BAnz_Jhrg36_Nr18_26-10-1984.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Protokolle der Reaktorsicherheitskommission (RSK)

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G 1990A Herausgegeben vom Bundesminister der Justiz Jahrgang 36 Nummer18 Ausgegeben am Donnerstag, dem 26. Januar 1984 Empfehlungen der Reaktor-Sicherheilskommission auf ihrer 189. Sitzung am 19. Oktober 1983 In h a I t Seite Amtlicher Teil Verkllndungen Seite Der Bundesminister für Verkehr: Achtundachtzigste ~erordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur Anderung der Ersten Durchfüh· rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest- legung der Funkfrequcnzen). Vom 17.Januar 1984..... Bundeskartellamt: Bekanntmachung Nr. 3/84 über die Anmeldung einer Änderung der Konditionenempfehlung .. Allgemeine VerkaufsbedinRungen ( AVB) für graphische Papiere und graphische Kartons zur drucktechnischen Anwen- dung". Vom 19.Januar 1984 . . . . . . . . . . . . . . 785 Sonstiges 777 Deutsche Bundesbank: flfl.l·2·1 Die Entwicklung des Außenwerts der D-Mark nach dem Stand vom 20. Januar 1984 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bekanntmachungen Der Bundesminister des lnnern: Bekanntmachung von Empfehlungen der Reaktor- Sicherheitskommission. Vom 16.Januar 1984 . . . . . . . . . Ocr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Änderung der Richtlinien für die Durchfiihrung des Sonderprogramms des Bundes und der Länder zum Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter und zur Förderung des Ausbildungsplatzangebots für Schwer- behinderte ( 4. Schwerbehinderten-Sonderprogramm). Vom 24. Januar 1984 ........ •..... . . . . . . . . . . . . . . . . . 786 Hinweise 777 Inhalt des Bundesgesetzblattes Teil I Nr. 4 vom 26. Ja- nuar 1984 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 777 Inhalt des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschqf. ten Nr. L 12 vom 16. Januar 1984 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 777 Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Stiidtebau: 28. Ergänzung der Bekanntmachung von Stoffwerten für die Berechnung des Wärmeschutzes nach der Wär- meschutzverordnung. Vom 12. Januar 1984 . . . . . . . . . . . 780 Inhalt des Amtsblattes des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen Nr. 12 vom 23. und Nr. 13 vom 24.fanuar 1984 ........... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wert eines Sonderziehungsrechts des Internationalen Währungsfonds in Deutseber Mark . . . . . . . . . . . . . . . . . . Amtliche Frankfurter Devisenkurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ankaufskurse det Deutschen Bundesbank für Aus· Iandswechsel...................................... Deutsche Bundesbank: Mitteilung Nr. 5001/84 - Bekanntmachung einer An- derung des Verzeichnisses der bei der Deutschen Bun- desbank beleihbaren Wertpapiere (Lombardverzeich- nis). Vom 19. Januar 1984 . . . . . . .. .. . . .. . . . . . . . . . . . . . 785 Gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen 779 788 786 786 786 788 Amtlicher Teil Verkündungen I Der Bundesminister für Verkehr Achtundachtzigste Verordnung zur Änderung der Ersten Durchführungs- verordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung der Funkfrequenzen) Vom 17. Januar 1984 Auf Grund des § 26a Abs. 3 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. November 1989 (BGBI. I S. 2117), in Verbindung mit§ 32 Abs. 3 S!"tz 3 des Luftverkehrs- gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 1981 (BGBI. I S. 61 ), wird verordnet: Artikel I Die Erste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ord- nung (Festlegung der Funkfrequenzen) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 29. Januar 1976 (BAnz. Nr. 20 vom 30. Ja- nuar 1976), zuletzt geändert durch die siebenundachtzigste An- dcrungsverordnung vom 11. März 1983 (BAnz. S. 2893) wird wie folgt geändert: In § 1 Abs. 1 werden 1. unter .. Fiugverkehrskontrollstelle Oüsseldorf, Bezirkskon- trolldienst unterhalb FlugOäche 245" die Frequenz .,123,200 (FIS)" gestrichen: 2. zwischen .. Fiugverkehrskontrollstelle Düsseldorr· und .. Fiug- verkehrskontrollstelle Frankfurt" eingefügt a) in der Rubrik .. Flugverkehrskontrollstelle" der Name .. Egelsbach" und b) in der Rubrik .. Fiugplatzkontrolldienst" die Frequenz .. 118.775 (TWR!TURM)"; 3. unter .. Fiugverkehrskontrollstelle München, Anflugkontroll- dienst" a) die Frequenz .. 297.95 (MI!.)" gestrichen; b) zwischen der Frequenz .. 253,10 (MIL)" und der Frequenz ,.284.80 (MIL)" die Frequenz .. 279,95 (MIL)" eingefügt; 4. unter .. Flugverkehrskontrollstelle Stuttgart, Anflugkontroll- dienst" a) die Frequenz .. 337.25 (MIL)" gestrichen: b) nach der Frequenz .. 375,95 (MIL)" die Frequenz .. 377.20 (MIL)" angefügt: 5. unter .. Fiugverkebrskontrollstelle WesterlandtSylt, Flug- platzkontrolldienst" die Frequenz .. 257,80 (MIL)" gestrichen; 6. vor dem .. Absatz 2" der Satz .. Die Funkfrequenzen sind in Megahertz (MHz) angegeben." eingefügt. il ICJ =· :X: .. 1'ä ,~ f~ -.::u .,.:~ >iii ~i ~i !3~ Q ~ II) I ~ ...... ....CIO ...: z Kernkraftwerke wurden bei der Errichtung des Kernkraftwerkes Gundremmingen II berücksichtigt. Die RSK hat in ihrer 105. Sitzung am 25. 06. 