ZwischennachrichtIFG-AntragMensing_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Lobbykontakte in Bezug auf die Verringerung der Zustelltage in der Postzustellung

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Bundesministerium fürWirtschaft und Energie Bundesministerium fOrWirtschaftund Energie• 53107Bonn +49228 996150 TEL.-ZENTRALE +49228 99615 4436 FAx INTERNET www.bmwi.de ████ ██████ ██ ██████ █████ ████ ██ ████ ██ ███ ███ ███ TEL ██████████ BEARBEITET VON ███████ FAX Nur per E-Mail an █████████████████████ Az ██████████ n. mensing rrse429 рzuC~fragdenstaat. de Bonn, 5. September 2019 DATUM BETREFF BEZUG Informationszugang nach dem lnformationsfreiheitsgesetz Ihr Antrag vom 5. August 2019 Sehr geehrter Herr Mensing, in Ihrem Antrag vom 5. August 2019 bitten Sie gemäß § 1 IFGum Zugang zu folgenden amtlichen Informationen: a.Das Eckpunkte-Papier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Novelle des Postgesetzes, b.Eine Liste aller Treffen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit Interessenvertretern von Postunternehmen oder Interessenverbänden im Bezug auf eine Reform des Postgesetzes bzw. der Post-Universaldienstleistungsverordnung, c. Die Namen deran den Treffen beteiligten Personen und Firmen bzw. Verbände, d.Sämtliche schriftliche Korrespondenz mit diesen Firmen und Verbänden. Die von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie („BMWi") erstellten Eckpunkte für eine Novelle des Postgesetzes wurden auf der Internetseite des BMWi НAusАNscНRIFТ Villemomber Straße 76 53123Bonn VERКEНRSANВINOUNG Bus 605, 608, 609, 843 Der SchutzIhrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenenDaten im BMWi können Sie der Datenschutzerklärungauf www.bmwi.de/Datenschutzerklärung entnehmen.
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sвaez~o~z veröffentlicht und können über folgenden Link abgerufen werden: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-fuer-eine-novelle-des- postgesetzes.pdf? b ob=puh icationFile&v=3. Im Übrigen handelt es sich bei den begehrten Informationen zu Treffen und schriftlicher Korrespondenz um Informationen, die personenbezogene Daten und möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Das IFG sieht die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden sollen (§ 8 IFG). Für den damit verbundenen deutlich höheren Verwaltungsaufwand können zudem Gebühren nach § 10 Abs. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.3 der lnformationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 60 bis 500 Euro anfallen. Die genaue Höhe richtet sich insbesondere nach dem Umfang entstehenden Verwaltungsaufwands, des der bislang noch nicht abschließend abgeschätzt werden kann. Die Gebühren reduzieren sich voraussichtlich, wenn Sie sich mit der Schwärzung sämtlicher personenbezogener Daten sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einverstanden erklären. Bitte teilen Sie mir bis zum 20. September 2019 mit,ob Sie auch bei Erhebung von Gebühren an Ihrem Antrag festhalten möchten. Wenn Sie an Ihrem Antrag festhalten, teilen Sie bitte auch mit, ob Sie mit der Schwärzung sämtlicher personenbezogener Daten bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einverstanden sind oder ob Sie stattdessen die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens wünschen. Für die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahren bedarf es einer Begründung, § 7 Abs. 1 S. 3 IFG.Bislang haben Sie mir eine Begründung nicht mitgeteilt. Ich möchte Sie daher bitten, dies nachzuholen. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen ██████ ████
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