e-mailvom20-04-23
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation zur BfJ-Fachaufsichtsbeschwerde“
Von: <schaefer-al@bmj.bund.de> An: Wessely Kirstin <Kirstin. Wessely@BfJ. Bund. de> cc: <moselage-cl@bmj.bund.de>; <IIIB7@bmj.bund.de> Gesendet am: 20. 04. 2023 14:07:46 Betreff: AW: Ihre E-Mail vom 16. März 2023 LiebeFrauWessely, anbei sende ich Dmen unsere heutigen Antworten an _- z. K. Viele Grüße Im Auftrag Alexander Schäfer --Ursprüngliche Nachricht-- Von: Kirstin.Wessely@BfJ.Bund.de <Kirstm.Wessely@Bff.Bund.de> Gesendet: Freitag, 14. April 2023 09:08 An: Schäfer, Alexander - IIIB7 - <schaefer-al@bmj. bund. de> Cc: Moselage, Claü'e<moselage-cl@bmj.bund.de>; Sabine.Quink@bfi.bund.de; Delvina.Kozhani@BO.Bund.de; Bernhard. Borsche@BO. Bund. de Betreff: AW: Dire E-Mail vom 16. März2023 LieberHerr Dr. Schäfer, anliegendübersendeich die StellungnahmedesBfJzu denFachaufsichtsbeschwerdenvon und im Zusammenhangmit dem Bußgeldverfahrengegen denAnbietervon Twitterwegensystemischen Versagens im Beschwerdemanagement. FürRückfragenstehenwir gernezur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag Ktrstin Wessely Referatsleiterin Referat Vffl 3 Aufsicht übersozialeNetzwerkeund EU-Korisultationsverfahrennach demNetzDG Tel. : +49-228-410-6585 Fax: +49-228-410-5050 kirstm. wessely@bfi .bimd. de www. bundesjustizamt. de Bundesamt für Justiz Adenauerallee 99-103 346
53113 Bonn DATENSCHUTZ Informationen gemäßArtikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung und § 55 des Bundesdatenschutzgesetzes sindin derDatenschutzerklärungaufderIntemetseitedesBundesamtsfiir Justizveröffentlicht. --Ursprüngliche Nachricht-- Von: schaefer-al@bmj. bund. de <schaefer-al@bmj. bund. de> Gesendet:Dienstag,21.März2023 17:13 An: WesselyKirstin<Kirstin.Wessely@BO.Bund.de> Cc: BorscheBernhard<Bemhard.Borsche@BfT.Bund.de>;IIIB7@bmj.bimd.de Betreff: WG: Ihre E-Mail vom 16. März 2023 LiebeFrauWessely, ichbitte Sieum StellungnahmezumbeigefügtenVorgangbis zum 14.April 2023. Viele Grüße Im Auftrag Dr. Alexander Schäfer Leiter des Referates III B. 7 Bundesministerium der Justiz (BMJ) Telekommunikations- und Medienrecht; Digitaler Gewaltschutz; E-Privacy Postanschrift: 11015 Berlin Dienstgebäude:LeipzigerStr. 127-128, 10117Berlin Telefon:+49 30 18 580 9327 Mobil: E-Mail: schaefer-al@bmj. bund. de Internet: www.bmj. de 347
Von: Poststelle BMJ<Poststelle@bmj.bund.de<mailto:Poststelle@bmj.bund.de> > Gesendet: Montag, 20. März 2023 07:28 An: Referat IIIB7 <IIIB7@bmj. bund. de <mailto:IIIB7@bmj. bund. de> > Betreff; WG: Dire E-Mail vom 16. März 2023 Von: Gesendet: rreitag, i /. iviaiz,^\)^j ^-»:iö An: Poststelle BMJ<Poststelle@bmj.bund.de <mailto:Poststelle@bmj.bund.de> > Cc: etrei . wd: eE-Mailvom 16. März2ü J Sehr geehrte Damen und Herren, ichbitte m diesemFallum eineWeiterleitungan dieAbteilungIIIB7, sollte diesenicht diebeaufsichtigende AbteilungdesBÖhinsichtlichNetzDG-Themensein, sobitte ichum eine'korrekteWeiterleitungzurjuristisch fundierten Beantwortung meines Auskunftsersuchen. DieVerweigerungderErteilungeinerAuskunft