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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Lobbykontakte zum Basel III Rahmenwerk für Banken“
.. die öffentlichen Banken Bundesverband Öltentlicher Banken Deuntschlangs - Lennestraße 11 - 10785 Bedin Bundesministerium der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär Herr Dr. Florian Toncar, MdB Wilhelmstraße 98 10117 Berlin Eingang im Büro 22. SEP. 2022 PSt Toncar Nachträgliche Informationen zu Taxonomiequoten und zum Durchleitungsgeschäft / Unser Gespräch am 25.08.2022 Sehr geehrter Herr Parlamentarischer Staatssekretär, lieber Herr Dr, Toncar, gerne möchten wir uns auf diesem Weg für das Gespräch und den offenen Austausch über unsere wichtigsten Anliegen mit Ihnen am 25. August 2022 bedanken. Wir sind davon überzeugt, dass eine gute Zusammenarbeit auch weiterhin von hoher Wichtigkeit ist. Wie mit Ihnen vereinbart, lassen wir Ihnen nachträglich noch vertiefte Informationen zukommen: Green Asset Ratio / Quoten der Taxonomie-Fähigkeit Zum 31. Dezember 2021 haben Banken erstmalig über die Taxonomie-Fähigkeit (grundsätzlich für die Taxonomie in Frage kommende Wirtschaftsaktivitäten, „Eligibility“) berichtet. In unserem Gespräch mit Ihnen haben wir angemerkt, dass diese Quoten aufgrund fehlender einheitlicher Kriterien nur eine begrenzte Aussagekraft haben; beispielsweise ist für die Taxonomie-Fähigkeit sowohl die Verwendung von total assets als auch von total covered assets im Nenner zulässig, Daher begrüßen wir zwar die klare Definition der Standards in der ab 2023 offenlegungspflichtigen Green Asset Ratio (Taxonomie-Konformität, „Alignment“), möchten aber auch darauf hinweisen, dass die EU-Kommission bis dato den Rückgriff auf Schätzungen bei Angaben zu Finanzierungen von EU- Unternehmen untersagt. Die praktische Orientierung an dieser Vorgabe unterscheidet sich allerdings zwischen den Mitgliedsstaaten. So wird sie in Deutschland- insbesondere von Wirtschaftsprüfern - oft strenger ausgelegt als zum Beispiel in Frankreich. Ein Hemmnis für die Aussagekraft der Taxonomie-Fähigkeit ist auch, dass der Großteil der Unternehmen in Deutschland nicht berichtspflichtig ist. Die Unternehmen, die schlussendlich berichteten, taten dies erstmalig zu demselben Stichtag wie auch die Banken. Somit war die Datengrundlage spärlich. Unsere Institute befürchten, dass dies unverändert bleibt, solange die Lennestraße 11 10785 Berlin Te = @voeb.de www.voeb.de 16.09.2022 Seite 1/2 Anlage(n) Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, e.V Lennestraße 11, 10785 Berlin www.voeb.de Registernummer im Lobbyregistet: RO01169
.. die V & öffentlichen Seite 2/2 Banken neue CSRD noch nicht anzuwenden ist und nicht-kapitalmarktorientierte KMU von der Berichtspflicht ausgenommen sind. Insgesamt hat sich damit gezeigt, dass das Verbot einer Einbeziehung der Finanzierungen von nicht-berichtspflichtigen Unternehmen in den Zähler der Taxonomie-Quoten die Darstellung des Beitrags zur Transformation verzerrt, Daher schlagen wir eine Nutzung von Proxies vor, um einer disproportionalen Belastung der Realwirtschaft vorzubeugen. Wir sprechen uns zudem für einen Quick Fix zu Art. 8 Taxonomie-VO aus, welcher für EU- einheitliche Schätzungen und eine optionale Einbeziehung von Exposures gegenüber nicht- berichtspflichtigen Kunden sorgen würde. Windparks wären somit explizit zugelassen und Deutschland würde somit im europäischen Vergleich nicht abfallen. Ausfallquoten im Durchleitungsgeschäft Zudem haben Sie uns gebeten, Ihnen Informationen zu den Ausfällen zuzuleiten, welche die Förderbanken im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts mit anderen Banken erlitten haben. Unsere Mitglieder haben uns erneut bestätigt, dass bei denjenigen Krediten oder Kreditteilen, die bankaufsichtlich als Forderungen gegenüber Instituten behandelt werden, keine Ausfälle zu verzeichnen waren. Es hat sich herausgestellt, dass unser Anliegen auf EU-Ebene nicht zu vermitteln ist. Dies dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass eine Sonderregelung für Förderbanken oder eine Anerkennung von abgetretenen Forderungen als Sicherheiten im Standardansatz für das Kreditrisiko in Basel Ill nicht vorgesehen und Förderbanken darüber hinaus aus der CRD ausgenommen sind. Diese Ausnahme eröffnet jedoch die Möglichkeit einer nationalen Regelung. