RatherSee29.06.2016

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Plangenehmigungen Rather See

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Umwelt- und Verbraucherschutzamt Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft                    , Zimmer Telefon                   , Telefax E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt   Internet www.stadt-koeln.de 572          Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Sprechzeiten Fa.                                                                   Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 18.00 Uhr Mi. u. Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena Ihr Schreiben                        Mein Zeichen                                                      Datum 572/66-6.002_8-0587-220-16/09                                     29.06.2016 Nassabgrabung der Firma                                                                        in Köln-Rath Ihr Antrag vom 28.06.2016 auf Verlängerung der Plangenehmigung vom 07.01.2016 Sehr aufgrund Ihres Antrags vom 28.06.2016 sende ich Ihnen folgenden Änderungsbescheid. Änderungsbescheid 1. Art und Inhalt des Bescheids Entsprechend Ihres Antrags vom 28.06.2016 (Anlage 1) wird die Frist zur Herrichtung des Geländes bis zum 31.12.2016 verlängert. 2. Gebühren Für diesen Bescheid fallen entsprechend der Gebührenordnung des Landes Nordrhein- Westfalens Gebühren an. Der Gebührenbescheid ist diesem Schreiben beigelegt. 3. Begründung 3.1.        Sachverhalt Mit wasserrechtlicher Plangenehmigung vom 05.02.1987 und den Änderungsgenehmigun- gen vom 23.08.1994, 08.12.2009, 25.06.2014, 12.12.2014 und 07.01.2016 wurde der Firma die Herstellung eines Gewässers im Zuge der Ge- winnung von Kiesen und Sanden in Köln-Rath /2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0
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Seite 2 Gemarkung            Rath Flur                 76 Flurstücke 1 . genehmigt. Aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der einzubauenden Bodenmaterialien konnten die Herrichtungsarbeiten bis zum 30.06.2016 nicht abgeschlossen werden. Es sprechen kei- ne Gründe gegen eine Fristverlängerung. Daher kann dieser Änderungsbescheid erteilt wer- den. 3.2.     Rechtliche Gründe Die Verlängerung des Bescheids erfolgt gemäß § 68 Abs. 2 WHG i.V. mit § 76 Abs. 2 und 3 VwVfG. 3.3.     Rechtsgrundlagen VwVfG – Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen vom 12.11.1999 in der derzeit gültigen Fassung. WHG – Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) vom 31.07.2009 in der derzeit gültigen Fassung. 4.       Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwal- tungsgericht Köln, in Köln, eingelegt werden. 5.       Hinweise 5.1.     zu 1.: Art und Inhalt des Bescheids Die übrigen Nebenbestimmungen und Hinweise meiner Genehmigung vom 05.02.1987 in der Fassung des letzten Änderungsbescheids vom 07.01.2016 werden nicht geändert und behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die Genehmigung ersetzt nicht die aus anderen Rechtsgründen erforderlichen Genehmigun- gen, Erlaubnisse, Zulassungen, Zustimmungen, Gestattungen oder Anzeigen. Auf die erforderliche Abrissgenehmigung der baulichen Anlagen gem. § 65 Abs. 3 Bauord- nung NRW wird hingewiesen. Insbesondere besteht der Verdacht auf Bodenkontaminationen im Werkstattgebäude im Bereich der Lagerfläche der Tankanlage und der Wartungsgrube. 5.2.     zu 4.: Rechtsbehelfsbelehrung Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingereicht werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Verwaltungsgericht. 1 Die Flurstücksbezeichnungen wurden entsprechend der aktuellen Flurkarte angepasst. /3
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Seite 3 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Anlagen: Anlage 1: Antrag vom 28.06.2016
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Einschreiben / Einwurf Umwelt- und Verbraucherschutzamt Stadt Köln                                                 Bearbeiter: Durchwahl Willy-Brandt-Platz 2                                       Fax 50679 Köln Hürth, den 28.06.2016 Antragstellerin: Az.: 572/66-6.002_8-0587-220_2014-06, Änderungsbescheid vom 12.12.2014 Hier: Formloser Antrag auf Fristverlängerung zur Herrichtung des Geländes gemäß Ände­ rungsbescheid vom 25.06.2014, III. Nebenbestimmungen, Ziffer 1 Befristungen Am 12.12.2014 erhielt die Antragstellerin den Änderungsbescheid mit wasserrechtlicher Plan­ genehmigung vom 05.02.1987 und Änderungsbescheiden vom 23.08.1994, 08.12.2009, 12.12.2014 und 07.01.2016 zur Herstellung eines Gewässers im Zuge der Gewinnung von Kiesen und Sanden in Köln-Rath. Gemarkung         Rath Flur              76 Flurstücke Hiermit beantragt die Antragstellerin die Fristverlängerung der unter III. Nebenbestimmungen Ziffer 1 genannten Befristung zum Änderungsbescheid bis zum 31.12.2016. Begründung Die Arbeiten zur Herrichtung des Uferbereiches sowie der Flachwasserzone im Süden des Rather Sees ist bis auf geringfügige Modellierungsarbeiten weitgehend abgeschlossen. An einigen Stellen fehlen noch geringe Mengen Boden, um Unebenheiten auszugleichen. Hierfür geeignete Mengen zu akquirieren gestaltet sich aufgrund geringer Verfügbarkeit und weiterhin bestehender logistischer Probleme als Folge der Sperrung von Rheinbrücken für entsprechen­ de Transportfahrzeuge schwierig. Da die Planung des Investors hinsichtlich der Wegegestaltung am und um den See nicht abgeschlossen ist, wurden diesbezüglich noch keine Aktivitäten entwickelt. Sollten hier Ände­ rungen zum genehmigten Vorhaben beabsichtigt sein, müsste seitens des Eigentümers eine entsprechend geänderte Planung zur Zustimmung bei der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden.
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Zur Herstellung der Röhrichtzone an derzeit geplanter Stelle sind umfangreiche Eingriffe in die
bestehende Vegetation erforderlich. Ob dies hinnehmbar ist. muss behördenintern noch abge-
klärt werden. Das Ergebnis wird abgewartet.

Vermessungen unter wie über Wasser sind durchgeführt und werden aktuell ausgewertet.

Zudem benötigt die Erstellung einer Abschlussdokumentation zur Beantragung der behördli-
chen Abnahme ebenfalls noch Zeit.

In diesem Kontext ersuchen wir um Verlängerung der existierenden Genehmigung bis zum
31.12.2016

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
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