ULD Tätigkeitsbericht 2019

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Schleswig-Holstein

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TÄTI GKEI TS B E R ICH T 2019 OIOOOIIIO IOOIOO OOOIIIOII OIOOIOOIOOIIIOIOOIOOOIIIOIOIIOIOIIOOOIOOOOIIIOII OIOO IOOIOOIOOO U L D – S C H L E S W I G - H O L S T E I N S Z E N T R U M F Ü R D AT E N S C H U T Z U N D I N F O R M AT I O N S Z U G A N G
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Tätigkeitsbericht 2019 des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein BERICHTSZEITRAUM: 2017/2018 REDAKTIONSSCHLUSS: 31.03.2019 LANDTAGSDRUCKSACHE 19/1430 (37. TÄTIGKEITSBERICHT DER LANDESBEAUFTRAGTEN FÜR DATENSCHUTZ) Marit Hansen Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Impressum Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Holstenstraße 98 24103 Kiel Mail: mail@datenschutzzentrum.de Web: https://www.datenschutzzentrum.de Satz und Lektorat: Gunna Westphal, Kiel Umschlaggestaltung: Martin Papp, Eyekey Design, Kiel Titelfoto: ULD, Kiel Druck: hansadruck und Verlags-GmbH & Co KG, Kiel
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INHALT Inhaltsverzeichnis 1      DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSFREIHEIT                                                 9 1.1    Die Zeitenwende – Datenschutz aus Europa                                             9 1.2    Die Dienststelle der Landesbeauftragten für Datenschutz                             11 1.3    Digitalisierung in Schleswig-Holstein – mit Datenschutz die Segel setzen            14 2      DATENSCHUTZ – GLOBAL UND NATIONAL                                                   19 2.1    Datenschutz aus Europa – erste Erfahrungen                                          19 2.1.1  Zusammenarbeit in Deutschland                                                       19 2.1.2  Zusammenarbeit in Europa                                                            19 2.2    Digitalisierung und Grundrechte                                                     20 2.2.1  Informationelle Fremdbestimmung                                                     20 2.2.2  Beschäftigtendatenschutz 4.0                                                        21 2.2.3  Algorithmen und künstliche Intelligenz                                              22 2.2.4  Informationsfreiheit „by Design“                                                    24 2.3    Datenschutz durch Gestaltung                                                        24 2.3.1  Datenschutz „by Design“ – schon in der Softwareentwicklung                          24 2.3.2  Die Macht von Datenschutz „by Default“                                              25 2.3.3  Anforderungen und Standards der Pseudonymisierung                                   27 3      LANDTAG                                                                             29 3.1    Parlamentarische Tätigkeit in eigener Datenschutzkontrolle der Abgeordneten         29 3.2    Service – Datenschutz und Informationsfreiheit für Abgeordnete                      30 4      DATENSCHUTZ IN DER VERWALTUNG                                                       33 4.1    Allgemeine Verwaltung                                                               33 4.1.1  Neues Landesdatenschutzgesetz                                                       33 4.1.2  Benennung behördlicher Datenschutzbeauftragter                                      34 4.1.3  Versand von personenbezogenen Informationen per E-Mail innerhalb und außerhalb des Landesnetzes                                            37 4.1.4  E-Mails mit nachgesandtem Passwort führen nicht zu Sicherheit von Meldedaten        38 4.1.5  Unzulässiges Anfertigen und Speichern von Scans oder Kopien der Geburtsurkunde bei Beantragung von Ausweisdokumenten                                               40 4.1.6  Veröffentlichung von Daten der Wahlbewerber bei der Kommunalwahl                    41 4.1.7  Melderegisterdaten für Seniorenbeiräte?                                             42 4.1.8  Erteilung von Gruppenauskünften nach § 46 Bundesmeldegesetz an Stadtwerke, Breitbandausbau im öffentlichen Interesse                                           44 4.1.9  Einsatz elektronischer Wasserzähler mit Funkauslesung                               45 4.1.10 Hundekennzeichnung mit Namen und Adresse der Hundehalter                            47 4.1.11 Freizeitfischerei und Datenschutz                                                   48 4.1.12 Mobile Endgeräte und Ratsinformationssysteme für Kommunalpolitiker                  49 4.1.13 Reichsbürgererlass                                                                  50 TÄTIGKEITSBERICHT 2019 DES ULD   3