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn das BMF eine Regelung im Kreditwesengesetz unterstützen würde, nach der Kredite von Förderbanken an nicht extern geratete Institute im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts weiterhin mit einem Risikogewicht von 20% angerechnet werden können. Über Ihr Interesse an den Anliegen unseres Hauses freuen wir uns und hoffen, auch in Zukunft konstruktiv mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
R POSTANSCHRIFT BETREFF BEZUG G2 DOK Bundesministerium der Finanzen ( 7 G7 GERMANY 2022 Dr. Florian Toncar Parlamentarische Staatssekretär Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail: HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97 m 10117 Berlin TEL +49 (0) 30 18 682-4283 Fax +49 (0) 30 18 682-4497 eu , E-MAIL florian.toncar@bmf.bund.de Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands batum 27. Oktober 2022 Lennestraße 11 10785 Berlin Taxonomiequoten und Durchleitungsgeschäft Ihr Schreiben vom 16. September 2022 VO B2- Vw 9500/17/10007 :027 2022/1039167 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Sehr" k vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16. September 2022. Die von Ihnen angesprochenen Punkte sind sehr relevant. Der Grundgedanke der Taxonomieverordnung war, Einheitlichkeit und Ver- gleichbarkeit bei der Verwendung von Begriffen im Nachhaltigkeitsbereich zu verbessern. Daher ist eine Gleichbehandlung der Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten wichtig. Das von Ihnen angesprochene Thema der Green Asset Ratio im Rahmen von Artikel 8 der Taxonomie- verordnung haben wir bereits mehrfach bei der Europäischen Kommission adressiert und uns für eine konsistente Behandlung der KMU-Berichterstattung eingesetzt. Die Europäische Kom- mission hat sich bislang zurückhaltend zu möglichen Anpassungen an der geltenden Gesetzeslage geäußert. Ich kann Ihnen aber zusichern, dass wir uns weiter in diesem Sinne einsetzen werden. Es wäre in jedem Fall hilfreich, wenn Sie das Thema ebenfalls bei der EU Kommission adressieren würden. Die Risikogewichtung von Krediten an Institute ohne externes Rating ist Gegenstand des europäischen Gesetzgebungsprozesses zum Bankenpaket und zur Umsetzung von Basel III. Die Vereinbarungen in Basel sehen vor, dass Kredite an Institute ohne externes Rating zukünftig entlang des Risikoprofils des jeweiligen Instituts risikogewichtet werden. Das Sitzlandprinzip, wonach das Risikogewicht pauschal mit dem Risikogewicht des Sitzlandes der Bank abzüglich www.bundesfinanzministerium.de
Seite 2 einer Bonitätsstufe festgesetzt wird, wird abgeschafft. Das ist ein wichtiger Schritt zur Reduktion des Staaten-Banken-Nexus, der in der Bankenunion ein zentrales Anliegen darstellt. Eine Abweichung von Basel III wäre an dieser Stelle weder ordnungspolitisch geboten noch risikoadäquat. Sie wird auch weder im Rat noch im Europäischen Parlament gefordert. Ich teile auch Ihre Auffassung, dass eine Sonderregelung für die Förderbanken beim Durchleitgeschäft auf europäischer Ebene auf Grund der Herausnahme aus der Eigenkapitalrichtlinie und der Kapitaladäquanzverordnung nicht vermittelbar wäre. Im Rahmen der nationalen Umsetzung des Bankenpakets werden wir eine sachgerechte und risikoadäquate Regulierung anstreben und dabei auch mögliche Auswirkungen durch den Wegfall des Sitzlandprinzips gemeinsam mit Bundesbank und BaFin prüfen. Mit freundlichen Grüßen