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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Planungspapier zur Aufstockung des BKA“
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ________________________________________ Weiterentwicklung der Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- und der Hasskriminalität in der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz Stand: 07.11.2019 ___________________________ 1
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH LAGE POLITISCH MOTIVIERTE KRININALITÄT –RECHTS- (PMK-RECHTS-) Das Grundgesetz bildet das Fundament für unser gemeinschaftliches Zusammenleben, ist Werteordnung und bietet Schutz für individuelle Freiheiten. Der Mord an dem ehemaligen Regierungspräsidenten im Regierungsbezirk Kassel, Dr. Walter Lübcke, am 02.06.2019 sowie der mutmaßlich antisemitisch motivierte/fremdenfeindliche Anschlag am 09.10.2019 in Halle/ST haben bundesweit Trauer und Entsetzen ausgelöst. Die Taten erfolgten in Ablehnung des freiheitlich- demokratischen Gesellschaftssystems der Bundesrepublik. Losgelöst vom individuellen Schuld- und Unrechtsgehalt der Taten haben diese negative Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, da durch sie ein generelles Klima von Angst und Einschüchterung vor willkürlichen, grundlosen und gewaltsamen Angriffen hervorgerufen wird. Über die Verletzung individueller Rechtsgüter der geschädigten Personen hinaus beeinträchtigen die Taten die Funktionsfähigkeit der staatlichen Verwaltung und erlangen somit auch eine gesamtstaatliche Bedeutung. Verstärkt wird dies durch seit längerem zu beobachtende, nach Häufigkeit und Intensität zunehmende Anzahl politisch rechts motivierter Agitationen und Straftaten. Dieses Handeln ist in seiner Gesamtheit betrachtet darüber hinaus geeignet, das Ansehen Deutschlands in der Staatengemeinschaft zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund müssen die Sicherheitsbehörden ihre Anstrengungen erheblich intensivieren, um den gegen unsere Werte gerichteten Aktivitäten wirksam entgegentreten zu können. Um der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -rechts- mit all ihren Ausprägungen begegnen zu können, bedarf es daher einer uneingeschränkten, ganzheitlichen und nachhaltigen Bekämpfungsstrategie. 2
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH NATIONALE LAGE Fallzahlen PMK –rechts-: Die Fallzahlen im Phänomenbereich PMK -rechts- stellen seit Jahren mit mehr als der Hälfte des Gesamtaufkommens den mit Abstand größten Anteil der Straftaten innerhalb der PMK (2014: 17.020/32.700; 2016: 23.555/41.549; 2018: 20.431/36.062). Fallzahlenentwicklung seit 2014 45.000 40.000 35.000 30.000 PMK -gesamt- 25.000 PMK -rechts- 20.000 Propaganda -rechts- 15.000 Gewalt -rechts- 10.000 5.000 0 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr Gesamtfallzahlen davon PMK Davon Propaganda davon davon –rechts- PMK-rechts- Gewalt Gewalt PMK PMK- rechts- 2014 32.700 17.020 11.071 3.368 1.029 2015 38.981 22.960 12.175 4.402 1.485 2016 41.549 23.555 12.512 4.311 1.698 2017 39.505 20.520 12.032 3.754 1.130 2018 36.062 20.431 14.088 3.366 1.156 Für das erste Halbjahr 2019 wurden bisher ca. 20.000 PMK-Straftaten gemeldet, davon entfallen mehr als die Hälfte (ca. 10.500) auf den Phänomenbereich der PMK -rechts- (vorläufige Fallzahlen!). Der negative hohe Fallzahlen-Trend dürfte sich auch für 2019 im Bereich der PMK -rechts- wie bisher fortentwickeln. 3