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INHALT 4.2     Polizei und Verfassungsschutz                                            51 4.2.1   Gesetzliche Pflichtprüfungen                                             51 4.2.2   Umsetzung der EU-Richtlinie für den Datenschutz bei der Verfolgung und Verhütung von Straftaten im Landesrecht                                  52 4.2.3   Bodycams bei der Polizei – Begleitung des Pilotversuchs                  53 4.2.4   @rtus-Löschkonzept                                                       56 4.2.5   Prüfung von Antiterrordatei und Rechtsextremismus-Datei                  57 4.2.6   Folgen aus der Prüfung der Falldatei Rauschgift                          59 4.2.7   Rockeraffäre und die Polizei, Aktenvorlagebegehren und Parlamentarischer Untersuchungsausschuss                                                   60 4.2.8   Einführung der elektronischen Akte beim Verfassungsschutz                62 4.2.9   Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen                    63 4.3     Justiz                                                                   64 4.3.1   Veröffentlichung von Gerichtsurteilen                                    64 4.3.2   Veröffentlichung von Daten aus den Insolvenzbekanntmachungen auf privaten Webseiten                                                       65 4.3.3   Videodolmetschen                                                         66 4.3.4   Nachgehakt – mehr Transparenz bei Funkzellenabfragen                     67 4.4     Ausländerverwaltung                                                      68 4.4.1   Gesetzentwurf für den Vollzug der Abschiebungshaft                       68 4.4.2   Fotografie eines Ausweisdokuments                                        69 4.5     Soziales                                                                 70 4.5.1   Kindeswohlgefährdung – Meldepflicht oder nur Meldebefugnis?              70 4.5.2   Heim- bzw. Telearbeit mit Sozialdaten möglich?                           71 4.5.3   Übermittlung personenbezogener Daten von Pflegekräften durch die Pflegeberufekammer zum Zweck der Wahlwerbung                             72 4.5.4   Einsicht der Eltern in Akte der Schulsozialarbeiterin                    73 4.5.5   Nutzung von Sozialdaten zu Zwecken der Organisationsuntersuchung         75 4.6     Schutz des Patientengeheimnisses                                         76 4.6.1   Die neue DSGVO – so können Heilberufler die Vorgaben umsetzen            76 4.6.2   Patientendaten nach zehn Jahren löschen?                                 77 4.6.3   Neu – Auftragsverarbeitung ohne Einwilligung der Patienten möglich!      78 4.6.4   Übermittlung von Patientendaten von Kurkliniken an die Gemeinde?         79 4.7     Wissenschaft und Bildung                                                 80 4.7.1   Neue Rolle des ULD – primär Aufsichtsbehörde statt Direktberatung aller öffentlichen Schulen                                               80 4.7.2   Einheitliche Schulverwaltungssoftware (SWESH) und Schulportal SH         80 4.8     Steuerverwaltung                                                         81 4.8.1   Änderung der datenschutzrechtlichen Aufsicht über Finanzbehörden         81 4.8.2   Überarbeitungsbedarf kommunaler Abgabensatzungen                         82 4     TÄTIGKEITSBERICHT 2019 DES ULD
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INHALT 4.8.3  Anforderung von Auszügen der Steuererklärung bei der Zweitwohnungssteuer             83 4.8.4  Einsatz von Software und Dienstleistung bei der Verwaltung von Kurabgaben            84 5      DATENSCHUTZ IN DER WIRTSCHAFT                                                        87 5.1    Entschließung der DSK zur (Nicht-)Anwendbarkeit des TMG neben der DSGVO              87 5.2    Neufassung des „Code of Conduct“ der Versicherungswirtschaft                         88 5.3    Neufassung der Orientierungshilfe „Selbstauskünfte für Mietinteressenten“            89 5.4    Interessante Einzelfälle                                                             90 5.4.1  Juristische Personen als Datenschutzbeauftragte?                                     90 5.4.2  Benennung von Datenschutzbeauftragten – mindestens zehn beschäftigte Personen        91 5.4.3  Erforderlichkeit der Benennung von Datenschutzbeauftragten in Kindertagesstätten     92 5.4.4  Steuerberater als Auftragsverarbeiter?                                               94 5.4.5  Einholung von Selbstauskünften von Mietinteressenten                                 95 5.4.6  Klingelbretter – Verarbeitung von Namensschildern durch die Wohnungswirtschaft       95 5.4.7  Missachtung von Rechten betroffener Personen durch werbende Unternehmen              97 5.4.8  Offline-Tracking/Ortung von Mobiltelefonen in Fußgängerzone                          97 5.4.9  Wirksamkeit von Einwilligungen bezüglich unverschlüsselter E-Mail-Kommunikation?     