1975 zum Standort, Sicherheitskonzept und zur 1. Teilerrichtun~ehmigung Stellung genommen und kam zu dem Ergebnis, daß bei Berück· sichtigung ihrer Empfehlungen keine Bedenken gegen die Er- richtung des KRB ll am vorgesehenen Standort bestehen. Im Laufe der Bauzeit des KRB II hat die RSK eine Vielzahl von Beratungnn zu Siedewasserreaktoren durchgeführt. Soweit die Beratungsergebnisse relevant für KRB II waren, hat sie Stel- BundesgesetzblaH Teil I T•~ 20. I. 84 G••selz zur Anderung des Strafvollzugsgesetzes 911·9·1. :100-2 18. I. 84 Verordnung über den Absatz von Ruttcr und Rahm aus öf- fentlicher oder privater LagerhaiJung an bestimmte Ver- brauchergruppen oder zum allgemeinen direkten Ver- brauch sowie über die Gewähnmg von Reihilfen für den Srite 97 ?;:;;\' : .\, r::~. ~~r~~~u~'h':v~r%~'it'i~:~;;v~:::r~t~~·~~r~~~-~~ nru: 7ß.17.JJ+S<t. 7fi.I7·JI+R 99 ~b~~cths~~~~gd~e~~~~~~h~~~~'!::e~~~!f"~'.chts. (-~~. ~. 8.~ 105 2. I. 84 Entschl'idung dr.s Rundesverfassungsgerichts (zu § 49 A~f.i.~\~:~~ des Pcrsonenbcförderungsgeset~es) . . . . . . . 105 2. 1. 84 11fl.l·5, /l(k~2·1. 82tl·Z9 1 Frankfurt a. M.. den 17. Januar 1984 BFSIZ- 15114 - Az.: 06252 4 . Der Bundesminister des lnnern Inhalt der Nr. 4 vom 28. Januar 1984 84 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 12 Satz 3 dPs Rundesbaugesetzes) ....... , . . . . . . . . . . . . . . . . 106 1104·5.2tl·l t. 84 ~;~~~c~:~"s't~~t .t(Jbe~~~~p~'':rb'!~·.1l~"~;~f:~~~; "~uz,!i:: wohnungssteuer) .......... , .......... , . . . . . . . . . . . . . . 106 llfl.l·5 rr:;~~;t\~~~~~n~U~~~:~~~~~e~ch·u·t~, V~·n· .~:~f.i~d•u·~~·:~. ~~~ I07 18. 1. 84 R~~~j:~_t;gung der Allgemeinen Zollordnung . . . . . . . . . . . . . 107 5. l. 84 ••'0-1·9 20. I. 84 B~-~~tigung Bekanntmachungen I< ~;hr~ ~!!~t~e~~~:ad~~ ~~~:~fi~~~l~~~d u~düd::;:l J~~~eb dj~e~!; 5 4. 1. ':4!5 ~ 1. Kernkraftwerk Gundremmingen II (KRB II) - f:mpfehlung zur Inbetriebnahme und zum nuklearen Betrieb Einführung Am 15. 03. 1974 stellten die Rh•~inisch-Wcstfällsches Elektrizi- tiitswcrk Aktienw!sellschaft ( RWE) und die Bayernwerk Ak- tiengesellschaft (HAG) beim Flayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (FlStMLU) den Geneh- migungsantrag gemäß § 7 Atomgesetz auf Errichtung und Be· trieb einer Doppelblockanlage neben dem am Standort bereits 1966 in Betrieb ~enommenen 250 MWe·Kernkraftwerk KRB Block A, welches s1ch im. Stadium der Stillegung befindet. An die Kraftwerk Union (KWU) und Hochtief (HT) wurde der Auftrag zur Errichtung einer schlüsselfertigtm Ooppelblnckan· la)le mit Siedewnsserreaktoren erteilt. Am 16. Juli 1976 erteilte das BStMLU die 1. Teilgenehmigung für die Errichtung. Die letzte Teilgenehmigung wurde am 22. 06. 1983 erteilt. Der Standort des Kernkraftwerks liegt im bayerischen Regie- rungsbezirk Schwaben, Landkreis Günzburg am rechten Do- nauufer bei Flußkilometer 2551. Die Anlage Gundmmmingen be~lehl aus zwei Blöcken mit Ein- kreis-Sieilewasserreaktoren mit internem Zwangsumlauf und einer elektrischen Leistung von je 1310 MW. Die Siedewasserreaktoren des KRB II unterscheiden sich von ihren Vorläuferanlagen im wesentlichen durch die aus Stahl- und Spannbeton errichtete Sicherheitsumschließung. Die Dicht· und die Drucktragefunktion der Sicherheitsumschlie- ßung werden von verschiedenen Strukturen übernommen; die auf der Innenseite an)!eordnete Stahlblechauskleidung (Liner) übernimmt die Dichtfunktion. die Betonstruktur übernimmt die Lastabtragung und dient zusätzlich als Abschirmung gegenüber Strahlung. Die Ergebnisse der RSK-Beratungen zu den in Betrieb befindli· chen Kernkraftwerken mit Siedewasserreaktor, Würgassen, Artlkel2 Diese Verordnung tritt am 15. März 1984 in Kraft. Der Präsident der Bundesanstalt für Flugsicherung In Vertretung Phi I i p p ...r: ~) Seite 777 I des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 , . . . . . . . • 107 ~;;;glo~:~:t~~T~Ü"t ~::~I:S9:::"'i:~l?~~~·n Ü~rs\~~~~~ t~'d:;~es~~"n:!~~ zcichnissc (ur das Bundesgesetzblatt Teil I und Teil 1/, Jahl'!l.ong 1983, bcige(tigt. • Bekanntmachung von Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskommission Vom 16. Januar 1984 Nach§ 12 Abs. 4 der Bekanntmachung über die Bildung einer Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) in der Fassung vom 15. Dezember 1980 (BAnz. Nr. 10 vom 16. Januar 1981) werden als Ergebnisse der Beratungen der 189. Sitzung am 19. Oktober 1983 nachstehende Empfehlungen bekanntgegeben. In der 188. Sit- zung der Reaktor-Sicherheitskommission wurden keine Emp- fehlungen verabschiedet. Bonn, den 16. Januar 1984 RS I 4 - 517 016/2 Der Bundesminister des lnnom Im Auftrag Dr. C 11 s t Amtsblatt der Europilsehen Gameinschanen -Ausgabe L (Rechtsvorscbriflen) - Inhalt der Nr. L 12 vom 18. Januar 1984 II - Nicht veröffentlichungsbedOrfUge Rechtsakte Eumpaisches Parlament 8412/Euratnm, EGKS. EWG: En:!:J!~~~::~·::~:t':!ndfe:r ~H~~~~".j~.j~h~':S: ~~~. ~~~~.1 : S. I
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2.12 Strahlnnhelastung nach Stiirfällr.n Dr.r AuMr.hul\ .. Strahlr.nse:hut~ hr.l kr.rntr.chnischon AniiiRf!n" hol der SSK hat die vom Sm:hvnrstllndl~tr.n durchgnfl\hrtr.n Be· rtJchnunj!en tlhnr ello rndiolof!i&chem Auswirkungen von Stl\rffil· Ion bnraton. Die Analystm dt!s Gutachtr.rs 1.edgem, daß flir 11lle untersuchten Störfalle dir. potr.nth•lle Strahlnnt!Xposltion in· foiRe Inhalation und äußerer Bestrahlung untllrhalh dnr ftlr die ft!.~s:~n,r.nh'vllc:.,~l.a~tcn gl!ltemdl!n Dosiswerte des § 2ß Abs. a 3 Reaktorhntrleh 8 1 ~~.~r~~K d~~fa~;.