hinsichtlicheigensgetätigterAnzeigengegen dieTwitter InternationalCompanywegenVerstoßesgegendasNetzwerkdurchsetzungsgesetzdurchmeinePersonerscheintmir rechtlich fragwürdig, undichhaben seit September2022mehr als 800NetzDG-BeschwerdendemBfl übermittelt, in keinemunsere a e zu fragwürdigenEntscheidungenderTwitter InternationalCompanyerfolgte bisher eine abschließende Rückmeldung, in nahezu allen Fällen erhielten wir trotz Wunsches kein Aktenzeichen übermittelt. Ebenso erhielten wir nahezu keine Eingangsbestätigungen, sodass für mmdestens die in diesem Jahr getätigten Anzeigen unklar ist, ob ein Aktenzeichen und somit ein Prüffall sogar angelegt worden ist. Sachstandsanfragenmit derBitte zurÜbermittlungderAktenzeichen(unddamiteinhergehendauch Eingangsbestätigungen), werden, wie Sie unten sehen, verweigert. Stattdessen weist man aufBußgeldleitlinien hin, welchenicht Bestandteilmeiner Anfi-agewaren. Bis heutehabeichnur überSekundärquellen(InnenausschussdesBundestages)erfahren,dassdasJustizministerium von unserem Aktivismus weiß und man da genauer hinschauen möchte. 348
Ich entnehmeden Bußgeldleitlinien,dass die zunehmendeDauerdesVerfahrenssichstrafmilderndauswirkenkann und hegemittlerweile aufgrund der ungenügenden Informationspolitik den Verdacht einer möglichen Verfahrensverschleppung seitens des BfJ, welches der Twitter International Company im Falle emer BußgelderteilungfinanziellzuGutekommt. Ich verlange von Ihnen alsAufsichtsbehörde, dass Sie die Durchsetzung meines Anliegens (Sachstand zu meinen Fällen) ermöglichen undreiche Beschwerde gegen die Entscheidung bzw. Mitteilung des Bundesamt fürJustiz ein. Zudem bitte ich um eine mögliche Beschleunigung des Verfahrens, schließlich sollte mindestens seit Ende des letzten JahrengenügendBeschwerdenzumNachweiseinessystemischenVersagensvorliegen. Ichweisezudemdaraufhm, dassdieseE-Mail einem erweitertenAdressatenkreiszugänglichgemachtwird. Bitte bestätigenSiemir denErhaltdieserEmailvorab. Mit freundlichen Grüßen, Gesendetvon WorkspaceONEBoxer . ---Weitergeleitete Nachricht---- Von- Datum: 17. 03. U :33 Betreff: IhreE-Mail vom 16. März2023 An: netzdg@bQ.bund.de<mailto:netzdg@b^.bund.de> CC: poststelle@bmj. bund.d <mailto:poststelle@bmj. bund. de Sehr geehrtes Bundesamt fiir Justiz, zu einer SachstandsmitteilunggehörtmindestensdieAuskunftüberdenEingangder spezifischenAnzeigen(Datum der Anzeige) mit chronologischer Mitteilung einer Bearbeitungstandes, sowie die entsprechende Mitteilimg des Aktenzeichens. Ein Mitarbeiter Ihres Hauses erklärte mir bereits telefonisch, dass pro Meldung ein Einzelfall in Ihrem System angelegt wird, es sollte also mindestens möglich sein mir die Aktenzeichens zu nennen ohne in irgendeiner Art und Weise den Bearbeitungstand mitzuteilen. Zudem bitte ich Sieum eine rechtlich fimdierte Begründung inwiefern die Auskunft zu einem Sachstand verweigert wird. Ich bitte hier explizit um eine Mitteilung der hier zuü-efFendenGesetzespassage/n. 349
