EntwurfBKMPK270820

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „MPK´s Covid19-Krise

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Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 27. August 2020 TOP Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss: Deutschland hat die Herausforderungen der Coronavirus-Pandemie dank engagierten Zusammenwirkens aller gesellschaftlichen Akteure und vor allem der Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Monaten gut bewältigt. Eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems konnte durch zielgerichtete Maßnahmen verhindert werden. Trotz der dadurch möglich gewordenen Öffnungen in den vergangenen Wochen und Monaten ist das Infektionsgeschehen derzeit noch deutlich niedriger als zur Hoch- phase im März und April. In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen jedoch wie- der gestiegen. Als besonders begünstigend für die Ausbreitung des Virus stehen wei- terhin Gemeinschaftsunterbringungen, Veranstaltungen, Feiern und die urlaubsbe- dingte Mobilität im Mittelpunkt. Dieser Anstieg in den Sommermonaten ist deshalb be- sonders ernst zu nehmen, weil die im Sommer verstärkten Aktivitäten im Freien eine Eindämmung des Virus eigentlich eher begünstigen, während damit zu rechnen ist, dass mit dem Beginn der kalten Jahreszeit die Infektionsrisiken eher steigen. Niedrige Infektionszahlen sind aber die Voraussetzung dafür, dass die Infektionsaus- breitung kontrollierbar bleibt, das Gesundheitswesen nicht überlastet wird und durch eine solche stabile Situation sich die Wirtschaft und damit auch die soziale Lage in Deutschland positiv entwickeln kann. Deshalb verfolgen Bund und Länder das Ziel, gemeinsam die Infektionszahlen wieder so weit wie möglich zu senken. Jetzt gilt es, eine erneute exponentielle Verbreitung durch gegenseitige Rücksicht- nahme, Umsicht und Vorsicht zu verhindern, um zur Pandemiebekämpfung erforderli- che Einschränkungen auf Dauer möglichst gering halten zu können. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass es regional sehr unterschiedliche Infektionsgeschehen gibt. Hohe Infektionszahlen erfordern und legitimieren andere Maßnahmen als nied- 1
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rige Infektionszahlen. Deshalb bedeutet ein abgestimmtes Handeln, dass nach glei- chen Prinzipien, aber immer angepasst an das regionale Infektionsgeschehen gehan- delt wird. Vor diesem Hintergrund vereinbaren Bund und Länder folgende Eckpunkte für das weitere gemeinsame Vorgehen bei der Eindämmung der COVID19-Pandemie: A. Rücksicht, Umsicht, Vorsicht 1. In dem Bestreben, einschränkende Maßnahmen abzumildern, soweit es das Infek- tionsgeschehen zulässt, konnten auf Basis der Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verantwortungsvoll und schrittweise Öffnungen in zahlreichen Lebensbereichen ermöglicht werden. Bund und Länder sind sich aber einig, dass in Zeiten relevant erhöhter und stei- gender Infektionszahlen weitere größere Öffnungsschritte vorerst nicht zu rechtfertigen sind. Regionale Anpassungen bleiben weiter möglich. 2. Vielmehr haben Bürgerinnen und Bürger beispielsweise weiter grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Diese Maßnahme wird ergänzt durch eine Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen, an denen der Abstand nicht durchgängig gewahrt werden kann, durch konsequente Hygie- nemaßnahmen und das Instrument der Kontaktbeschränkungen. Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt ver- bindlich und muss entsprechend von den Ordnungsbehörden konsequent kontrol- 1 liert und sanktioniert werden. Die Länder werden das Mindestregelbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht auf mindestens 50 € festlegen. Die Verkehrsmi- nister von Bund und Ländern werden gebeten zu prüfen, wie darüber hinaus für alle Verkehrsträger im Regional- und Fernverkehr die Voraussetzungen dafür ge- schaffen werden können, dass ein -wie ein Bußgeld wirkendes- erhöhtes Beförde- rungsentgelt eingeführt werden kann. B. Test-, Quarantäne- und Nachverfolgungsregime; Reiserückkehrer 3. Testungen sind von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung von Corona- Infektionsketten und damit die Verhinderung unkontrollierter Ausbruchsgeschehen. Die Vielzahl an positiven Testungen bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten 1 Das Mindestregelbußgeld gilt nicht für schulischen Bereich. 2
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zeigt, dass ein zielgerichtetes Testen erforderlich ist. Bei den freiwilligen Testun- gen von Rückreisenden aus Nicht-Risikogebieten war die Zahl der festgestell- ten Infektionen dagegen außerordentlich gering. Deshalb endet die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten am Ende der Som- merferien aller Bundesländer mit dem 15. September 2020. 4. