e-mailvom21-03-23
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation zur BfJ-Fachaufsichtsbeschwerde“
Von: <schaefer-al@bmj. bund. de> An: Wessely Kirstln <Kirstin. Wessely@BfJ. Bund. de> Barsche Bernhard <Bernhard. Borsche@BfJ. Bund. de>; cc: <IIIB7@bmj. bund. de> Gesendet am: 21. 03. 2023 17:12:44 Betreff: WG: Ihre E-Mail vom 16. März2023 LiebeFrauWessely, ich bitte Sieum Stellungnahme zum beigefögten Vorgang bis zum 14. April 2023. Viele Grüße Im Auftrag Dr. Alexander Schäfer Leiter des Referates ffl B 7 Bundesministerium der Justiz (BMJ) Telekommunikations-und Medienrecht; Digitaler GewaKschutz; E-Privacy Postanschrift: 11015 Berlin Dienstgebäude: Leipziger Str. 127-128, 10117 Berlin Telefon: 4930185809327 Mobü: E-Mail:schaeter-al@bmj. und.de Internet:www.bmj. de Von: Poststelle BMJ <Poststene(S!bmi. bund. de> Gesendet:Montag, 20. März202307:28 An: Referat HIB7 <IIIB7ß),bmi.bund.de> Betreff: WG:IhreE-Maüvom 16. März2023 Von: Gesen et: reitag, l . März :6 An: Poststelle BMJ <Poststene(3!bmi. bund. de> Cc Betreff: Fwd: Du-e E-Mailvom 16. März 20 Sehr geehrte Damen und Herren, . ich bitte in diesem Fall um eine Weiterleitung an die Abteilung ffl B7, sollte diese nicht die beaufsichtigende Abteilung des Bü hinsichtlich NetzDG-Themen sein, so bitte ich um eine korrekte Weiterleitung zur juristisch fundierten Beantwortung meines Auskunftsersuchen. Die Verweigemng der Erteilung einer Auskunft hinsichtlich eigens getätigter Anzeigen gegen die Twitter International Company wegen Verstoßes gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz durch 13
meine Person erscheint mir rechtlich fragwürdig, und ich haben seit September 2022 mehr als 800 NetzDG-Beschwerden dem B£Iübermittelt, m keinem unsere Fällezu fragwürdigen Entscheidungen derTwitter International Companyerfolgte bishereine abschließendeRückmeldung, in nahezuallen Fällenerhieltenwir trotz Wunscheskein Aktenzeichenübermittelt. Ebenso erhielten wir nahezu keine Eingangsbestätigungen, sodass ffir mindestens die in diesem Jahr getätigten Anzeigenunklar ist, ob einAktenzeichen undsomit einPrüffällsogar angelegt wordenist. Sachstandsanfi-agen mit der Bitte zur Übermittlung der Aktenzeichen (und damit einhergehend auch Eingangsbestätigungen), werden, wie Sie unten sehen, verweigert. Stattdessen weist man auf Bußgeldleitlinien hin, welche nicht Bestandteil meiner Anfrage waren. Bis heute habe ich nur über Sekundärquellen (ümenausschuss des Bundestages) erfahren, dass das Justizministerium von unserem Aktivismus weißund man dagenauer hinschauen möchte. Ichentnehme denBußgeldleitlinien, dassdiezunehmende DauerdesVerfahrens sichstrafmildernd auswirken kann und hege mittlerweile aufgmnd der ungenügenden üiformationspolitik den Verdacht einermöglichenVerfahrensverschleppung seitens desBQ, welches der Twitter International Company im Falle einer Bußgelderteilung finanziell zu Gute kommt. Ich verlange von Dmen als Aufsichtsbehörde, dass Sie die Durchsetzung meines Anliegens (Sachstandzumeinen Fällen) ermöglichen undreiche Beschwerde gegendieEntscheidung bzw. Mitteilung desBundesamt fürJustizein. Zudembitte ichum einemöglicheBeschleunigung des Verfahrens, schließlich sollte mindestens seit Ende des letzten Jahren genügendBeschwerden zum Nachweis eines systemischen Versagens vorliegen. Ichweisezudemdaraufhin,dassdieseE-MaileinemerweitertenAdressatenkreiszugänglich