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH Im Jahr 2018 ist eine Zunahme der Gewaltstraftaten (2018: 1.156, 2017: 1.130), der Propagandadelikte (2018: 14.088; 2017: 12.032) sowie der fremdenfeindlichen Straftaten (2018: 7.064; 2017: 6.166) zu verzeichnen. Waren in den Jahren zwischen 2001 und 2014 im Durchschnitt 2.818 fremdenfeindliche Straftaten festzustellen, ergibt sich für die Jahre von 2015 bis 2018 ein Durchschnittswert von 7.492 Straftaten. Etwa jede achte fremdenfeindliche Straftat (durchschnittlich 950 Gewalttaten) im Phänomenbereich PMK -rechts- ist eine Gewalttat. In den Jahren 2014-2019 wurden insgesamt etwa 4.100 Verletzte polizeilich registriert. Mit ursächlich für den Anstieg der Gewaltdelikte in diesem Phänomen ist auch die Zunahme entsprechender Delikte durch „Reichsbürger/Selbstverwalter“, die sich vornehmlich in Form von Bedrohungen oder Erpressungen gegen Behördenmitarbeiter/innen richten. Die Anzahl der seit 1990 durch rechte Gewalt zu Tode gekommenen Opfer beziffert sich aktuell auf 83 Personen. Für das Jahr 2018 sind sechs Tötungsversuche und ein vollendetes Tötungsdelikt zu verzeichnen. Im öffentlichen Diskurs werden diese Zahlen insbesondere durch die Veröffentlichung der sogenannten Jansen-Liste, die von den offiziellen Zahlen der Bundesregierung stets stark nach oben abweicht, immer wieder kritisch betrachtet. Daher gilt es, ungeklärte Tötungsdelikte weiterhin verstärkt hinsichtlich einer möglichen politischen Tatmotivation zu betrachten. Gegenüber dem Vorjahr ist auch ein Anstieg der antisemitisch motivierten Straftaten (2018: 1.603; 2017: 1.412) zu verzeichnen. Antisemitisch motivierte Straftaten stehen im besonderen Interesse medialer Berichterstattungen und bedingen eine hohe Sensibilität auf Seiten der Politik und nationaler Sicherheitsbehörden. Insbesondere für die rechte Szene in Deutschland stellt der Antisemitismus seit jeher eines der bedeutendsten, die Szene verbindenden bzw. einenden Elemente dar. Waffen und Rechte: Waffen haben innerhalb der rechten Szene aus milieuspezifischen, insbesondere auch aus ideologischen Gründen, eine hohe Bedeutung. Die Kombination von menschenverachtender Weltanschauung, niedriger Hemmschwelle zur Gewaltanwendung und ausgeprägter Waffenaffinität, stellt ein ernstes Bedrohungspotenzial dar. Präventive und repressive polizeiliche Maßnahmen belegen 4
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH kontinuierlich, dass die rechte Szene nach wie vor über eine erhebliche Anzahl von Waffen und Munition verfügt. Gerade durch die vornehmlich im osteuropäischen Ausland angebotenen Möglichkeiten, legal an Schießübungen teilzunehmen, werden für Personen der rechten Szene Voraussetzungen geschaffen, ihre Waffenaffinität auszuleben und eine Versiertheit in deren Handhabung zu erlangen. Angriffe auf Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger: Neben dem Angriff auf die heutige Oberbürgermeisterin der Stadt Köln/NW am 17.10.2015 als Kandidatin im Wahlkampf und auf den Bürgermeister der Stadt Altena/NW am 27.11.2017 zeigt der Mord an Dr. Lübcke prägnant, dass die Zielauswahl bei entsprechenden extremistischen Straftätern nicht ausschließlich fremdenfeindlich motiviert sein oder sich gegen Angehörige der linken Szene richten muss. Auch Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland wie Politiker (einschließlich der Landes- und Kommunalebene), Personen des öffentlichen Lebens, die sich insbesondere kritisch mit dem Thema Rechtsextremismus auseinandersetzen und sich entsprechend „gegen Rechts“ engagieren, können im Fokus stehen. Gesellschaftlich bedeutende Ereignisse, wie z. B. Wahlen, aber auch politische Themen/Entscheidungen/Verlautbarungen bieten Angriffsfläche für rechte Aggression. Gerade bei rechtsextremistischen und selbstradikalisierten Einzeltätern (vgl. Anschlag am 09.10.2019 in Halle) stehen den