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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Prüfberichte der Zentralabteilung/Innenrevision“
Zentralabteilung Innenrevision Prüfbericht Sonderprüfung Referat IT 1 Oktober 2008 Insolvenz des Vertragspartners uknow GmbH Prüfungsnummer: 08-S-4 Geschäftszeichen: ZRev - 1412 - IT 1/08-S -4
18 19 20 21 Inhaltsverzeichnis A Zusammenfassung... na n anna -3- B Auftragen -5- C Durchführung saazennannenunnnsnsunnn Sn un nanunnRESEsH ER EHER ERS HRnE HER SEEnIS LEI Ren AEE nn EREEE TE -6- D. Ergebnisse ..............4444444404440nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn -8- 1. Sachverhalt................unnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnsnnnnnnnsnnnen -8- 2. Vertragliche Regelungen zur Rechnungsstellung und Fälligkeit............. - 10- 2.1 EVB-IT Instandhaltungsvertrag..................0000000seeeeneeeeeeneneneennnnnnn -10- 2.2. BVB-Pflegeverlrag ... 0: 00m mn. 00ER nnennnnnniinnnennnunaneneranennnenneen - 10- 3. Jährliche Rechnungsstellung...................nnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnn - 10 - 4. Zahlung der Rechnungen. .........uuusesssssssssnsnnnnnnnennnnnnnnnnnsnnnnnnnnnnnnnnnsnnnnnnen - 12- 4.1 Zahlvorgang 2008.......uueeeeesessessssnnnnnnnnnnnnunnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnsnnnnnnnnnnn - 12- 4.2 Zahlvorgang 2007.......uueeeeenesssssnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnsnnnnnnnnnnnnn - 13 - 4.3 Prüfungspflichten............................222222220222020000000000nnennnennnennnnennneenenn - 15 - 4.4 Veerantwortlichkeiten .................222224444444400400000000000nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnen - 16 - 4.5 Bewertung .......e22222222snnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnenn - 17 - 5. Dokumentation des Leistungsbeginns................222222420000000B0nnnnneeneneeeeeneen - 20 - E: Empfehlungen ....usnunwene neuen ennEEEnnnnEnn ER EH EEE ER TER En h an nanEnEEEEEnEEG -21- 1. Überprüfung bestehender Verträge auf vertragskonforme Rechnungsstellung und Zahlung ...............usnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnsnnnnennn -21- 2. Dokumentation des Leistungsbeginn......................2000000220000B0nenneennneeenen -21-
22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 a4 45 46 47 48 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 IE Eu ZU Ele ea ae Be We a Be ES ra -24- Vermerk von ZR 2 an AL'in Z vom 28.08.2008....................- - 24 - Auszug aus dem EVB-IT Instandhaltungsvertrag hier: quartalsweise Rechnungsstellung....................+++++++++ > - 24 - Auszug aus den Vertragsbedingungen BVB-Pflege hier: 8 6 Zahlungen ..........uuuuuuussssssnnnnnnnnnennnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnn en - 24 - Rechnung für Instandhaltungs- und Pflegeleistungen vom 30.03.2007 .......uuuuuueennanneununnnnnnnnnnunnunnnnunnnennnunnnen nun - 24 - Rechnung für Instandhaltungs- und Pflegeleistungen vom 02.01.2008 ........2.222222040snnsnnnnnnnennnennnnnnnnnnnnnenennnnnnnnnennnnn - 24 - Stornierung der Rechnung für Instandhaltungs- und Pflegeleistungen vom 30.03.2007 (Eingang 02.05.2007) eeeenunenenunnn une - 24 - Rechnung für Pflegeleistungen vom 30.03.2007 (Eingang 02.05.2007) ...................22444444444444404000RRRRRRR RR nennen - 24 - Rechnung für Instandhaltungsleistungen vom 30.03.2007 (Eingang 02.05.2007) ................ nennen nn - 24 - Auszahlungsanordnung vom 15.01.2008..............4eeenn - 24 - Auszahlungsanordnung vom 03.05.2007 (BVB-Pflege)......................04ssssn0nnnnnenenneeenennnnnnnnnnnnennenennnnnnnnen - 24 - Auszahlungsanordnung vom 03.05.2007 (EVB-IT Instandhaltung)..........................444400seeeee nennen - 24 - Auszug aus dem EVB-IT Instandhaltungsvertrag hier: Leistungsbeginn.................ssu04444044eeeennnnnnnnnnnnenee nenn - 24 -
