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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Lobbykontakte zum Basel III Rahmenwerk für Banken

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die
öffentlichen
Banken

Bundesverband Öltentlicher Banken Deuntschlangs - Lennestraße 11 - 10785 Bedin

Bundesministerium der Finanzen
Parlamentarischer Staatssekretär
Herr Dr. Florian Toncar, MdB
Wilhelmstraße 98

10117 Berlin

Eingang im Büro

   
     

22. SEP. 2022
PSt Toncar

Nachträgliche Informationen zu Taxonomiequoten und zum
Durchleitungsgeschäft / Unser Gespräch am 25.08.2022

Sehr geehrter Herr Parlamentarischer Staatssekretär,
lieber Herr Dr, Toncar,

gerne möchten wir uns auf diesem Weg für das Gespräch und den offenen
Austausch über unsere wichtigsten Anliegen mit Ihnen am 25. August 2022
bedanken. Wir sind davon überzeugt, dass eine gute Zusammenarbeit auch
weiterhin von hoher Wichtigkeit ist. Wie mit Ihnen vereinbart, lassen wir Ihnen
nachträglich noch vertiefte Informationen zukommen:

Green Asset Ratio / Quoten der Taxonomie-Fähigkeit

Zum 31. Dezember 2021 haben Banken erstmalig über die Taxonomie-Fähigkeit
(grundsätzlich für die Taxonomie in Frage kommende Wirtschaftsaktivitäten,
„Eligibility“) berichtet. In unserem Gespräch mit Ihnen haben wir angemerkt,
dass diese Quoten aufgrund fehlender einheitlicher Kriterien nur eine begrenzte
Aussagekraft haben; beispielsweise ist für die Taxonomie-Fähigkeit sowohl die
Verwendung von total assets als auch von total covered assets im Nenner
zulässig, Daher begrüßen wir zwar die klare Definition der Standards in der ab
2023 offenlegungspflichtigen Green Asset Ratio (Taxonomie-Konformität,
„Alignment“), möchten aber auch darauf hinweisen, dass die EU-Kommission
bis dato den Rückgriff auf Schätzungen bei Angaben zu Finanzierungen von EU-
Unternehmen untersagt. Die praktische Orientierung an dieser Vorgabe
unterscheidet sich allerdings zwischen den Mitgliedsstaaten. So wird sie in
Deutschland- insbesondere von Wirtschaftsprüfern - oft strenger ausgelegt als
zum Beispiel in Frankreich.

Ein Hemmnis für die Aussagekraft der Taxonomie-Fähigkeit ist auch, dass der
Großteil der Unternehmen in Deutschland nicht berichtspflichtig ist.

Die Unternehmen, die schlussendlich berichteten, taten dies erstmalig zu
demselben Stichtag wie auch die Banken. Somit war die Datengrundlage
spärlich. Unsere Institute befürchten, dass dies unverändert bleibt, solange die

Lennestraße 11
10785 Berlin

Te
=  @voeb.de
www.voeb.de

16.09.2022

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Anlage(n)

Bundesverband Öffentlicher Banken
Deutschlands, VÖB, e.V
Lennestraße 11, 10785 Berlin
www.voeb.de

Registernummer im Lobbyregistet: RO01169
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die
V & öffentlichen
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neue CSRD noch nicht anzuwenden ist und nicht-kapitalmarktorientierte KMU von der Berichtspflicht
ausgenommen sind. Insgesamt hat sich damit gezeigt, dass das Verbot einer Einbeziehung der
Finanzierungen von nicht-berichtspflichtigen Unternehmen in den Zähler der Taxonomie-Quoten die
Darstellung des Beitrags zur Transformation verzerrt,

Daher schlagen wir eine Nutzung von Proxies vor, um einer disproportionalen Belastung der Realwirtschaft
vorzubeugen. Wir sprechen uns zudem für einen Quick Fix zu Art. 8 Taxonomie-VO aus, welcher für EU-
einheitliche Schätzungen und eine optionale Einbeziehung von Exposures gegenüber nicht-
berichtspflichtigen Kunden sorgen würde. Windparks wären somit explizit zugelassen und Deutschland
würde somit im europäischen Vergleich nicht abfallen.

Ausfallquoten im Durchleitungsgeschäft

Zudem haben Sie uns gebeten, Ihnen Informationen zu den Ausfällen zuzuleiten, welche die Förderbanken
im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts mit anderen Banken erlitten haben. Unsere Mitglieder haben uns
erneut bestätigt, dass bei denjenigen Krediten oder Kreditteilen, die bankaufsichtlich als Forderungen
gegenüber Instituten behandelt werden, keine Ausfälle zu verzeichnen waren.

