Anhang „anlage1_bmwi-hausmitteilung_20-2017_hinweise-gebuhrenerhebung-ifg-uig.pdf“

Dieser Anhang ist Teil der Anfrage „Praxis der Gebührenfestsetzung nach IFG und IFGGebV im Nachgang zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.09.2017, OVG 12 B 11.16“.

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