~"t~;fti~;r~u~:~~~~ ~~c:n~~ ~~~~~htt ~~W~ n<: ~~ dem Status der Anlnf!e. dem lnhetrinbnahmeprogramm, der ße· triehsof!!anisation und dem GntriehsordnunRcn, dnr Fachkunde dM verantwortlle:hen Pr.rsn0<1ls, dem Betrir.hshnndhuch sowie mit nrstcn Ef!!tlhnisscn der Vorhtltriehsprüfungr.n. Dabei he· rücksichtigtc sie, daß die Anlngn als Doppelblockanlage konzi· pir.rt Ist. Im Zusammenhang mit r.lner Begehung der Anlage wurde das Wartenkonzept ausftlhrlich diskutiert: die Ergeh· nissesind in Kap. 2.8 c) wsammnnfassend dorgostcllt. Oie RSK vergewisserte sich. daß ein Erfahrungsaustausch Ober ~lchnrheitstm:hnisr.h n!levantn Betriebsvorgänge mit anderen Anla~en (insbesondere auch Obr.r die Inbetriebnahme der An· Iage 10 KrOmmel) vorgesehen und sichergestellt Ist. Sie kam zu der Überzeugung, daß in weiten Bereichen die Übertragbarkeit der Erfahnmgen (insbesondere mit der Inbetriebnahme der An· ~~~~~~>~;~~:V~!I~~~~~~~~nr~~~~fc~t~:: ~j~d~urchfOhrung der ln· ~::h~;h~i;;t;~~~ii~~~ ~:~. ~r~i~~r~~~ ~~f;:!~ern ~~~a~~~'d~~~~~~ blik Deutschland in Betrieb befindlichen Kernkraftwerken ein· gerichtet sind. Diese Erfahnmgen bestätigen die Zweckmäßig· kcit dieser Einrichtung. Die RSK befaßte sich weiterhin mit technischen und organisa- torischen Maßnahmen, die vom Antragsteller getroffen werden. um Aktivitiitsnbgaben zu vermindern und die radiologische Be· :~~~s~~b~~~e~~~~;;ri~;r:~~a:~li~h~~t~ai:~~~f~nJ~ßt~~~~~~~ 5 6 1 :n d=~~~~~~~c bt~f~~~f~h~~d~~~:i~~~!:';t~~"~f~" R'S ~ ~~: keine Bedenken gegen die vorgeschfa~tcnen Maßnahmen. Sie bittet. ilbcr die Erfahrungen informiert zu werden. Die RSK geht davon aus. daß sie itber die anfallenden Erfahrun· ~:':uh~~ d;h~~~7~~:~hn~~s~:.::/::t~~hi~~~~~teSi~e~~\~~s;rf~h~~~ gen jöhrlich informiert zu werden. r~fn~~r~~~~~~~uu~~de!.~k~~~ehung der Anlage gaben fOr die RSK 4 Strahlenschutz des Personals Der Ausschul\ .. Strahlenschutz hei kerntechnischen Anlagen" bei der SSK hat sich mit dem Strahlenschutzfragen bei der lohe· triehnahme und heim Br.trieh des Kernkraftwerkes Gundrem· mlngen II ( KRB II) befaßt. Im einzelnen ergaben diese Boratun· gen folgendes: Oie Erric:htung der Systeme und die vorhandenen technischen Strahltmschutzcinrichtungen entsprechen nach MeinunR des Ausschusses den Forderungen für den Strahlenschutz des Per· sonals bei lnstandhaltungsarbeiten. Den in der Strahlenschutz- ordnung und in der Instandhaltungsordnung beschriebenen Einrichtungen und organisatorischen Maßnahmen stimmt der Ausschuß zu. Er hat sich davon über;o:eugt, daß die vorgesehe- nen Maßnahmen zur Kreislauf-, Raumluft· und Ortsdosislcl· stungsüberwachung den zu stellenden Anforderungen entspre· chen. . 5 Strahlemexposition in der Kraftwerksumgehung 5.1 Bestimmun!(sgemaßcr Betrieb Ocr AuMchul\ .. Strahlenschutz bei kerntechnischen Anlagen" bei dt!r SSK hat die vom Sachverstiindigen durchgefflhrt•m Rechnungen beraten und empfiehlt in Übereinstimmung mit dem Gutachtl'f. die jahrliehe Ableitung radioaktiver Stoffe unft!r Berücksichtigung dtls Standes von Wissenschaft und Technik und der betrieblichen Belange des Kernkraftwnrkes Gundremmingen II sowie der f'orchmmg des § 28 Abs. I der Strahlenschutzverordnung wie folgt zu begrenzen: Ableitung mit Luft 1 50000 Ci ::: Radionuklidr. mit Halbwtlrtszeitcn von mehr als 8 Tagen: 1 Ci o,6Ci - l-131: - Tritium: 600 Ci Ableitung mit WASser - Spalt· und Aktivierungsprodukte ohne Tritium: 3 Ci -Tritium: 1000 Ci Unter Zugrundelegung der vom Länderausschuß für Atomkern· energitl verahschiedeten .. Allgtlmcinen ßPrechnung•grundlage" ( Richtline zu§ 45 StriSchV) ergehen sich bei Ausschöpfung der genannten Werte flir die Strahlenexposition bei radioaktiven Ableitungen mit der Abluft oder in OherOächengewils~er auf der Basis der vom Gutachtm durchgeführten Rechnungen u. a. folgende maximale potentielle Strahlenexpositionen: - Durch Ableitung radioaktiver Stnffp mit Luft Durch Ableitung der radioaktiven Stoffe liher den Fortluft· kamin ergibt sich am ungünstigsten Aufpunkt für Erwach- senf! eine Strahlenexposition entsprechend einer Ganzkör· pcrdosis von kleiner 10 mrl'm pro Jahr. - Durch Ahlt!itung radioaktiver Stoffe mit Wasser Durch Ableitung radioaktiver Stoffe mit dem Wasser erglht sich für den Erwnchstmen eine StrahlenPxposition entspre· chend einer Ganzkörperdosis von ca. 10 mrem pro Jahr. Oie Vorbelastung am Standort ist mit kleiner 0.1 mrem pro Jahr vernachlussigbar gerinR. - Strahlenexposition der Schilddrüse Die Strahlenr.xposition der Schilddrüse ilher Ernnhrungsket· lt•n infolge Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft und Wa•· serbetragt für Kinlokinder weniger als 30 mrcm pro Jahr. Ol!r Ausschul\ hat sich dt!S weitenm davon iiheneugt, daß der Dosisgrenzwert des § 44 Abs. I der Strahlenschutzverordnung eingehalten wird. Am Uof!Ünstigsten Aufpunkt beträgt die Orts· dosis durch Direktstrahlung unter Berücksichtigung der Bei· trage durch die Ableitung radioaktiver Stoffe aus der Anlage weniger als 30mrempro Jahr. 5.2 Emissions· und Immissionsüberwachung Die Messung \ler Ableitung radioaktiver Stoffe mit dem Ahwas. ser erfolgt in Obereinstimmung mit der KTA·Regel1504. Bei der Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Fortluft werden die Anforderun~en der KTA·Regel 1503.1 bis auf die Messungen der Abgaberaten der Aero~:ole und des Jods erfüllt. Hinsichtlich der Messung der Abi!aberaten sind die Prüfungen durc:h den Gutachter noch nicht abgm.chlossen. Ocr Ausschuß geht davon aus. daß auch in diesem Punkt die Anforderungen der KTA·Regel15o:l.l erfüllt werden. Er bittet, ihm das Ergebnis der Prüfungen vor.u!egen. Zur Immissionsüberwachung wurde das Umgehungsilhcrwa· chungsprogramm vorgelfll!l. Der Ausschul\ hat sic:h davon über· zeugt, daß das Prngramm der .. Richtlinie zur Emissions· und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anla~ten" des Bun· d~smlnisters des lnnern entspricht: in mehrenm Punkten gehtm dtc Maßnahmen iiher dif' Funlt•nmgen dPr gPollnnten Riehtlinic hinaus. ~~!