Sicherheitsbehörden im Vorfeld von Angriffen bisher nur sehr begrenzt wirksame Präventions- und Ermittlungsansätze zur Verfügung, da die Tatmittel häufig einfach zu beschaffen sind und die Täter bei geplanten Taten sehr konspirativ, kurzfristig oder gar spontan gegen ein Ziel in ihrer nahen Umgebung vorgehen. Rechtsextremistische/-terroristische Strukturen: Neben diesen einzelnen schweren Gewaltstraftaten durch rechtsextremistische Einzeltäter oder Kleinstgruppen, muss auch die Bildung terroristischer Gruppierungen innerhalb des rechten Spektrums in Betracht gezogen werden. Die Taten des „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU), aber auch die Aktivitäten der „Old School Society“ (OSS) und der „Gruppe Freital“ belegen dies nachdrücklich. 5
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH Personenpotenziale: Die Polizeien der Länder haben im Phänomenbereich PMK -rechts- zurzeit 46 Gefährder und 123 Relevante Personen eingestuft (Stand: November 2019). Das Personenpotenzial der sonstigen Gewalttätigen und Gewaltaffinen ist weitaus höher. Das BfV beziffert in seinem aktuellen Verfassungsschutzbericht das gewaltbereite Personenpozential Rechts derzeit auf 12.700 Personen (2014: 10.500, 2015: 11.800, 2016: 12.100, 2017: 12.700). Um das Risiko der Begehung schwerer Gewalttaten durch Personen des rechtsextremistischen Spektrums zukünftig besser bewerten zu können, ist ein personenorientierter Ansatz zielführend. Hierzu bedarf es einer fortlaufenden systematischen Identifizierung und Kategorisierung des gefahren- und tatrelevanten Personenspektrums. Zu betrachten sind hier insbesondere von den Sicherheitsbehörden eingestufte (kategorisierte) Personen, Mehrfachgewaltstraftäter, Personen mit offenen Haftbefehlen sowie im Rahmen von Auswertungen gewonnene Schnittmengen von „Hooligans und Rechten“ und „Rockern und Rechten“. Die so getragene Herangehensweise umfasst ebenso Personen aus dem allgemeinkriminellen Bereich, so dass hier ein ganzheitlicher Bekämpfungsansatz zum Tragen kommt. Insgesamt ist hier ein sprunghafter Anstieg der dann kategorisierten Personen zu erwarten. Eine seriöse Aussage über die Anzahl ist nicht möglich. 6
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH Internet: Im Internet sind generell eine Verrohung der Sprache sowie ein ausgeprägter Verbalradikalismus festzustellen. Die dort verbreitete Propaganda, die zum Teil unterschwellig, nicht offen rechtsextrem verbreitet wird und desinformierend wirkt, kann dazu führen, dass Radikalisierungsprozesse entfacht bzw. gefördert werden. Das Internet ist inzwischen die zentrale Diskussions- und Mobilisierungsplattform für Rechtsextremisten. Sie nutzen aus, dass die Algorithmen der Sozialen Netzwerke die Bildung sogenannter „Echokammern“ begünstigen. Das bedeutet, dass Facebook, YouTube etc. den Nutzern ähnliche Inhalte „empfehlen“. So entstehen Communities, die sich gegenseitig in ihrer Weltsicht bestätigen, verbunden mit einer Vielzahl sogenannter „Hasspostings“. Entwicklung der Fallzahlen Hasspostings: Fehler! Es ist nicht möglich, durch die Bearbeitung von Feldfunktionen Objekte zu erstellen. 2014 2015 2016 2017 2018 Hasskriminalität 1119 3084 3177 2458 1962 i.V.m. Tatmittel Internet Hasspostings 2270 1472 (ab 2017) Die Zahlen der polizeilich erfassten Hasskriminalität i. V. m. Tatmittel Internet haben sich im Jahr 2015 sprunghaft auf ein nahezu dreifaches Niveau entwickelt (2014: 1.119 Fälle; 2015: 3.084 Fälle). Seit 2017 weisen die Fallzahlen einen leichten Rückgang auf (2017: 2.458 Fälle; 2018: 1.962 Fälle). Hierzu dürften u.a. die gesetzgeberischen Maßnahmen (NetzDG), der Rückgang des Zuzugs von Flüchtlingen, die verstärkt wahrzunehmende gesellschaftliche Debatte und auch die intensivierten polizeilichen und justiziellen Aktivitäten (fünf Aktionstage seit 2016) beigetragen haben. Dunkelfeld: Darüber hinaus ist von einem sehr hohen Dunkelfeld auszugehen, da viele strafrechtlich relevante Posts nicht zur Anzeige gebracht werden oder sich der Kenntnis 7
