Prüfberichte der Zentralabteilung/Innenrevision

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Die Prüfberichte der Zentralabteilung/Innenrevision des Deutschen Bundestages zu den Geschäftszeichen ZRev-1412-ZT 3/07-S-1 (Sonderprüfbericht 1), ZRev-1412-ZT 3/07-S-2 (Sonderprüfbericht 2), ZRev-1412-IO
2/07-S-3 (Sonderprüfbericht 3), ZRev-1412-IO 2/08-S-1 (Sonderprüfbericht 4) und ZRev-1412-IT 1/08-S-4 (Sonderprüfbericht 5). Erforderliche Schwärzungen gemäß Beschluss OVG 95 A 4/20 des OVG Berlin-Brandenburg können durchgeführt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
  • Kosten dieser Information:
    112,35 Euro
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Prüfberichte …
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Prüfberichte der Zentralabteilung/Innenrevision [#238688]
Datum
24. Januar 2022 15:09
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Prüfberichte der Zentralabteilung/Innenrevision des Deutschen Bundestages zu den Geschäftszeichen ZRev-1412-ZT 3/07-S-1 (Sonderprüfbericht 1), ZRev-1412-ZT 3/07-S-2 (Sonderprüfbericht 2), ZRev-1412-IO 2/07-S-3 (Sonderprüfbericht 3), ZRev-1412-IO 2/08-S-1 (Sonderprüfbericht 4) und ZRev-1412-IT 1/08-S-4 (Sonderprüfbericht 5). Erforderliche Schwärzungen gemäß Beschluss OVG 95 A 4/20 des OVG Berlin-Brandenburg können durchgeführt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 238688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238688/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Deutscher Bundestag
Ihre Nachricht wurde an die folgenden Empfänger zugestellt: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Ma…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Zugestellt: Prüfberichte der Zentralabteilung/Innenrevision [#238688]
Datum
24. Januar 2022 15:09
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht wurde an die folgenden Empfänger zugestellt: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Betreff: Prüfberichte der Zentralabteilung/Innenrevision [#238688]
Deutscher Bundestag
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 24. Januar 2022 bitten Sie: »bitte senden Sie …
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
21. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 24. Januar 2022 bitten Sie: »bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Prüfberichte der Zentralabteilung/Innenrevision des Deutschen Bundestages zu den Geschäftszeichen ZRev-1412-ZT 3/07-S-1 (Sonderprüfbericht 1), ZRev-1412-ZT 3/07-8-2 (Sonderprüfbericht 2), ZRev-141 2-IO 2/07-S-3 (Sonderprüfbericht 3), ZRev-1412-IO 2/08-S-1 (Sonderprüfbericht 4) und ZRev-141 2-IT 1/08-S-4 (Sonderpriifbericht5). Erforderliche Schwärzungen gemäß Beschluss OVG 95 A 4/20 des OVG Berlin-Brandenburg kennen durchgeführt werden,“ Nach Prüfung Ihres Antragsteile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen beantragten Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, in deren Offenlegung im Rahmendes vorgenommenen Drittbeteiligungsverfahrens zwar zugestimmt wurde, sich jedoch das zum damaligen Zeitpunkt durchgeführte Verfahren ausdrücklich auf die Verarbeitung der Daten zum Zwecke der Durchführung des genannten Gerichtsverfahrens bezog. Aufgrund der Zweckbindung der damaligen Zustimmung (Art. 5 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung) ist unserer Ansicht nach entweder das Drittbeteiligungsverfahren mit dem neuen Zweck der Herausgabe im Rahmen eines IFG-Antrags erneut durchzuführen oder die entsprechende Schwärzung der betreffenden Daten vorzunehmen. Es handelt sich um Angaben zu einer betroffenen Person. In diesem Zusammenhang muss ich Sie auf Folgendes hinweisen: Die Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens ist — ebenso wie eine eventuelle weitere Schwärzung von Dokumenten- mit einem personellen und zeitlichen Aufwand verbunden und nach § 10 Abs. 1 Satz 1 IFG gebührenpflichtig. Nur einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunden Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Fair Anfragen, deren Bearbeitung langer dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 30,00 und EUR 500,00 erhoben werden. Auf der Grundlage des § 10 IGF. V. m. §§ 1, 2 IFG-Gebührenverordnung (GebV) und der Anlage 1 Teil A, 2.2 zu § 1 Abs. 1 IFGGebV würden