~:>~;:rf~~~~:l,~, ~~~-:;;~nde Nr. 18 - Seite 779 Bundesanzeiger Donnerstag, den 26. Januar 1984 Zur Erfassung der metnorologischr.n Parnmnter wunle 11m Standort ein etwa 175 m hnht!r Bntonturm Rnwle oln :r.ustlt7.11· r.her 13 m hnhr.r RohrmuRt nrrlchtut. Dlo lnRtntmentlemng er· f!lllt dir. zur ßestlmmunR dnr AushreltungRhr.dlnj!ungt•n 11m Standort heim hestimmungsgr.mölltm Betrieb und bei Stürfllllen zu stelltmde Anforderungen. 6 Vorb11reitung der Schadcnsbckilmpfung bei Unfllllen oder Störfüllen Br.7.ügllc:h der im ~ 38 der Strnhlnnschutzvnrnrt/nun~ nefordM· ~~r~~~~~~'!~~~~ et~~ ~~s~~h~t;1~~f~~:C:~~:z ~~~1°k~r~t~~h~ 1 ~~:i~':l~s ~~~~~;~~~h~h~:~,r~~~~~~ tJ~~;.I,~ tl)~~ \~~i\l!~e~ tf~: ~~~~~r~~c~~~c~~o ~:h~e~i~t~~~~:J~~At~!~~h~At~~~. 0 1 und organi· ZusammemfnRstmg Die RSK str.llt fest, daß sie bei BerücksichtiftttnR diese.r Empft!h· ~~:~n\t:~n~- h~~der~>~~~~~;,!;:ll~~s~~lutci~:.r si~h~~htt~~;~:!~:~~~ sehen Bedtm~cn l(l!l!en die lnhctrietnnhme des Kernkrnftworkns 1 0 ~~h~~~~md~~n~~~~~ is~~~g~~~b~,~al~/~t~~;:v':~~~~h~ci':;; B\~kchB bestehen aus der Sicht der RSK auch keine sicherheitstechni· sehen Bedenken gegen den lletrieh des Blockes ß. ~~~~~~K l:~hhr~kt.~ ~ub~~~~~rd~~.1::f~~~a~~e~P~f~rd;~ ~~~~~~: den ln~etriehsetzung des Blockes C genut1.t werden. Vorbehalt· ~~~~~~~~e~~~~\rt>~ct:s~e~~~c:~~~~nJi~~~rd~~hR~t'~~~~k~F~~~~: eherheilstechnischen Bedenken gegen den Betrieb dieses ßlok· kes. Die RSK beabsichtigt. die ersten Betriebserfahrungen mit ßlock ß und Ergebnisse des Betriebs der Gesamtanlage zu gegebener Zeit zu erörtern. 2. Brennelementfabrik NUKEM - Genehmigungsantrag gemäß § 7 AtG für NUKEM Ge· bllude2 Einleitung Die Firma NUKEM GmbH hat am 21. 11. 1975 einen Antrag gemäߧ 7 AtG auf Errichtung und Betrieb eines Gebäudes 2 ge- stellt. Oieses Gebäude soll die nnch § 9 AtG genehmigte Brenn· elementproduktionder bestehenden !iiUKEM·Anlagen übernch· men. Im Gebäude 2 der NtJKl-:M sollen verarbeitet, verwendet und gelagert werden: 8 000 kg Uran·235 als natürlic:hcs und angertlicher!t!s Uran (0,7 bis 94% U·235) - 200 000 kg abgereichcrtes Uran - 20 000 kg Thorium. Es besteht aus - Haupttrakt mit Produktion und Lagerung ( Bauteilt ), Vorbau mit Laboratorium. Meßriiumcn und Sozialriiumcn (Bauteil2), - ~~'ht~~:s~~:~~~~~~~~:~~~~!t(:{~r~~eliP:;~.teiiJ). Der RSK-Ausschul\ Brennstoffverarbeitung und -Iagerung hat auf seiner 8. Sitzung am 25. 6. 1963 und 9. Sitzung am 3.14. 10. 1983, der Ausschuß .,Strahlenschutz bei kerntechnischen Anlagen" bei der SSK hat auf seiner 52. Sitzung am 26./27. 5. 1983 und 55. Sitzung am 19./20. 9. 1983, die RSK hat auf ihrer 11!9. Sitzung am 19. 10. 1963 über das Sicherheitskonzept fiir das GcbiiUde 2 der ntmen An· Iage beraten. Dabr.i lagen der Sicherheitsbericht des Antragstel- 1 8 ~~he sc:::c~~!nKd~:"tlfvta:~~~~ fG~ ie ~ ~~!~d.;~~~~~~lozg~: gnmde. ~P: ~~K ;;.r~~~;~~Je~lkt;~~~;'~~~~~e NUKEM Gehaude 2 kommt Beurteilung des sicherheitstechnischen Konzepts Die RSK ist gcmeinsdm mit dem Gutachter der Ansicht. daß sich aus der Analyse der vorgelegten Untcrla~cn keine konznpt· ~~~:!;\'i~ ~~:~~nst~?i~~~n haben, dit! das sie erheitstcchnischc Sie ist dt!r Meinung, daß Anforderungen, die sich bei tler Detaii- B:;~:~hc~~~~!rla~~~:~;c~~~s~h~~h~unn:rJ<~~~h";;~~b~nz. ~Ö;:. ten, im ZuRe der Errichtung der Anlagen no<:~ erfüllt wcnlen können. OiP. L'iflungsanlagen dPr elnzelnlln Bauteile des Gebiiudes 2 sind den ßetriebsb..r1ihRungen j!emiiß unterschiedlich ausf!elegt. Sie dienen neben Jer Versorgung des Personals mit Außenluft sf,wf'hl der Sicherstellu'lg der Unterdruckhaltung der Rriume gtgenOber dem Luftdn1ck außerhalb der Gehäude und der Dmckstaffelung der Räume untereinander entsprechend Ihrem Kontaminationspotential als auch der kontwllierten f'fthrung und Rückhaltung radioaktiver Stoffe vor Abgabe der Luft in die Umgehung 1 der NlJKEM G!!hliuclt! 2 ftlr elill jährlle:he Ahltoitttng radinnktlvrr Stoffn mit Luft und Wasser suwln untrr llNIIdsichtiRUIII( drr potnntlt!llen Beltrnj!e dur<ch din r.benfniiR auf dem Nuklt'llfRI'• lilnde ltannu·Wolf~nng gt•lrfll!oen Wllltl!nm Nuklearanlnf!t!O und tlt•r sonstigen rn<liologlst:ht•n VorhelastUil!! am Standort hrrrt:h· net. Dm Ausschuß .. Strnhlrnst:hutx bei k«•rntN:hnls!:ht•n Anlagt•n" lu•i der SSK hnt die vom Sll<:hvcrstltndlgrn durchR!!filhrtl'n 1 1 8 ~~~:~n"§~~es~rlk~~·t~~~~;:~~~:~"c: :~~~z~!~.~t~ ~r~;,~!>i;~~!~ ~;,l~:~~ Stlirfilllo Dill RSK stf•llt fflst. tlnß tlir. difl sich!!rht•itstnr.hnlscht• Ausl<lgung der Bntriehsnnlllgl! NliKEM Grhaudt! 2 hl'stimmendt•n Stlirfnlln vollstiindig und tllln Jo:rfordernissrn l!iner lln•nne•lt!montfahrik entspn!chnnd ilusge•wlihlt und nnalysinrt wnrdrn sind. So sind in dor Produktlonsanlnge V!!rsagl'n von Anlagt~ntriltm odt!r Appnraten, Ausfall von Versorgun~ess~·stemnn und l.ilf· tun)!Hf!lnrit:htun~em Uf',.f'roislltzung. EinwirkunJ!t•n r;hf!mist:hur Se:hntlstoffl' auf dir. Anlagtm, l·: ... plosion und Brand in tlt!r Fahri· kntion~nnlngt! und Kritikalitats•trirfall 7.U untnrstt•llt•n. Dir wr llnht!rrst:hung dit:snr lwtrlf!hlit:ht•n Stilrfallt! vnrRt•M•hmwn si· e:hcrheitntechnlschr.n Se:hutzmnllnnhnwn untsprr.cht!n dem Stand von Wi•snnse:hnft und Tt!chnik. Das glniche gilt für StilrfiillH tlurc:h ~;inwlrkunRen von außtm. Die ~'olgen Hines Flttg?.eugahstunes und die einer Dntc:kwcllt! aus chr.mi•e:hen Reaktiont•n wurden vom Gutar.hter im Rahmen tlr.r Obr.rlrgungl!n zur Rt!Rtrisikominimil!nn'g überprüft. Im 1 ~l~~~~::~·~kp•;;~~,:~7i r ,'~~~;~)1:~td~ ';;n~i:\~rc~:;;~lt~f:k::~i~u~~:;~a~r~: 11 ~~.