Besprechung

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „MPK´s Covid19-Krise

/ 5
PDF herunterladen
Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 17. Juni 2020 TOP 3           Coronavirus-Infektionen Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss: Deutschland ist bisher im internationalen Vergleich erfolgreich durch die Coronavi- rus-Pandemie gekommen. Dies ist ein Erfolg der Bürgerinnen und Bürger, die sich in den vergangenen Wochen verständnis-, rücksichts- und verantwortungsvoll verhalten haben. Die zielgerichteten Maßnahmen, die umsichtig und schnell umgesetzt wur- den, haben in den vergangenen Wochen die Ausbreitung des Corona-Virus wir- kungsvoll eingedämmt und erheblich verlangsamt. Überlastungen der Krankenhäu- ser konnten vermieden werden, die Verbreitung des Corona-Virus wurde deutlich ge- bremst und die Infektionszahlen sind stark rückläufig. Die Zahl der Genesenen über- steigt seit einiger Zeit täglich die Zahl der Neuinfizierten. Die Anzahl der bestätigten Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohner liegt derzeit n na- hezu allen Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands deutlich unter 50 und in vielen sogar bei 0. Bund und Länder haben auf der Grundlage gemeinsamer Beschlüsse erfolgreich den Pfad zur schrittweisen Öffnung der letzten Wochen gemeinsam definiert. Die Länder haben in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund landesspezifischer Besonder- heiten und des jeweiligen Infektionsgeschehens die verbliebenen Schritte auf der Grundlage von Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonfe- renzen geregelt. Die Anzahl der Neuinfektionen ist niedrig geblieben. Diesen Erfolg gilt es zu sichern. Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen müs- sen noch auf absehbare Zeit neue Lebenswirklichkeit für unser Land sein. Der Um-
1

gang mit dem Virus wird für die Zeit, bis ein Impfstoff oder ein wirksames Medika- ment gegen Covid-19 gefunden wurde, unsere Handlungen bestimmen. Entschei- dend für den weiteren Erfolg sind dabei beherrschbare Fallzahlen und die Fähigkeit, frühzeitig neue Infektionsketten zu unterbrechen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren Bund und Länder folgende Eckpunkte für das weitere gemeinsame Vorgehen bei der Eindämmung der COVID19-Epidemie: A. Achtsam bleiben, Vorsorge treffen 1. Um eine Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus zu verhindern und sich individuell vor einer Infektion zu schützen, haben Bürgerinnen und Bürger weiter grundsätz- lich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Diese Maßnahme wird er- gänzt durch eine Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen, verstärkte Hygienemaßnahmen und das Instrument der Kontaktbeschränkungen. 2. Die Bürgerinnen und Bürger sind weiter angehalten, die Zahl der Menschen, zu denen sie Kontakt haben, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen. Nähere und längere Kontakte sind auf ein Mini- mum zu reduzieren. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Zusammenkünfte vor- zugsweise im Freien abgehalten werden. 3. Dort, wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen (mehr als 50 Neuinfektio- nen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen) dies erfordert, sollen im Rahmen der vor- zusehenden Maßnahmen im öffentlichen Raum weitergehende Kontaktbeschrän- kungen erlassen werden, um den Ausbruch einzudämmen und ein überregiona- les Infektionsgeschehen zu verhindern. 4. Die schnelle und vollständige Kontaktnachverfolgung ist ein elementarer Be- standteil der gemeinsamen Öffnungsstrategie der Länder. Je effizienter sie funkti- oniert, desto schneller und wirksamer kann auf ein auftretendes Ausbruchsge- schehen reagiert werden. In den vergangenen Monaten haben die Länder mit tat- kräftiger Unterstützung des Bundes die Kontaktnachverfolgung durch den massi- ven Ausbau des Personalbestands im Öffentlichen Gesundheitsdienst und die
2