hinsichtlich Ihres Antrags für einen Mitarbeiter des mittleren Dienstes Gebühren in Höhe von 30 Euro je Stunde, des gehobenen Dienstes Gebühren in Höhe von 45 Euro je Stunde und für einen Mitarbeiter des höheren Dienstes in Hohe von 60 Euro je Stundeanfallen. Eine Prognose zur Hoher der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Hohe vom tatsachlichen Arbeitsaufwand abhängig ist und mit einem schriftlichen Bescheid festzusetzen ist. Sofern Sie an Ihrem Antrag auch angesichts der dargestellten Gebührenfolge festhalten möchten, bitte ich Sie, mir dies bis zum 4, Marz 2022 mitzuteilen, ebenso, ob ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen ist oder die personenbezogenen Daten zum Schutz geschwärzt werden kennen. Sollte mir bis zum genannten Zeitpunkt keine Rückmeldung von Ihnen vorliegen, werde ich davon ausgehen, dass Sie kein Interesse an der weiteren Verfolgung Ihres Antrags haben und das Verfahren ohne weitere Nachrichteinstellen. Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
ZR 4-1334-IFG-022/2022 [#238688] ZR 4-1334-IFG-022/2022 Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits geschrieben kön…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
ZR 4-1334-IFG-022/2022 [#238688]
Datum
25. Februar 2022 12:20
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
ZR 4-1334-IFG-022/2022 Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits geschrieben können Sie die personenbezogenen Daten schwärzen. Eine Drittbeteiligung ist also nicht mehr erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 238688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238688/
Deutscher Bundestag
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Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Februar 2022 12:21
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Deutscher Bundestag
Antwortbescheid Bundestag Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 24. Januar 2022. Die…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid Bundestag
Datum
22. März 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 24. Januar 2022. Diesem Schreiben als Anlagen 1 bis 5 beigefügt, übersende ich Ihnen die von Ihnen beantragten Unterlagen. Die Festsetzung der Gebühren, u.a. für die zusätzlichen Schwärzungen (unser Schreiben vom 21. Februar 2022), erfolgt in einem separaten Bescheid. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Bundestag
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 24. Januar 2022 baten Sie um diverse Informatio…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
30. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 24. Januar 2022 baten Sie um diverse Informationen in Bezug auf sogenannte „Prüfberichte“. Zur Vermeidung durchzuführender Drittbeteiligungsverfahren erklärten Sie sich mit der Schwärzung geschützter Daten Dritter einverstanden. Im Hinblick auf die mit Schreiben vom 21. Februar 2022 erfolgte Gebührenanhörung haben Sie mit E-Mail vom 25. Februar 2022 mitgeteilt, dass Sie an Ihrem Antrag festhalten möchten. Der Arbeitsaufwand für die Schwärzung durch die inhaltlich zuständige Organisationseinheit belief sich auf 2 Stunden und 20 Minuten einer Person des gehobenen Dienstes sowie 15 Minuten einer Person des mittleren Dienstes. Die Gebühr wird gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 IFG i. V.m. §§ 1, 2 IFG Gebührenverordnung (IFGGebV) und der Anlage 1 Teil A, 2.2 zu § 1 Abs. 1 IFGGebV auf den Betrag von 112,35 Euro festgesetzt. Eine Befreiung oder Ermäßigung i. S. d. § 2 IFGGebV ist nur im Ausnahmefall, aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses, möglich. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass in Ihrem Fall eine Ausnahme von der Gebührenerhebung begründet wäre. Bitte überweisen Sie diese Gebühr innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Bescheides unter Angabe des Kassenzeichens 1180 0488 2251 als Verwendungszweck auf das Konto der Bundeskasse — DO Weiden: Deutsche Bundesbank, Filiale Regensburg BIC: MARKDEF1750 IBAN: DEO8 7500 0000 0075 0010 07 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Deutschen Bundestag, Referat ZR 4, Platz der Republik 1, 11011 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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