vdp-an-toncar-und-antwort-09-10-22
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Lobbykontakte zum Basel III Rahmenwerk für Banken“
V Die deutschen Pfandbriefbanken Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V., PF 64 0136, 10047 Berlin Herrn Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Florian Toncar Bundesministerium der Finanzen Postfach 272 10107 Berlin Umsetzung von Basel Ill in Europa i Berlin, 15. September 2022 — Finalisierung des Berichts des Rats der EU A2.:11.202 U — Aktualisierte vdp-Erhebung zu den Auswirkungen auf Pfandbrief- KAREL NE banken a Rückfragen: Sehr geehrter Herr Dr. Toncar, in unserem Schreiben vom 28. Januar 2022 adressierten wir auf Basis des Gesetzgebungsvorschlags der EU-Kommission die für die Pfand- briefbanken wesentlichen Aspekte bei der Umsetzung von Basel Ill in Verband deutscher Europa. Pfandbriefbanken e.V. Nach unserem Verständnis ist die tschechische Ratspräsidentschaft Georgenstraße 21 bestrebt, den Bericht des Rats zum Gesetzgebungsvorschlag in den 10117 Berlin nächsten Wochen fertigzustellen. Für diese Phase der Finalisierung N r dieses Berichts möchten wir Ihnen gern unsere aktuellste Auswir- E info@pfandbrief.de kungsstudie zur Verfügung stellen. Die vdp-Geschäftsstelle hat jüngst W www.pfandbrief.de eine Erhebung unter 14 Pfandbriefbanken durchgeführt und die Ef- fekte unter Berücksichtigung des Gesetzgebungsvorschlags der EU- Kommission analysiert. Die Datenerhebung basiert auf den Basel-IIl- Monitoring-Templates zum 31. Dezember 2021, die die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA und die Deutsche Bundesbank auch für deren Auswertung heranzieht. Ei) Verband deutscher Wir möchten insbesondere auf die Darstellung auf Folie 5 der Ergeb- Pfandbriefbanken nispräsentation zur vdp-Auswirkungsstudie hinweisen (Anlage). Dort wird deutlich, dass auch unter Berücksichtigung der von der EU-Kom- mission vorgeschlagenen Übergangsbestimmungen eine Eigenkapital- mehrbelastung von 13% verbleibt. Ohne diese Übergangsbestimmun- gen liegt die Belastung sogar bei 21% und damit weit jenseits dessen, was Aufsichtsbehörden und Politik ursprünglich als Ziel formuliert hat- ten. Diese Effekte resultieren im Wesentlichen aus der Art und Weise der Umsetzung des Outputfloors, die über das von Basel Ill geforderte Maß hinaus geht. „9 @pfandbriefbanks Vor diesem Hintergrund möchten wir nochmals nachdrücklich um eine aktive Unterstützung der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Übergangsbestimmung zur (privilegierten) Eigenkapitalunterlegung von risikoarmen Wohnimmobilienfinanzierung in Art 465 Abs. 5 des CRR-Entwurfs bitten. Diese Übergangsregelung bietet eine wichtige Entlastung für ein gesellschaftspolitisch höchst relevantes Geschäfts-
feld, das ungerechtfertigterweise in besonderem Maße von den stei- genden Eigenkapitalanforderungen aus der Umsetzung von Basel Ill betroffen ist. Diese Vorschrift des EU-Umsetzungsentwurfs zur Berechnung des Outputfloors sieht für einen Übergangszeitraum vor, dass Wohnimmo- bilienfinanzierungen bis zu einem Beleihungsauslauf (LTV) von bis 55% ein Risikogewicht von 10% statt 20% erhalten, wenn sie zusätzliche Be- dingungen einhalten - darunter einen institutsspezifischen Hard Test mit einer Verlustquote von maximal 0,25% bezogen auf das entspre- chende Portfolio der jeweiligen Bank. Das mit dieser Übergangsrege- lung verbundene EBA-Mandat soll sicherstellen, dass die Kapitalanfor- derungen auch nach der Übergangsfrist noch angemessen sind und sich an den tatsächlichen EU-Spezifika orientieren. | In diesem Zusammenhang möchten wir ergänzend betonen, dass wir für risikoarme Gewerbeimmobilienfinanzierungen eine vergleichbare Regelung für angemessen erachten, wenn diese dieselben Bedingun- gen wie die risikoarmen Wohnimmobilienfinanzierungen erfüllen (u.a. institutsspezifischer Hard Test). Es gibt keinen sachlichen Grund, ver- gleichbares Risiko regulatorisch materiell unterschiedlich zu behan- deln. Im Europäischen Parlament werden diesbezüglich auch Ände- rungsvorschläge zum Gesetzgebungsentwurf der EU-Kommission dis- kutiert. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen, die erwartungsgemäß mittelfristig fortbestehen, sollte dem Ziel einer risikosensitiven und nicht signifi- kant steigenden Kapitalunterlegung entsprochen werden. Banken und Sparkassen müssen in der aktuellen Situation in die Lage versetzt wer- den, ihrer Kernaufgabe - Kreditvergabe - bestmöglich nachzukommen und die Realwirtschaft und die privaten Haushalte mit Liquidität zu versorgen. Auch die politischen Projekte einer nachhaltigen Transfor- mation der Volkswirtschaft - in der der Gebäudesektor eine zentrale Rolle spielt - und des „Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum“ der Bundesregierung machen dies erforderlich. Beides wird ohne leis- tungsfähige Kreditinstitute, die zwangsläufig einen wesentlichen Teil der Finanzierungsmittel werden bereitstellen müssen, nicht erfolg- reich sein. Für eine Unterstützung unserer Petiten wären wir Ihnen sehr dankbar. Gern stehen wir für weitergehende Informationen zur Verfügung. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 2
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