtswidriggemeldethatten,
    von diesenabernichtgelöschtodergesperrtwurden. Mit diesenMeldungenleistenSieeinenwichtigenBeitrag,
    damit das Böüberwachenkann, ob dieDiensteanbieterihrenPflichtennachdemNetzwerkdurchsetzungsgesetz
    (NetzDG) nachkommen.

    Wie Sieder Pressemitteüung de&BfJ vom 4. April 2023 entnehmen konnten, hat das Bü inzwischen mit einer
    Anhörung einBußgeldverfahren gegenTwitter eröf&iet. DemAnbieter wird vorgeworfen, gegendie gesetzliche
    Pflicht zum Umgang mit Beschwerden überrechtswidrige Inhalte verstoßenzuhaben. DemB£Twaren gerade
    auchvonDmen zahlreicheInhaltegemeldetworden, dieaufTwitterveröfifentüchtwurden,nachEinschätzung
    derBehörderechtswidrigsindundtrotzNutzerbeschwerdennichtinnerhalbdergesetzüchvorgesehenenFristen
    vom Anbieter gelöscht oder gesperrt wurden. Das Bühatvorüegend einen zeitlichen und sachlichen
    ZusammenhangzwischendengemeldetenInhaltenfestgestellt, weilsie sämtlichin einemZeitraumvon
    September 2022 bis Januar2023 aufTwitter veröffentlicht wurden und gegen eine einzetae Person gerichtete
    Beleidigungen mit Bezug zu Antisemitismus darsteüen.

    Ichhabedas BfJgebeten, zuIhrerEingabevom 16. März2023 Stelhmg zunehmen. AufGrundlage der
    Stellungnahme sehe ichkeine Veranlassung, formelle Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen.

    Das BÜhat dargelegt. Ihnenzwarkeine Eingangsbestätigungen zudeneinzelnen Meldungen, am4. Oktober und
    23. Dezember2023 abereineSarmoelbestätigungübennitteltzuhaben.VordemHintergrundder^elzahlder
    Einzeleingaben erscheint es vertretbar, aufEingangsbestätigungen injedem EinzeUällzuverzichten und
    Sammelbestätigungen vorzunehmen. Füreine zwingende Mitteüung eines Aktenzeichens istkeine
    Rechtsgrundlageersichtlich.

    DasBÜhatauchdaraufhingewiesen,mehrfachmit Ihnenin schriftüchem[undtelefonischem]Kontakt
    gestanden zuhaben. Ein gesetzlicher Auskunftsanspruch überden Stand des Verfahrens steht bei
    Ördnungswidrigkeitenderverletzten Person zu. Dies trifft aufSienicht zu. EineabschüeßendeRückmeldung ist
.   außerdemschondeswegennichtmöglich,dadasBußgeldverfahrengegenTwitternochnichtbeendetistund
    diePrüfimgenwegenderweiterengemeldetenInhaltenochandauern. .

    EmeVerfahrensverscMeppungdurchdasBÖliegtnichtvor. NachAuskunftdes B£Twurdenaüegemeldeten
    Inhalteunverzüglichgesichtetund diesbezüglicheBeweisegesichert. In dieBearbeitungwarenalle
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des B£T im Bußgeldbereich einbezogen. Dabeiwurden die von Ihnen
    gemeldeten Inhalte prioritär bearbeitet/um einBußgeldverfahren vorzubereiten. Ichbedaure, wennnachaußen
    möglicherweise ein anderer Eindruck entstanden ist.

