Anlage3

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Korrespondenz mit ISPAT

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EB5 Von:                                      BUERO-EB5 Gesendet:                                 Mittwoch, 10. Oktober 2018 13:10 An:                                       BUERO-EB5 Cc:                                                          EB5;                    EB5;              EB5; EB5 Betreff:                                  Wirtschaftsdelegationreise mit BM Altmaier am 25. und 26. Oktober 2018 nach Ankara Anlagen:                                  1_Einverständniserklärungen.pdf; 2_Formblatt Delegationsbroschüre.pdf; 3 _Tabelle Pass, Kreditkarte, Flug, Hotel.xlsx; 4_Merkblatt Türkei + Anlagen.pdf Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie Bundesminister Altmaier als Mitglied der Wirtschaftsdelegation bei der Reise am 25. und 26. Oktober 2018 nach Ankara begleiten werden. Im Anhang dieser E-Mail finden Sie notwendige Informationen zur Planung dieser Reise und Unterlagen, die wir Sie bitten ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden: 1. Einverständniserklärungen 2. Formblatt Delegationsbroschüre CV + Firmenprofil 3. Tabelle Pass, Kreditkarte, Flug, Hotel 4. Merkblatt Türkei + Anlagen Bei den Anlagen bitten wir Sie Folgendes zu beachten: Anlage 1_ Einverständniserklärungen Bitte senden Sie uns die beigefügten Einverständniserklärungen (1. Einwilligung zur Namensnennung bei Anfragen Außenstehender, 2. Erklärung zu verantwortungsvoller Unternehmensführung, 3. Datenschutzerklärung Delegationsbroschüre) unterschrieben als PDF in einer E-Mail zu. Anlage 2_Formblatt Delegationsbroschüre: 1. Bitte füllen Sie das Formular in deutscher Sprache in Fließtextform aus und fügen Sie eine Bilddatei in das dafür vorgesehene Fenster ein. Für eventuelle spätere Formatierungen wird gebeten, diese Bilddatei zusätzlich der E-Mail als Anlage beizufügen (bitte ein gängiges Format für Bilddateien verwenden, z. B. JPEG oder PNG) 2. Klicken Sie auf den roten Button ("Bitte diesen Button anklicken, um per E-Mail zurückzusenden") und senden Sie den CV somit separat von den anderen Anlagen (aber inklusive der Bilddatei) an die entsprechende Adresse. 3. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Herrn                            (E-Mail:; Tel.: +49(30)18615- ). Anlage 3_Tabelle Pass, Kreditkarte, Flug, Hotel: 1. Um eine zügige und vereinfachte Ein- und Ausreise in Berlin und Ankara zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, uns Ihre Pass- oder Personalausweisnummer mit Gültigkeitsdatum zu 1
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übersenden. Ebenso benötigen wir für einen reibungslosen Check-In im Hotel vorab Ihre Kreditkartennummer mit Gültigkeit. Bitte nutzen Sie für diese Angaben die beigefügte Tabelle. 2. Weiterhin möchten wir Sie bitten, Ihre Flugteilnahme, Ihren Wunsch auf vegetarische Essensversorgung während des Fluges sowie die Übernachtung in diese Tabelle einzutragen. Hierzu folgende Informationen: -   Der Hinflug von Berlin Tegel (mil. Teil) ist am 25.10. um 08:10 Uhr geplant. Die Anfahrtsbeschreibung sowie Sicherheitsbestimmungen des Flughafens entnehmen Sie bitte den Anlagen des Merkblattes. Der Rückflug von Ankara ist am 26.10. um ca. 17:00 Uhr (Ortszeit) mit Ankunft in Berlin um 19:00 Uhr. -   Die deutsche Botschaft in Ankara hat bereits Hotelzimmer für Sie im Delegationshotel "JW Marriott Hotel Ankara" reserviert. Sie müssen sich daher nicht selbstständig um Ihre Unterbringung kümmern. Mitglieder der Wirtschaftsdelegation tragen Ihre Unterbringungskosten selbst. Die Kosten für den Mitflug in der Regierungsmaschine des Bundesministers werden anteilig nach der Reise in Rechnung gestellt. Die Konditionen der reservierten Zimmer und die voraussichtlichen Flugkosten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt. Die Unterlagen sind bis zum 17. Oktober 2018 an buero-eb3@bmwi.bund.de (Ausnahme: Formblatt Delegationsbroschüre bitte an Herrn                    – siehe Anlage 2 oben) einzureichen. Ein vorläufiges Besuchsprogramm wird nach der finalen Absprache mit der türkischen Seite nachgereicht. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Herzlichen Dank und mit vielen Grüßen, Leiter des Referats EB3 EU-Erweiterung, Südosteuropa, Türkei Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Alt-Moabit 101d, 10559 Berlin Tel: +49-(30)-18-615- E-Mail:                   @bmwi.bund.de 2
