ErgebnisniederschriftErrterungsterminam07.11.1980

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Planungsunterlagen zum Kohlekraftwerk Altbach/Deizau

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/ /' RegierungsPräsidium                  Stuttgart, den    2. Januar 198/i Stuttgart                       App.-Nr. (071 1) 2050-4345 Nr.13 - RO 6010/Altbach/Deizisau Betreff: Kohlekraftwerk Altbach/Deizisau Ergebnisniederschrift zum raumordnerischen und immissionsschutz- rechtlichen Erörterungstermin am 7.November 1980 im Regierungs­ präsidium Stuttgart, Beginn 9.00 Uhr, Ende 11.30 Uhr Verhandlungsleiter: Regierungsvizepräsident Dr.Kiess Teilnehmer: siehe heil.Teilnehmerverzeichnis 1.   Raumordnungsverfahren 1.1  Einleitend wurde erläutert, daß ein Raumordnungsverfahren - entweder einen Vorschlag zur raumordnerischen Abstimmung - oder eine Feststellung über die raumordnerische Abgestimmt- heit zum Ziel haben kann. Bei dem Projekt, das zur Erörterung stand, liegt aber - vor allem durch technische Gründe bedingt - bereits eine Konkretisierung auf einen bestimmten Standort vor, der auch landesplanerisch schon vorgesehen ist. Ein Vorschlagsverfahren erübrigt sich daher. Es könne also nur um die Frage gehen, ob ein förm­ liches Feststellungsverfahren neben dem eingeleiteten Fachgenehmigungsverfahren erforderlich oder zweckmäßig sei. - 2 -
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2 1.2 Von diesem Ausgangspunkt her gesehen, ging es im folgenden um die Frage, ob es eines förmlichen Raumordnungsverfahrens bedürfe, um eine landesplanerische Begutachtung des Projekts zu erarbeiten. 1.3 Zwar erschien eine raumordnerische Beurteilung aller geplanten Großprojekte im betreffenden Raum wünschenswert mit dem Ziel, die Belastbarkeitsgrenzen herauszufinden. Aber es wurde übereinstimmend festgestellt, daß in einer wissenschaftlichen Gesamtanalyse in Form eines gesamtökologischen Gutachtens kein eindeutiges Ergebnis über diese Grenzen erreicht werden könnte. Dafür müßte von zu vielen ungesicherten Einzeldaten auf viel zu unsicheren Grundlagen ausgegangen werden. Besser sei es, bei den einzelnen Objekten eine genaue Prüfung ihrer jeweiligen Auswirkungen anzustellen, was im immissionsschutz­ rechtlichen Verfahren ohnehin vorgeschrieben ist.;Es wurde aber eine landesplanerische Stellungnahme zugesagt, in der das Projekt Punkt für Punkt begutachtet wird, um weitest­ gehende Klarheit über seine Auswirkungen im Raum zu gewinnen. Man wollte sich der Überlegung nicht verschließen, daß diese Stellungnahme auch in einem Raumordnungsverfahren!zugleich für das Kraftwerk und die geplante Müllverbrennungsahlage erarbeitet werden könnte. 2.  Kapazität und Baumasse 2.1 Zur Frage der Energiekapazität wurde von seiten der Neckar­ werke AG ausgeführt, daß die Anlage insgesamt auf 420 MW geplant sei, unter Einbeziehung alter Kapazitäten aber nur ein Zubau für 128 MW vorgesehen sei. Damit halte man sich unter der Hälfte des Bedarfszuwachses und plane nicht über den Energieverbrauch von 1985 hinaus. -3
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3 2.2 Zur Frage der Baumasse wurde dargelegt, daß durch eine Ver­ ringerung der Kapazität eine Verringerung der Bauhöhe nicht erreicht werden könnte, denn die Rauchgaswege müßten gleich­ lang bleiben. Wenn man das Rauchgas umleite, könne man zwar die Höhe des Baukörpers etwas verringern, aber die Baumasse werde in der seitlichen Ausdehnung wesentlich gesteigert (20 % mehr überbaute Fläche). 3.  Emissionen 3.1 Es wurde festgestellt, daß die höchstmögliche Entschwefelung vorgesehen ist. 3.2 Von seiten des TÜV wurde erläutert, daß die Emissionen in einem Gebiet von 12 auf 12 km durch Messungen erfaßbar sein werden, aber bezüglich aller Schadstoffe 50 % der zulässigen Höchstwerte nicht überschritten würden. 3.3 Nach Aussage der Neckarwerke werden die Emissionen des Kraft­ werks durch technische Verbesserungen um die Hälfte verringert, verglichen mit den jetzigen Werten. 3.4 Zusätzlich wird sich günstig auswirken, daß der geplante Kamin eine größere Streuungsbreite und Verdünnung der Abgase bewirkt. 3.5 Ein Anschluß der Zuführungen von den alten Kaminen an den neuen Kamin könnte zu technischen Problemen führen, würde einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern und ein nach­ teiliges Baubild verursachen. 3.6 Eine Auskuppelung von Fernwärme für die Grundlastwärme im Gebiet Plochingen-Esslingen ist jederzeit möglich. Durch Anschluß an die Fernwärmeversorgung könnten die besonders ungünstigen Hausbrandemissionen stark gesenkt werden. Nach überschlägiger Rechnung würden die Emissionen im Umfang der Verbrennung von jährlich 40 000 t Öl reduziert. gez   Dr.Losch
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