    Auch wenn ich vor diesem Hintergrund keine Veranlassung sehe, formelle Aufsichtsmaßnahmen gegen das BfS
    zuergreifen, werde ich dasBfJ gleichwoU dazuauffordern, aufeme zeitnaheund bürgerfreundliche
                                                                                                               352
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KommunikationgegenüberdenmeldendenPersonenzuachten. SoHtediediesbezüglichePraxisdes BÜauch
künftig aus Ihrer Sicht nicht zufiiedensteUend sein, können Sie sich erneut an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
ImAuftrag

Dr. Alexander Schäfer

Leiter des Referates III B 7
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Telekonununikations-und Medienrecht;
DigitalerGewaltschutz;E-Privacy

Postanschrift: 11015 Berlin
Dienstgebäude:LeipzigerStr. 127-128, 10117Berlin
Telefon: 4930185809327
Mobü:
E-Maü:scüaeter-al(fiyümj. und.de
Internet: www. bmj. de




Von:
Gesendet:Freitag,        März      23:16
An: Poststelle BMJ <Poststeüe®,bmi. bund. de>
Cc-

 etreff: Fwd: Ihre E-Mail vom 16. März U 3


SehrgeehrteDamenundHerren,

ich bitte in diesem Fall um eine Weiterleitung an die Abteilung ffl B7, sollte diese nicht die
beaufsichtigende Abteilung des BÜhinsichtlich NetzDG-Themen sein, so bitte ich um eine korrekte
Weiterleitung zurjuristisch fundierten Beantwortung meines Auskunftsersuchen.

Die Verweigemng der Erteilung einer Auskunft hinsichtlich eigens getätigter Anzeigen gegen die
Twitter International Company wegen Verstoßes gegen dasNetzwerkdurchsetzungsgesetz durch
meine Person erscheint mir rechtlich fragwürdig,             und ich haben seit September 2022,
mehr als 800NetzDG-BeschwerdendemBf! ubennittelt, in keinemunsereFällezu fragwürdigen
Entscheidungen der Twitter International Company erfolgte bisher eine abschließendeRückmeldung,
in nahezu allen Fällen erhielten wir trotz Wunsches kein Aktenzeichen übennittelt. Ebenso erhielten
wir nahezu keine Eingangsbestätigungen, sodass fiir mindestens die in diesem Jahr getätigten
Anzeigen unklar ist, ob ein Aktenzeichen und somit ein Prüffall sogar angelegt worden ist.

Sachstandsanfragen mit der Bitte zur Übermittlungder Aktenzeichen (und damit einhergehend auch
Eingangsbestätigungen), werden, wie Sieunten sehen, verweigert. Stattdessen weist man auf
Bußgeldleitlinien hin, welche nicht Bestandteil meiner Anfrage waren.

Bis heute habe ich nur über Sekundärquellen (Innenausschuss des Bundestages) erfahren, dass das
Justizministeriumvon unseremAktivismus weißundman dagenauerhinschauenmöchte.

Ich entnehme den Bußgeldleitlinien, dass die zunehmende Dauer des Verfahrens sich strafinildemd
auswirken kann und hege mittlerweile aufgmnd der ungenügenden Informationspolitik den Verdacht
einer möglichen Verfahrensverschleppung seitens des BÜ,welches der Twitter International
                                                                                                      353
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Company im Falle einer Bußgelderteilung finanziell zu Gutekommt.

Ichverlange von Ihnen als Aufsichtsbehörde, dass Sie die Durchsetzung meines Anliegens
(SachstandzumeinenFällen) ermöglichenundreicheBeschwerde gegendieEntscheidungbzw.
Mitteilung des Bundesamt für Justiz ein. Zudem bitte ichum eine mögliche Beschleunigung des
Verfahrens, schließlichsollte mindestens seit Ende desletzten JährengenügendBeschwerden zum
Nachweis eines systemischen Versagens vorliegen.

Ich weise zudem daraufhin, dass diese E-Mail einem erweiterten Adressatenkreis zugänglich
gemacht wird.

Bitte bestätigen Siemir denErhalt dieserEmail vorab.

