landesplanerische Beurteilung 460-MW-Kohlekraftwerk in Altbach-Deizisau.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Planungsunterlagen zum Kohlekraftwerk Altbach/Deizau“
REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART Stuttgart, 11.November 1981 Nr. 13-RO-6010 Landesplanerische Beurteilung zu dem von der Neckarwerke Elektrizitätsversorgunas - AG geplanten 460-MW-Kohlekraftwerk in Altbach/Deizisau und zu der vom Landkreis Esslingen geplanten Müllverbrennungsanlage in Esslingen-Sirnau
Inhaltsübersäi ch E& 1. Vorhaben 1.1 Kurzbeschreibung 1.1.1 Kraftwerk Altbach/Deizisau 1.1.2 Müllverbrennungsanlage Esslingen-Sirnau 1.2 Auswirkungen auf den Raum 2. Verfahren 2,1 Verfahrensgang 1.1 Fachverfahren 2.1.2 Raumordnungsverfahren 2.1.2.1 Erörterungsternmin 2.1.2.2 Schriftliche Anhörung 2.2 Verfahrensbeteiligte 3, Ergebnisse des Anhörungsverfahrens 3.1 Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften 3.1.1 Altbach, Deizisau, Plochingen 3.1.2 Esslingen 1.3 Stuttgart .1.4 Denkendorf u.a. 3.2 Landratsamt, Regionalverband, Nachbarschaftsverband fe
3,3 Forstwirtschaft, Natur-, Landschafts- und Immissionsschutz 3,4 Wasserwirtschaft 3,5 Verkehrswesen 3.6 Sonstige Beteiligte Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung Begründung 5.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung 5.2 Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung 5.2.1 Allgemeine Gesichtspunkte zu den Standorten der Anlagen 5.2.2 Belastung des betroffenen Raumes Immissionsschutz Verkehr Landschaft vi vo 0 e o eo DD ID Wasserversorgung und Abwasser DD N DD DM ne @ N a 01 DD N Gesamtbelastung 5.2.3 Fernwärmeversorgung 5.2.4 Ausfallverbund 5.3 Einwendungen von Beteiligten zum Verfahren Forderung eines Raumordnungsverfahrens nach $ 3la LPlaG uw e So N m Einbeziehung der Kraftwerksplanungen in Stuttgart-Gais- burg 5.3.3 Einbeziehung eines dezentralen Pyrolyse-Konzepts 5.3.4 Forderung nach Gutachten u.ä,
1, Vorhaben 1.1 Kurzbeschreibung 1.1.1 Kraftwerk Altbach/Deizisau Die Neckarwerke Elektrizitäts-AG beabsichtigt, auf dem westlich an das bestehende Krafiwerk Altbach anschließenden Gelände auf den Markungen Altbach und Deizisau einen neuen Steınkohleblock (Block 5) zu errichten, Der Block soll überwiegend im Mittel- lastbereich, in Sondersituationen auch im Grundlast- bereich eingesetzt werden. Er soll im wesentlichen aus den Feuerungsanlagen, einem Kesselhaus (Höhe 98 m), einem Schornstein (Höhe 250 m), einem Kühlturm (Höhe 45 m, Durchmesser ca. 80 m), einer Rauchgasentschwefelungsanlage, einem Elektro- filter, den elektrotechnischen Anlagen und den Wasseraufbereitungsanlagen bestehen. Zur Versorgung des neuen Blocks mit Kohle (ca. 140 t/h) werden einige neue Anlagen erforderlich, teilweise können die vorhandenen Bekohlungsanlagen benutzt werden, Die dem Vorhaben zugeordnete Gesamtfläche umfaßt 28,6 ha. Der Block soll dazu dienen, zu erwartende Deckungs- lücken in der durch die Neckarwerke sicherzustellen- den Stromversorgung ab 1985 schließen zu helfen, Er soll daher 1985 in Betrieb gehen. Müllverbrennungsanlage Esslingen-Sirnau Der Kreistag des Landkreises Esslingen hat an 17,0ktober 1980 die Erstellung einer Müllveıbren- nungsanlage (MVA) am Standort "Riederäcker" auf der Gemarkung Esslingen-Sırnau beschlossen, Die MVA liegt südwestlich des Kraftwerks auf der Südseite des Neckars und der Bundesstraße B 10 in etwa 600 - 800 m Entfernung vom Kraftwerk. Sie soll der Entsorgung des Landkreises dienen; verbrannt werden sollen Hausmüll, hausmüllähnliche Industrie- /-
