Protokoll

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Pflicht zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der Stadtverwaltung Erfurt über den 02.04.2022 hinaus

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Dez. 1 Oberbürgermeister Innere Verwaltung Protokoll - Nr. 148 Datum                                           Ort 03.05.2022                                      Webkonferenz Beginn                                          Ende 11 Uhr                                          11.20 Uhr Inhalt Interner Pandemiestab Teilnehmer Der OB begrüßt alle Teilnehmende. S2/S3: +79 bei einer Inzidenz von 248,0. Damit befindet sich Erfurt im unteren Drittel Thüringens. 751 Erfurter befinden sich in Quarantäne. Dazu kommen noch ca. 30 positiv gemeldete zertifizierte Schnelltests. Es ist somit nach wie vor eine Entspannung zu verzeichnen, die Zahlen sinken weiter. Die Hospitalisierungsinzidenz beträgt 0,9 bei einer ITS- Belegung von 6,5 % thüringenweit. In den Kliniken befinden sich 18 Patienten auf Normalstation –davon 11 Erfurter -, 3 auf ITS – keine Erfurter – sowie 37 Patienten mit anderer Hauptdiagnose. Im KKH befinden sich noch weitere 10 Patienten auf Normalstation. Nach der neuen VO des Landes entfällt das Kontaktpersonenmanagement. Es handelt sich lediglich noch um Empfehlungen, die Testpflicht in den Schulen läuft ebenfalls aus. Auch das wird die Zahlen weiter sinke lassen. Positiv Getestete müssen nur noch 5 Tage nach Probeentnahme in Quarantäne, wenn sie 48 h symptomfrei waren. Im Amt 53 werden nunmehr die Personalbedarfe geprüft um nach und nach die Pflichtaufgaben wieder wahrnehmen zu können. Der AL A11 schlägt folgende Themen vor: 1. Stärkemeldung Mitarbeiter 2. Kontaktpersonen i.S. der neuen Verordnung des Landes 3. Maskenpflicht in den Dienstgebäuden Zu 1. Die wöchentliche Stärkemeldung wird eingestellt Zu 2. Laut VO wird lediglich eine Absonderung von Kontaktpersonen sowie die tägliche Testung empfohlen. Nach kurzer Diskussion unter Teilnahme der Betriebsärztin wird festgelegt, insbesondere in Großraumbüros wo auch kein Homeoffice möglich ist, werden tägliche Tests angeboten, um das Risiko zu minimieren. Dieses Angebot gilt für alle, nicht nur für Ungeimpfte. Genügend Tests sind vorhanden. Zu 3. Die Maskenpflicht in den Dienstgebäuden wird ausgesetzt. Lediglich da, wo keine Abstände eingehalten werden können, wie in Fahrstühlen bzw. bei körpernahen Dienstleistungen sowie im medizinischen Bereich, bleibt die Maskenpflicht bestehen. LV 1.25 05.21 © Stadt Erfurt
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Das gilt auch für den Bereich Bestattungen, dort gilt kein 3 G mehr. A 23 wird aufgefordert, die Hausordnungen entsprechend zu ändern. Die Maskenpflicht entfällt, außer in medizinischen Bereichen, in denen entsprechend der VO des Landes andere Regelungen gelten. Der Vertreter der Kultur erfragt die Höchstbelegung des Festsaales mit 50 Personen. Analoge Probleme bestehen in der VHS, insbesondere bei Sprachkursen, die nicht mit höchster Auslastung belegt werden können. Es wird sich darauf verständigt, dass die jeweiligen Abstände pandemiegerecht eingehalten werden sollten. Finden in Ausnahmefällen Veranstaltungen statt, die über die Belegungsquote unter Pandemiebedingungen hinausgehen, dann ist Maske zu tragen. Diese Regelung greift vorerst bis zum 28.05.2022. Sodann ist der neue Verordnungstext erneut zu bewerten. S5: Am morgigen Mittwoch findet erneut ein Pressegespräch statt, zu dem wenn möglich auch 2 externe Berater hinzugezogen werden. Der interne Stab geht nunmehr in Standby. Der OB dankt allen Teilnehmenden. gez. R. Schreeg, LBOB                                  03.05.2022 Unterschrift                                           Datum LV 1.25 05.21 © Stadt Erfurt
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