Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu Zielvorgaben und Statistik-Manipulationen der Bundesagentur
In der Presse Info 035 vom 14.06.2013 mit dem Titel „Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter“ ist der Satz zu lesen:
„Die Behauptungen von Frau Hannemann sind falsch und führen die Öffentlichkeit in die Irre.“
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27044/zentraler-Content/Pressemeldungen/2013/Presse-13-035.html
Jetzt hat der Spiegel in seinem Artikel „Mit allen Mittel“ Missstände bei der Bundesagentur für Arbeit aufgedeckt, die die Kritik von Frau Inge Hannemann zum Teil bestätigen. Die Rede ist von internen Zielvorgaben, Manipulationen an der Statistik und von einem Klima der Angst.
https://www.facebook.com/media/set/?set=a.214471482034809.1073741833.173820092766615&type=1
Es wird der Antrag gestellt, den zitierten Bericht des Bundesrechnungshofes zum Thema, samt der dazu gehörigen Schriftwechsel und Stellungnahmen zu übersenden.
Am 15.11.2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht abschließend festgestellt: Der Bundesrechnungshof untersteht dem Informationsfreiheitsgesetz und muss über Prüfungsergebnisse Auskunft geben. (Az. BVerwG 7 C 1.12)
http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/151112U7C1.12.0.pdf
Antwort verspätet
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Datum23. Juni 2013
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25. Juli 2013
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