und Gewerbeabfälle und Sperrmüll. Die für 1985, den beabsichtigten Termin der Inbetriebnahme, errechnete Müllmenge, die in der Anlage verbrannt werden soll, liegt bei 280.000 Mg/a. Der geplante Mülldurchsatz beträgt bei 100 ®iger Auslastung ca. 50 Mg/h. Die beanspruchte Fläche wird bei etwa 4 ha liegen. Die Anlage soll aus einer Abladehalle, einem Müll- und Schlackenbunker (Höhe 36 m), der Abwasserbehandlungs- und Luftkondensationsanlage sowie aus 3 Verbrennungs- einheiten bestehen, die sich im wesentlichen aus dem Verbrennungsrost mit Dampfkessel (Höhe 33 m), dem Elektrofilter, dem Rauchgaswäscher und dem Schorn- stein (Höhe ca. 110 m) zusammensetzen. Die MVA soll durch eine Ringstraße umschlossen werden, die an die Kreisstraße K 1215 angebunden ist. Auswirkungen auf den Raum Bei den geplanten Vorhaben ist mit Auswirkungen auf den umgebenden Raum zu rechnen: - Durch die äußeren Dimensionen der Bauwerke kann die Umgebung optisch und Ökologisch beeinflußt werden. - Von den Anlagen können Lärm- und Geruchsemissionen ausgehen, - Die Schornsteinemissionen beider Vorhaben können möglicher- weise Belastungen für die Umgebung (Bewohner, Siedlungstätig- keit, Klima, Natur) mit sich bringen, - Durch den Betrieb des Kraftwerkskühlturms wird Wärme und Feuchtigkeit an die Luft abgegeben, Für den Betrieb wird Kühl- und Brauchwasser benötigt. - Abwasser muß behandelt und abgeleitet werden. - Die Beschickung der MVA, die Versorgung des Kraftwerks und die Entsorgung beider Anlagen erfordert zusätzliche Verkehrsbewegungen,
- Fernwarme aus dem Betrieb beider Vorhaben kann genutzi werden; dıe Nutzung setzt cın Versorgungsnetz VOIlaus, >, Verfahren 2,1 Verfahrensgang 2.1.1 Fachverfahren Die Neckarwerke AG hat im April 1980 beim Regierungspräsidium Stuttgart einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gem. $ 4 3.V.m. S 10 Bundesimmissionsschutzgesetz für den Bau und den Betrieb der Feuerungsanlagen und des Kühlturnms des neuen Kraftwerkblocks gestellL. Nach Auslegung der Antragsunterlagen und Beteiligung der berührten Behörden hat die Erörterung gem, $ 10 Abs. 6 Bundes- immissionsschutzgesetz am 11. und 12.November 1980 in Deizisau stattgefunden. Dieses Verlahren steht inzwischen unmittelbar vor seinem Abschluß. Der Wasserrechtsantrag für den Block 5 wurde von der Neckarwerke AG am 7,Juli 1981 beim Landratsamt Esslingen gestellt. Ein fachgesetzliches Verfahren (Planfeststellungs- verfahren gem. Abfall-beseitigungsgesetz) Für die MVA ist bislang noch vicht eingeleitet worden. Im Juli 1980 ist das betroffene Grundstück vom Reglerungs- präsidium zum Planungsgebiet für eine Öffentliche Abfallbeseitigungsanlage ($S 13 Landesabfallgesetz) erklärt worden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- verfahrens für das Kraftwerk haben die Stadt Esslingen (Schreiben vom 8,Oktober 1980), die Gemeinde Altbach [+