DieAktenzeichensollten im Übrigenungefährwiefolgt,aussehen: VIII- 2 4090/2 -10-2 - 3 NetzDGOxxx/202x Daich zu denmeistenAnzeigenmeinerseitszu KEINERZeit eineEingangsbestätigungmitNennungeines Aktenzeichenswieoben angegebenerhalten habe(es erfolgte keineRückmeldung)undsiemir eineAuskunft verweigern,kannichhiernur davonausgehen,dassdiesebeiIhnennichtangelegtwordensind(Mindestens betreffenddieMeldungenausdiesemJahr)undwerdeentsprechendprüfen,welcheSchrittehiereingeleitetwerden können. Ichbitte erneutumNennungdermirgefordertenDaten,dieFrist setzeichweiterhinaufden 30.03.2023 Mit freundlichen Grüßen Gesendet von Workspace ONEBoxer Am 17. 03. 2023 18:20 schrieb NetzDG@bfi. bimd. de <mailto:NetzDG@bfj. bund. de> . Sehr geehrter vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. März 2023, in welcher Sie erneut um Sachstandsmitteilung zu Ihren Meldungen über rechtswidrige Inhalte aufTwitter bitten. DasBundesamtfürJustizprüftunter Berücksichtigungaller von IhnengemeldetenInhalte,ob dem Anbietervon Twitter Verstößenach demNetzDGwegen systeinischenVersagensim Beschwerdemanagementnachgewiesen werden können, vgl. zum Nachweis eines systemischen Versagens: NetzDG-Bußgeldleitlinien vom 22. März2018, S. 7f. abrufbar unter: https://www.bmj. de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Fokusfhemen/NetzDG_Bu%C3%9Fgeldleitlinim.pdf?_bl ob=publicationFile&v=5 <https://www.bmj. de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Fokusthemen/NetzDG_Bu%C3%9Fgeldleitlmien.pdf?_ blob=publicationFüe&v=5> . Diese Prüfung dauert aufgrund der großenAnzahl der von Ihnen und anderen Nutzerümen und Nutzem gemeldeter Inhalte noch an. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wü-zu laufenden Vorermittlungs- und Bußgeldverfahren keine Auskunft geben können. Zu gegebenem Zeitpunkt werden. Sie selbstverständlich überdasErgebnis der Ermittlungen informiert. Bis dahinbitten wirum Geduld. Mit fi-eundlichen Grüßen Im Auftrag 350
Referat VIII 2 Bundesamt für Justiz Adenauerallee99-103 53.113 Bonn . Tel. : +49(0)228 99410- 6800 Fax.:+49(0)228410-5050 E-Mail:NetzDG@bfi.bund.de <mailto:NetzDG@b^.bund.de> Internet: www.bundesjustizamt.de<http://www.bundesjustizamt.d0 Postanschrift: Bundesamt für Justiz 53094 Bonn Besucher- und Lieferanschrift: Adenauerallee99-103 53113 Bonn DATENSCHUTZ InformationengemäßArtikel 13 und 14 derDatenschutz-Gmndverordnungund § 55 desBundesdatenschutzgesetzes sindin derDatenschutzerklärungaufder IntemetseitedesBundesamtsfürJustizveröffentlicht 351
Von: <schaefer-al@bmj. bund. de> An: cc: <IIIB7@bmj. bund. de> Gesendet am: 20. 04. 202313:55:08 Betreff: WG: Ihre E-Mailvom 16. März2023 fflB7-6ll700#00003#0011#0001 Sehrgeehrter ich bedankemich fiir Dn-eE-Mailvom 16. März2023 an das Bundesministeriumder Justiz, in der Sie ein EinschreitenderFachaufsichtgegenüberdemBundesamtfürJustiz(Bflf) imHmblickaufdieausIhrerSicht unzureichendenReaktionenderBehördeaufIhreEingabenverlangen., ZunächsteinmalmöchteichmichfürdieHundertenvon Meldungenandas BfJbedanken, m denenSie auf InhalteinsozialenNetzwerkenhingewiesenhaben,die