~~;~l~r~br~l~r!;:!~~:~~~<~h~~elt•gt sind, wiihrend alle übrigen ln den Stlirfallnnalyscn wurdll auch das Ereignis Erdheben in sr.intm Auswirkungtm analvsit!rt. Es hat tlt!n Ere!ignisahlauf mit den gröl\tmi\glit:hr.n radiologischt•n Auswirkungr-n zur Foll!''· Der RSK ersc:ht!inen dit! Auslt!gun)ol und di!! für den Störfallab- lauf getrnfft!nt!n Annahmen unter !lt!rücksichtigun~t dnr spezifi· sehen Verbilltnisse in einl!r Bnmndemtmtfahrik als sehr konsN· vativ. nie RSK und tiN Ausschuß .. Strnhlnnsc:hutz bei kerntechni· sc:hen Anlagen" bei d11r SSK hahen die vom Sat:h.vem;t;mdigen durchgefOhrt!!n Hnchnunl(en üher die radiologisc:ht•n Auswir· kungHn von Stiirfiilltm brraten. Die Analvsen dN c:utad1ter zt>i· !li!O, daß auch hr.i Berüc:ksichtiKung des 'lnge•tion•pfades die in § 28 Ahs. 3 StriSr.hV festgelegten Gn•nzwcrte in d!!r Umgehung der Anlage nicht überschritten wr!rden. Die Dosisgrenzwerte wnrden nuc:h innerhalb drs Nuklt•af!!elnnde!s im llrredch dor tw- nac:hharten Nuklr.aranlagem h!!i Bnrür.ksic:htlgung der aui\NI!n Bestrahlung und der lnhulatinn nic:ht iiberse:hrittt•n. Gngcn dit! im Rahmtm dt•r Knnzepthl'gutachtung dun:hRdiihr- :~~n;:::.liologischcn Sti•rf.tllhetrachtunl!en twstr.hen kllinl! Ein· Zusammenfassung lnsgnsHmt !t•ilt die RSK diP. Ansicht tlt•s Gutae:htrrs, daß keiner· lni Anhaltspunkte erkennbar sind, die !!Cflen die Rt•alisir.l'ltnl! de!s Konzeptt•s dns Cr.huudes 2 dl!f Nl!KEM spr!'c:htm. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Änderung der Richtlinien für die Durchführung des Sonderprogramms des Bundes und der Länder zum Abbau der Arbeits- losigkeit Schwerbehinderter und zur Förderung des Ausbildungsplatzangebots für Schwerbehinderte ( 4. Schwerbehinderten·Sonderprogramm) Vom 24. Januar 1984 Dit! Richtlinien für rli.• Durchführung dns Sonderprogramms t!es llunde~ und der Limdnr zum Abhau dnr Arheitslosif~kr.it !khw.,rho•hlntlf'ftf'ftmd zur FördchmR des Aushildun~splatxan­ RC!hots für Sd,.-t•rrwhmderfe (4. Schwt!rhllhindf!rten·Soncler. pro)lramm) vom 19. Novr.mhor 1!1111 (IJAnz. Nr. 223 vom 28. Nn• vnmhN 19111 ). ~f'nndcrt am 111. April l!l83 ( ßAnz. S. 3505), wer· dt!n will fol~t ~nandPrt: I. ~~ ~;·;~ ~:::~:!i.l.~~·z:'h~r~2'~:: :·:~~'Ji·~~~::hrt.~3oo··. 2. § Ii dl!r Richtlinien wird wie fnl)lt gelindPrt: An die Stdln dN Worlt• .. 30. 11. 1!183" trf!tlm din Worte .. 30. 9. 1!184". 3. Die Andr.rung tritt rückwirkend zum 1. Dezernher 1983 in Kraft. llnnn. dlln 24. (anuar 1!184 Vlh2- 1\8119-3 Der Bundesminister filr Arbeit und Sn1.ialordnung Im Auftrag Trometer ~"~~=~~ ~tcll~e:rr: R~~n8~~~~=:~" ~~:"d~~"~~~;s~h~~k .~~:~:;:: 0 Ionschutz bei kerntechnischen Anlagen" bei der SSK fest. daß die Fflhrun~ und die Rückhaltung radioaktiver !:Hoffe in den liH· ~~~~~e~~S~t~~~~h.$'~~~t~~~.en f'onlerungen der§§ 28 Ahs. 3, 45, Die geplanten Einrichtungen 1.ur Überwachung der Fortlufl und des Abwassers wurden vom Sachverständigen geprüft und vom AusBchuß .. Strahlenschutz bei kerntechnischen Anlage!n" bei der SSK unter Hlnzu7.ichunR dos Antragstellers und Guhu:hters beraten. Zum Konzept der Fortluh- und Abwasserüherwachung bestehen keine Bedenken. Der Ausr.huß empfiehlt jedoch zu prüfen, ob im Hinblick auf eine zukünftige Verarbeitung von wiederaufgearbeitetem Uran Regebenenfalls eine Nachrüstung der f'ortluftinstmmentienJng erforderlich und möglich ist. Zur Abwan!lllrftbcrwachung halt der Ausschuß Mal\nahml!n.filr not· wendig. mit denen die obgegrhenen radioaktiven Stoffe nuklid· spezifisch erlaßt und bilanziert wertlen können. Strahlenexposition des Pel'!lonals und der Umgehung 8 8 8 ?dl:t~ d~=p~~~~~l~ e~~r:::r,t: sii~ ~~~~~~~~~~ (!~r ~:~a~!~~: teilung konzeptrelevanter Maßnahmen zur Gewährleistung des radiologischen Arbeitsschutzes, wie rliumliche Anordnung von Komponenten. Raumbedarf für zusätzliche Abschirmungen R~:~1~~~r~~~~9:~ ~~~~r:;~~:~~b~ch~~z~~ntd~i~~t~~'::'rt~~~ den Strahlenexposition des BetriebspersonarM auf der Grund· Iage von Erfahrungswerten in der Alt·Anlage vurgelegt. Anband der VOf!!elegten Unterlagen Relangte der Ausschul\ .Strahlenschutz bei kerntechnischen Anlagen" bei der SSK nach einsehenden Beratungen zu der Übeneugung. daß vom Anlagenkonzept her die Forderungon hinsichtlich des Strahlen· achutzes des Personals erfüllbar sind. Die potentiellen Strahlenexpositionen beim bestlmmungsgemii· ~~ J:~{~'d~;nv~: ~~~S:~auu"!:.~':itf~~~x~:;c~~~"~~~:·ui~,~~r:t:~ schiedeten .. AIIg!!meiOim RerechnunssgrundhtRe filr r:lie Strah· lene"position lwi rndioaktiven Ahleitun!!f!n mit d!!r Abluft oder in 0llt'r0achl!ngt•wüsser" unter Ausschöpfung der Antrnsswerlt! Vergleichsmiete Mletprelsüberflöhung leibnietvertrau
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JungnAhmen Abgegeben. die bd der Errichtung berücksichtigt wurden. Zur Inbetriebnahme und zum Betrieb des Kernkraftwerkes Cundremmingen liegen der RSK die Beratun~sergebnisse Ihrer zuständigen Ausschüsse vor. Außerdem ber1et der Ausschuß Strahlenl!Chut:~: bei kerntechnischen Anlagen" bei der SSK auf ~einer 51. Sitzunr (02.103. os 1983). M. Sitzung (29.130. oo. 1983) und 55. Sit:~:ung 19.120. 09. 1983) über die Strahlenschutzfragen bei der Inbetriebnahme und beim Betrieb des Kernkraftwerkes Gundrcmmingnn II. 1 Vergleich der Auslegung des Kernkraftwerkes Gundremmin· gen II mit dcn Anfordcrungnn dcr Leitlinien der RSK Für die sicherheitstechnische Bewertung des Kernkraftwerkes Gundremmingcn II hat die RSK ihre Leitlinien für Druckwas· scrrcaktoren, 3. Ausgabe, Oktober 1981, zugrundegelegt und sinnRemöß auf das Kernkraftwerk Gundremmingen II ange· wandt. Für siedewasserreaktorspezifische Gesichtspunkte wurde der Entwurf der· Leitlinien für Siedewasserreaktoren. Ausgabe September 1!180, horangezogen. Der Vergleich der Auslegung des Kernkraftwerkes Gundrem· mingen II mit den Anfordnrungen der vorstehend genanntnn Leitlinien zeigt. daß keine Abweichungen vorhanden sind. die zu sicherheitstechnischen Bedenken Anlaß geben. Oie wichtigsten Einzelergebnisse der Beratung in der RSK sind nachstehend zusammengestellt. 