(Schreiben vom 8,Oktober I 980) und die Stadt Plochingen (Schreiben vom 10,0Oktober 1980) ein "begleitendes Raumordnungsverfahren" unter Einbeziehung der bestehen- den Belastungen und der weiteı beabsichtigten Groß- projekte in diesem Raum beantragt. Zu prüfen sei, ob die Grenze der schädlichen Umwelteinwirkungen im stark vorbelasteten Raum Esslingen/Plochingen bereits erreicht oder gar überschritten sei. 2.1.2.1 Erörterungstermin Zur Vorbereitung der immissionsschutzrecht- lichen Erörterungsverhandlung für das Kraft- werk hat das Regierungspräsidium Stuttgart am 7.November 1980 eine Besprechung, vor allem mit den berührten Gemeinden, durchge- führt, bei der raumordnerische und immissions- schutzrechtliche Fragen angesprochen wurden. Dabei hat das Regierungspräsidium Stuttgart eıne landesplanerische Stellungnahme zugesagt, in der die raumordnerischen Auswirkungen des Kraftwerkprojekts unter Einbeziehung der geplanten MVA behandelt werden sollen. 2.1.2.2 Schriftliche Anhörung Mit Schreiben vom 19.März 1981 hat das Regierungspräsidium Stuttgart den berührten Gemeinden, Behörden und sonstigen Stellen eine Kurzbeschreibung des Landkreises Esslingen zur MVA zugeleitet; auf die den Beteiligten bereits vorliegenden Unter- lagen zum Kraftwerk ist hingewiesen ‚worden. Die Beteiligten wurden bis 30.April 1981 um Stellungnahme zu den beiden Anlagen unter Gesichtspunkten der Raumordnung gebeten. Ferner wurde darauf aufmerksam gemacht, daß das Raumordnungsverfahren die für die Genehmi- gung der einzelnen Vorhaben vorgeschriebenen -/[-
Verfahren nicht ersetzen könne, sondern daß im Raumordnungsverfahren vielmehr dıe grund- sätzliche Frage geprüft werde, ob die in Aussicht genommenen Standorte unter rLaumord- nerischen Gesichtspunkten geeignet seien, Zur Abgabe ihrer Stellungnahme wurde verschiedenen Beteiligten eine ffristverlängerung eingeräumt, 2.2 Verfahrensbeteiligte An der raumordnerischen Besprechung am 7,Novenber 1980 nahmen Vertreter der Gemeinden Altbach, Baltmanns- weiler, Deizisau, Esslingen, Lichtenwald und Plochingen teıl, Ferner des Gemeindeverwaltungsverbandes Plochingen. Vertreten waren außerdem: der Regionalverband Mittlerer Neckar, das Landratsamt Esslingen, das Gewerbeaufsichtsamt Stuttgart, der TÜV Stuttgart, die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Stuttgart, die Neckarwerke AG sowie die Referate 4 (Immissionsschutz) und 13 (Raumordnung) und die Abteilung V (Wasserwirtschaft) des Regierungspräsiıdiums, In der schriftlichen Anhörung wurden darüberhinaus beteiligt: die Stadt Stuttgart, die Gemeinde Denkendorf, der Nachbar- schaftsverband Stuttgart; das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr Baden-Württemberg; die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Südwest (Mainz), das Staatl, Gesundheits- amt Esslingen, das Wetteramt Stuttgart, die Forstdirektion Stuttgart und das Forstamt Esslingen, das WasserwirLschaftsamt Kirchheim unter Teck, das Straßenbauamt Kirchheim unter Teck, das Landwirtschaftsamt Nürtingen, die Landesanstalt Für Umweltschutz; ferner die Referate 7 (Brand, Katastrophenschutz, zivile Verteidigung) und 24 (Verkehrswesen) sowie die Abtei- lungen III (Ernährung und Veterinärwesen), [IV (Straßenbau) und VI (Soziales und Gesundheitswesen) des Regierungsprä- sidiums Stuttgart.
