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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Nutzung von iPads im Dienstbetrieb“
Page 1 of2 Stephan Müller - Wtrlt: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649] Von: Rathaus An: Müller, Stephan Datum: 26.10.2021 09:40 Betreff: Wirlt: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#23 1649] >>> "Stephanie Winkler [#231649]" <s.winkler.6.guax56bhm5@fragdenstaat.de> 24.10.2021 21:14 >>> Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle internen Dokumente, die sich auf die Nutzung der Hard- und Software von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Weinheim einschließlich des Oberbürgermeisters beziehen (z. B. (Dienst-) Anweisungen, Mustererklärungen, Rundschreiben und sonstige Dokumente), insbesondere diese, die sich auf die Nutzung privater Hard- und Software zur Erledigung von Dienstgeschäften sowie der Einsatz dienstlicher als auch privater Hard- und Software im Home Office beziehen). 2. Nutzen die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Weinheim einschließlich des Oberbürgermeisters zur Erledigung von Dienstgeschäften sog. Tablets (z. B. iPads)? Sind diese Tablets privater oder dienstlicher Natur? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach 8 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach 8 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des 8 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach $ 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf $ 7 Abs. 7 LIFG/$243 Abs. 3 UVwG/$ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Bitte nutzen Sie ausschließlich die E-Mail, die Ihnen mit diesem Schreiben übermittelt wurde. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephanie Winkler Anfragenr: 231649 Antwort an: s.winkler.6.guax56bhm5@fragdenstaat.de file:///C:/Users/benutzer1/AppData/Local/Temp/XPGrpWise/6177CD21DO-RATHA... 22.12.2021
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Page 1 of2 Stephan Müller - Wtrlt: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649] Von: Stephan Müller An: Schweinsberg-Kellermann, Egon; Grün, Stefanie Datum: 26.10.2021 10:05 Betreff: Wtrlt: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649] Hallo zusammen, anbei eine offizielle Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz, die wir spätestens innerhalb von vier Wochen beantworten müssen. Bitte bereitet in den nächsten Tagen mal ein Antwortvorschlag vor. Vielen Dank Grüße Stephan >>> Rathaus 26.10.2021 09:40 >>> >>> "Stephanie Winkler [#231649]" <s.winkler.6.guax56bhm5@fragdenstaat.de> 24.10.2021 21:14 >>> Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle internen Dokumente, die sich auf die Nutzung der Hard- und Software von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Weinheim einschließlich des Oberbürgermeisters beziehen (z. B. (Dienst-) Anweisungen, Mustererklärungen, Rundschreiben und sonstige Dokumente), insbesondere diese, die sich auf die Nutzung privater Hard- und Software zur Erledigung von Dienstgeschäften sowie der Einsatz dienstlicher als auch privater Hard- und Software im Home Office beziehen). 2. Nutzen die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Weinheim einschließlich des Oberbürgermeisters zur Erledigung von Dienstgeschäften sog. Tablets (z. B. iPads)? Sind diese Tablets privater oder dienstlicher Natur? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach $ 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach 8 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des $ 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach $ 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf $ 7 Abs. 7 LIFG/8243 Abs. 3 UVwG/$ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. file:///C:/Users/benutzerl/AppData/Local/Temp/XPGrpWise/6177D2F9DO-RATHA... 22.12.2021
Page 2 of2 Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Bitte nutzen Sie ausschließlich die E-Mail, die Ihnen mit diesem Schreiben übermittelt wurde. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephanie Winkler Anfragenr: 231649 Antwort an: s.winkler.6.guax56bhm5@fragdenstaat.de Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/231 649/upload/f719c4e1e91684740420858ea98f4f7c9d39c1b8/ Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ file:///C:/Users/benutzer 1/AppData/Local/Temp/XPGrpWise/6177D2F9DO-RATHA... 22.12.2021
Page 1 of2 Stephan Müller - Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Von: Stephan Müller An: Schneider, Sabine Datum: 27.10.2021 10:52 Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz cc: Panahian Fard, Dunja Hallo Frau Schneider, folgende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist bei uns eingegangen, die ich Ihnen zuständigkeitshalber weiter leiten. Bitte lassen Sie Frau Winkler vorab eine Eingangsbestätigung zukommen. Wir haben hier leider eine gesetzliche Frist von 4 Wochen innerhalb dieser wir die Anfrage beantworten müssen. Freundliche Grüße Stephan Müller >>> Rathaus 26.10.2021 09:40 >>> >>> "Stephanie Winkler [#231649]" <s.winkler.6.guax56bhm5@fragdenstaat.de> 24.10.2021 21:14 >>> Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle internen Dokumente, die sich auf die Nutzung der Hard- und Software von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Weinheim einschließlich des Oberbürgermeisters beziehen (z. B. (Dienst-) Anweisungen, Mustererklärungen, Rundschreiben und sonstige Dokumente), insbesondere diese, die sich auf die Nutzung privater Hard- und Software zur Erledigung von Dienstgeschäften sowie der Einsatz dienstlicher als auch privater Hard- und Software im Home Office beziehen). 