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Län- der weisen darauf hin, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten in jedem Fall verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die ei- gene Wohnung zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort zu isolieren (Quarantäne). Durch geeignete Informations- maßnahmen an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten wird der Bund hierüber verstärkt aufklären. Bund und Länder appellieren mit Nachdruck an alle Reiserück- kehrer, ihre Quarantänepflicht einzuhalten und damit ihrer Verantwortung für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger nachzukommen. Wo immer möglich, ist auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete verzichten. Bund und Länder streben kurzfristig eine Rechtsänderung mit dem Ziel an, dass bundeseinheitlich eine Entschädigung für den Einkommensausfall dann nicht gewährt wird, wenn eine Quarantäne auf- grund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird. Die Länder werden dafür Sorge tragen, dass die Kontrolle Qua- rantänepflichten vor Ort intensiv wahrgenommen wird und bei Pflichtverstößen empfindliche Bußgelder verhängt werden. 5. Bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten ist zudem eine unverzügliche Übermitt- lung der Aussteigekarten an die zuständigen Gesundheitsämter innerhalb eines Tages zur Überwachung der Einreisequarantänepflicht zu gewährleisten. Die Län- der stellen die darauf aufbauenden Kontrollen sicher. Der Bund erarbeitet unter Hochdruck eine „elektronische Einreiseanmeldung“ die den Meldeprozess bis hin zu den örtlichen Gesundheitsämtern digitalisieren wird. 6. Die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten hat zur frühzeitigen Iden- tifikation vieler Infizierter unter den Rückkehrern geführt. Dieses Instrument wird für die Risikogebiete vorerst aufrechterhalten, bis eine effektive Umsetzung der Qua- rantänepflicht nach 4. und 5. gewährleistet ist. Daneben streben Bund und Länder weitere Vereinbarungen mit den Risikoreiseländern über die bereits bestehende Vereinbarung mit der Türkei an, wonach Rückreisende im Reiseland vor der Rück- reise verbindlich getestet werden, sodass bereits eine Rückreise von akut Infizier- ten möglichst vermieden wird. 7. Die bisherige Möglichkeit in zahlreichen Bundesländern, durch einen Test kurz vor oder nach der Einreise nach Deutschland die Selbstisolation frühzeitig beenden zu können, beinhaltet das Problem, dass Infektionen am Ende des Aufenthalts im Ri- 3
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sikogebietes oder während der Rückreise nicht erfasst werden. Deshalb wird mög- lichst ab 1. Oktober 2020 eine neue Regelung zur Selbstisolation (Quarantäne) für Reisende aus Risikogebieten eingeführt. Danach ist eine vorzeitige Beendigung der Selbstisolation frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rückkehr möglich. Der Bundesminister der Gesundheit wird in Absprache mit der Gesund- heitsministerkonferenz beauftragt, die Teststrategie entsprechend anzupassen und dabei auch die Frage der Kostentragung der Tests noch einmal zu prüfen. Das Bundesministerium des Innern wird gebeten, eine entsprechende Änderung der Musterquarantäneverordnung vorzulegen. 8. Die Sicherung ausreichender Testkapazitäten mit zugehöriger Logistik und Infra- struktur ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil der Fortschreibung einer gemein- samen Teststrategie. Dabei sind ausreichende Testkapazitätsreserven sicherzu- stellen, etwa für systematische Reihentestungen bei Ausbrüchen. Die Länder bitten den Bund, einen Bericht über die vorhandenen Kapazitäten und neue diagnosti- sche Optionen vorzulegen. Auf Basis dieser Analysen werden Bund und Länder die Testkapazitäten soweit möglich ausbauen. 9. Im Rahmen der Teststrategie werden symptomatische Verdachtsfälle und enge Kontaktpersonen wie bisher prioritär getestet. Gleiches gilt für Testungen, um in gefährdeten Bereichen vorzubeugen, etwa in Alten- und Pflegeheimen, Kranken- häusern und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Angesichts der weitge- henden Rückkehr zum Regelbetrieb in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schu- len sehen die Länder je nach Infektionsgeschehen daneben auch zielgerichtete Testungen, vor allem bei den Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern, vor. Die Jugend- und Familienkonferenz sowie die Kultusministerkonferenz der Länder werden beauftragt, unter Berücksichtigung der verfügbaren Testkapazitäten mit der Gesundheitsministerkonferenz ein Konzept für die gezielte Testung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen abzustimmen. Bestandteil der Teststrategie sollten auch örtliche Testzentren sein, an denen schnell, unbürokratisch und zuverlässig sowohl Einzelpersonen als auch größere Gruppen getestet werden können. Der Bund wird die Kostentragungsregelungen wo notwendig entsprechend anpassen. 10. Das Bundesministerium für Gesundheit wird mit dem Robert-Koch-Institut, die vor- liegenden Studien und Erkenntnisse zur Dauer der Quarantäne auswerten, den Austausch und die Abstimmung mit den europäischen Partnern und dem ECDC in dieser Frage suchen und sodann den Ländern dazu einen Bericht und ggf. Schluss- folgerungen vorlegen. In diese Überlegungen fließt auch die Frage ein, ob der Nachweis von Nicht-Infektiösität trotz positiver PCR mittels eines positiven An- tikörpertests (lgM / lgG) oder eines bestimmten Ct-Werts die Quarantäne-Zeit verkürzen kann. 4