2 Sicherheitskonzept 2.1 Reaktordruckbehälter Die Reaktordruckbehälter der Kernkraftwerksblöcke B und C sind aus dem Stahl 22 NiMoCr 3 7 gefertigt. Die Analysenwerte einschließlich der Spnren!llemente erfüllen weitgehend die An· Corderungen an den modifizierten Stahl 22 NiMoCr 3 7. Wegen der bei einigen Stutzen geringfügig überschrittenen Analyse· ~renzwerten wurden Schweißsimulationsuntersuchungen der JeWeiligen Stutzenwerkstoffe durchgeführt. welche keine nach· Ieiligen Ergebni~se erbrachten. Damit entsprechen die Reaktor· druckhehältcr den heutigen Anforderungen der BasissicherheiL Die Festigkeitsberechnungen erfolgten gemäß den Festlegungen der KTA-Regel 3201.2. Die Spannungsanalyse der beiden Reak· tordruckbehiilter ergab keine Beanstandungen. Die PrOfbarkeil ist in ausreichendem Maße gegeben. Die Basis· prüfung und die wiederkehrenden zerstörungsfreien Prüfungen der Reaktordruckbehälter wurden bzw. werden von der Außen· seile mit einem mnchanislerten Ultraschall-Prüfsystem durch· geführt. Oie an den beiden Renktordruckbehältern auf der Bau- stelle geschweißten 5 Rundnähte zeigen einen mit den Werks· nähten vergleichbaren guten Qualitätsstand. Bei der Basisprüfung des Reaktordruckbehälters des Blockes B wurden keine Anzeigen gefunden, die die Bewertungsgrenze überschreiten. Alle Anzeigen über der Registriefl!renze sind in den Anzeigelisten dokumentiert. Alle bei der Ferttgungsendprü· fung mit Winkelprüfknöpfen gefundenen Anzeigen konnten bei der mechanisierten Basisprüfung reproduziert werden. Oie Er· gebnisse der Basisprüfung des Reaktordruckbehälters des Blok· kes C sind der RSK noch vorzulegen. 2.2 Großdruckbehälter Die Großdruckbehälter erfüllen die Anforderungen der Basissi· eherheiL Zum Beispiel bestehen die Schnellabscnaltbehälter aus dem Stahl 20 MnMoNi 55 und sind innen vollständig schweißplattiert. Die Stutzen in der Kalotte sind an ange· schmiedeten ausgeheisten Segmenten angeschweißt. 2.3 Rohrleitungen Die Speisewasser· und Frischdampfrohrleitungen der Druck· ruhrenden Umschließung bestehen aus dem Stahl WB 36; ihre Schweißnähte sind innen beschliffen. Nach den Eillebnissen der durchgeführten Prüfungen ist die er· forderliche ~ualität der in den Anforderungsst11fen AS 2 und AS 3 eingesetzten längsnahtgeschweißten austenitischen Rohr· Ieitungen gegeben. ln der Anforderungsstufe AS 1 sind keine längsnahtgeschweißten Rohre vorhanden. 2.4 Druckabbausystem Zum Nachweis der Auslegungsreserven des Druckabbausy· stems wurden umfangreiche theoretische und versuchstechni· Donnerstag, den 26. Januar 1984 Bundesanzeiger Nr. 18 - Seite 778 Es wurdt! t!ine rt!prilsentntivr. Auswohl von Kühh;nittelvurlust• störfällen analysiert. Dies sind: - vollständiger Frischdampfleitungsbruch - vollständiger HD-Einspeiseleitungshruch - vollständiger Speisewasserleitungsbruch - kleines l.er.k in der HD-Einspelseleltung (1/40-F) - 80 cml.Leck im Boden des ROß. Wesentliche Rand· und Anfangsbedingungen der Analysen sind: - Leistung des Reaktors vor Störfnlleintritt N • 106% Nachzcrfnllswilrme nach ANS-Standarc! + 20% - unterstellter Ausf~ll von zwei NotkOhlstriingen durch bin- znlfehlnr und Reparatur . - Nichtberücksichti!!ung des in den Bruchstrang elngnsp!Hston Notkühlwassers. Oie Ergebnisse dP.r durchgeführten Analysen ;wigen. daß t$ auch unter konservativen Rechenannahmen und zu unterste!· Ienden Ausfällen im Sicherheitskühlsystem nicht zu gravioren· den Einbriic:hen des Gomischspiegnls in den Kernherllich kommt. ln allen untersuchten Filllen bleiben die llüllrohrtem· peraturen Wt!it unterhalb von Werten. bei <Ionen Hüllrohrschii· den zu erwarten wiiren. Aus diesem Grund konnten Schadens• umfangsanalysen entfallen. Die Kiihlbarkeit des Reaktorkerns ist somit bei den zu unterste!-, Ienden Kühlmittelverluststörfiillen gewäf}rlcistet. Oie RSK stellt weiterhin fest. da!\ ihre Forderung nach einom Zwischenkühlkreis in den NachkühlstriingP.n (vgl. 105. RSK·Sit- zun~) erfüllt ist. Die Einbindungen der Notkühlleitungen in die Speisewasserleitungen sind - wie von der RSK emp~ohlen - innerhalb des Sicherheitsbehälters vorgenommen. D1e Hoch· druckein.speisungen der Stränge 2 und 3 speisen Ober t;inen ge· meinsamen Stutzen direkt in den Reaktordruckbehälter. 2.7 Brennelementbeckenkühlsystem Das Brennelementbeckenkühlsystem ist zweisträngig mit einer Kühlkapazitlit von jeweils 100% aufgebaut. Die Stränge enthal· ten als wesentliche Komponenten je einc Lagerbeckenpumpe sowie einen Lagerbeckenkühler und sind über eine absperrbare Leitung miteinander verbunden. Oie Lagorbeckenkühler sind an die Kühlkette .. Zwischenkühlsystem VI - Nebenkühlwasscr· system VFtVM" angeschlossen. Die ~:inspeisung dos Kühl· mittols in das Lagerhecken und seine Ahsaugung aus dem Bek: ken orfolgen über entsprechentle Rohrsysteme, die jeweils aus bis zu vier parallel geschalteten Anschlüssen bestehen. Das Lagerbeckon kann weiterhin durch das Nukleare NachkOhl· system TH gekühlt werden. Diese Betriebsweise wird bei abge· schaltetem. drucklosem Reaktor durchgeführt. Für den Fall des Bruches einer Lagerbeckenkühl Ieitung wird die Überflutung der beiden Lagerbeckenpumpen durch Wasser~h· Iauföffnungen in den entsprechenden Systemraumen verhm- dert. Dadurch ist ein weiterer Kühlbetrieb Ober den intakten Strang möglich. Im Gutachten für die 3. Tollgenehmigung wird bestiiligt, daß Brüche in den Kühlstriingen des Brennelementbeckens he· herrscht werden. 