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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Prüfberichte der Zentralabteilung/Innenrevision

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Zentralabteilung/Innenrevision

Prüfungsnummer: 07-S-03

Geschäftszeichen: Z/Rev.-1412-10O 2/07-S-3

Sonderprüfung Referat IO 2

Dezember 2007

Prüfbericht
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Inhaltsverzeichnis

A ZUS ame -3-

B Auftrag.....uuuuu00040400nnnnnnnnnnnonnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnn -5-

C Durchführung .......uuuuuusesensnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnunnnnnnnnn nn -6-

D. Ergebnisse ...................sssn0n0n0nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn -7-
l. Festplatten ............uuss00044000ssseenennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnsennnnnennennn -7-

1. Allgemeines

Geschäftsbe

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3. Pornographische Darstellungen
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ziehungen zur Firma NEE ........ -8-

Sonstiges......uuuesessssssssssnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnennnennnnnnnennnnnnnnenennnnenn

ll. Laufwerke D und P

Il. _ Übrige Datenträger

E, Empfehlungen .............uususnnnnnnnn nn nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn nn

Anhang Nr. 1
Anhang Nr. 2

Anhang Nr. 3

Auswertungsprotokoll Festplatte HD 01

Auswertungsprotokoll Festplatte HD 02

mit Anlagen 1 und 2...

Auswertungsprotokoll Festplatte HD 03
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Anhang Nr. 4

Anhang Nr. 5

Anhang Nr. 6

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Auswertungsprotokoll Festplatte HD 04......

mit Anlagen 3 bis 6...

Auswertungsprotokoll Laufwerk P..............

mit Anlage 1.....uuessssenneeeneneeeennn

Protokoll IO 2 vom 30. Juni 2006
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A. Zusammenfassung

Ergänzend zur bereits mit Vorlage des Prüfberichtes vom April 2007 abgeschlosse-
nen Sonderprüfung der Innenrevision im Referat IO 2 wurden weitere Ermittlungen

beauftragt.

Prüfungsgegenstand waren die gespeicherten Daten auf den im Juni 2006 durch
ZR 3 sichergestellten Datenträgern im damaligen Büro des je a 2 Insbesonde-
re sollte nach Hinweisen für ein einverständliches Zusammenwirken zwischen dem

Beamten und der damaligen Auftragnehmerin, der Firma a zu Las-

ten des Deutschen Bundestages gesucht werden (kollusives Zusammenwirken).

Grundlage für die Prüfung waren 4 bereitgestellte Festplatten sowie zugezogene Ak-
ten von ZR 3 und die Laufwerke D und P des Beamten sowie zahlreiche weitere si-
chergestellte Datenträger. Insgesamt wurden mehrere Hundert Dateien prüferisch

durchgesehen.

Aus den untersuchten Beweismitteln ergeben sich vereinzelt Hinweise auf pflichtwid-
riges Verhalten des or" Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen
zur Firma Ein Dokument, das gerichtsfest ein solches kollusives Zusammenwir-
ken beweise könnte, fand sich jedoch nicht. Vielmehr deuten Indizien auf ein un-
angemessen enges Verhältnis zwischen dem Beamten und der Firma

Ebenso finden sich Anhaltspunkte, dass der damalige Referatsleiter IO 2 spätestens
seit 2004 über die massive Kritik des Bundesrechnungshofes an der Anmietung von
Rechnern über die Firma Brormier war. Ähnlich verhält es sich mit Vorwürfen
an die Mitarbeiter von IO 2 (damals: Pl 1) durch einen Kollegen außerhalb des Refe-
rates. Auch hier gibt es Hinweise, dass der Referatsleiter über die behauptete Nicht-
berücksichtigung vergabe- und haushaltsrechtlicher Vorschriften Kenntnis hatte. Für

eine abschließende Feststellung wäre hier eine weitere Aufklärung erforderlich.
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Zusätzlich konnte festgestellt werden, dass auf den untersuchten Datenträgern Hun-
derte von pornographischen Darstellungen, teilweise mit sexuellen Handlungen zwi-
schen Menschen und Tieren, abgespeichert waren. Im Hinblick auf das laufende
Disziplinarverfahren gegen ER öe zu prüfen, ob eine Ausweitung in Be-
tracht kommt.