99 5.4.10 Löschung aller Daten einer Kategorie in Datenbank mangels Erforderlichkeit          100 5.4.11 Umgang mit Bewerbungsdaten                                                          100 5.4.12 Erhebung von Lichtbildern im Rahmen der Zeiterfassung                               101 5.4.13 GPS-Überwachung von Außendienstmitarbeitern                                         102 5.4.14 Versendung von Gehaltsnachweisen per E-Mail                                         103 5.4.15 Führung einer Negativliste über „vereinsschädigende Personen“                       104 5.4.16 Veröffentlichung von Schriftverkehr im Vereinsschaukasten                           105 5.4.17 Branchenprüfung von Sportverbänden zum Umgang mit Sportlerdaten                     105 5.5    Videoüberwachung                                                                    107 5.5.1  Videoüberwachung nach der DSGVO                                                     107 5.5.2  Fotos nach der DSGVO                                                                109 5.5.3  Videoüberwachung im Studentenwohnheim                                               111 5.5.4  Nachbarschaftsüberwachung                                                           112 5.5.5  Einsatz einer Dashcam                                                               113 5.5.6  Videoüberwachung im Fitnessstudio                                                   115 5.5.7  Videoüberwachung von Beschäftigten                                                  115 5.6    Datenpannen in der Wirtschaft                                                       116 5.6.1  Versendung von Urinbeuteln und Abgabe bei der Nachbarin                             118 5.6.2  Entsorgung von Kundenunterlagen in der Papiertonne eines Mehrfamilienhauses         119 5.6.3  Verwendung offener E-Mail-Verteiler                                                 119 6      SYSTEMDATENSCHUTZ                                                                   123 6.1    Fokus Schleswig-Holstein                                                            123 6.1.1  Sicherheit und Datenschutz in der Infrastruktur                                     123 6.1.2  Neufassung der Datenschutzverordnung?                                               124 6.1.3  Überarbeitete Vorlagen zur Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten               125 TÄTIGKEITSBERICHT 2019 DES ULD     5
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INHALT 6.1.4   Der Datenschutz-Steckbrief zur Umsetzung der Informationspflicht                 127 6.1.5   Datenschutz durch Gestaltung – auch bei Datenschutzerklärungen und Formularen    130 6.2     Zusammenarbeit der Datenschutzbeauftragten im Bereich Systemdatenschutz          130 6.2.1   AK Technik und wichtige Arbeitsergebnisse                                        130 6.2.2   Neues zum Standard-Datenschutzmodell (SDM)                                       132 6.2.3   Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich?                        132 6.3     Ausgewählte Ergebnisse aus Beratungen und Prüfungen                              134 6.3.1   Unterstützung bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen           134 6.3.2   Digitale Personalakte                                                            135 6.3.3   Gemeinsame Prüfung des Zentralen Meldedatenbestandes (ZMB)                       135 6.3.4   Community Cloud Mail Service                                                     136 7       NEUE MEDIEN                                                                      139 7.1     Entscheidungen des EuGH zur gemeinsamen Verantwortlichkeit                       139 7.2     Facebook und Facebook-Seitenbetreiber – Mit Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit alles gelöst?                                                 140 7.3     Möglichkeit zur Ermutigung von Herstellern zu Datenschutz – Beispiel Freifunk    142 8       MODELLPROJEKTE UND STUDIEN                                                       145 8.1     Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt                145 8.2     Identitätenmanagement                                                            146 8.2.1   Projekt AN.ON-Next – praktikable und rechtssichere Anonymität im Internet        146 8.2.2   Projekt AppPETs – Datenschutz eingebaut in Smartphone-Anwendungen                146 8.2.3   Projekt VVV – Verschlüsselung einfacher machen                                   147 8.3     Datenschutz und Erwerbstätigkeit                                                 148 8.3.1   Projekt EMPRI-DEVOPS – Datenschutz in