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH der Sicherheitsbehörden entziehen, da sie vielfach in geschlossenen Foren und Diskussionsgruppen geäußert werden, auf die die Sicherheitsbehörden keinen Zugriff haben. Nach hiesiger Erfahrung kommen viele strafbare Hasspostings nicht zur Anzeige. Insbesondere Mandatsträger, Abgeordnete, Journalisten und weitere gesellschaftlich oder politisch aktive Personen zeigen entsprechende Sachverhalte oftmals nicht an. Hasspostings haben sich mittlerweile zu einem gesellschaftlichen Massenphänomen/- problem entwickelt. Aufgrund der derzeitigen personellen Ausstattung der Sicherheitsbehörden im Bereich Internetermittlungen und auch mangelnder rechtlicher Verpflichtung zur Meldung durch die Telemediendienste (TM-Dienste) kann durch anlassunabhängige bzw. ermittlungsinitiierende Recherchen nur ein geringer Bruchteil von Hasspostings überhaupt entdeckt werden. Outings: Auch ist es zwischenzeitlich gängige Praxis der rechten Szene, Informationen über den politischen Gegner zu sammeln und diese Informationen über Outings zu veröffentlichen. Ziel der handelnden Personen ist es hierbei vor allem, Angst zu schüren und Verunsicherung zu verbreiten. Zunehmend werden auch Personen des öffentlichen Lebens, Amtspersonen, Bürgerinitiativen und Medieneinrichtungen, aber auch Privatpersonen, die sich kritisch mit dem Rechtsextremismus sowie den handelnden Personen auseinandersetzen, Gegenstand dieses Vorgehens. Vorstruktureller Raum Internet: Daneben dient das Internet der rechten Szene als „vorstruktureller Raum“, der den Zusammenschluss von zu Straffälligkeit neigenden Personen erleichtert und auch überregionale Bekanntschaften ermöglicht/vereinfacht. Als Tatmittel kommt dem Internet und seinen virtuellen Kontaktmöglichkeiten in sozialen Netzwerken und rechtsextremistischen Foren eine hohe Bedeutung, wenn nicht sogar eine impulsgebende Wirkung für Radikalisierungsprozesse, Rekrutierung und Mobilisierung bis hin zur Begehung von schwersten Straftaten zu. Oft werden mehrere Internet-Kanäle gleichzeitig genutzt, und neue Angebote gewinnen schnell an Bedeutung, wobei der Trend zu geschlossenen Kommunikationsräumen in der rechten Szene ungebrochen ist. Darüber hinaus sind offene, aber anonymisierte Dienste zu nennen – und hier insbesondere „Imageboards“, auf denen Teilnehmende als „Anonymous“ posten. 8
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH Zum Schutz vor Sperrungen und Verfolgungsdruck des Staates werden zudem eigene „patriotische“ Netzwerke aufgebaut und Verschleierungssoftware eingesetzt. In diesem Zusammenhang ist auch das Darknet zu nennen. Der hohe Grad der Anonymisierung lockt Einzelpersonen mit rechten Einstellungen an, die in verschiedenen Foren – oftmals unwidersprochen – offen Äußerungen tätigen, die beispielweise als volksverhetzend einzustufen sind. Bekannt wurde etwa das Forum „Deutschland im Deep Web“ durch den Amoklauf von München im Juli 2016. Der Täter hatte sich in diesem Forum die Tatwaffe bestellt. Alarmierend ist auch, wie beispielsweise der Anschlag des Norwegers BREIJVIK als auch das Attentat in Christchurch/NZE durch den Rechtsextremisten TARRANT im Internet eine schnelle und die Tat bejahende Verbreitung rechter Hetzkommentierungen fanden. Seit dem Attentat von Christchurch