e-mailvom21-03-23

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation zur BfJ-Fachaufsichtsbeschwerde

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Von:                              <schaefer-al@bmj. bund. de>
 An:                               Wessely Kirstln <Kirstin. Wessely@BfJ. Bund. de>
                                   Barsche Bernhard <Bernhard. Borsche@BfJ. Bund. de>;
 cc:
                                   <IIIB7@bmj. bund. de>
 Gesendet am:                      21. 03. 2023 17:12:44
 Betreff:                          WG: Ihre E-Mail vom 16. März2023

LiebeFrauWessely,

ich bitte Sieum Stellungnahme zum beigefögten Vorgang bis zum 14. April 2023.

Viele Grüße
Im Auftrag

Dr. Alexander Schäfer

Leiter des Referates ffl B 7
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Telekommunikations-und Medienrecht;
Digitaler GewaKschutz; E-Privacy

Postanschrift: 11015 Berlin
Dienstgebäude: Leipziger Str. 127-128, 10117 Berlin
Telefon: 4930185809327
Mobü:
E-Mail:schaeter-al@bmj. und.de
Internet:www.bmj. de



Von: Poststelle BMJ <Poststene(S!bmi. bund. de>
Gesendet:Montag, 20. März202307:28
An: Referat HIB7 <IIIB7ß),bmi.bund.de>
Betreff: WG:IhreE-Maüvom 16. März2023




Von:
Gesen et: reitag, l . März           :6
An: Poststelle BMJ <Poststene(3!bmi. bund. de>
Cc

Betreff: Fwd: Du-e E-Mailvom 16. März 20


Sehr geehrte Damen und Herren, .

ich bitte in diesem Fall um eine Weiterleitung an die Abteilung ffl B7, sollte diese nicht die
beaufsichtigende Abteilung des Bü hinsichtlich NetzDG-Themen sein, so bitte ich um eine korrekte
Weiterleitung zur juristisch fundierten Beantwortung meines Auskunftsersuchen.

Die Verweigemng der Erteilung einer Auskunft hinsichtlich eigens getätigter Anzeigen gegen die
Twitter International Company wegen Verstoßes gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz durch
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meine Person erscheint mir rechtlich fragwürdig,        und ich haben seit September 2022
mehr als 800 NetzDG-Beschwerden dem B£Iübermittelt, m keinem unsere Fällezu fragwürdigen
Entscheidungen derTwitter International Companyerfolgte bishereine abschließendeRückmeldung,
in nahezuallen Fällenerhieltenwir trotz Wunscheskein Aktenzeichenübermittelt. Ebenso erhielten
wir nahezu keine Eingangsbestätigungen, sodass ffir mindestens die in diesem Jahr getätigten
Anzeigenunklar ist, ob einAktenzeichen undsomit einPrüffällsogar angelegt wordenist.

Sachstandsanfi-agen mit der Bitte zur Übermittlung der Aktenzeichen (und damit einhergehend auch
Eingangsbestätigungen), werden, wie Sie unten sehen, verweigert. Stattdessen weist man auf
Bußgeldleitlinien hin, welche nicht Bestandteil meiner Anfrage waren.

Bis heute habe ich nur über Sekundärquellen (ümenausschuss des Bundestages) erfahren, dass das
Justizministerium von unserem Aktivismus weißund man dagenauer hinschauen möchte.

Ichentnehme denBußgeldleitlinien, dassdiezunehmende DauerdesVerfahrens sichstrafmildernd
auswirken kann und hege mittlerweile aufgmnd der ungenügenden üiformationspolitik den Verdacht
einermöglichenVerfahrensverschleppung seitens desBQ, welches der Twitter International
Company im Falle einer Bußgelderteilung finanziell zu Gute kommt.

Ich verlange von Dmen als Aufsichtsbehörde, dass Sie die Durchsetzung meines Anliegens
(Sachstandzumeinen Fällen) ermöglichen undreiche Beschwerde gegendieEntscheidung bzw.
Mitteilung desBundesamt fürJustizein. Zudembitte ichum einemöglicheBeschleunigung des
Verfahrens, schließlich sollte mindestens seit Ende des letzten Jahren genügendBeschwerden zum
Nachweis eines systemischen Versagens vorliegen.

