Arbeitshilfe Nahtlosigkeit

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Nahtlosigkeit - Bitte um weitere Unterlagen

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AUSGESTEUERT; RENTE NOCH NICHT BEANTRAGT BZW: ENTSCHEIDUNG OFFEN                                                                                      Stand: Mai 2018 zurück Ausgesteuerte anfallende Arbeiten zurück Sachverhalte Eingangszone                                                                                                                                                                                                                                         SC Wird der Kunde als potenzieller Nahtlosigkeitsfall identifiziert, erfolgt eine vollständige Datenaufnahme und die Ausgabe aller für die Beantragung des ÄG maßgeblichen Unterlagen .                                                           Das SC veranlasst ein Ticket für das örtlich zuständige AlgPlus- Dazu gehören:                                                                                                                                                                                                                                  Team, in dem ein Rückruf innerhalb von 48 Stunden zugesagt wird. Die Beauftragung des ÄD erfolgt dann ggf. nach dem ▪ Gesundheitsfragebogen                                                                                                                                                                                                                        Telefonat durch das AlgPlus-Team. Sind noch Daten ▪ Schweigepflichtsentbindung                                                                                                                                                                                                                   aufzunehmen, wird der Kunde am selben Tag an die zuständige ▪ Informationsblatt für den Kunden zur Vorstellung im ÄD                                                                                                                                                                                       EZ verwiesen. ▪ Hinweisblatt zum Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Aussteuerung ▪ Informationsblatt zum Austeuerungstermin und Unterlagenabgabe ▪ großer weißer Briefumschlag mit der Adresse des ÄD ▪ Datensatz in VerBIS mit Haken bei § 145 kennzeichnen, ▪ unterminierte Aufgabe an AV, damit Die Kundendifferenzierung "Z" eingegeben werden kann ▪ kein Termin beim Vermittler, keine Aushändigung AP Kurzprofil Es erfolgt der Hinweis, dass die vollständigen Unterlagen zusammen mit allen vorhandenen medizinischen Befundunterlagen beim ÄD eingereicht werden müssen und zwar ▪ entweder per Post mit dem von der EZ ausgehändigten, an den ÄD addressierten weißen Umschlag ▪ oder persönlich bei der Kundentheke des ÄD, wobei die persönliche Ababe erst am Folgetag möglich ist -> Kunden entsprechend in formieren, dass es unbedingt erforderlich ist, alle medizinischen Befundunterlagen persönlich mitzubringen! ▪ oder per Einwurf der vollständigen Unterlagen im bereits addressierten Umschlag in den Hausbriefkasten. Auf die Mitwirkungspflicht wird hingewiesen. Einen Termin im OS gibt es nicht. Die EZ erstellt zum potenziellen Nahtlosigkeitsfall ein Info-Ticket an das örtlich zuständige AlgPlus -Team mit Kopie an die zuständige Teamleitung mit folgendem Betreff: "§ 145 SGB III, Kundentheke ja/nein". Die Vorsprache des Kunden wird mit den relevanten Inhalten in VerBIS dokumentiert. Ausnahme: ▪ Kunde erklärt, dass er sich voll zur Verfügung stellt (wenn bisherige Tätigkeit nicht mehr möglich, z.B. in anderem Tätigkeit sfeld) ▪ kein Fall nach § 145, keine Kennzeichnung in VerBIS OS                                                                                                                                                                                                                                           ÄD Das AlgPlus-Team erhält ein Info-Ticket (Sofort-Sache!) und leitet umgehend das ÄG ein. Der Auftrag an den ÄD enthält unter Anlass (wenn die Informationen verhanden sind):                                                                    Sofern der Antrag auf ÄG bei der persönlichen Vorsprache am Kundentresen noch nicht vorliegt, wird das örtlich zuständige ▪ als ersten Eintrag: Kundensprechstunde ja oder nein?                                                                                                                                                                                         