Mit freundlichenGrüßen,




GesendetvonWorkspaceONEBoxer

----Weitereeleitete Nachricht----
Von:
Datum:                ^-. 55
Betreff: ttre E-Mail vom 16. März2023
An: netzdg(3lbf] .bund.de
CC: poststelleßlbmj. bund. de
  Sehr geehrtes Bundesamt für Justiz,

 zu einer Sachstandsmitteilung gehört mindestens die Auskunft über den Eingang der spezifischen
 Anzeigen (Datum der Anzeige) mit chronologischer Mitteilung einer Bearbeitungstandes, sowie
 die entsprechende Mitteilung des Aktenzeichens. Ein Mitarbeiter Ihres Hauses erklärte mir bereits
 telefonisch, dasspro Meldung einEinzelfall in Üu-emSystem angelegt wird, es sollte also
 mindestens möglich sein mir die Aktenzeichens zu nennen ohne in irgendeiner Art und Weise den
 Bearbeitungstand mitzuteilen. Zudem bitte ich Sieum eine rechtlich fundierte Begründung
 inwiefern die Auskunft zu einem Sachstand verweigert wird. Ich bitte hier explizit um eine
 Mitteilung derhier zutreffenden Gesetzespassage/n.

 DieAktenzeichen sollten im Übrigenungefährwiefolgt aussehen:

 Vffl - 2 4090/2 -10-2-3 NetzDG Oxxx/202x

 Daichzu denmeisten Anzeigenmeinerseits zu KEDSTERZeit eine Eingangsbestätigung mit
 Nennung einesAktenzeichens wieobenangegebenerhaltenhabe(es erfolgte keineRückmeldung)
 und sie mir eine Auskunft verweigern, kaim ich hier nur davon ausgehen, dass diese bei Dmen nicht
 angelegt worden sind (Mindestens betreffend die Meldungen aus diesem Jahr) und werde
 entsprechend prüfen, welche Schritte hier eingeleitet werden können.

 Ichbitte erneut um Nennung dermir geforderten Daten, die Frist setze ichweiterhin aufden
 30.03.2023.

 Mit freundlichenGrüßen
                                                                                                     354
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Gesendetvon WorkspaceONEBoxer

Aml7. 03.2023 18:20 schriebNetzDGßi.bfi .bund.de-

i Sehr geehrter ,

 vielen Dank für Du-eE-Mail vom 16. März 2023, in welcher Sie erneut um Sachstandsmitteilung
 zu IhrenMeldungenüberrechtswidrigeInhalteaufTwitterbitten.

 Das Bundesamt für Justizprüft unter Berücksichtigung aller von Dmen gemeldeten Inhalte, ob
 dem Anbieter von Twitter Verstößenach dem NetzDG wegen systemischen Versagens im
 Beschwerdemanagementnachgewiesenwerdenkönnen,vgl. zumNachweiseinessystemischen
 Versagens:NetzDG-Bußgeldleitlinienvom 22. März2018, S. 7f. abmfbarunter:
 https://www. bmj. de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Fokusthemen/NetzDG_Bu%C3%9Fg
 eldleitlinien.pdf? blob publicationFile&v 5

 DiesePrüfungdauertaufgmnddergroßenAnzahldervon UrnenundanderenNutzerinnenund
 NutzemgemeldeterInhaltenochan. Ichbitte um Verständnisdafür,dasswir zu laufenden
 Vorermittlungs-undBußgeldverfahrenkeine Auskunft gebenkönnen.Zu gegebenemZeitpunkt
 werdenSieselbstverständlichüberdasErgebnisderErmittlungeninformiert. Bis dahinbitten
 wir um Geduld.

 Mit freundlichen Grüßen



 Im Auftrag
 Referat Vffl 2

 Bundesamt für Justiz
 Adenauerallee 99 -103
 53113 Bonn

 Tel. : +49 (0)228 99410 - 6800
 Fax. :+49 (0)228 410-5050
 E-Mail: NetzDGr%b^. bund. de
 Internet: www.buiidesiustizamt.de


 Postanschrift:
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