gemachtwird. Bitte bestätigen Siemir den Erhalt dieser Email vorab. Mit freundlichenGrüßen, Gesendetvon WorkspaceONEBoxer ----Weiter eleitete Nachricht---- Von: Datum: 18:55 Betreff: Ihre E-Mail vom 16. März 2023 An: netzdg(S),bf].bund.de CC: poststelleßlbmj. bund. de SehrgeehrtesBundesamtfürJustiz, zu einer Sachstandsmitteilung gehört mindestens die Auskunft über den Eingang der spezifischen Anzeigen (Datum der Anzeige) mit chronologischer Mitteilung einer Bearbeitungstandes, sowie die entsprechende Mitteilung des Aktenzeichens. Ein Mitarbeiter Ihres Hauses erklärte mir bereits telefonisch, dass pro Meldung ein Einzelfall in Ihrem System angelegt wird, es sollte also mindestens möglich sein mir die Aktenzeichens zu nennen ohne in irgendeiner Art und Weise den Bearbeitungstand mitzuteilen. Zudem bitte ich Sie um eine rechtlich fundierte Begründung inwiefern die Auskunft zu einem Sachstandverweigert wird. Ichbitte hier explizit um eine 14
Mitteilung der hier zutreffenden Gesetzespassage/n. DieAktenzeichensollten im Übrigenungefährwie folgt aussehen: Vffl - 2 4090/2 -10-2-3 NetzDGOxxx/202x Daichzu denmeistenAnzeigenmeinerseits zu KEINERZeit eineEingangsbestätigungmit Nennung eines Aktenzeichens wie oben angegeben erhalten habe (es erfolgte keine Rückmeldung) und sie mir eine Auskunft verweigern, kann ich hier nur davon ausgehen, dass diesebei Ihnen nicht angelegt worden sind (Mindestens betreffend die Meldungen aus diesem Jahr) und werde entsprechend prüfen, welche Schritte hier eingeleitet werden können. Ichbitte erneut um Nennung der mir geforderten Daten, die Frist setze ich weiterhin aufden 30.03.2023. Mit fi-eundlichen Grüßen Gesendet von Workspace ONE Boxer Am 17. 03.2023 18:20 schrieb NetzDG^.bfj. bund. de. Sehr geehrter vielenDankfürIhreE-Mailvom 16. März2023, in welcher Sieerneutum Sachstandsmitteilung zu Ihren Meldungen überrechtswidrige Inhalte aufTwitter bitten. Das Bundesamt fiir Justizprüft unter Berücksichtigung aller von Ihnen gemeläeten Inhalte, ob demAnbietervon Twitter VerstößenachdemNetzDGwegensystemischenVersagensim Beschwerdemanagement nachgewiesen werden können, vgl. zum Nachweis eines systemischen Versagens: NetzDG-Bußgeldleitlinien vom 22. März 2018, S. 7f. abrufbar unter: https://www. bmj. de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Fokusthemen/NetzDG_Bu%C3%9Fg eldleitlinien-pdf? blob publicationFile&v 5 Diese Prüfung dauert aufgrund der großenAnzahl der von Ihnenund anderenNutzerinnen und Nutzem gemeldeter Inhalte noch an. Ichbitte um Verständnis dafiir, dass wir zu laufenden Vorermittlungs- und Bußgeldverfahren keine Auskunft geben können. Zu gegebenem Zeitpunkt werdenSie selbstverständlichüberdasErgebnisderErmittlungeninformiert. Bis dahinbitten wir um Geduld. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ReferatVffl 2 Bundesamt für Justiz Adenauerallee99-103 53113 Bonn Tel. : +49 (0)228 99410-6800 15
Fax. : +49 (0)228 410 - 5050 E-Mail: NetzDGfS.bfl. bund. de Internet: www.bundesjustizamt.de Postanschrift: Bundesamt für Justiz 53094 Bonn Besucher- und Lieferanschrift: Adenauerallee99-103 53113 Bonn DATENSCHUTZ hformationen gemäßArtikel 13 und 14 derDatenschutz-Grundverordnung und § 55 des Bundesdatenschutzgesetzes sindin derDatenschutzerklämng aufderIntemetseite des Bundesamts für Justiz veröffentlicht 16