siedenDiensteanbietemals rechtswidriggemeldethatten, von diesenabernichtgelöschtodergesperrtwurden. Mit diesenMeldungenleistenSieeinenwichtigenBeitrag, damit das Böüberwachenkann, ob dieDiensteanbieterihrenPflichtennachdemNetzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nachkommen. Wie Sieder Pressemitteüung de&BfJ vom 4. April 2023 entnehmen konnten, hat das Bü inzwischen mit einer Anhörung einBußgeldverfahren gegenTwitter eröf&iet. DemAnbieter wird vorgeworfen, gegendie gesetzliche Pflicht zum Umgang mit Beschwerden überrechtswidrige Inhalte verstoßenzuhaben. DemB£Twaren gerade auchvonDmen zahlreicheInhaltegemeldetworden, dieaufTwitterveröfifentüchtwurden,nachEinschätzung derBehörderechtswidrigsindundtrotzNutzerbeschwerdennichtinnerhalbdergesetzüchvorgesehenenFristen vom Anbieter gelöscht oder gesperrt wurden. Das Bühatvorüegend einen zeitlichen und sachlichen ZusammenhangzwischendengemeldetenInhaltenfestgestellt, weilsie sämtlichin einemZeitraumvon September 2022 bis Januar2023 aufTwitter veröffentlicht wurden und gegen eine einzetae Person gerichtete Beleidigungen mit Bezug zu Antisemitismus darsteüen. Ichhabedas BfJgebeten, zuIhrerEingabevom 16. März2023 Stelhmg zunehmen. AufGrundlage der Stellungnahme sehe ichkeine Veranlassung, formelle Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Das BÜhat dargelegt. Ihnenzwarkeine Eingangsbestätigungen zudeneinzelnen Meldungen, am4. Oktober und 23. Dezember2023 abereineSarmoelbestätigungübennitteltzuhaben.VordemHintergrundder^elzahlder Einzeleingaben erscheint es vertretbar, aufEingangsbestätigungen injedem EinzeUällzuverzichten und Sammelbestätigungen vorzunehmen. Füreine zwingende Mitteüung eines Aktenzeichens istkeine Rechtsgrundlageersichtlich. DasBÜhatauchdaraufhingewiesen,mehrfachmit Ihnenin schriftüchem[undtelefonischem]Kontakt gestanden zuhaben. Ein gesetzlicher Auskunftsanspruch überden Stand des Verfahrens steht bei Ördnungswidrigkeitenderverletzten Person zu. Dies trifft aufSienicht zu. EineabschüeßendeRückmeldung ist . außerdemschondeswegennichtmöglich,dadasBußgeldverfahrengegenTwitternochnichtbeendetistund diePrüfimgenwegenderweiterengemeldetenInhaltenochandauern. . EmeVerfahrensverscMeppungdurchdasBÖliegtnichtvor. NachAuskunftdes B£Twurdenaüegemeldeten Inhalteunverzüglichgesichtetund diesbezüglicheBeweisegesichert. In dieBearbeitungwarenalle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des B£T im Bußgeldbereich einbezogen. Dabeiwurden die von Ihnen gemeldeten Inhalte prioritär bearbeitet/um einBußgeldverfahren vorzubereiten. Ichbedaure, wennnachaußen möglicherweise ein anderer Eindruck entstanden ist. Auch wenn ich vor diesem Hintergrund keine Veranlassung sehe, formelle Aufsichtsmaßnahmen gegen das BfS zuergreifen, werde ich dasBfJ gleichwoU dazuauffordern, aufeme zeitnaheund bürgerfreundliche 352
