RatherSee16.01.2017

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Plangenehmigungen Rather See

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Umwelt- und Verbraucherschutzamt Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft                    , Zimmer Telefon                   , Telefax E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Internet www.stadt-koeln.de 572          Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Sprechzeiten Fa.                                                                 Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 18.00 Uhr Mi. u. Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena Ihr Schreiben                        Mein Zeichen                                                    Datum 572/66-6.002_8-0587-220-17/01                                   16.01.2017 Nassabgrabung der Firma                                                                      in Köln-Rath Ihr Antrag vom 12.12.2016 auf Verlängerung der Plangenehmigung vom 29.06.2016 Sehr                                    , aufgrund Ihres Antrags vom 12.12.2016 sende ich Ihnen folgenden Änderungsbescheid. Änderungsbescheid 1. Art und Inhalt des Bescheids Entsprechend Ihres Antrags vom 12.12.2016 (Anlage 1) wird die Frist zur Herrichtung des Geländes bis zum 30.06.2017 verlängert. 2. Gebühren Für diesen Bescheid fallen entsprechend der Gebührenordnung des Landes Nordrhein- Westfalens Gebühren an. Der Gebührenbescheid wird Ihnen separat zugesandt. 3. Begründung 3.1.        Sachverhalt Mit wasserrechtlicher Plangenehmigung vom 05.02.1987 und den Änderungsgenehmigun- gen vom 23.08.1994, 08.12.2009, 25.06.2014, 12.12.2014, 07.01.2016 und 29.06.2016 wur- de der Firma                                                               die Herstellung eines Gewässers im Zuge der Gewinnung von Kiesen und Sanden in Köln-Rath /2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0
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Seite 2 Gemarkung            Rath Flur                 76 Flurstücke 1 genehmigt. Im Bereich des Badestrandes konnten die geplanten Herrichtungsarbeiten und die Röhricht- zone im nordöstlichen Böschungsbereich des Sees aufgrund von laufenden Abstimmungs- gesprächen nicht fristgerecht hergestellt und abgenommen werden. Es sprechen keine Gründe gegen eine Fristverlängerung. Daher kann dieser Änderungsbescheid erteilt werden. 3.2.     Rechtliche Gründe Die Verlängerung des Bescheids erfolgt gemäß § 68 Abs. 2 WHG i.V. mit § 76 Abs. 2 und 3 VwVfG. 3.3.     Rechtsgrundlagen VwVfG – Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen vom 12.11.1999 in der derzeit gültigen Fassung. WHG – Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) vom 31.07.2009 in der derzeit gültigen Fassung. 4.       Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwal- tungsgericht Köln, in Köln, eingelegt werden. 5.       Hinweise 5.1.     zu 1.: Art und Inhalt des Bescheids Die übrigen Nebenbestimmungen und Hinweise meiner Genehmigung vom 05.02.1987 in der Fassung des letzten Änderungsbescheids vom 29.06.2016 werden nicht geändert und behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die Genehmigung ersetzt nicht die aus anderen Rechtsgründen erforderlichen Genehmigun- gen, Erlaubnisse, Zulassungen, Zustimmungen, Gestattungen oder Anzeigen. Auf die erforderliche Abrissgenehmigung der baulichen Anlagen gem. § 65 Abs. 3 Bauord- nung NRW wird hingewiesen. Insbesondere besteht der Verdacht auf Bodenkontaminationen im Werkstattgebäude im Bereich der Lagerfläche der Tankanlage und der Wartungsgrube. 5.2.     zu 4.: Rechtsbehelfsbelehrung Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingereicht werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Verwaltungsgericht. 1 Die Flurstücksbezeichnungen wurden entsprechend der aktuellen Flurkarte angepasst. /3
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Seite 3 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Anlagen: Anlage 1: Antrag vom 12.12.2016
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Eingang 16. Dez. 2016

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Bearbeiter:

Hürth, den 12.12.2016

Einschreiben / Einwurf | m
Umwelt- und VerbraucherschutzäthHt""""'
Stadt Köln

 

 
  

 
  
 

  

Durchwahl
Fax

Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Acrracstclerr

Az.: 572/66-6.002_8-0587-220_16/09; Änderungsbescheid vom 29.06.2016

Hier: Formloser Antrag auf Fristverlängerung zur Herrichtung des Geländes gemäß
Änderungsbescheid vom 25.06.2014, III. Nebenbestimmungen, Ziffer 1 Befristungen

Am 12.12.2014 erhielt die Antragstellerin den Änderungsbescheid mit wasserrechtlicher
Plangenehmigung vom 05.02.1987 und Änderungsbescheiden vom 23.08.1994, 08.12.2009,
25.06.2014, 12.12.2014, 07.01.2016 und 29.06.2016 zur Herstellung eines Gewässers im
Zuge der Gewinnung von Kiesen und Sanden in Köln Rath.

Gemarkung Rath
Flur 76

Hiermit beantragt die Antragstellerin die Fristverlängerung der unter Ill. Nebenbestimmungen
Ziffer 1 genannten Befristung zum Änderungsbescheid bis zum 30.06.2017.

Begründung
Die Arbeiten, insbesondere die Herstellung der Röhrichtzone, sind nicht abschließend
durchgeführt. Um diese herzurichten und eine Abnahme der Maßnahme zu erwirken, ersuchen

wir um Verlängerung der bisher genehmigten Frist wie oben angegeben.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen
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