3. Ergebnisse des Anhörungsverfahrens 3.1 Gemeinden und Verwaltungsyemeinschaften 3.1.1 Die Gemeinden Altbach, Deizisau und Plochingen sowie der Gemeindeverwaltungsverband Plochingen stimmen der Errichtung des Kraftwerks grundsätzlich zu. Sic verweisen dabei auf ihre Bedenken und Anregungen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren und legen Wert darauf, daß die negativen Auswirkun- gen so gering wie möglich gehalten werden. Dagegen wird die MVA abgelehnt, weil ein weiteres immissionsträchtiges und landschaftsbelastendes Großprojekt diesem Neckartalabschnitt und der dortigen Bevölkerung nicht mehr zugemutet werden könne. Dabei wird einerseits auf die bestehende Belastung dieses Raumes hingewiesen, vor allem durch die vorhandenen und geplanten Kraftwerks- anlagen, durch die Einflugschneise des Flughafens Stuttgart-Echterdingen, durch das hohe Fahrzeug- aufkommen auf der Bundesstraße B 10 mit dem Plochinger Dreieck, durch die stark befahrene Bahnlinie Stuttgart-Plochingen, durch das Kraftwerk Stuttgart-Gaisburg und dessen beabsichtigte Erwei- terung und durch die Vielzahl der bestehenden und geplanten Hochspannungsleitungen, Andererseits werden zusätzliche Belastungen durch die MVA angeführt, wobei insbesondere genannt werden: zusätzliche Luftverunreinigungen; Abwassereinleitung in den Neckar; klimatische Beeinträchtigung; Überlastung des Straßennetzes durch Müll- und Schlackenfahrzeuge; Verbauung einer vorgesehenen Grünzäsur und der Kaltluftschneise des Körschtals; optische Beeinträchtigung des Landschaftsbilds. Gegen die MVA am geplanten Standort wird ferner eingewandt, daß sie - im Gegensatz zum Kraftwerks- a
block - nicht standortgebunden sei, weshalb dem neuen Kraftwerksblock in diesem Raum der Vorrang zukomme., Der Standort der MVA liege auch nicht im Schwer- punkt des Müllaufkommens des Landkreises Esslingen. Zudem sei es zweckmäßig, die mögliche Flernwärme- abgabe aus der MVA in anderen Kreisgebieten zu nutzen; der Raum Esslingen bis Plochingen könne allein durch die Fernwärme des Kraftwerks aus- reichend versorgt werden. Darüberhinaus sei das vorhandene Gelände £ür die MVA angesichts künftiger evtl. erforderlich werdender Erweiterungen oder Umstellungen nicht ausreichend. Weiter wird festge- stellt, daß die betroffenen Gemeinden zum Teilplan Hausmüll des Landes-Abfallbeseitigungsplans nicht gehört worden seien. Die Stadt Plochingen schließlich fordert ein gesamtökologisches Gutachten für den betroffenen Raun. Esslingen Die Stadt Esslingen stimmt, unter Hinweis auf ihre im immissionsschutzrechtlichen Verfahren erhobenen Bedenken und Anregungen, dem Neubau des Kraftwerk- blocks grundsätzlich zu und lehnt die £&rrichtung der MVA am vorgesehenen Standort ab. Sie begründet diese Stellungnahme im wesentlichen wie die Gemeinden Altbach, Deizisau und Plochingen, macht darüberhinaus jedoch weitere Einwendungen geltend: Gegen Art und Inhalt des Raumordnungsverfahrens wird eingewandt, daß die Unterlagen, insbesondere zur Beurteilung der MVA, nicht ausreichend seien, zumal das geplante Kohlekraftwerk in Stuttgart-Gaisburg nicht in das Verfahren mit einbezogen sei. Daher seien vor der Durchführung weiterer Verwaltungs- verfahren entsprechende Untersuchungen und Gutachten vorzulegen, um beurteilen zu können, ob zusätzliche Immissionsbelastungen von Boden, Wasser und Luft vermieden werden können. Bine endgültige Stellung- -/-