Ichweisezudemdaraufhin,dassdieseE-MaileinemerweitertenAdressatenkreiszugänglich
gemachtwird.

Bitte bestätigen Siemir den Erhalt dieser Email vorab.

Mit freundlichenGrüßen,




Gesendetvon WorkspaceONEBoxer

----Weiter eleitete Nachricht----
Von:
Datum:               18:55
Betreff: Ihre E-Mail vom 16. März 2023
An: netzdg(S),bf].bund.de
CC: poststelleßlbmj. bund. de
  SehrgeehrtesBundesamtfürJustiz,

  zu einer Sachstandsmitteilung gehört mindestens die Auskunft über den Eingang der spezifischen
  Anzeigen (Datum der Anzeige) mit chronologischer Mitteilung einer Bearbeitungstandes, sowie
  die entsprechende Mitteilung des Aktenzeichens. Ein Mitarbeiter Ihres Hauses erklärte mir bereits
  telefonisch, dass pro Meldung ein Einzelfall in Ihrem System angelegt wird, es sollte also
  mindestens möglich sein mir die Aktenzeichens zu nennen ohne in irgendeiner Art und Weise den
  Bearbeitungstand mitzuteilen. Zudem bitte ich Sie um eine rechtlich fundierte Begründung
  inwiefern die Auskunft zu einem Sachstandverweigert wird. Ichbitte hier explizit um eine
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Mitteilung der hier zutreffenden Gesetzespassage/n.

DieAktenzeichensollten im Übrigenungefährwie folgt aussehen:

Vffl - 2 4090/2 -10-2-3 NetzDGOxxx/202x

Daichzu denmeistenAnzeigenmeinerseits zu KEINERZeit eineEingangsbestätigungmit
Nennung eines Aktenzeichens wie oben angegeben erhalten habe (es erfolgte keine Rückmeldung)
und sie mir eine Auskunft verweigern, kann ich hier nur davon ausgehen, dass diesebei Ihnen nicht
angelegt worden sind (Mindestens betreffend die Meldungen aus diesem Jahr) und werde
entsprechend prüfen, welche Schritte hier eingeleitet werden können.

Ichbitte erneut um Nennung der mir geforderten Daten, die Frist setze ich weiterhin aufden
30.03.2023.

Mit fi-eundlichen Grüßen




Gesendet von Workspace ONE Boxer

Am 17. 03.2023 18:20 schrieb NetzDG^.bfj. bund. de.

 Sehr geehrter

 vielenDankfürIhreE-Mailvom 16. März2023, in welcher Sieerneutum Sachstandsmitteilung
 zu Ihren Meldungen überrechtswidrige Inhalte aufTwitter bitten.

 Das Bundesamt fiir Justizprüft unter Berücksichtigung aller von Ihnen gemeläeten Inhalte, ob
 demAnbietervon Twitter VerstößenachdemNetzDGwegensystemischenVersagensim
 Beschwerdemanagement nachgewiesen werden können, vgl. zum Nachweis eines systemischen
 Versagens: NetzDG-Bußgeldleitlinien vom 22. März 2018, S. 7f. abrufbar unter:
 https://www. bmj. de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Fokusthemen/NetzDG_Bu%C3%9Fg
 eldleitlinien-pdf? blob publicationFile&v 5

 Diese Prüfung dauert aufgrund der großenAnzahl der von Ihnenund anderenNutzerinnen und
 Nutzem gemeldeter Inhalte noch an. Ichbitte um Verständnis dafiir, dass wir zu laufenden
 Vorermittlungs- und Bußgeldverfahren keine Auskunft geben können. Zu gegebenem Zeitpunkt
 werdenSie selbstverständlichüberdasErgebnisderErmittlungeninformiert. Bis dahinbitten
 wir um Geduld.

 Mit freundlichen Grüßen



 Im Auftrag
 ReferatVffl 2

 Bundesamt für Justiz
 Adenauerallee99-103
 53113 Bonn

 Tel. : +49 (0)228 99410-6800
                                                                                                    15
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Fax. : +49 (0)228 410 - 5050
E-Mail: NetzDGfS.bfl. bund. de
Internet: www.bundesjustizamt.de

Postanschrift:
Bundesamt für Justiz
53094 Bonn

Besucher- und Lieferanschrift:
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