KommunikationgegenüberdenmeldendenPersonenzuachten. SoHtediediesbezüglichePraxisdes BÜauch künftig aus Ihrer Sicht nicht zufiiedensteUend sein, können Sie sich erneut an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen ImAuftrag Dr. Alexander Schäfer Leiter des Referates III B 7 Bundesministerium der Justiz (BMJ) Telekonununikations-und Medienrecht; DigitalerGewaltschutz;E-Privacy Postanschrift: 11015 Berlin Dienstgebäude:LeipzigerStr. 127-128, 10117Berlin Telefon: 4930185809327 Mobü: E-Maü:scüaeter-al(fiyümj. und.de Internet: www. bmj. de Von: Gesendet:Freitag, März 23:16 An: Poststelle BMJ <Poststeüe®,bmi. bund. de> Cc- etreff: Fwd: Ihre E-Mail vom 16. März U 3 SehrgeehrteDamenundHerren, ich bitte in diesem Fall um eine Weiterleitung an die Abteilung ffl B7, sollte diese nicht die beaufsichtigende Abteilung des BÜhinsichtlich NetzDG-Themen sein, so bitte ich um eine korrekte Weiterleitung zurjuristisch fundierten Beantwortung meines Auskunftsersuchen. Die Verweigemng der Erteilung einer Auskunft hinsichtlich eigens getätigter Anzeigen gegen die Twitter International Company wegen Verstoßes gegen dasNetzwerkdurchsetzungsgesetz durch meine Person erscheint mir rechtlich fragwürdig, und ich haben seit September 2022, mehr als 800NetzDG-BeschwerdendemBf! ubennittelt, in keinemunsereFällezu fragwürdigen Entscheidungen der Twitter International Company erfolgte bisher eine abschließendeRückmeldung, in nahezu allen Fällen erhielten wir trotz Wunsches kein Aktenzeichen übennittelt. Ebenso erhielten wir nahezu keine Eingangsbestätigungen, sodass fiir mindestens die in diesem Jahr getätigten Anzeigen unklar ist, ob ein Aktenzeichen und somit ein Prüffall sogar angelegt worden ist. Sachstandsanfragen mit der Bitte zur Übermittlungder Aktenzeichen (und damit einhergehend auch Eingangsbestätigungen), werden, wie Sieunten sehen, verweigert. Stattdessen weist man auf Bußgeldleitlinien hin, welche nicht Bestandteil meiner Anfrage waren. Bis heute habe ich nur über Sekundärquellen (Innenausschuss des Bundestages) erfahren, dass das Justizministeriumvon unseremAktivismus weißundman dagenauerhinschauenmöchte. Ich entnehme den Bußgeldleitlinien, dass die zunehmende Dauer des Verfahrens sich strafinildemd auswirken kann und hege mittlerweile aufgmnd der ungenügenden Informationspolitik den Verdacht einer möglichen Verfahrensverschleppung seitens des BÜ,welches der Twitter International 353
Company im Falle einer Bußgelderteilung finanziell zu Gutekommt. Ichverlange von Ihnen als Aufsichtsbehörde, dass Sie die Durchsetzung meines Anliegens (SachstandzumeinenFällen) ermöglichenundreicheBeschwerde gegendieEntscheidungbzw. Mitteilung des Bundesamt für Justiz ein. Zudem bitte ichum eine mögliche Beschleunigung des Verfahrens, schließlichsollte mindestens seit Ende desletzten JährengenügendBeschwerden zum Nachweis eines systemischen Versagens vorliegen. Ich weise zudem daraufhin, dass diese E-Mail einem erweiterten Adressatenkreis zugänglich gemacht wird. Bitte bestätigen Siemir denErhalt dieserEmail vorab. Mit freundlichenGrüßen, GesendetvonWorkspaceONEBoxer ----Weitereeleitete Nachricht---- Von: Datum: ^-. 