AlgPlus-Team über die Notfall-Nummer angerufen mit dem ▪ die konkrete Angabe "Verdacht auf Nahtlosigkeitsfall nach § 145"                                                                                                                                                                             Hinweis, dass das ÄG sofort zu beantragen ist. ▪ den Aussteuerungstermin ▪ das Datum einer eventuellen Rentenantragstellung (Rentenbescheid darf noch nicht vorliegen)                                                                                                                                                  Sollten Kunden bei Vorsprache im ÄD Fragen zum weiteren ▪ keine Angaben zu Beschwerden - ausschließlich "siehe GFB" eintragen!                                                                                                                                                                         Vorgehen bzw. zum Alg-Anspruch haben, werden sie an das SC ▪ Einleitung des ärztlichen Gutachtens, Aufgabe (WV) zur Überprüfung des Ergebnis wird automatisch vom System generiert an AV und OS-Mitarbeiter                                                                                               verwiesen. Zielfragen bei Einleitung ÄG durch OS:                                                                                                                                                                                                         in allen Fällen unterrichtet der ÄD die Stelle, welche die ▪ Kann die zuletzt ausgeübte Tätigkeit weiter verrichtet werden?                                                                                                                                                                               Begutachtung beauftragt hat, binnen drei Wochen zum ▪ Welche Belastungsfaktoren müssten vermieden werden, damit die zuletzt ausgeübte Tätigkeit weiter verrichtet werden kann? ▪ Sind medizinische Reha-Maßnahmen vorrangig? ▪ Liegt eine mehr als 6 monatige Minderung der Leistungsfähigkeit vor, die eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung nicht zulässt? ▪ Kann die zuletzt ausgeübte Tätigkeit in dem bisherigen Umfang weiterhin ausgeübt werden oder haben sich Leistungseinschränkungen ergeben, die dem entgegenstehen? (nur maximal 5 Fragen möglich) Zusätzliche Angaben bei Einleitung ÄG durch OS: ▪ Termin der Aussteuerung (wenn bekannt durch EZ-Ticket/E-Mail) ▪ laufendes Arbeitsverhältnis besteht / besteht nicht (wenn bekannt durch EZ-Ticket/E-Mail) ▪ Rentenantragstellung erfolgt / nicht erfolgt (wenn bekannt durch EZ-Ticket/E-Mail) Hinweis: Kunde erklärt im AS, dass er sich voll zur Verfügung stellt (wenn bisherige Tätigkeit nicht mehr möglich, z.B. in anderem Tät igkeitsfeld )-> kein Fall nach § 145 (siehe EZ) -> Prüfung Verfügbarkeit durch AV vor Bewilligung Alg nach Eingang des ärztlichen Gutachtens Leistungsfähigkeit unter 15 Stunden wöchentlich für eine Zeit von                             Leistungsfähigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich .                               für eine Zeit von bis zu sechs Monaten keine mehr als sechs Montaten                                                                       (kein Fall nach § 145 SGB III)                                                       Leistungsfähigkeit (Fall nach § 145 SGB III)                                                                                                                                                          (kein Fall nach § 145 SGB III) OS                                                                                            OS                                                                                  OS ▪ Eröffnung und Auswertung durch SB/ FA des OS Teams                                           ▪ Eingang Gutachten -> Info an EZ zur weiteren                                       ▪ Eingang Gutachten -> Info an AV Veranlassung Termin beim Vermittler                                                   Veranlassung Termin durch Vermittler; Abgabe ÄG ▪ Bewilligung Alg nach Einschätzung Verfügbarkeit durch                                 an Vermittler ▪ Bewilligung Alg                                                                                Vermittler                                                                         ▪ Ablehnung Alg-Antrag ▪ Kennzeichnung Nahtlosigkeit                                                                  ▪ Aufgabe: Eingang Entscheidung des RVTr, soweit bereits ▪ EA beim RVT anmelden, wenn Rente bereits beantragt                                             beantragt ▪ wenn fiktive Einstufung nach § 152 notwendig, Vermittlungsfachkraft zur Bestimmung der Qualifikationsstufe einschalten (vgl. GA 2.1 Abs. 2a zu § 152) ▪ Aufforderung zur Reha bzw. Rentenantragstellung mit 1- Monats-Frist (GA 145.56), wenn nicht bereits beantragt (dann GA 145.64) und Überwachung ▪ bei positiver Rentenentscheidung Einstellung