digitalen Arbeitswelten                    148 8.3.2   Projekt PARADISE – Selbstdatenschutz für die Dopingkontrolle im Sport            150 8.4     Cybersicherheit und Datenschutz                                                  151 8.4.1   Projekt EIDI – verlässliche Benachrichtigung von Betroffenen nach Cybervorfällen 151 8.4.2   Projekt CANVAS – Cybersicherheit zwischen Technik, Ethik und Recht               152 8.4.3   Projekt PANELFIT – Cybersicherheit und Datenschutz                               153 8.4.4   Projekt ITS.APT – Stärken des Bewusstseins für IT-Sicherheit                     154 8.5     Big Data, soziale Netzwerke und Datenschutz                                      154 8.5.1   Projekt SPECIAL – Transparenz- und Einwilligungsmanagement für das semantische Netz                                                                 155 8.5.2   Projekt iTESA – Reisewarnungen auf Grundlage von sozialen Netzwerken             156 8.5.3   Projekt VALCRI – Big Data für die Polizei                                        157 8.6     Internet der Dinge und vernetzter Verkehr                                        158 8.6.1   Projekt iKoPA – Datenschutz für den vernetzten Verkehr                           158 8.6.2   Projekt SeDaFa – Selbstdatenschutz für den smarten Verkehr                       159 8.6.3   Projekt Privacy&Us – Usability für das Internet of Things                        160 6     TÄTIGKEITSBERICHT 2019 DES ULD
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INHALT 9     ZERTIFIZIERUNG: AUDIT UND GÜTESIEGEL                                               163 9.1   Akkreditierung und Zertifizierung in Europa                                        163 9.1.1 Zukunft von Audits und Gütesiegel nach der DSGVO                                   163 9.1.2 AK Zertifizierung                                                                  163 9.1.3 Tätigkeiten des ULD im Rahmen von Akkreditierungen                                 164 9.2   Datenschutz-Gütesiegel                                                             165 9.2.1 Abgeschlossene Gütesiegelverfahren                                                 165 9.2.2 Sachverständige und Prüfstellen                                                    166 9.2.3 Die Zukunft des Gütesiegels unter der DSGVO                                        167 9.2.4 Projekt PRO-OPT                                                                    167 9.2.5 Projekt AUDITOR                                                                    168 9.3   Datenschutzaudits                                                                  168 9.3.1 Audit Bad Schwartau                                                                168 9.3.2 Audit Stockelsdorf                                                                 169 9.3.3 Audit Oststeinbek                                                                  170 9.4   Auditberatungen                                                                    171 9.4.1 Auditberatung Ärztekammer SH                                                       171 10    AUS DEM IT-LABOR                                                                   173 10.1  TLS 1.3 ist da – jetzt aktualisieren!                                              173 10.2  Messenger                                                                          174 10.3  Nutzerverfolgung durch Ultraschall                                                 175 10.4  Gelbe Punkte im Farbdruck                                                          177 10.5  Test mit Echtdaten                                                                 179 11    EUROPA UND INTERNATIONALES                                                         183 11.1  Key Provisions Expert Subgroup – Abstimmungen zur Einwilligung, zur Transparenz und zu Datenschutzbeauftragten                                                     183 11.2  Stellungnahme zur E-Privacy-Verordnung                                             183 12    INFORMATIONSFREIHEIT                                                               187 12.1  Änderung des IZG-SH nötig – nicht haltbarer Verweis vom IZG-SH ins LDSG-neu        187 12.2  Der Begriff der Emissionen aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht              187 12.3  IZG-SH und Urhebergesetz                                                           188 12.4  Keine Herausgabe von Informationen, die laufende Gerichtsverfahren betreffen       189 12.5  Informationspflicht öffentlicher Schulen                                           190 13    DATENSCHUTZAKADEMIE SCHLESWIG-HOLSTEIN                                             193 13.1  Fortbildungsveranstaltungen im Programm der DATENSCHUTZAKADEMIE                    193 13.2  Sommerakademie – jährliche Datenschutzkonferenz in Kiel                            194 Index                                                                             195 TÄTIGKEITSBERICHT 2019 DES ULD   7