55 Betreff: ttre E-Mail vom 16. März2023 An: netzdg(3lbf] .bund.de CC: poststelleßlbmj. bund. de Sehr geehrtes Bundesamt für Justiz, zu einer Sachstandsmitteilung gehört mindestens die Auskunft über den Eingang der spezifischen Anzeigen (Datum der Anzeige) mit chronologischer Mitteilung einer Bearbeitungstandes, sowie die entsprechende Mitteilung des Aktenzeichens. Ein Mitarbeiter Ihres Hauses erklärte mir bereits telefonisch, dasspro Meldung einEinzelfall in Üu-emSystem angelegt wird, es sollte also mindestens möglich sein mir die Aktenzeichens zu nennen ohne in irgendeiner Art und Weise den Bearbeitungstand mitzuteilen. Zudem bitte ich Sieum eine rechtlich fundierte Begründung inwiefern die Auskunft zu einem Sachstand verweigert wird. Ich bitte hier explizit um eine Mitteilung derhier zutreffenden Gesetzespassage/n. DieAktenzeichen sollten im Übrigenungefährwiefolgt aussehen: Vffl - 2 4090/2 -10-2-3 NetzDG Oxxx/202x Daichzu denmeisten Anzeigenmeinerseits zu KEDSTERZeit eine Eingangsbestätigung mit Nennung einesAktenzeichens wieobenangegebenerhaltenhabe(es erfolgte keineRückmeldung) und sie mir eine Auskunft verweigern, kaim ich hier nur davon ausgehen, dass diese bei Dmen nicht angelegt worden sind (Mindestens betreffend die Meldungen aus diesem Jahr) und werde entsprechend prüfen, welche Schritte hier eingeleitet werden können. Ichbitte erneut um Nennung dermir geforderten Daten, die Frist setze ichweiterhin aufden 30.03.2023. Mit freundlichenGrüßen 354
Gesendetvon WorkspaceONEBoxer Aml7. 03.2023 18:20 schriebNetzDGßi.bfi .bund.de- i Sehr geehrter , vielen Dank für Du-eE-Mail vom 16. März 2023, in welcher Sie erneut um Sachstandsmitteilung zu IhrenMeldungenüberrechtswidrigeInhalteaufTwitterbitten. Das Bundesamt für Justizprüft unter Berücksichtigung aller von Dmen gemeldeten Inhalte, ob dem Anbieter von Twitter Verstößenach dem NetzDG wegen systemischen Versagens im Beschwerdemanagementnachgewiesenwerdenkönnen,vgl. zumNachweiseinessystemischen Versagens:NetzDG-Bußgeldleitlinienvom 22. März2018, S. 7f. abmfbarunter: https://www. bmj. de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Fokusthemen/NetzDG_Bu%C3%9Fg eldleitlinien.pdf? blob publicationFile&v 5 DiesePrüfungdauertaufgmnddergroßenAnzahldervon UrnenundanderenNutzerinnenund NutzemgemeldeterInhaltenochan. Ichbitte um Verständnisdafür,dasswir zu laufenden Vorermittlungs-undBußgeldverfahrenkeine Auskunft gebenkönnen.Zu gegebenemZeitpunkt werdenSieselbstverständlichüberdasErgebnisderErmittlungeninformiert. Bis dahinbitten wir um Geduld. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Referat Vffl 2 Bundesamt für Justiz Adenauerallee 99 -103 53113 Bonn Tel. : +49 (0)228 99410 - 6800 Fax. :+49 (0)228 410-5050 E-Mail: NetzDGr%b^. bund. de Internet: www.buiidesiustizamt.de Postanschrift: Bundesamt für Justiz 53094 Bonn Besucher- und Lieferanschrift: Adenauerallee 99-103 53113 Bonn DATENSCHUTZ Informationen gemäßArtikel 13 und 14 der Datenschutz-Gmndverordnung und § 55 des Bundesdatenschutzgesetzes sind in der Datenschutzerklämng aufder Intemetseite des Bundesamts für Justiz veröffentlicht 355