der Leistung,                                       Eingangszone                                                                         Eingangszone Aufhebungsbescheid und Bezifferung des Erstattungsanspruches an RVTr ▪ Löschung VerBIS §145; Bewerberbetreuerzuordnung;                                   ▪ Löschung VerBIS §145; Bewerberbetreuerzuordnung; AP Kurzprofil an Kunden und Termin Erstgespräch                                      Termin zur Auswertung ÄG vergeben ▪ entweder Zahlung einer Rente oder Ablehnung wegen nicht                                        vergeben; erfüllter Wartezeit = Aufhebung des Alg und ggf. Bezifferung des Erstattungsanspruches gegen den RVTr                                                                                                                                                Vermittlung ▪ oder Rentenablehnung wegen ausreichend bestehendem Leistungsvermögen = weiter bei "kein Fall nach § 145"                                              Vermittlung (rechte Seite)                                                                                                                                                                    ▪ Gutachten mit Kunden auswerten ▪ Verfügbarkeit liegt nicht vor ▪ ggf. "Erklärung Restleistungsvermögen" aushändigen                                  ▪ Kunden ggf. an zuständigen Träger der Grundsiche - ▪ Aufhebung mit Wirkung für die Zukunft gem.                                                                                                                                           rung verweisen § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X (GA 145.36) ▪ Wenn der RVTr den Versicherungsfall anerkennt, jedoch nur                                    ▪ Erstgespräch mit Eröffnung und Auswertung des ÄG Rente auf Zeit bewilligt, die erst sechs Monate nach dem                                       durch zuständige VFK Versicherungsfall beginnt, endet die Nahtlosigkeitsregelung! Die Leistung ist aufzuheben. § 156 findet keine Anwendung                                   ▪ Kunde muss sich im Rahmen des ÄG zur Verfügung (GA 156.11)                                                                                    stellen - wenn er trotz Belehrung darauf beharrt, wegen der AU nicht arbeiten zu können, liegt subjektive Verfügbarkeit nicht vor. => Mitteilung an OS; Ablehnung Alg ▪ Kunde meldet sich aus dem Leistungsbezug ▪ AG kann keinen passenden                                                                                                ab Arbeitsplatz anbieten und verzich- ▪ bei bestehendem Arbeitsverhältnis ist Kunde an AG tet auf Verfügungsbefugnis gegen- zwecks Wiederaufnahme einer passenden Beschäftigung                     ▪ Kunde verweigert Tätigkeit bei AG, stellt sich über dem AN - gesonderte Nach-                                                                                          jedoch trotzdem zur Verfügung (in seinem zu verweisen. (Info über Ergebnis an OS) weise sind nicht erforderlich ->                                                                                        Beruf oder für andere Tätigkeiten): weiterhin Info an OS und weiter                                                                                                   Anspruch auf Alg, keine leistungsrechtlichen Gewährung Alg                               ▪ Wenn durch den ÄD festgestellte Leistungsfähigkeit nicht                  Konsequenzen (weder §159 Abs.Nr.1 noch marktüblich, dann trotz Leistungsfähigkeit Fall nach § 145               Nr.2 einschlägig) (Info an Team OS) ▪ Kunde verweigert sämtliche Tätigkeiten trotz Belehrung: Ablehnung Alg-Antrag OS ▪ Kunde steht nach § 138 Abs.5 zur Verfügung - Alg ggf. nach § 151 Abs. 5 gemindert - weiterhin eingereichte Krankenscheine führen nicht zur Leistungsfortzahlung oder zur Einstellung der Leistung, solange sie sich auf die gleiche Krankheit beziehen und auf Grundlage der zuletzt ausgeübten Beschäftigung ausgestellt wurden ▪ Kennung § 145 in COLIBRI löschen. ▪ Entscheidung des RVTr: ▪ EM- Rente abgelehnt - keine Auswirkungen, weil eigene Einschätzung der Verfügbarkeit bestätigt ▪ EM- Rente bewilligt - Aufhebung der Leistung ▪ Aufhebung mit Wirkung für die Zukunft gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X (GA 145.36) ▪ Wenn der RVTr den Versicherungsfall anerkennt, jedoch nur Rente auf Zeit bewilligt, die erst sechs Monate nach dem Versicherungsfall beginnt, ist Alg dennoch nach Kenntnis über den Rentenbescheid aufzuheben. § 156 findet keine Anwendung (GA 156.11) ▪ für Arbeitsmarktrente: Ruhen des Alg ab Beginn der laufenden Rentenzahlung (GA 156.12) - bis dahin Weiterzahlung des ggf. nach § 151 Abs. 5 geminderten Alg
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