Kommunikation zur BfJ-Fachaufsichtsbeschwerde

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

"jegliche Kommunikation, die im Zusammenhang mit der am 16./17. März 2023 eingebrachten Fachaufsichtsbeschwerde (Aktenzeichen: IIIB7-611700#00003#0011#0001) zwischen dem Bundesministerium für Justiz, dem Bundesamt für Justiz und dem Bundesjustizminister stattgefunden hat"

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
Christoph Schattleitner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: "jegliche Kommunikation, die im …
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Christoph Schattleitner
Betreff
Kommunikation zur BfJ-Fachaufsichtsbeschwerde [#278959]
Datum
15. Mai 2023 19:41
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"jegliche Kommunikation, die im Zusammenhang mit der am 16./17. März 2023 eingebrachten Fachaufsichtsbeschwerde (Aktenzeichen: IIIB7-611700#00003#0011#0001) zwischen dem Bundesministerium für Justiz, dem Bundesamt für Justiz und dem Bundesjustizminister stattgefunden hat"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner Anfragenr: 278959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278959/ Postanschrift Christoph Schattleitner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner
Bundesamt für Justiz
Ihre IFG-Anträge jeweils vom 15. Mai 2023 Az.: I 5 - 1530/2 - A2 563/2023 Az.: I 5 - 1530/2 - A2 564/2023 Sehr g…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Ihre IFG-Anträge jeweils vom 15. Mai 2023
Datum
14. Juni 2023 17:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 - 1530/2 - A2 563/2023 Az.: I 5 - 1530/2 - A2 564/2023 Sehr geehrter Herr Schattleitner, Ihre IFG-Anträge jeweils vom 15. Mai 2023 sind bei meiner Behörde eingegangen und werden zurzeit noch bearbeitet. Um die Bearbeitung abzuschließen, ist Ihre Mitwirkung für das weitere Verfahren bezüglich des IFG-Antrages zur Fachaufsichtsbeschwerde notwendig. Da die begehrten Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, ist im Hinblick auf § 5 IFG ein - gegebenenfalls gebührenpflichtiges - Drittbeteiligungsverfahren mit den Betroffenen durchzuführen, § 8 IFG. Darüber hinaus müsste der Antrag gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG begründet werden. Falls Sie jedoch mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten einverstanden sind, kann auf die Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens verzichtet werden. Ich bitte Sie, bis zum 23. Juni 2023 mitzuteilen, ob Sie das Drittbeteiligungsverfahren oder die Herausgabe der Unterlagen in geschwärzter Form wünschen. Falls Sie sich für das Drittbeteiligungsverfahren entscheiden, stelle ich Ihnen anheim, Ihren Antrag ergänzend zu begründen. Ich weise darauf hin, dass den zu beteiligenden Dritten die Antragsbegründung zur Verfügung zu stellen ist. Sollte mir Ihre Antwort zu dem genannten Termin nicht vorliegen, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Informationsbegehren erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schattleitner
AW: Ihre IFG-Anträge jeweils vom 15. Mai 2023 [#278959] Guten Tag, die Unterlagen können gern geschwärzt werden. …
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Christoph Schattleitner
Betreff
AW: Ihre IFG-Anträge jeweils vom 15. Mai 2023 [#278959]
Datum
15. Juni 2023 14:19
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Unterlagen können gern geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner Anfragenr: 278959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278959/

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Bundesamt für Justiz
Ihr IFG-Antrag vom 15. Mai 2023 I 5 - 1530/2 - A2 563/2023 Sehr geehrter Herr Schattleitner, in Anlage übersende…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 15. Mai 2023
Datum
27. Juni 2023 12:18
Status
I 5 - 1530/2 - A2 563/2023 Sehr geehrter Herr Schattleitner, in Anlage übersende ich Ihnen den IFG-Bescheid vom heutigen Tag nebst drei E-Mails zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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