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Peter Altmaier Bundesminister für Wirtschaft und Energie besucht die Türkei vom 25. – 26.10.2018 MERKBLATT für Mitreisende
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2 1. Programm .................................................................................................................................................3 2. Flugdaten..................................................................................................................................................3 a) Flugverlauf .................................................................................................................................................3 b) Flugkosten .................................................................................................................................................3 c) Akkreditierung und Check-in .....................................................................................................................4 3. Beförderung zum Flughafen ...................................................................................................................4 4. Gepäck/Sicherheit ...................................................................................................................................4 5. Reisegepäckversicherung ......................................................................................................................4 6. Transport ..................................................................................................................................................4 7. Einreisevorschriften ................................................................................................................................5 a) Reisedokumente .......................................................................................................................................5 b) Allgemeine Reiseinformationen .................................................................................................................8 8. Impfungen/Gesundheitsrisiken ............................................................................................................10 a) Impfungen ...............................................................................................................................................10 b) medizinische Versorgung ........................................................................................................................11 9. Besondere strafrechtliche Hinweise ....................................................................................................12 10. Klimatabelle..........................................................................................................................................14 11. Stromspannung ...................................................................................................................................14 12. Telefon, Mobiltelefon und Internet .....................................................................................................14 a) Festnetztelefon und Mobiltelefon.............................................................................................................14 b) Internet ....................................................................................................................................................15 13. Zeitunterschied ....................................................................................................................................15 14. Deutsche Vertretung ...........................................................................................................................15 ANLAGEN___________________________________________________________________ A) ANFAHRTSPLAN ZUM FLUGHAFEN BERLIN-TEGEL, MILITÄRISCHER TEIL (TXL, MIL) B) LAGEPLAN DER PKW-PARKPLÄTZE IN BERLIN-TXL, MIL C) TERMINALPLAN BERLIN-TXL, MIL D) MERKBLATT DER BUNDESPOLIZEI
