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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Prüfberichte der Zentralabteilung/Innenrevision

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Zentralabteilung/Innenrevision

Prüfungsnummer: 1/08

Geschäftszeichen: ZRev-1412-I0 2/08-S-1

Sonderprüfung Referat IO 2

Februar 2008

Prüfungsgegenstand:

„Auswertung von E-Maildaten“

Prüfbericht
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Ergänzend zu bereits mit Vorlage des Prüfberichts vom Dezember 2007 abgeschlos-
senen Sonderprüfung der Innenrevision im Referat IO 2 (vgl. Aktenzeichen ZRev-
1412-10 2/07-S-3) wurden weitere Ermittlungen beauftragt.

Im damaligen Bericht wurden die gespeicherten Daten auf den im Juni 2006 sicherge-
stellten Datenträgern im damaligen Büro des ET ausgewertet. Darüber hinaus
wurden die von ihm verwendeten Laufwerke D und P untersucht. Zu den näheren Ein-
zelheiten wird auf die Ausführungen im damaligen Prüfbericht verwiesen.

Die auf dem Account vom BB. gespeicherten E-Maildaten konnten durch die
Innenrevision aus datenschutz- und telekommunikationsrechtlichen Gründen nicht
selbst ausgewertet werden. Daher wurde der Behördliche Datenschutzbeauftragte,
Herr Regierungsdirektor Kolodziej-Derfert, um Unterstützung durch Frau Abteilungs-
leiterin Z gebeten.

Mit Schreiben vom 21. Januar 2008 legte der Behördliche Datenschutzbeauftragte das
Ergebnis seiner Auswertungstätigkeit vor (vgl. Anhang 1).

Nach Durchsicht der Absender- und Empfängernamen konnte nur in wenigen Fällen
ein Bezug zu den in Bericht der Sonderprüfung festgestellten Sachverhalten und han-
delnden Personen festgestellt werden. Aber auch die Einsicht in diese wenigen
E-Mails, die zunächst einen solchen Bezug aufwiesen, ergab keine weiteren Erkennt-
nisse. Im Wesentlichen handelt es sich nach den Ausführungen des Behördlichen Da-
tenschutzbeauftragten um Entwürfe zu dienstlichen Schreiben an andere Organisati-

onseinheiten der Bundestagsverwaltung.

Die ergänzende Sonderprüfung wird somit ohne weitere Kenntnisse zu diesem Bereich

abgeschlossen.

Da bisher diese weitgehend privaten Daten in verschlüsselter Form auf dem dienstli-
chen Laufwerk als auch als CD-Rom vorgehalten werden, wird empfohlen, nach Ab-
schluss des Prüfverfahrens die E-Maildaten zu löschen.
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Es wird daher angeregt, ZR 2 durch die Innenrevision über dieses Prüfergebnis zu
informieren und von dort um Mitteilung zu bitten, ob die nicht weiter verwendeten

E-Maildaten endgültig gelöscht werden können.

Berlin, den 14. Februar 2008

 

Prüfer und Leiter Innenrevision

RD Oliver Trampler
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‘a Anhang

65 Schreiben des Behördlichen Datenschützbeauftragten vom 21. Januar 2008
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Au haug_

Referat ZR 4 11011 Berlin, 21. Januar 2008
Behöradlicher Datenschutzbeauftragter Platz der Republik 1

Dienstgebäude:
Adele-Schrelber-Krieger-Straße 1

Telsfon: 030 227-33608
Fax; 030 227-36336
, a E-Mail; dalenschutz.zrdA@bundestag.de
Herrn Leiter Innenrevision wolfram.kolodziej-derfert@bundestag.de

Az.: 1401
Bearbeiter: RD Kolodziej-Derfert

     
  

Persönlich o.V.i.A. Z / Innenrevision

En: 22 Jan. 2008

 
 

im Hause

 

Betr.: Sonderprüfung durch die Innenrevision im Referat IO 2
hier: Auswertung der auf dem Account von >: ch eier E-Mail-Daten

Bezug: 1. Schreiben Abteilungsleiterin Z vom 14. Januar 2008
2. Mehrere Gespräche mit dem Leiter Innenrevision, den Referatsleitern IT 1 und IT 5
sowie Herr OAR Falkenberg (Referat ZR 2)
3. Prüfung des Accounts am 18. Januar 2008
Anlg. -1-

Mit Schreiben vom 14. Januar 2008 bittet die Abteilungsleiterin Z um Einsichtnahme und
Auswertung des auf dem E-Mail-Account von = E-Mail-Verkehrs. Sie
haben mir im Zusammenhang mit der Überprüfung den Bericht der PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) an die Verwaltung des Deutschen
Bundestages, Band 1, Stand Oktober 2006 zur Durchführung einer Sonderprüfung im Referat
IO 2 übersandt.

Im Vorfeld der erbetenen Prüfung erfolgten ergänzende Gespräche sowohl mit Ihnen als
Leiter der Innenrevision der Verwaltung des Deutschen Bundestages, mit den Referatsleitern
IT ] und IT 5 sowie mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Justitiariat (Referat ZR 2), Herm

OAR Falkenberg.

