Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Schleswig-Holstein

1. Die Kontrollberichte der Jahre 2019, 2018 und 2017 der Polizei in Schleswig-Holstein.

2. Bitte beschreiben Sie, ob eine ausreichende Zugriffskontrolle auf die Datenbanken der Polizei besteht, um die Bevölkerung vor unberechtigtem Zugriff auf persönliche Daten durch Beamte zu Schützen. Siehe auch:

https://netzpolitik.org/2020/erneut-verdacht-auf-datenmissbrauch-bei-der-polizei/

https://glm.io/142961?m

Vielen Dank im Voraus

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2020
  • Frist
    10. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Kontro…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Schleswig-Holstein [#179844]
Datum
9. Februar 2020 17:41
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Kontrollberichte der Jahre 2019, 2018 und 2017 der Polizei in Schleswig-Holstein. 2. Bitte beschreiben Sie, ob eine ausreichende Zugriffskontrolle auf die Datenbanken der Polizei besteht, um die Bevölkerung vor unberechtigtem Zugriff auf persönliche Daten durch Beamte zu Schützen. Siehe auch: https://netzpolitik.org/2020/erneut-verdacht-auf-datenmissbrauch-bei-der-polizei/ https://glm.io/142961?m Vielen Dank im Voraus
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179844 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Schleswig-Holstein [#179844]
Datum
10. Februar 2020 11:28
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. März 2020 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersende ich Ihnen Prüfberichte über die Datenverarbeitung de…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Schleswig-Holstein [#179844]
Datum
8. April 2020 13:57
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersende ich Ihnen Prüfberichte über die Datenverarbeitung der Polizei aus den vergangenen Jahren. Der Bericht für die Prüfung des Pilotprojekts zum Einsatz von Bodycams bei der Polizei ist intern noch nicht finalisiert, so dass ich Sie insoweit nur auf den Beitrag hierzu in unserem Tätigkeitsbericht 2019 unter Tz. 4.2.3 verweisen kann. Diesen füge ich im Anhang bei. Neben den aus den beigefügten Anhängen ersichtlichen Prüfungen haben wir auch eine Prüfung der Verarbeitung durch die Polizei sowie die Verfassungsschutzbehörde in der Antiterrordatei und der Rechtsextremismusdatei durchgeführt. Die Berichte über diese Prüfungen sind als Verschlusssache eingestuft, so dass wir Ihnen diese leider nicht zur Verfügung stellen können. Eine Zusammenfassung über die veröffentlichungsfähigen Ergebnisse unserer Prüfung finden Sie im Tätigkeitsbericht 2019 unter Tz. 4.2.5. Zu Ihrer Frage 2 kann ich mitteilen, dass Abrufe aus zahlreichen Datenbanken protokolliert werden. Auf diese Protokolle hat die Landesbeauftragte für Datenschutz Zugriff. Ausnahmen von der Protokollierung von Zugriffen gibt es beim Vorgangsbearbeitungssystem @rtus-VBS. Die Zugriff einiger Personen auf das Vorgangsbearbeitungssystem, u.a. die der Sachbearbeiter auf die von ihnen bearbeiteten Vorgänge sowie die Zugriffe ihrer Vorgsetzen, werden von der Protokollierung ausgenommen. Hierüber haben wir in unserem 32. und 33. Tätigkeitsbericht berichtet: > https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb32/kap04_2.html#425 > https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb33/kap04_2.html#424 Ich hoffe, ich kann Ihnen mit den beigefügten Prüfberichten weiterhelfen. Für die verzögerte Beantwortung bitte ich um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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