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3 1. Programm Die gedruckten Programme werden den Reiseteilnehmerinnen und Reiseteilnehmern spätestens im Flugzeug ausgehändigt. 2. Flugdaten Quelle: Flugbereitschaft Bundesministerium der Verteidigung Die nachstehend aufgeführten Flüge erfolgen mit einem Airbus A340 der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Alle Teilflüge werden als Nichtraucherflüge durchgeführt. Die genannten Uhrzeiten sind jeweils Ortszeiten. a) Flugverlauf Donnerstag, 25.10.2018       08:10 – 12:00 Uhr         Berlin-TXL,     - Ankara - ESB Flugdauer: 2 h 50 min     mil. Teil warmes Frühstück Freitag, 26.10.2018          ca. 17:00 – 19:00 Uhr     Ankara - ESB    - Berlin-TXL, mil. Flugdauer: 3 h                               Teil warmes Abendessen Bitte beachten Sie, dass die Bundeswehrmaschine in Berlin starten und dort beim Rückflug auch wieder landen wird. Ein Mitflug von/bis Köln/Bonn ist nicht möglich. b) Flugkosten Quelle: Bundesamt für Wehrverwaltung An den Flugkosten werden die Sondergäste, die Mitglieder der Wirtschafts- und Pressedelegation den Richtlinien entsprechend beteiligt (d.h. 30 % des Lufthansa-Economy- Preis). Der Gesamtpreis beträgt ca. 486,00 €, wenn alle Flüge (Berlin-Ankara-Berlin) in Anspruch genommen werden. [Der Preis ergibt sich nicht aus der Summe der Teilflüge und ist daher kein Rechenfehler.] Diese Flugpreise stehen jedoch unter dem Vorbehalt der tatsächlich geflogenen Nautischen Meilen und sind somit vorläufig. Eine Anrechnung von Bonusmeilen ist nicht möglich. Berlin-TXL, mil.           -    Ankara                               ca.          264,00 € Ankara                     -    Berlin-TXL, mil.                     ca.          264,00 € Gesamtreise ca.          486,00 €
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4 c) Akkreditierung und Check-in Sie sollten es so einrichten, dass Sie am 25.10.2018 spätestens um 06:45 Uhr (Beginn Akkreditierung um 06:15 Uhr) in der Abflughalle des Flughafens Berlin-TXL, mil. Teil, eintreffen. (Avenue Jean Mermoz, 13405 Berlin, siehe beigefügte Skizze). Die Gepäckstücke werden bei der Akkreditierung mit Gepäckanhängern versehen. Nach      dem       Einchecken        erfolgen      die    an    Flughäfen       üblichen       Personen-        und Gepäckluftsicherheitskontrollen. 3. Beförderung zum Flughafen Sondergäste (Mitglieder des Deutschen Bundestages, Wirtschaftsvertreter und Journalisten) regeln ihre An- und Abreise zum Flughafen Tegel militärischer Teil bitte in eigener Zuständigkeit. Entsprechendes gilt für die Rückfahrt. Hinweis: Bitte berechnen Sie für die Fahrt von Berlin-TXL Flughafen bis Berlin-TXL, mil. ca. 30 Minuten Fahrzeit ein. 4. Gepäck/Sicherheit Die Gepäckstücke werden bei der Akkreditierung mit Gepäckanhängern versehen. Es wird gebeten, das Gepäck auf 30 kg zu begrenzen. Hinweis: Bitte die Gepäckstücke nicht abschließen, um Beschädigungen des Gepäcks bei eventuellen Sicherheitskontrollen zu vermeiden. 5. Reisegepäckversicherung Es ist jedem Reiseteilnehmer überlassen, sein Gepäck privat gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. 6. Transport Die Fahrten im Rahmen des Delegationsprogramms sind für die Delegation organisiert. Soweit für Fahrten außerhalb des Programms Fahrzeuge benötigt werden, sind diese in eigener Zuständigkeit zu organisieren und zu finanzieren (z.B. Taxi, Mietwagen).
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5 7. Einreisevorschriften a) Reisedokumente b) Landesspezifische Sicherheitshinweise Quelle: Auswärtiges Amt Reisedokumente Erwachsene         Einreise möglich / Bedingungen Reisepass                         Ja Vorläufiger Reisepass             Ja Personalausweis                   Ja Vorläufiger Personalausweis       grundsätzlich ja, Einschränkungen s. u. Weitere Anmerkungen               Nicht möglich ist die Einreise in die Türkei mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz. Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens          über   die    Regelung      des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem vorläufigen Personalausweis. Dies gilt für die folgenden Grenzübergänge: - am griechisch-türkischen Grenzübergang - an den Grenzübergängen in Istanbul, Izmir, Çanakkale, Muğla, Antalya, Mersin, Iskenderun und Aydın - an den Flughäfen Yeşilköy (Istanbul) und Esenboğa (Ankara). Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala, zu Problemen kommen. Reisenden wird empfohlen, sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente zu kümmern. Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, so dass die Einreise damit nicht weiter empfohlen werden kann. Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.
