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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Nutzung von iPads im Dienstbetrieb

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Stephan Müller - Wtrlt: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]

Von: Rathaus

An: Müller, Stephan

Datum: 26.10.2021 09:40

Betreff: Wirlt: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#23 1649]

 

>>> "Stephanie Winkler [#231649]" <s.winkler.6.guax56bhm5@fragdenstaat.de> 24.10.2021 21:14 >>>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Alle internen Dokumente, die sich auf die Nutzung der Hard- und Software von Mitarbeitenden der
Stadtverwaltung Weinheim einschließlich des Oberbürgermeisters beziehen (z. B. (Dienst-)
Anweisungen, Mustererklärungen, Rundschreiben und sonstige Dokumente), insbesondere diese, die
sich auf die Nutzung privater Hard- und Software zur Erledigung von Dienstgeschäften sowie der
Einsatz dienstlicher als auch privater Hard- und Software im Home Office beziehen).

2. Nutzen die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Weinheim einschließlich des Oberbürgermeisters
zur Erledigung von Dienstgeschäften sog. Tablets (z. B. iPads)? Sind diese Tablets privater oder
dienstlicher Natur?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach 8 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG),
nach 8 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des 8 2 Abs.
3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach $ 2 Abs. 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen
und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache
Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf $ 7 Abs. 7 LIFG/$243 Abs. 3 UVwG/$ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen
Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde
weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner
Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Bitte
nutzen Sie ausschließlich die E-Mail, die Ihnen mit diesem Schreiben übermittelt wurde. Vielen Dank für

Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Winkler

Anfragenr: 231649
Antwort an: s.winkler.6.guax56bhm5@fragdenstaat.de

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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden
ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.

Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre,
besuchen Sie:

https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

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Stephan Müller - Wtrlt: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]

  

Von: Stephan Müller

An: Schweinsberg-Kellermann, Egon; Grün, Stefanie
Datum: 26.10.2021 10:05

Betreff: Wtrlt: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]

 

Hallo zusammen,

anbei eine offizielle Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz, die wir spätestens innerhalb
von vier Wochen beantworten müssen.
Bitte bereitet in den nächsten Tagen mal ein Antwortvorschlag vor.

Vielen Dank

Grüße
Stephan

>>> Rathaus 26.10.2021 09:40 >>>

>>> "Stephanie Winkler [#231649]" <s.winkler.6.guax56bhm5@fragdenstaat.de> 24.10.2021 21:14 >>>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Alle internen Dokumente, die sich auf die Nutzung der Hard- und Software von Mitarbeitenden der
Stadtverwaltung Weinheim einschließlich des Oberbürgermeisters beziehen (z. B. (Dienst-)
Anweisungen, Mustererklärungen, Rundschreiben und sonstige Dokumente), insbesondere diese, die
sich auf die Nutzung privater Hard- und Software zur Erledigung von Dienstgeschäften sowie der
Einsatz dienstlicher als auch privater Hard- und Software im Home Office beziehen).

2. Nutzen die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Weinheim einschließlich des Oberbürgermeisters
zur Erledigung von Dienstgeschäften sog. Tablets (z. B. iPads)? Sind diese Tablets privater oder
dienstlicher Natur?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach $ 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG),
nach 8 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des $ 2 Abs.
3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach $ 2 Abs. 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen
und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache

Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf $ 7 Abs. 7 LIFG/8243 Abs. 3 UVwG/$ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen
Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

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Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde
weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner
Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Bitte
nutzen Sie ausschließlich die E-Mail, die Ihnen mit diesem Schreiben übermittelt wurde. Vielen Dank für
Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Winkler

Anfragenr: 231649
Antwort an: s.winkler.6.guax56bhm5@fragdenstaat.de
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden
ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.

Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre,
besuchen Sie:

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Stephan Müller - Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz

      

Von: Stephan Müller

An: Schneider, Sabine

Datum: 27.10.2021 10:52

Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
cc: Panahian Fard, Dunja

 

Hallo Frau Schneider,

folgende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist bei uns eingegangen, die ich Ihnen
zuständigkeitshalber weiter leiten. Bitte lassen Sie Frau Winkler vorab eine Eingangsbestätigung
zukommen. Wir haben hier leider eine gesetzliche Frist von 4 Wochen innerhalb dieser wir die Anfrage
beantworten müssen.

Freundliche Grüße
Stephan Müller

>>> Rathaus 26.10.2021 09:40 >>>

>>> "Stephanie Winkler [#231649]" <s.winkler.6.guax56bhm5@fragdenstaat.de> 24.10.2021 21:14 >>>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Alle internen Dokumente, die sich auf die Nutzung der Hard- und Software von Mitarbeitenden der
Stadtverwaltung Weinheim einschließlich des Oberbürgermeisters beziehen (z. B. (Dienst-)
Anweisungen, Mustererklärungen, Rundschreiben und sonstige Dokumente), insbesondere diese, die
sich auf die Nutzung privater Hard- und Software zur Erledigung von Dienstgeschäften sowie der
Einsatz dienstlicher als auch privater Hard- und Software im Home Office beziehen).

