KRAP3.234-A5/A4/A3-C-20200819094552

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Nicht abgesendetes Antwortschreiben an MAN und Daimler bezügl. der EU Flottengrenzwerte für LKW

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BMU - Ministerbüro
0 5. NOV. 2018

   
   

MAN Truck & Bus AG

  
    
    
   
 

MAN Truck & Bus AG Postfach 50 06 20 80976 München

 

    
    
 

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
nukleare Sicherheit

Frau Bundesministerin Svenja Schulze
Stresemannstr. 128 - 130

  
     
  
   

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Frist Einnann St-Bürs: 23.41,
Abt Kürzel: Telefon: Telefax: St Fr München,
BR-M 089/1580-2816 089/1580-87098 gesamtbetriebsrat@de /nan-mncdm 30.10.2018 je m

Da.
CO,-Regulierung bei schweren Nutzfahrzeugen / Bitte um Unterstützung F

Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze,

wir wenden uns heute als Vertreter eines der großen Nutzfahrzeughersteller mit zehntausenden

Arbeitsplätzen an Sie.

Wir wären Ihnen, sehr geehrte Frau Ministerin Schulze, sehr dankbar, wenn Sie unsere
diesbezüglichen Sorgen, auch und besonders gegenüber den deutschen Abgeordneten im
Europäischen Parlament aufgreifen, die am 14. November im Plenum darüber abstimmen. Darüber
hinaus bitten wir Sie, dieses Thema wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung für den Standort
Deutschland auch gegenüber der Bundesregierung für deren Positionierung im Europäischen Rat zu

adressieren.

Uns treibt die Sorge über die geplante europäische CO, Regulierung für schwere Nutzfahrzeuge. Es
war für unser Unternehmen immer ein selbstverständliches Ziel, unsere Kraftstoff- und somit CO,-
Effizienz zu verbessern, nicht zuletzt auch deshalb, weil wir dadurch Kundennutzen stiften und
unsere Wettbewerbssituation verbessern. Der jetzt in Brüssel diskutierte Vorschlag geht jedoch so
weit über das aus unserer Sicht technisch und ökonomisch Leistbare hinaus, dass wir es für

erforderlich halten, Sie über möglichen Auswirkungen auf unsere Standorte zu informieren.

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Andreas Renschler Telefon +49 89 1580-0 oder -Durchwahl

Vorstand: Joachim Drees (Vorsitzender) Telefax +49 89 1580-1212

Dr. Ulrich Dilling - Dirk Große-Loheide “Dr. Carsten Intra Commerzbank Aktiengesellschaft, Dachau - BLZ 700 400 41 - Konto 1450600
Jan-Henrik Lafrentz Göran Nyberg Dr Frederik Zohm IBAN: DE33 7004 0041 0145 0600 00 BIC: COBADEFFXXX

Stz der Geseschat München a
Registergericht: Amtsgericht München HRB 86 963 Ein Unternehmen der MAN Gruppe www man.eu

USt-IdNr. DEB11125281

MAN Truck & Bus AG
Postfach $0 06 20 : 80976 München
Dachauer Straße 667 : 80995 München
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Schon der Vorschlag der EU-Kommission vom 17. Mai 2018 für eine Minderung der CO,-Emissionen
um 15 Prozent bis 2025 sowie um 30 Prozent bis 2030 (bezogen jeweils auf das Basisjahr 2019)
entspricht einer Verdrei- bis Vervierfachung der bislang durchschnittlich pro Jahr erreichten
kontinuierlichen Reduktion von Kraftstoffverbrauch und CO,-Emissionen. Mit der Abstimmung im
Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am 17.10.2018 wurde das Minderungsziel für das
Jahr 2025 auf 20 % und für das Jahr 2030 noch einmal auf 35 Prozent erhöht und zusätzlich
verbindlich festgelegt. Dabei wird die Ausgangsbasis für diese Reduktion voraussichtlich erst Ende

2020 bekannt sein d.h, uns verbleiben vier Jahre, um diese Ziele zu erreichen.

Dieser Überbietungswettbewerb der europäischen Institutionen entbehrt jeder Grundlage im Sinne
eines realistischen Umsetzungspfades. Gleichzeitig gefährdet er massiv nicht nur unsere Standorte
in Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Rheinland-Pfalz, sondern die Leistungsfähigkeit des
Güterverkehrs auf der Straße insgesamt. Die genannten Minderungsziele sind auch mit einer
raschen weiteren Optimierung der Dieseltechnologie nicht zu erreichen. Bei den dazu notwendigen
Alternativen zum konventionellen Antrieb sind technologische Fragen, Fragen der Nutzerakzeptanz
und der im Wirtschaftsverkehr zentralen Kosteneffizienz schlicht nicht geklärt. Es ist derzeit
überhaupt nicht absehbar, wann kosteneffiziente alternative Antriebe und die dafür notwendige
wahrscheinlich für den Lkw-Verkehr eigenständige Infrastruktur tatsächlich im erforderlichen
Leistungsumfang bereitstehen und von den Kunden angenommen werden. Unabhängig davon
arbeiten unsere Techniker mit Hochdruck daran, schnellstmöglich die erforderlichen Produkte auf
den Weg zu bringen. Einen Eindruck dessen, was bereits geleistet wurde, konnten Fachbesucher,
_ Politik und Öffentlichkeit zuletzt auf der IAA in Hannover erhalten.