2. Nutzen die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Weinheim einschließlich des Oberbürgermeisters zur Erledigung von Dienstgeschäften sog. Tablets (z. B. iPads)? Sind diese Tablets privater oder dienstlicher Natur? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach 8 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach $ 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des $ 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach 8 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf 8 7 Abs. 7 LIFG/8243 Abs. 3 UVwG/$ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. file:///C:/Users/benutzer1/AppData/Local/Temp/XPGrpWise/61792F7DDO-RATHA... 22.12.2021
Page 20f2 Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Bitte nutzen Sie ausschließlich die E-Mail, die Ihnen mit diesem Schreiben übermittelt wurde. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephanie Winkler Anfragenr: 231649 Antwort an: s.winkler.6.guax56bhm5@fragdenstaat.de Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/231649/upload/f719c4e1e91684740420e858ea98f4f7c9d39c1b8/ Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ file:///C:/Users/benutzer1/AppData/Local/Temp/XPGrpWise/61792F7DDO-RATHA... 22.12.2021
Page 1 of2 Stephan Müller - Antw: Wtrlt: AW: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649] BE AREEHENTH Von: Dunja Panahian Fard An: Stephan Müller Datum: 30.11.2021 10:32 Betreff: Antw: Wtrlt: AW: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649] cc: Sabine Schneider Dem 0 Hallo Herr Müller, das hat Frau Schneider bearbeitet, ich bin an der Luca-App Anfrage dran. Gruß Dunja Fard >>> Stephan Müller 30.11.2021 10:26 >>> Z.K. Mit der Bitte um Rückmeldung an Frau Winkler. Grüße Stephan Müller >>> Rathaus 30.11.2021 07:40 >>> >>> "Stephanie Winkler [#231649]" <s.winkler.6.guax56bhm5@fragdenstaat.de> 29.11.2021 19:41 >>> Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von iPads im Dienstbetrieb” vom 24.10.2021 (#231649) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stephanie Winkler Anfragenr: 231649 Antwort an: s.winkler.6.guax56bhm5@fragdenstaat.de Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/231649/upload/f7 19cAe1e91684740420858ea98fAf7c9d39c1b8/ Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ file:///C:/Users/benutzer1/AppData/Local/Temp/XPGrpWise/61 ASFDB3DO-RATHA... 22.12.2021
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Page lofl Stephan Müller - Antw: Wirlt: AW: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649] Von: Sabine Schneider An: Müller, Stephan Datum: 01.12.2021 14:26 Betreff: Antw: Witrlt: AW: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649] Hallo Herr Müller, wie gerade besprochen habe ich Frau Winkler eine Zwischennachricht zukommen lassen, Wie weiter besprochen, habe ich Frau Winkler den 17.12.2021 als Termin für eine Antwort mitgeteilt. Bitte klären Sie die Fragen bis dahin. Mit freundlichen Grüßen S.Schneider >>> Stephan Müller 30.11.21 10:26 >>> Z. K. Mit der Bitte um Rückmeldung an Frau Winkler. Grüße Stephan Müller >>> Rathaus 30.11.2021 07:40 >>> >>> "Stephanie Winkler [#231649]" <s.winkler.6.guax56bhm5@fragdenstaat.de> 29.11.2021 19:41 >>> Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von iPads im Dienstbetrieb“ vom 24.10.2021 (#231649) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stephanie Winkler Anfragenr: 231649 Antwort an: s.winkler.6.guax56bhm5@fragdenstaat.de Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/231649/upload/f719c4e1e91684740420858ea98f4f7c9d39c1b8/ Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ file:///C:/Users/benutzerl/AppData/Local/Temp/XPGrpWise/61A7861BDO-RATHA... 22.12.2021
Page 1 of3 Stephan Müller - Antw: Wtrlt: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649] Von: Egon Schweinsberg-Kellermann An: Müller, Stephan Datum: 08.12.2021 10:31 Betreff: Antw: Witrlt: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649] ich bin dabei und will es morgen im Büro fertigmachen. Da bekommst es bis Freitag. Gruß Egon >>> Stephan Müller 08.12.2021 10:01 >>> Hallo Egon, bitte lasse mir die entsprechenden Unterlagen bis spätestens diese Woche Freitag zukommen. Danke Grüße Stephan >>> Egon Schweinsberg-Kellermann 01.12.2021 14:20 >>> Ich hab schon angefangen und mach es in den nächsten Tag fertig, Gruß Egon >>> Stephan Müller 01.12.2021 13:50 >>> Hallo, bitte um Rückmeldung und Übermittlung der entsprechenden Unterlagen bis spätestens nächster Woche. Wir sind da schon gerügt worden nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. Ich hatte das aber auch nicht mehr auf dem Schirm. Grüße Stephan >>> Stephan Müller 26.10.2021 10:05 >>> Hallo zusammen, anbei eine offizielle Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz, die wir spätestens innerhalb von vier Wochen beantworten müssen. Bitte bereitet in den nächsten Tagen mal ein Antwortvorschlag vor. Vielen Dank Grüße Stephan file:///C:/Users/benutzer1/AppData/Local/Temp/XPGrpWise/61B0897BDO-RATHA... 22.12.2021