2.8 Elektrische Einrichtungen des Sicherheitssystems Der Sachverständige bestätigt in seinem Leitlinienvergleich die Feststellung des Herstellers, daß die elektrischen Einrichtungen des Sicherheitssystems und die Stö.rfallinstrumentierung alle Anforderungen der RSK-Leitlinien und der KTA·Regel 3502 er· füllen bzw. sinngemäß erfüllen. · Die RSK beriet anband der vorgelegten Unterlagen Fragen - zur Überwachung von Sicherungen ( p·Ahfrage). zu den Schutzaktionen. die bei Fehlanregung andere Schutz· aktinnen verhindern können. - zur Wartenauslegung, zur Störfallinstrumentierung und - zum Blitzschutz. Die Ergebnisse der Beratung werden wie folgt zusammcngefaßt: a) Überwachung von Sicherungen ( p-i\bfrage): Damit nach dem Ansprechen einer Sicherung im dynami· sehen Logikteil eines Reaktorschutz.Teilsystems keine uner· d~~e K~~~~~~~~i~~~~~h~rb~fet~r~~!erz~~~3e~=~t~o~a~~~=~ vom Gutachter zur Ergänzung der rechnerischen Nachweise ZU.· sätzliche Versuche gefordert, die im Frühjahr 1982 durchgeführt wurden. Als Gesamtergebnis der Untersuchungen bestätigt der Gutachter. daß die Belastungen des Druckabbausystems weit unterhalb der spezifizierten Werte liegen. 2.5 Wiederkehrende zerstörun~sfreie Prüfungen an Rohrlei- tungen des Speisewasser· und Fnschdampfsystems Der Antragsteller schlägt als Umfang der wiederkehrenden Prü· fung 8 repräsentative Schweißnähte von 45 Nähten im Speisc- wassersystem und 26 von 201 Schweißnähten im Frischdampf· systcm einschließlich Entlastungs· und HiHsdampfleitungen vor. Dabei sollen 70% der zu prüfenden Schweißnähte zum fe· sten PrOfumfang und 30% zum örtlich wechselnden Umfang ge- hören. Bei örtlich wechselnden wiederkehrenden Prüfungen wird eine von Prüfzyklus zu Prüfzyklus (ein Prüfzyklus beträgt 4 Jahre nach KTA 3201.4) stichprobenartig sich ändernde Fest· le~ung repräsentativer Schweißnähte vorgenommen. die jeweils mit dem Sachverstimdigen abgestimmt werden muß. Darüber hinaus schlägt der Antragsteller innerhalb der vier Frisch· dampfstränge abwechselnd jeweils einen Rohrkrümmer zur ört· Iichen wiederkehrenden Prüfung vor. Die RSK hält das vorgesehene Prüfkonzept in Anbetracht der Qualität der Rohrleitungen für angemessen. 2.6 SicherheitskOhlsysteme Bei den Sicherheitskühlsystemen handelt es sich pro Block um 3unvermaschte 100%·Systeme, von denen jeweils 2 vollständig gegen Einwirkungen von außen geschützt sind. Die Systeme sind gegeneinander abgeschottet, so daß etwa auftretende Leckagen an einem System die anderen Systeme nicht beein· flussen können. 8 scin:~~~~t7on~nnl:~~~:t::~~n~!rd~~rd~c le~~t on;::t~~~au~J~~ sesignale für ·- die Nachkühlkette. ::: ~:~ ß~~~t~~~d~~s"e~sabschluß der Hilfssystcme und im jeweils betroffenen Strang unterdrückt, wenn die Versor· 2 ~~ig~~h~~~~e~ ~~c~t!'Jh~k~t~~~~~~felina~~:~\ö~:l\b~h~r~~ schung ausreicht. ergeben sich aus dieser Unterdrückung ~?s~~~s~~sJ!~fe~l.en in einem Strang keine sicherheitstech· b) Schutzaktionen, die bei Fehlanregung andere Schutzaktio· nen verhindern können: Insbesondere durch die konsequente Trennung der drei Nachkühlketten konnte die Zahl von Schutzaktionen, die bei Fehlanregung andere Schutzaktionen verhindern könnten. im Zuge der Entwicklung auf die zwei Schutzaktionen - Start Kernnuten und - Start Notstromversorgung redu1.iert werden. Oie RSK hat sich davon überzeugt. daß die sicherheitstechnische Aufgabe des Sicherheitssystems auch bei FchlanreRung dieser Schutzaktionen erfüllt wird. c) Wartenauslegung: Jeder Block hat eine eigene Hauptwarte. Diese Warten sind in getrennten Gebäuden untergebracht. Das Sicherheitssy- stem eines jeden Blockes wird nur von der ZURehörigen Hauptwarte gesteuert. Blockgemeinsame Einrichtungen gibt es nur für Hilfs· und Nebensysteme. Oie Steuerung dieser betrieblichen Systeme erfolgt von der Warte des Blockes B, die damit für diese .bo· triebliehen Aufgaben auch eine Lcitfunktion für den Block C hnt. Die sic:h tlarnus rrgebencll'n adminiNtrativen Anfor:Jtl• rungen werden in den BctrlehshandbOchcrn für beule Blöcke foatgelegt. Aus sit:herheitstechnlscher Sicht wird der Ausfall dt!r Hnuptwarte des Blockes B oder des R!(}(:k.t~s C uneinge· schränkt beherrscht. Jeder Block hat zwet Tetlstmwrstelhm. die gegen Einwirkungen \'On außen geschützt sind. Die hl'i Ausfall einer Hauptwarte erforderlichen Sidwrheitsnmktio· nen können von jnder d!!r beiden TeilsteuerstHIIen des be- troffenen ßlockHs eingt1leitct und überwacht werden. Generell sind die elektrischen EinrichtungHn so ausRPII'gt, daß Störungen und Störfillle in einem Rlock nicht auf den N111:hharblock übergreifen. Bni der Wartengestaltung wurden e'1-lonomischt! Cr!sichts· punkte und die 1-:rfahrungen des Betrtcbspr.rsonals berlir:k- sichtigt. Der WartcnauOmu. die Wartengliederung und die Darbietung der lnformationnn wurden mit dem Schichtpcr· sonal des Bt!treibers an einem 1:1-Wartenmodell konzipiert. Zuslltzlir.h 1.ur üblichen Instrumentierung hat der Bctrcibt!r r:ine Obersichtstafel vorgesehen. Auf dieser Tafel wurden die t\nzoigen von 15 wichtigen Meßgrößen - quasi parallel zur Wartenin~trunwntinrung - zusammt~ngefaßt. Sin soll einen schnellen Oberblick (ibcr den Anlagtmzustand r.rmiiglichnn. Die RSK hegrflßt diese Maßnahmt:. Sie hat insgesamt keine Bedenken gegen