Umso unverständlicher ist es, wenn trotz der zuletzt in Hannover gezeigten Herausforderungen der
Elektrifizierung des Antriebsstrangs seitens der Kommission nur eine Mehrfachanrechnung für Zero-
und Low-Emission-Vehicles (ZEV/LEV) mit einem maximalen Faktor von zwei vorgesehen ist - und
damit unberücksichtigt bleibt, ob die Reichweite eines solchen E-Trucks 50km oder 400km beträgt.
Dies steht im krassen Widerspruch zu der Tatsache, dass derartige Antriebsaggregate um den
Faktor 4 bis 5 teurer sind als konventionelle Antriebe. Ein positives Beispiel könnte hier die in den
USA bestehende Praxis sein, wo ZEV mit dem Faktor 4,5 und Brennstoffzellenfahrzeuge sogar mit
dem Faktor 5,5 angerechnet werden. Je nach Reichweite der ZEV hielten wir eine Anrechnung mit
dem Faktor 5 (Reichweite größer 400 km), 4 (Reichweite größer 200 km) oder 3 (Reichweite größer
100 km) sowie linear sinkend auf 1,5 für Fahrzeuge mit mindestens 35 Prozent weniger CO2
gegenüber dem Basisjahr 2019 für sinnvoll. Ein Cap für solche Supercredits sollte mit Blick auf eine
realistische Anlaufzeit nicht vor dem Jahr 2030 und dann mit 10 Prozent statt 3 Prozent greifen.

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Auch das sogenannte „Banking and borrowing system“ sollte realitätsnah und nicht zu eng angelegt
werden. Credits sollten im gesamten Zeitraum (2019-2030) gelten, und den Herstellern sollte es
erlaubt sein, diese innerhalb von fünf Jahren zu nutzen, wobei ein Ausgleich von Überschreitungen
innerhalb von drei Jahren erfolgen kann. Eine Übererfüllung der Grenzwerte sollte ebenfalls analog
der Regelung in den USA zu Credits führen.

Nicht zuletzt ist die Höhe der Strafen bei Grenzwertüberschreitungen mit 6.800 Euro je g/tkm etwa
70 mal höher als bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, was völlig disproportional zu den
vergleichbaren technologischen Vermeidungskosten ist. Dieser aus dem Pkw über die Laufleistung
einfach hochgerechnete Wert beträgt 570 €/pro Fahrzeug und gefahrenem Kilometer multipliziert
mit einem durchschnittlichen Zuladungsgewicht von 12 Tonnen. Würde ein Hersteller von 50.000
Fahrzeugen das Ziel um 10% verfehlen (betrachtet man die Verbesserungsmöglichkeiten in dem
kurzen zur Verfügung stehen Zeitrahmen, so ist diese Verfehlung durchaus denkbar), so würde bei
ihm eine Strafzahlung von 2 Mrd. Euro entstehen - das steht in keinem Verhältnis zu den in Europa
erzielten Gewinnen. Wir würden deswegen eine Strafzahlung von 570 Euro je g/tkm vorschlagen, die
immer noch um das 6-fache über den PKW Strafzahlungen liegt.

Die geplante Regulierung findet zu einem Zeitpunkt statt, wo die Hersteller von schweren
Nutzfahrzeugen mit stagnierenden, zum Teil sogar deutlich sinkenden Zulassungszahlen in Europa
konfrontiert sind. Sie entbehrt zudem jeder ernsthaften Folgenabschätzung, die die Variantenvielflat
sowie den Einsatzzweck der Nutzfahrzeuge berücksichtigt und gefährdet im Falle einer Umsetzung
ernsthaft die Zukunft unserer Standorte und somit vieler Tausend Arbeitsplätze.

Gern stehen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern für weitere Erläuterungen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Erroe Dil

Saki Stimoniaris Jgdächim Drees
Gesamtbetriebsratsvorsitzender MAN Truck & Bus AG Vorstandsvorsitzender MAN Truck & Bus AG
Konzernbetriebsratsvorsitzender TRATON AG Vorstandsmitglied TRATON AG

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