bezogen sich mindestens drei weitere Attentäter auf TARRANT und kündigten ihre Terroranschläge ebenfalls auf politischen Diskussionsforen von Imageboards an. Ausblick: Die vernetzte rechte Szene propagiert und platziert derzeit sehr erfolgreich ihre Themen. Dies ist sehr eng verbunden mit der veränderten Medienlandschaft und dem Medienkonsum. Radikalisierungsprozesse, die Entstehung neuer gewaltbereiter Personengruppen und eine weitere Verrohung des gesellschaftlichen Umgangs dürften zunehmend über das Internet erfolgen. Bezüglich der Entwicklung von Hasspostings ist jederzeit ein anlassbezogenes Aufflammen der Fallzahlen denkbar, bspw. aufgrund eines Anschlags (Simultananschläge von Sri Lanka) oder einer Gewaltstraftat eines Migranten (Bsp.: aktuelles Ereignis am Bahnhof in Frankfurt/M.). Derartige Ereignisse können erheblich zur Mobilisierung der Szene beitragen und insofern auch vermehrt Hasspostings nach sich ziehen. Erleichtert und beschleunigt durch soziale Medien und das Internet allgemein besteht die Gefahr der Entwicklung eines gesellschaftlichen Klimas, in dem radikale Einstellungen, Hetze oder gar Befürwortung von Gewalt als zunehmend hinnehmbar oder gar mehrheitsfähig erscheinen. Gruppenbezogene Ausgrenzungen und Hass werden dadurch weiter verbreitet. Gleichzeitig fehlt es den Sicherheitsbehörden bisher an ausreichenden rechtlichen und tatsächlichen Optionen, dieser (insbesondere digitalen) 9
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH Entwicklung durch ein umfassendes Monitoring und eine konsequente Strafverfolgung entschieden entgegenzutreten. Überregionale Netzwerke haben für die rechte Szene eine stabilisierende Wirkung. Musikveranstaltungen, Kampfsportevents (z. B. „Schild und Schwert“, „Kampf der Nibelungen“), Imagekampagnen (z. B. Aktionsformen der Identitären Bewegung (IB)) wie auch Demonstrationen und internationale Gedenkveranstaltungen (vornehmlich im osteuropäischen Ausland) sind wesentliche Bestandteile der rechtsextremistischen Szene. Diese Veranstaltungen haben eine nicht zu unterschätzende Rekrutierungs- und Bindungsfunktion. Durch die Kombination von Musik- und Rednerveranstaltungen hat es die rechtsextreme Szene geschafft, teilnehmerstarke Veranstaltungen - in der Spitze bis zu 6.000 Personen - zu organisieren, so dass es hier zu einem Zusammentreffen der verschiedensten rechtsextremistischen Teilbereiche kommt, das eine szenetypische Vernetzung fördert. Die dabei erwirtschafteten Gewinne ermöglichen einen verstärkten Ausbau rechtsextremistischer Aktivitäten und Strukturen. Die rechtsextremistische Gruppierung „Blood&Honour (B&H) Deutschland“ wurde im Jahr 2000 durch den Bundesinnenminister verboten. Ehemalige Mitglieder von „B&H Deutschland“ unterhalten auch heute noch enge Kontakte zu „B&H“ Strukturen im Ausland, da dort diese Organisation nicht verboten ist. Die Prüfungen zur Einleitung von weiteren Verbotsverfahren finden fortlaufend statt. Die Polizeien des Bundes und der Länder unterstützen das BfV intensiv durch die Erhebung aller vorliegenden Erkenntnisse zu Aktivitäten, Organisationsstrukturen, Vernetzungen, Straftaten sowie zu Mitgliedern der in Rede stehenden Strukturen. Nach Umsetzung dieser Verbote besteht für die Polizeien die Herausforderung, deren Einhalten kontinuierlich zu überwachen und ein Weiterführen durch strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu unterbinden. INTERNATIONALE LAGE Im Bereich der PMK -rechts- gibt es auch international eine vergleichbare Lageentwicklung: In vielen (europäischen) Ländern gibt es erhebliche Drohungen und teilweise physische Gewalt zum Nachteil von Politikern. Im November2018 wurde in 10