das Wartenkonzept und die Wartenausfilh· rung. d) Störfal;instrumenticrung: Die Störfallinstrumentierung entspricht dnr KTA·Rilgt>l :1502. Die erforderlichen Übersichtsanzeigen und zugehörigen Schreiber sind in der Warte und in beiden Teilsteuerstellen jedes Blockes vorgesehen. Die Weitbereichsanzeigen werden in der Warte und in einer Teilsteuerstelle jedes Blockes m· stalliert. Für die Dokumentation sind in jedem Block zusatzlieh zu den Schreibern ein Überwachungsrechner für digitale Meß· größenund zwei redundante Magnetband·Aufzeichnung5ge· rate für 120 analoge Meßgrößen vorgesnhen. Die RSK hat keine Bedenken gegen den Umfang und die AusleRung der Störfallinstrumentierung. e) Blitzschutz: Der Blitzschutz ist nac~ den Regeln der Techn,ik ~usgelegt. Zur Überprilnmg der Blitzschutzmaßnahmen fur d1e elektn· sehen Einrichtungen des Sicherheitssystems wird auf Emp· fehlung des Sachverständigen ein Blitzstromsimulationsver· such durchgeführt. Die RSK geht davon aus, daß du!'ser Ver· such die Zweckmäßigkeit und Vollständigkeit der getroffe· nen Blitzschutzmaßnahmen bestätigt. Ocr Belreiber erklärte. daß auch die Blitzschutzmaßn;~hmcn für die elektrischen Einri~tungen außerhalb des. Sicher· heitssystems grundsatzlieh die Anforderungen an d1e Blitz· schutzmallnahmen für das Sicherheitssystem erfüllon. 2.9 Dichtheitsprüfung. Leckratenprüfung des Sicherheitsbo· hälters Oie Dichtheits· und Leckratenprüfungen sind für Block B mit positivem Er11ebnis durchgeführt worden. Die in den RSK·Leitlinien geforderten wiederkehrenden Prüfun. gen der integralen Leckrate solhin durch die Festlegungen 1m Betriebshandbuch geregelt werden. Die RSK bittet in diesem Zusammenhang um eine gutachterli· ehe Zusammenstellung der Erfahrungen mit Leckratenwieder· holungsprOfungcn. aus denen die zeitliche Veninderung der Leckrate abtesbar ist. Aus diesem Bericht wird sie eine Empfeh· lung zu den zeitlichon Abständen zwischen den einzelnen wie- derkehrenden Prüfungen herleiten. • Insgesamt hat sic;h die RSK davon überzeugt. daß dio von ihr geforderten Nachweise erbracht sind. 2.10 Lüftungsanlagen Die RSK hat sich davon überzeugt, daß die Lüftungsanlagen .für Räume oder Raumbereiche. die dauernd zum Kontrollbereich gehören. hinsichtlich StrömungsfOhrung. Filterung. Aktivitäts· überwachung. Unterdruckhaltung den in den Leitlinien gestell· ten Anforderungen genügen. Insbesondere wird die Abluft aus der Sicherheitsumschließung kontinuierlich Ober die Aktivkoh· lefilterfortluftanlage geführt. Der zuverlässige Einsatz der Filtoranlagen zur Störfallbeherr- schung ist gewährleistet durch die Auslegung dnr Störfallunter· druckhaheanlage (aktive Komponenten 3 X 100%: passive Kom- ponenten 2 X 100%) und entsprechende Festlegungen im ße· triebsbandbuch für die Betriebsweise dieser Lüftungsanlage und die vorgesehenen wiederkeh'renden Prüfungen. Die RSK begrüßt. daß auch Einrichtungen zur Vor-Ort-Prüfung der Schwebstoffilter vorgesehen sind. Sie stellt fest. daß die Erfahrungen. die zur Nachrüstung des Kernkraftwerks BrunsbOttel im Boreich der Lüftungsanlagen !!e· ~fe~r~i~d~e~;:;b~ierst~~~gseJ!e~~~n ~RJ!·~I a~O:.~~~i~~~~tftwao~; den nuklearen Hilfsanlagen bei Be~arf über eine Filteranlage geleitet und gloichzeitig die erforderlichen Raumluftzusta~de eingehalten werden können, so daß der Normalbetrieb mcht unterbrochen werden muß. 2.11 Maßnahmen zur Begrenzung der Wassorstoffkonzentra· tionen Zur Erkennung und zum Abbau unzulässiger Wasserstoffkon· zentrationeo wurden ein Überwachungs· und Abbausystem in· stalliert, das den Anforderungen entspricht. Die RSK betont. daß sie es zur Gewährleistung der zuverlässi· gen Verfügbarkeil des Störfallrekombinatorsystems im Anfor- derungsfall für sinnvoll erachtet, daß dieses System neben sei- ner Störfallfunktion auch betriebliche Aufgaben· übernimmt. Das bedeutet. daß dieses System in festgelegten Zeilil)tervallen dazu herangezogen wird. den beim bestimmungsgemäßen ße· trieb durch evtl. undichte Entlastungsventile in die Kondensa· tionskammer gelangenden Wasserstoff zu begrenzen. ln der Reihe .. Rechtstatsachenfor· schung" veröffentlicht das Bundesmi· Der Prozeßvergleich Möglichkeiten, Grenzen, Forschungsperspektiven Herausgegeben von Watther Gottwald, Wolfgang Hutmacher, KJaus F. Röhl, Dieter Strempel ~!~~e~e~~~~~s~~~~i~a~r~~n~~~ri~~ geförderten Forschungsaufträge. deren Zweck ~ vornehmlich ist, für geplante Gesetzgebungsmaßnahmen gesicherte Grundlagen zu Iidern. Nur allzuleicht wird heute das Oe· richtsverfahren gleichgesetzt mit dem streitigen Verfahren, das mit einem Urteil abschließt. Weit weniger beach· tet wird der Pro1.eßverveich. Die Vor· züge einer gutliehen Einigung fur Par· teien und Justiz sind vielfähig: Für die Parteien ist sie oft die ·befriedigendere Lösung als das streitige Urteil, für die Justiz eine Entlastung. Du Bundesministerium der Justiz hat im 0.-?~mhrr l'l~2 in R<>nn '" rin<'m senschaftlern und Oesetzgebungsu· perten ein_geladen. Die Tagungshei· träge ~ind m diesem Band. zusammen mit Resümees der Disku.<~Sionen. veröf· !entlieht. Ziel der Tagung war es, Mög· lichlc.eiten und Grenzen richterlieber Vcrgleichstäti~eit abzustecken, For- :nhdu~~c~~ ;~v~~ s~~hen~ ~:~~~~~~ 0 ehe und anwaftliche VermittlungMätig· keit auch in der Juristenausbildung stärker zur Geltung zu bringen. Zivilrichtern, Rechtsanwälten, Proleß· recht lern. Referendaren. aber auch So- zialwissenschaft lern und Sozialpsycho- logen durfte das Werk eine wertvolle A~beitshilfe und lnformationS<juellc sem.
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