Zahlreiche sonstige Datenträger, die seit Juni 2006 sichergestellt wurden, konnten
durch die Innenrevision innerhalb des gesetzten Zeitrahmens von 2 Wochen nicht
ausgewertet werden. Da auftragsgemäß Ansprüche zu prüfen waren, die bereits zum
Ende des Jahres einer möglichen Verjährung unterliegen, musste eine zeitliche Be-

schränkung erfolgen.
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B. Auftrag

Mit Schreiben vom 15. November 2007 teilte ZR 2 mit, dass von dort Rückforde-
rungsansprüche sowohl gegen die Firma RR wegen der überzahlten Mietforde-

rungen als auch gegen | = EEE esen pflichtwiarigen Verhal-

tens in diesem Zusammenhang geprüft würden.

Im Rahmen dieser Prüfung wurde offenbar, dass die bereits 2006 sichergestellten
Datenträger von der Verwaltung bisher nicht ausgewertet wurden. Es handelt sich
dabei um 4 Kopien von Festplatten sowie um zahlreiche andere Datenträger wie Dis-
ketten, DVDs, Streamerbänder, u. a. Darüber hinaus war auch nicht bekannt, ob die
Daten auf den Laufwerken D und P es N sesichtet wurden.

Nach Rücksprache mit Frau Abteilungsleiterin Z wurde deshalb die Innenrevision mit
der Auswertung und Klärung dieses Datenbestandes beauftragt. Insbesondere sollte
untersucht werden, ob sich Hinweise auf ein kollusives Zusammenwirken zwischen
der Firma BES und den o. g. Mitarbeitern der Bundestagsverwaltung ergeben.
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C. Durchführung

Die Prüfung wurde vom 19. November bis 03. Dezember 2007 durchgeführt.

Die Prüfung begann nach Installation eines zusätzlichen Rechners durch IT in den
Räumen der Innenrevision, um die losen Festplatten sichten zu können. Diese Fest-
platten wurden einzeln ausgewertet und jeweils eine Übersicht mit deren Ordner-

struktur gefertigt.

Zusätzlich wurde Aktenmaterial, das auf Anforderung der Innenrevision durch ZR 3

zur Verfügung gestellt wurde, gesichtet und ausgewertet.

Die übrigen Datenträger (Disketten, DVD, etc.) konnten in den Räumlichkeiten von

ZR 3 in Augenschein genommen werden.

Um das Laufwerk D sichten zu können, fand ein Ortstermin beim Dienstposten-

Nachfolger des EN statt.

Auf Anforderung stellte IT der Innenrevision die Zugangskennung für Laufwerk P des
AEMFERBERRE: zur Verfügung, so dass diese Daten ebenfalls ausgewertet werden

konnten.
Einzeldokumente wurden kopiert bzw. ausgedruckt und archiviert. Insgesamt wurden
4 Festplatten, 2 Laufwerke sowie ein Aktenordner mit zahlreichen Unterlagen einge-

sehen und überprüft.

Die aus der prüferischen Durchsicht festgestellten Ergebnisse sind mit einer Bewer-

tung versehen worden.

