Auszeichnung rabattierter Artikel

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Korrespondenz mit dem Ordnungsamt der Stadt Bad Nauheim in Sachen Preisangabenverordnung / Grundpreisauszeichnung

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Martini, Kerstin (HMWEVW) Von:                                                             >(HMWEVW) Gesendet:                                   Freitag, 11. Oktober 2019 12:18 An:                                         Martini, Kerstin (HMWEVW) Betreff:                                   WG: Auszeichnung von rabattierten Artikeln Hallo Frau Martini, könnten Sie Sich das mal ansehen. Ich meine allerdings, dass wir im Ergebnis keine Rechtsauskünfte erteilen sollten. Was meinen Sie? « Gruß Von:Poststelle(HMWEVW) Gesendet: Mittwoch, 2. Oktober 2019 10:56 An: i^l^—lll^'HMWEVW) Betreff: WG: Auszeichnung von rabattierten Artikeln Von:< Gesendet: Mittwoch, 2. Oktober 2019 10:36 An: Poststelle (HMWEVW) <poststelle(5)wirtschaft.hessen.de> Betreff: Auszeichnung von rabattierten Artikeln Sehr geehrte Damen und Herren, nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ist ihr Referat für Fragen zur Preisangabenverordnung zuständig. Vielleicht können Sie mir bei einer Frage zur Etikettierung rabattierter Artikel behilflich sein. Einer unserer Kunden stellt Preisauszeichnungsgeräte her. Im Zusammenhang mit Rabattaktionen stellt sich insbesondere die Frage, ob Händler bei der Rabatt-Kennzeichnung mit einem Prozentsatz X auf einem Etikett, auch den ursprünglichen Preis und den errechneten neuen (rabattierten) Preis angeben müssen. Weder die Preisangabenverordnung noch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geben hier U.E. darüber .ndeutig Auskunft. Wir möchten Sie daher um Mitteilung bitten, ob die folgenden Beispiele für rabattierte Artikel (grundpreispflichtig und nicht grundpreispflichtig) gesetzeskonform sind oder nicht: Grundpreispflichtig: -30% Neuer Preis TOOg €1.99 € 14.95 Maßstab 1:2
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-30% Neuer Preis Toog 61.99     Originalgröße € 14.95 Nicht grundpreispflichtig -30% Neuer Preis €19.95 Maßstab 1:2 -30% l Neuer Preis    Originalgröße i€19.95 Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Web:                           witter | Xing | Linkedln
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Martini, Kerstin (HMWEVW) Von: Martini, Kerstin (HMWEVW) Gesendet: Mittwoch, J 6. Oktober 2019 12:13 An: Betreff: Auszeichnung von rafciattierten Artikeln III 1-2-075-b-02#013 Sehrgeehr der Vollzug der Preisangabenverordnung (PAngV) obliegt in Hessen den Städten und Gemeinden; daher bitte ich um Verständnis, dass von hier keine konkreten Rechtsauskünfte erteilt werden, sondern nur allgemeine Hinweise erfolgen können. So richtet sich die Preisauszeichnung von Waren grundsätzlich nach § 2 der PAngV. Dabei ist gemäß Absatz 3 dieser Vorschrift die Mengeneinheit für den Grundpreis 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware. Bei Waren deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht übersteigt, dürfen als Mengeneinheit 100 Gramm oder Milliliter bei der Angabe verwendet werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen gilt für individuelle oder generelle Rabattgewährung bei dem Grundpreisgebot die Ausnahmeregelung des § 9 Abs. 2 PAngV. Für generelle Preisnachlässe nennt der Verordnungsgeber zwei Voraussetzungen: sie müssen nach Kalendertagen zeitlich begrenzt und durch Werbung bekannt gemacht werden. Wer Verpflichteter im Sinne der PAngV ist, hat gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 die Preisangabe dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen; bestimmte Größen von Preisschildern und Beschriftungen sind damit nicht vorgeschrieben und hängen von den Umständen des Einzelfalles ab, die nur vor Ort bewertet werden können. Mit freundlichen Grüßen l m Auftrag Kerstin Martini Referat Landeskartellbehörde, Wettbewerbsrecht LAND HATZUKUfJFT-" - Heimat Hessen Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Kaiser-Friedrich-Ring 75 65185 Wiesbaden Tel.:+49 (611) 815 2069 Fax;+49(611)32717 2069 E-Mail: kerstin.martini@wirtschaft.hessen.de https://wirtschaft.hesserL,de httDS://lebedeineuropa.hessen.de
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