Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu Zielvorgaben und Statistik-Manipulationen der Bundesagentur

In der Presse Info 035 vom 14.06.2013 mit dem Titel „Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter“ ist der Satz zu lesen:
„Die Behauptungen von Frau Hannemann sind falsch und führen die Öffentlichkeit in die Irre.“
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27044/zentraler-Content/Pressemeldungen/2013/Presse-13-035.html

Jetzt hat der Spiegel in seinem Artikel „Mit allen Mittel“ Missstände bei der Bundesagentur für Arbeit aufgedeckt, die die Kritik von Frau Inge Hannemann zum Teil bestätigen. Die Rede ist von internen Zielvorgaben, Manipulationen an der Statistik und von einem Klima der Angst.
https://www.facebook.com/media/set/?set=a.214471482034809.1073741833.173820092766615&type=1

Es wird der Antrag gestellt, den zitierten Bericht des Bundesrechnungshofes zum Thema, samt der dazu gehörigen Schriftwechsel und Stellungnahmen zu übersenden.

Am 15.11.2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht abschließend festgestellt: Der Bundesrechnungshof untersteht dem Informationsfreiheitsgesetz und muss über Prüfungsergebnisse Auskunft geben. (Az. BVerwG 7 C 1.12)
http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/151112U7C1.12.0.pdf

Antwort verspätet

  • Datum
    23. Juni 2013
  • Frist
    25. Juli 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Presse In…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
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Betreff
Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu Zielvorgaben und Statistik-Manipulationen der Bundesagentur
Datum
23. Juni 2013 16:59
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Presse Info 035 vom 14.06.2013 mit dem Titel „Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter“ ist der Satz zu lesen: „Die Behauptungen von Frau Hannemann sind falsch und führen die Öffentlichkeit in die Irre.“ http://www.arbeitsagentur.de/nn_27044/zentraler-Content/Pressemeldungen/2013/Presse-13-035.html Jetzt hat der Spiegel in seinem Artikel „Mit allen Mittel“ Missstände bei der Bundesagentur für Arbeit aufgedeckt, die die Kritik von Frau Inge Hannemann zum Teil bestätigen. Die Rede ist von internen Zielvorgaben, Manipulationen an der Statistik und von einem Klima der Angst. https://www.facebook.com/media/set/?set=a.214471482034809.1073741833.173820092766615&type=1 Es wird der Antrag gestellt, den zitierten Bericht des Bundesrechnungshofes zum Thema, samt der dazu gehörigen Schriftwechsel und Stellungnahmen zu übersenden. Am 15.11.2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht abschließend festgestellt: Der Bundesrechnungshof untersteht dem Informationsfreiheitsgesetz und muss über Prüfungsergebnisse Auskunft geben. (Az. BVerwG 7 C 1.12) http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/151112U7C1.12.0.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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