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6 In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der     Grenze,    weil    Eltern     ohne      gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen. Reisenden wird empfohlen, sich stets ausweisen zu können. Visum Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumfrei im Land aufhalten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Damit soll die Rechtslage in der Türkei grundsätzlich der in Deutschland geltenden angepasst werden. Die bisherige Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist seit 2012 nicht mehr möglich. Zu beachten ist, dass die Visumbefreiung im oben gestellten Rahmen kein absolutes Einreiserecht gewährt und auch deutsche Staatsangehörige von Einreisesperren betroffen sein können, siehe Aktuelle Hinweise. Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 60 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Reisenden wird empfohlen, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind. Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit ein Visum zur Besteigung des Ararat eingeholt haben, benötigen für einen darüber hinausgehenden Aufenthalt in der Türkei eine Erlaubnis, die umgehend nach Ende der Bergtour bei der Ausländerpolizei der Sicherheitsdirektion der Provinz (Il Emniyet Müdürlüğü) einzuholen ist. Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist. Türkische Staatsangehörige sollten grundsätzlich mit einem türkischen Pass reisen. Eine Einreise ist zwar möglich, die Ausreise aus der Türkei mit einem von deutschen Behörden ausgestellten Pass dagegen nicht immer. Bei der Reise in die Türkei auf dem Landweg müssen auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden.
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7 Hinweise zur Einreise von Minderjährigen Besondere Vorschriften für allein reisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte. Kinder türkischer Eltern, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss. Weiterreise in Drittländer Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich. Für Reisende, die über die Türkei nach Afghanistan, Indien, Pakistan, Nigeria oder Tadschikistan reisen möchten, teilte das Gesundheitsministeriums der Türkei im Juli 2011 mit, dass aufgrund der hohen Anzahl an Polioerkrankungen (= Kinderlähmung) in den entsprechenden Ländern der o. g. Personenkreis eine Dosis Schluckimpfung (zwei Tropfen) gegen Polio bei der Ausreise erhalten soll, sofern nicht bescheinigt werden kann, dass innerhalb des letzten Monats vor Reisebeginn eine solche Impfung bereits vorgenommen wurde. Wenn die Impfung abgelehnt wird, ist eine schriftliche Erklärung abzugeben. Eine Ablehnung der Impfung kann die Verweigerung der (Wieder)Einreise zur Folge haben. Weiterreise nach Georgien Die Reise von der Türkei nach Georgien ist nur mit einem gültigen Reisepass möglich. Weiterreise in den Irak Die Ausreise aus der Türkei in den Irak ist nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die Reisewarnung für Irak hingewiesen. Weiterreise nach Syrien Anlässlich der aktuellen Situation in Syrien wird vor Reisen nach Syrien ausdrücklich gewarnt. Es wird auf die Reisewarnung für Syrien hingewiesen. Aktuellen Nachrichten zufolge hat die syrische Regierung im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien verstärkt Minen ausgelegt, um syrische Staatsangehörige an der Flucht in die Türkei zu hindern. Es wird darauf hingewiesen, dass gerade im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien das Fotografieren strengstens verboten ist. Dies gilt auch für vermeintlich harmlose Landschaftsaufnahmen.
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8 Einreise in die Türkei aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarates sind Die Einreise in die Türkei ist aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarats (wie z. B. Irak) sind, nur mit dem Reisepass möglich. Einreise mit dem PKW Bei der Einreise in die Türkei mit dem Pkw ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber dringend dazu geraten, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme bei der Einreise zu vermeiden. Der türkische Zoll stellt ein Formular aus, in dem das Datum der spätesten Wiederausfuhr festgelegt wird. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage. Bitte beachten Sie, dass die grüne Versicherungskarte nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt wird. Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den asiatischen Teil zu bereisen, kann eine Versicherung an der Grenze für die Dauer von mindestens 30 Tagen abgeschlossen werden. Die Kosten variieren je nach Versicherungsdauer und Fahrzeugtyp. Sinnvoll ist auch, sich bereits vor Antritt der Reise mit dem eigenen Versicherungsunternehmen in Verbindung zu setzen und prüfen zu lassen, ob die Reise in den asiatischen Teil der Türkei nicht bereits in der eigenen Kfz-Versicherung enthalten ist oder gegen Aufpreis für den Zeitraum inkludiert werden kann. Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. b) Allgemeine Reiseinformationen Quelle: Auswärtiges Amt Die Türkei ist ein beliebtes Reiseland, das Touristen grundsätzlich herzlich und offen empfängt. Wie auch in anderen Urlaubsländern gibt es jedoch einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, um einen sorglosen Aufenthalt verbringen zu können.
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