2. Nutzen die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Weinheim einschließlich des Oberbürgermeisters
zur Erledigung von Dienstgeschäften sog. Tablets (z. B. iPads)? Sind diese Tablets privater oder
dienstlicher Natur?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach 8 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG),
nach $ 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des $ 2 Abs.
3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach 8 2 Abs. 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen
und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache

Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf 8 7 Abs. 7 LIFG/8243 Abs. 3 UVwG/$ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen
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Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde
weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner
Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Bitte
nutzen Sie ausschließlich die E-Mail, die Ihnen mit diesem Schreiben übermittelt wurde. Vielen Dank für
Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Winkler

Anfragenr: 231649

Antwort an: s.winkler.6.guax56bhm5@fragdenstaat.de

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Stephan Müller - Antw: Wtrlt: AW: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]

BE AREEHENTH

      

 

Von: Dunja Panahian Fard

An: Stephan Müller

Datum: 30.11.2021 10:32

Betreff: Antw: Wtrlt: AW: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]
cc: Sabine Schneider

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Hallo Herr Müller,
das hat Frau Schneider bearbeitet, ich bin an der Luca-App Anfrage dran.

Gruß
Dunja Fard

>>> Stephan Müller 30.11.2021 10:26 >>>
Z.K. Mit der Bitte um Rückmeldung an Frau Winkler.

Grüße
Stephan Müller

>>> Rathaus 30.11.2021 07:40 >>>

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Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von iPads im Dienstbetrieb” vom 24.10.2021 (#231649)
wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist
mittlerweile um 3 Tage überschritten.

Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Winkler

Anfragenr: 231649
Antwort an: s.winkler.6.guax56bhm5@fragdenstaat.de

 

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Stephan Müller - Antw: Wirlt: AW: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]

   

Von: Sabine Schneider

An: Müller, Stephan

Datum: 01.12.2021 14:26

Betreff: Antw: Witrlt: AW: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]

 

Hallo Herr Müller,

wie gerade besprochen habe ich Frau Winkler eine Zwischennachricht zukommen lassen, Wie weiter
besprochen, habe ich Frau Winkler den 17.12.2021 als Termin für eine Antwort mitgeteilt. Bitte klären
Sie die Fragen bis dahin.

Mit freundlichen Grüßen
S.Schneider
>>> Stephan Müller 30.11.21 10:26 >>>
Z. K. Mit der Bitte um Rückmeldung an Frau Winkler.

Grüße
Stephan Müller

>>> Rathaus 30.11.2021 07:40 >>>

>>> "Stephanie Winkler [#231649]" <s.winkler.6.guax56bhm5@fragdenstaat.de> 29.11.2021 19:41 >>>
Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von iPads im Dienstbetrieb“ vom 24.10.2021 (#231649)
wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist
mittlerweile um 3 Tage überschritten.

Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Winkler

Anfragenr: 231649
Antwort an: s.winkler.6.guax56bhm5@fragdenstaat.de

 

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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre,
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Stephan Müller - Antw: Wtrlt: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]

 

Von: Egon Schweinsberg-Kellermann

An: Müller, Stephan

Datum: 08.12.2021 10:31

Betreff: Antw: Witrlt: Nutzung von iPads im Dienstbetrieb [#231649]

 

ich bin dabei und will es morgen im Büro fertigmachen. Da bekommst es bis Freitag.

Gruß
Egon

>>> Stephan Müller 08.12.2021 10:01 >>>
Hallo Egon,

bitte lasse mir die entsprechenden Unterlagen bis spätestens diese Woche Freitag zukommen.
Danke

Grüße
Stephan

>>> Egon Schweinsberg-Kellermann 01.12.2021 14:20 >>>
Ich hab schon angefangen und mach es in den nächsten Tag fertig,

Gruß
Egon

>>> Stephan Müller 01.12.2021 13:50 >>>
Hallo,

bitte um Rückmeldung und Übermittlung der entsprechenden Unterlagen bis spätestens nächster
Woche. Wir sind da schon gerügt worden nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. Ich hatte das
aber auch nicht mehr auf dem Schirm.

Grüße
Stephan

>>> Stephan Müller 26.10.2021 10:05 >>>
Hallo zusammen,

anbei eine offizielle Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz, die wir spätestens innerhalb
von vier Wochen beantworten müssen.
Bitte bereitet in den nächsten Tagen mal ein Antwortvorschlag vor.

Vielen Dank

Grüße
Stephan

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