Aus diesen Erkenntnissen wurden Handlungsempfehlungen formuliert.
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D. Ergebnisse

I. Festplatten

1: Allgemeines

Insgesamt wurden sechs Festplatten sichergestellt. Drei Festplatten wurden im Juni
2006 durch Mitarbeiter der Unterabteilung IT aus drei Rechnern im Raum Paul-Löbe-
Haus KR — damaliger Raumnutzer war Ba nr - ausgebaut. Zwei weitere
Festplatten wurden lose im selben Raum vorgefunden. Eine Festplatte befand sich in
einem Notebook, das ebenfalls im o. g. Büro vorgefunden wurde. Sämtliche Daten-
träger (inkl. Notebook) wurden vom Referat ZR 3 dem Landeskriminalamt Berlin im
September 2006 zur Verfügung gestellt. Im Wege der Amtshilfe sollten dort 1:1-
Kopien der Datenträger gefertigt werden. Ausweislich des Datensicherungsberichtes
des Landeskriminalamtes gelang dies nur für vier Datenträger. Eine der losen Fest-
platten sowie die Festplatte im Notebook waren aus technischen Gründen nicht ko-
pierbar.

Somit hat die Innenrevision die ihr überlassenen vier kopierten Festplatten ausge-
wertet. Die Auswertungsberichte sind als Anlage beigefügt. Darin ist die jeweilige
Verzeichnisstruktur ersichtlich.

Eine Festplatte (HD 01, lose vorgefunden) wies beim Öffnen keine Dateien oder
Ordner auf (vgl. Anhang Nr. 1).

Die Innenrevision konnte aufgrund ihrer Befragungen des damaligen Ermittlungsfüh-
rers im Disziplinarverfahren und nach Rücksprache mit dem Referat ZV 1 feststellen,
dass bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Auswertung durch die Verwaltung erfolgt ist.
Ob im Strafverfahren gegen EEE diese Datenträger herangezogen wurden,
konnte mangels fehlender Einsicht in die Ermittlungsakten nicht geklärt werden.
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2. Geschäftsbeziehungen zur F ee ER

Hinweise auf Geschäftsbeziehungen zur Firma EEE fanden sich nur

vereinzelt.

a)

So fielen zwei gespeicherte Dokumente auf, weil sie Angebote der Firma an das
Referat Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung des Deutschen Bundestages enthielten.
Diese Angebote mit den Nr und 002 tragen jeweils das Datum vom
FEN und beinhalten die Vervielfältigung bzw. Verpackung von CD-ROMs zum
Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages. Der Auftragswert be-

trägt METER Euro ozw. Euro (netto). Auftragnehmer ist die Firma

(vgl. Anhang Nr. 4 mit Anlage 6).

Fraglich bleibt hier, warum solche Angebote eines außenstehenden Auftragnehmers
auf einem Datenträger eines Mitarbeiters der Bundestagsverwaltung, der für die Ver-
gabe dieser Leistung, nicht jedoch für die Erstellung des Angebotes zuständig war,
gespeichert werden. Die Bundestagsverwaltung handelt als Auftraggeberin und
nimmt solche Angebote aus vergaberechtlichen Gründen in der Regel in Schriftform
an, ohne sie jedoch als Entwurfsfassung von den möglichen Auftragnehmern elekt-
ronisch zu erhalten. Eine ausreichende Erklärung für diese Feststellung kann somit
nicht gegeben werden. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass die Trennung zwischen

Auftraggeber und -nehmer nicht mehr konsequent genug war.

b)

Desweiteren fiel bei der prüferischen Durchsicht der Datenbestände ein Dokument
mit der Bezeichnung „RL ist am 13“ mit Erstellungs- oder Änderungsdatum vom
29. September 2004 auf (vgl. Anhang Nr. 4 mit Anlage 4). Darin fasst der Ersteller in
drei Punkten Geschehnisse im Zusammenhang mit einer Prüfung des Bundesrech-
nungshofes im Referat Öffentlichkeitsarbeit zusammen. Erwähnt werden PC, nach
deren Verbleib mit einer Anzeige zu forschen wäre, sowie Zahlungen, die nicht hät-
ten vorgenommen werden dürfen. Danach wird die Vermutung geäußert, dass die
Rechner im Besitz vor oe: der Firma Pera wären. In diesem Zusammen-
hang fällt der Satz: PIE du hast das Geld und ich den Ärger, mit den Folgen, dass
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