Es hat sich herausgestellt, dass unser Anliegen auf EU-Ebene nicht zu vermitteln ist. Dies dürfte vor allem
darauf zurückzuführen sein, dass eine Sonderregelung für Förderbanken oder eine Anerkennung von
abgetretenen Forderungen als Sicherheiten im Standardansatz für das Kreditrisiko in Basel Ill nicht
vorgesehen und Förderbanken darüber hinaus aus der CRD ausgenommen sind. Diese Ausnahme eröffnet
jedoch die Möglichkeit einer nationalen Regelung. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn das BMF eine
Regelung im Kreditwesengesetz unterstützen würde, nach der Kredite von Förderbanken an nicht extern
geratete Institute im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts weiterhin mit einem Risikogewicht von 20%
angerechnet werden können.

Über Ihr Interesse an den Anliegen unseres Hauses freuen wir uns und hoffen, auch in Zukunft konstruktiv
mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
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POSTANSCHRIFT

BETREFF

BEZUG

G2
DOK

Bundesministerium

der Finanzen ( 7

G7 GERMANY
2022

Dr. Florian Toncar
Parlamentarische Staatssekretär
Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin

Nur per E-Mail: HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97
m 10117 Berlin

TEL +49 (0) 30 18 682-4283
Fax +49 (0) 30 18 682-4497

eu , E-MAIL  florian.toncar@bmf.bund.de
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands batum 27. Oktober 2022

Lennestraße 11
10785 Berlin

Taxonomiequoten und Durchleitungsgeschäft

Ihr Schreiben vom 16. September 2022

VO B2- Vw 9500/17/10007 :027
2022/1039167

(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Sehr" k

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16. September 2022. Die von Ihnen angesprochenen Punkte
sind sehr relevant. Der Grundgedanke der Taxonomieverordnung war, Einheitlichkeit und Ver-
gleichbarkeit bei der Verwendung von Begriffen im Nachhaltigkeitsbereich zu verbessern.
Daher ist eine Gleichbehandlung der Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten wichtig. Das von
Ihnen angesprochene Thema der Green Asset Ratio im Rahmen von Artikel 8 der Taxonomie-
verordnung haben wir bereits mehrfach bei der Europäischen Kommission adressiert und uns
für eine konsistente Behandlung der KMU-Berichterstattung eingesetzt. Die Europäische Kom-
mission hat sich bislang zurückhaltend zu möglichen Anpassungen an der geltenden
Gesetzeslage geäußert. Ich kann Ihnen aber zusichern, dass wir uns weiter in diesem Sinne
einsetzen werden. Es wäre in jedem Fall hilfreich, wenn Sie das Thema ebenfalls bei der EU

Kommission adressieren würden.

Die Risikogewichtung von Krediten an Institute ohne externes Rating ist Gegenstand des
europäischen Gesetzgebungsprozesses zum Bankenpaket und zur Umsetzung von Basel III. Die
Vereinbarungen in Basel sehen vor, dass Kredite an Institute ohne externes Rating zukünftig
entlang des Risikoprofils des jeweiligen Instituts risikogewichtet werden. Das Sitzlandprinzip,
wonach das Risikogewicht pauschal mit dem Risikogewicht des Sitzlandes der Bank abzüglich

www.bundesfinanzministerium.de
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einer Bonitätsstufe festgesetzt wird, wird abgeschafft. Das ist ein wichtiger Schritt zur
Reduktion des Staaten-Banken-Nexus, der in der Bankenunion ein zentrales Anliegen darstellt.
Eine Abweichung von Basel III wäre an dieser Stelle weder ordnungspolitisch geboten noch
risikoadäquat. Sie wird auch weder im Rat noch im Europäischen Parlament gefordert. Ich teile
auch Ihre Auffassung, dass eine Sonderregelung für die Förderbanken beim Durchleitgeschäft
auf europäischer Ebene auf Grund der Herausnahme aus der Eigenkapitalrichtlinie und der
Kapitaladäquanzverordnung nicht vermittelbar wäre. Im Rahmen der nationalen Umsetzung
des Bankenpakets werden wir eine sachgerechte und risikoadäquate Regulierung anstreben und
dabei auch mögliche Auswirkungen durch den Wegfall des Sitzlandprinzips gemeinsam mit
Bundesbank und BaFin prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
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