Ziel war es, den rechtlichen Rahmen einer Prüfung bezogen auf den E-Mail-Account des 0.8.
Mitarbeiters zu ermitteln sowie zu prüfen, ob die erbetenen Kontrollmaßnahmen angesichts
des offenbar schon abgeschlossenen Strafverfahrens überhaupt erforderlich sind.

Im Rahmen der Vorprüfung konnte unter anderem festgestellt werden, dass ae
eine Einwilligungserklärung bezogen auf die private Nutzung von Internet und E-Mail gemäß
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der Dienstvereinbarung über die Nutzung elektronischer Medien am Arbeitsplatz abgegeben
hat.

Gemäß $ 3 Abs. 4 der Dienstvereinbarung hat Tr sein Einverständnis in
die Auswertung der Protokolldaten entsprechend den dort genannten Voraussetzungen sowie
zur Einschränkung des Fernmelde- und Briefgeheimnisses bezogen auf die Nutzung des zur
Verfügung gestellten E-Mail-Accounts abgegeben. Gemäß $ 6 Abs. 2 der Dienstvereinbarung
ist eine erweiterte Auswertung der Protokolldaten zulässig, soweit konkrete Anhaltspunkte für
Verstöße gegen diese Dienstvereinbarung vorliegen. Gemäß $ 4 Abs. 1 Satz 1 ist jede
Nutzung elektronischer Medien, die geeignet erscheint, den Interessen des Deutschen
Bundestages oder dessen Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden oder gegen geltende
Rechtsvorschriften verstößt, unzulässig. Im vorliegenden Fall liegen nach Prüfung des
Berichts der PwC und den Gesprächen mit Ihnen und Herrn OAR Falkenberg jedenfalls
tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass das ordnungsgemäße Verwaltungshandeln des
Bundestages durch das Verhalten von Herm erheblich in Misskredit gebracht
worden ist. Das Vertrauen der Allgemeinheit in die Sachlichkeit staatlicher Entscheidungen —
hier bezogen auf die Arbeit der Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages — ist durch
gefährdet. Dies
vorzunehmen

 

 
   

das in Teilen rechtswidrige Verwaltungshandeln von Herrn

‚ reicht aus, um eine Einsichtnahme in den E-Mail-Verkehr von
(vgl. auch Wolfgang Däubler, Gläserme Belegschaften? Datenschutz in Betrieb und
Dienststelle, 4. Auflage, 2002 RN. 351 mit weiteren Nachweisen).

Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wurden im Rahmen der Überprüfung des Accounts von
Her > 18. Januar 2007 — gemeinsam mit Herrn MR Möhlmann (Referatsleiter
IT 5) M jedoch zunächst nur die Namen des Empfängers ausgehender E-Mails bzw. des
Absenders eingehender E-Mails überprüft. Im Ergebnis der Durchsicht der Absender- und
Empfängernamen konnte ein Bezug zu den in dem Bericht der Sonderprüfung festgestellten
Sachverhalten und handelnden Personen nicht festgestellt werden. Die der Firma
zuzuordnende E-Mail-Adresse BE: oder eines
anderen in dem Bericht genannten Namens außerhalb der Bundestagsverwaltung fanden sich
in der Korrespondenz nicht wieder. Einzig bezogen auf die E-Mail-Adresse
0 Tee erfolgte eine inhaltliche Durchsicht, Aufgrund der
Mitteilungen des Justitiariats bestand über diese E-Mail-Adresse ein Kontakt zwischen der
o.g. Firma und Herrn . Eine entsprechende Korrespondenz wurde insoweit

bereits im Rahmen des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens sichergestellt. Eine Einsicht
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in diese wenigen E-Mails an diese bzw. von dieser E-Mail-Adresse
El .-- ergaben keine Erkenntnisse, Es handelte sich im
Wesentlichen um Entwürfe zu dienstlichen Schreiben an andere Organisationseinheiten der

Bundestagsverwaltung, die ac auch außerhalb der Dienststelle bearbeitet
wurden.

Da eine weitere Aufklärung zu den bereits vorliegenden Erkenntnissen innerhalb der
Bundestagsverwaltung nicht zu erwarten war, wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen auf
Einsicht in andere B-Mails des o.g. Accounts verzichtet. Die E-Mails wurden jedoch in
verschlüsselter Form auf dem Dienstlaufwerk des Dienstpostens|f ><1a:scn Das
Kennwort ist ausschließlich mir bekannt. Eine Datensicherung auf CD-ROM ist ebenfalls
erfolgt. Sie wird bei mir vorgehalten.

Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, sobald das Prüfverfahren abgeschlossen ist und die
vorgehaltenen Daten endgültig nicht mehr benötigt werden. In diesem Fall können sowohl die
verschlüsselten Daten auf dem dienstlichen Laufwerk gelöscht sowie der Datenträger nach
Prüfung eines etwaigen Einverständnisses durch Herm Be die privaten E-Mails
betreffend - vernichtet werden.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Den Sonderbericht Band I von PCW füge ich

zu meiner Entlastung bei.

Uolo

(Kolodziej-Derfert)
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