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01 KERNPUNKTE Datenschutz aus Europa Die Dienststelle der Landesbeauftragten für Datenschutz Digitalisierung in Schleswig-Holstein 8    TÄTIGKEITSBERICHT 2019 DES ULD
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1 DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSFREIHEIT 1 Datenschutz und Informationsfreiheit 1.1      Die Zeitenwende – Datenschutz aus Europa Datenschutz-Grundverordnung. Stichtag 25. Mai      Die starke Verunsicherung wurde noch ange- 2018. Alles neu? Eigentlich nicht. Das neue        heizt mit Gerüchten, dass so ungefähr jede Datenschutzrecht weicht gar nicht so sehr von      Datenverarbeitung nun verboten sei, mit Fällen dem vorherigen ab. Wer vorher gut aufgestellt      von Überreaktionen oder Halbwahrheiten, die war, hat keinen großen Aufwand, um sich an die     auf Titelseiten der Boulevardpresse zelebriert neuen Gegebenheiten anzupassen. Warum dann         wurden (z. B. die Klingelschildposse „Ding Dong also die Hysterie, ja fast schon Panik? Wahr-      Datenschutz“, Tz. 5.4.6), und von mehr oder scheinlich liegt der Grund in der Angst vor        weniger fragwürdigen Dienstleistern, die sich hohen Geldbußen, die mit einem signifikant         kleinen Firmen aufdrängten und ihnen naheleg- erweiterten Bußgeldrahmen erstmalig in der         ten, dass man sie anheuern müsse, um Strafen Geschichte des deutschen Datenschutzes             und die prognostizierte Abmahnwelle zu ver- Abschreckungscharakter haben. Art. 83 Abs. 1       meiden. DSGVO spricht daher auch davon, dass etwaige Geldbußen „in jedem Einzelfall wirksam, verhält-   Im öffentlichen Bereich war es etwas ruhiger, nismäßig und abschreckend“ sein müssen. Man        obwohl die schleswig-holsteinischen Verwal- sieht aber an der Formulierung, dass sich diese    tungen nicht schon – wie bei der DSGVO – für Ängste relativieren, denn es ist – wie stets –     eine zwei Jahre lange Übergangszeit auf den geboten, dass solche Sanktionen verhältnis-        veröffentlichten Gesetzestext zurückgreifen konn- mäßig sind. Es geht also nicht um ein unfaires     ten, sondern das neue Landesdatenschutzgesetz Abstrafen.                                         und viele andere Datenschutzregeln erst kurz- fristig in der finalen Version vorlagen und am Nun wollen die meisten Verantwortlichen es         27. April 2018 von dem Schleswig-Holsteini- richtig machen und das Datenschutzrecht ein-       schen Landtag beschlossen wurden (Tz. 4.1.1). halten. Vielen ist dies kurz vor dem Wirksam-      Die neue Pflicht zur Benennung der behördli- werden der DSGVO eingefallen, was dazu führ-       chen Datenschutzbeauftragten (Tz. 4.1.2) ergab te, dass im Unabhängigen Landeszentrum für         sich bereits aus der DSGVO und war bekannt, Datenschutz die Telefone nicht mehr stillstan-     aber die notwendigen Anpassungen in Abläufen den, die E-Mail-Flut nicht mehr zu bewältigen      und technischer Gestaltung, die Nacharbeiten war und bei Schulungen oder Präsentationen         bei Informationspflichten und die erforderlichen die Nachfrage auch zu Einzelthemen enorm           Aktualisierungen von Satzungen sind teilweise war. Während wir zuerst in unseren Hinweisen       immer noch nicht abgeschlossen. und Vorträgen aufgezeigt haben, wie man sich mit wenig Aufwand von den Regelungen des           Im Ergebnis ist der gewünschte Effekt der Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) an die            DSGVO, dass EU-weit schnell und flächende- DSGVO anpassen kann, stellte sich immer mehr       ckend ein gutes Datenschutzniveau erreicht heraus, dass viele Anfragende sich anscheinend     wird, noch nicht eingetreten. Ab dem ersten vorher um Datenschutz noch gar nicht geküm-        Geltungstag der DSGVO taten einige große mert hatten und gar nicht wussten, dass sie        außereuropäische Anbieter so, als wäre nun der auch vor Mai 2018 viele Datenschutzpflichten       Datenschutz viel laxer zu handhaben. Gerichtli- hätten einhalten müssen. Datenschutz war           che Untersagungen gegen eine invasive Daten- sicher kein Geheimthema gewesen, das nur           verarbeitung wurden nicht mehr als bindend Spezialisten bekannt war. Und doch haben erst      angesehen, da das neue Datenschutzrecht die die DSGVO und der Presse-Hype dazu geführt,        entsprechende Verarbeitung angeblich erlau- dass das Thema ernst genommen wurde.               ben würde. Zwar gibt es bei allen Aufsichtsbe- TÄTIGKEITSBERICHT 2019 DES ULD          9
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