Einrichtung von Kontaktnachverfolgungsteams an jedem einzelnen Gesundheits- amt enorm vorangebracht. 5. Testungen sind von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung, Rückverfol- gung und Unterbrechung von Corona-Infektionsketten und damit die Verhinde- rung unkontrollierter Ausbruchsgeschehen. Im Rahmen einer deutschlandweiten Strategie gilt es, gezielt Testungen insbesondere in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen zu ermöglichen und hierfür die Testkapazitäten auszubauen. Symptomatische Verdachtsfälle werden dabei wie bisher prioritär getestet. Dort, wo zum Beispiel in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder einer Schule ein Fall auftritt, müssen umfassende Testungen in der Einrichtung auf Kosten der Kran- kenkassen erfolgen. 6. Mit der neuen Corona-Warn-App setzt Deutschland nun einen weiteren, digitalen Meilenstein in der Corona-Bekämpfung. Mit ihr können alle Bürgerinnen und Bür- ger aktiv mithelfen, entstehende Infektionsketten bereits im Ansatz zu unterbre- chen. Die App kann ihre Wirkung aber nur entfalten, wenn möglichst viele Men- schen sie benutzen. Daher rufen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefin- nen und Regierungschefs der Länder gemeinsam alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Smartphone benutzen, dazu auf, die App herunterzuladen und im Alltag zu verwenden. Sie betonen in diesem Zusammenhang, dass die App maximalen Datenschutzanforderungen genügt und die Privatsphäre der Menschen vollum- fänglich wahrt. Denn sie kennt weder Namen, Telefonnummer oder Standort des Benutzers. Daten werden ausschließlich dezentral auf dem Handy gespeichert und sind nicht nachverfolgbar.
3

B. Öffnungen verantwortungsvoll ermöglichen 7. Die Länder haben auf Basis des gemeinsamen Beschlusses mit der Bundeskanz- lerin vom 6. Mai 2020 über die schrittweise Öffnung zahlreicher Lebensbereiche mit Auflagen auf der Grundlage von Hygiene- und Abstandskonzepten entschie- den. So konnten Öffnungen beispielsweise für die Gastronomie, den Beherber- gungsbereich, den Kulturbetrieb sowie für die Zusammenkünfte religiöser Ge- meinschaften nach und nach ermöglicht werden. Durch sukzessives und verant- wortungsvolles Vorgehen gelang es, dabei nicht zugleich die gemeinsam erziel- ten Erfolge bei der Pandemiebekämpfung zu riskieren. Die Länder sind daher weiterhin bestrebt, in eigener Verantwortung einschränkende Maßnahmen zu- rückzunehmen bzw. weiter abzumildern, soweit die epidemiologische Beurteilung und das Infektionsgeschehen dies zulassen. 8. Die vorübergehend unumgänglichen Schließungen von Kinderbetreuungsein- richtungen und Schulen waren und sind für alle Kinder und Eltern, Erzieherin- nen und Erzieher sowie die Lehrerinnen und Lehrer sehr belastend. Die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in den letzten Wochen lässt nunmehr nach aktuellem Stand folgende gemeinsame Perspektiven für Öffnungen auf Grundlage von Schutz- und Hygienekonzepten der zuständigen Fachministerkon- ferenzen zu: Die Länder streben an, bei gleichbleibend positivem Infektionsge- schehen spätestens nach den Sommerferien in den schulischen Regelbetrieb auf der Grundlage von Schutz- und Hygienekonzepten zurückzukehren. Zeitnah soll auch von der Notbetreuung zu einem möglichst vollständigen Regelbetrieb der Kinderbetreuungsangebote zurückgekehrt werden. 9. Die Bürgerinnen und Bürger haben in den letzten Monaten auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- weitgehend verzichtet und damit einen we- sentlichen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geleistet. Durch die zwischenzeitlich umgesetzten Lockerungsmaßnahmen wurden und werden private und touristische Reisen schrittweise wieder möglich. So ist unter anderem der touristische Reisebusverkehr in den meisten Ländern wieder erlaubt. Die Länder gleichen die für den touristischen Reisebusverkehr er-
4

forderlichen Schutzmaßnahmen bundeseinheitlich wie im öffentlichen Personen- verkehr an. Im Falle noch unterschiedlicher Anforderungen ist Transitverkehr er- laubt. Bei Pausen gelten die Hygieneregelungen des jeweiligen Landes (z.B. beim Anfahren von Rastplätzen und dem Aufsuchen von gastronomischen Ein- richtungen). 10. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis Ende Oktober 2020 nicht stattfinden. Versammlungen genießen grundrechtlich besonders verbürgten Schutz; angesichts der bei Menschenansammlungen vorhandenen Infektionsge- fahren ist aber auch großes Augenmerk auf das Vorliegen geeigneter Schutz- und Hygienekonzepte und deren Einhaltung zu legen.
5