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11. Der weiterhin massive Ausbau des Personalbestands im Öffentlichen Gesund- heitsdienst, eine technisch bessere Ausstattung, ein durchgängig medienbruch- freier Datenaustausch und zukunftsfähige Strukturen sind zur nachhaltigen Siche- rung der Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes unabdingbar. Hierzu haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungs- chefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz mit der Vorlage des „Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)“ beauftragt, der in Kürze vorge- stellt und umgesetzt wird. Der Auftakt zur Umsetzung des Paktes soll bei einer Konferenz auf Einladung der Bundeskanzlerin zu den Herausforderungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst am 8. September 2020 erfolgen. C. Schulbetrieb 12. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Län- der bekräftigen die Bedeutung des Schulbetriebs für den Bildungserfolg der jungen Generation. Deshalb werden große Anstrengungen unternommen, um einen Prä- senzschulbetrieb mit guten Hygienekonzepten zu ermöglichen und dort, wo dies nicht möglich ist, verlässliche digitale Homeschooling-Angebote zu machen. Dabei ist es von großer Bedeutung, dass die Hygienekonzepte auf der Grundlage der Cluster-Strategie so gestaltet werden, dass Schulschließungen und weitgreifende Quarantäneanordnungen möglichst vermieden werden können. Für die breite Ak- zeptanz der Hygienevorschriften im Schulbetrieb ist es wesentlich, dass diese nach bundesweit, in der Kultusministerkonferenz vereinbarten, vergleichbaren Maßstä- ben erfolgen. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. An- gesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kin- derkrankengeld im Jahr 2020 für 5 weitere Tage pro Elternteil (10 Tage für Allein- erziehende) gewährt wird. 13. Bund und Länder werden in jedem Fall ihre Anstrengungen für den Ausbau digita- ler Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer intensivieren. Handlungsfelder sind ins- besondere die weitere Verbesserung der digitalen Infrastruktur, mehr digitale End- geräte für Lehrerinnen und Lehrer, verlässliche Kommunikationslösungen und die Stärkung der digitalen Kompetenzen. Hierzu wird der Bund u. a. mit einem Sofort- ausstattungsprogramm mit einem Volumen von weiteren 500 Millionen Euro die Länder unterstützen. Bund und Länder werden den Ausbau der Breitbandanbin- dung weiter forcieren, um schnellstmöglich auch Lücken bei der Breitbandanbin- dung von Schulen zu schließen. 5
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D. Umgang mit Veranstaltungen 14. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staats- kanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll. 15. Die Bürgerinnen und Bürger sind zudem angehalten, die Zahl der Menschen, zu denen sie Kontakt haben, möglichst gering und den Personenkreis möglichst kon- stant zu halten. Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlich- keiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Alle Bür- gerinnen und Bürger werden daher gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwä- gen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind. Wo immer möglich, ist ein Min- destabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m zu gewährleisten. Bevorzugt sol- len diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. In geschlossenen Räum- lichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten. In Abhängigkeit vom re- gionalen Infektionsgeschehen sind für private Feiern Beschränkungen zu erlassen, zum Beispiel durch die Absenkung der Höchstteilnehmerzahl. E. Wirtschaftliche und soziale Hilfsmaßnahmen 16. Zur Stützung und Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland haben Bund und Länder schnell Hilfen auf den Weg gebracht, um Arbeitsplätze zu erhalten, den Fortbestand von Unternehmen zu sichern und soziale Notlagen zu vermeiden. Das kraftvolle Konjunktur- und Zukunftspaket des Bundes und die Pakete der Länder soll Deutschland schnell wieder auf einen nachhaltigen Wachs- tumspfad führen. Das Bundesministerium für Wirtschaft erstellt wöchentlich einen Bericht zur wirtschaftlichen Lage und zur Inanspruchnahme der Hilfsprogramme. Darüber hinaus hat die Wirtschaftsministerkonferenz eine Arbeitsgruppe auf Fach- ebene eingerichtet, um die wirtschaftliche Lage und die Hilfsinstrumente laufend zu analysieren und damit Bund und Ländern eine bessere Steuerungsfähigkeit bei Maßnahmen für die wirtschaftliche Erholung Deutschlands ermöglichen. 17. Da die Pandemie andauert, sind immer wieder Anpassungen der unterstützten- 6
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den Maßnahmen erforderlich. Die vom Koalitionsausschuss angekündigten Maß- nahmen, wie etwa die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, des vereinfachten Zu- gangs zur Grundsicherung und des Programms für Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen sind wichtige Schritte. Das 500 Mio.-Euro-Bun- desprogramm zur Nachrüstung von umluftbetriebenen raumlufttechnische Anlagen muss schnell umgesetzt werden, damit diese bereits in diesem Herbst mit entspre- chenden Virusfiltern betrieben werden. Die Länder werden darüber hinaus die Kommunen und Betriebe über die Problematik der Verbreitung des SARS-CoV2- Virus über umluftbetriebene raumlufttechnische Anlagen informieren und auch ei- gene Anstrengungen unternehmen, um die notwendigen Umrüstungen zügig um- zusetzen. Protokollerklärungen: Sachsen-Anhalt wird kein Bußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht einführen. 7
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