49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 A. Zusammenfassung Gegenstand der Sonderprüfung war eine im Januar 2008 vom Referat IT 1 vorge- nommene vorfällige Zahlung einer Rechnung der uknow GmbH, welche als Ver- tragspartner des Deutschen Bundestages Instandhaltungs- und Pflegeleistungen am Pressedokumentationssystem erbrachte. Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfah- rens am 2. Juli 2008 stellte die Firma die Leistungserbringung ein. Da durch die vor- fällige Auszahlung des Gesamtjahresrechnungsbetrages alle bis zum 31. Dezember 2008 vom Auftragnehmer zu erbringenden Instandhaltungs- und Pflegeleistungen bereits vergütet wurden, obwohl die Vertragsbedingungen sowie die Rechnung des Auftragnehmers eine vierteljährliche Rechnungsstellung und Zahlung vorsahen, ist dem Deutschen Bundestag ein voraussichtlicher Vermögensschaden in Höhe von ca. 60.000 Euro entstanden. Ergebnis der Sonderprüfung ist, dass Gemäß der Stellungnahme der Referate IT 1 und IT 4, wurde die in vierteljährlichen Teilbeträgen zu begleichende Rechnung der uknow GmbH für das Jahr 2008 mit ei- ner anderen, jährlich zu begleichenden Rechnung - welche zur gleichen Zeit bei der Haushaltsstelle einging und bereits kontrolliert und mit den Vertragsunterlagen abge- glichen wurde - verwechselt. Als Ursache für dieses Versehen führen die Referate einen, zumindest zum Zeitpunkt der Auszahlung des Gesamtjahresrechnungsbetra- ges für das Jahr 2008, bestehenden erhöhten Leistungs- und Zeitdruck, welcher auf der verantwortlichen Mitarbeiterin lastete, an. Da es jedoch bereits im Jahr 2007 zur vertragswidrigen vorfälligen Auszahlung von Jahresrechnungsbeträgen an die uknow GmbH kam, kann diese Begründung zwar als Erklärung mit herangezogen werden, sie kann den Pflichtenverstoß jedoch nicht rechtfertigen. Ob sich dadurch Auswir-
80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 104 105 106 107 109 110 111 -4- kungen auf den Grad des Verschuldens ergeben, kann nur im Rahmen der Regress- prüfung durch Referat ZR 2 beurteilt werden Die fälschliche Auszahlung der Jahresrechnungsbeträge ist nach Ansicht der Innen- revision im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Rechnungsstellung der uknow GmbH - entgegen der vertraglichen Vereinbarungen - jährlich statt vierteljähr- lich erfolgte. Dabei weist die Jahresrechnung des Auftragnehmers den irrtümlich vom Referat IT 1 angewiesenen Gesamtjahresrechnungsbetrag zwar aus, schlüsselt diesen aber im unteren Teil der Rechnung unter Angabe der jeweiligen Fälligkeiten in die vierteljährlich zahlbaren Teilbeträge auf. Die jährliche Rechnungsstellung der Leistungen aus dem Instandhaltungs- und Pflegevertrag wurde vom Referat IT 1 je- doch nicht beanstandet. Um sicherzustellen, dass keine weiteren Ausfallrisiken vergleichbarer Art bestehen, wird empfohlen, sämtliche derzeit bestehenden BVB-Pflege-, EVB-IT Instand- haltungs-, Dienst-, und Systemverträge auf vertragskonforme Rechnungsstellung sowie entsprechende Zahlung der Rechnungsbeträge erst zum vertraglich festgeleg- ten Fälligkeitstermin hin zu überprüfen Des Weiteren wurde festgestellt, dass im EVB-IT Instandhaltungsvertrag kein Leis- tungsbeginn festgelegt wurde, obwohl dieser zwingend gemäß Nr. 4.1 der Ergän- zenden Vertragsbedingungen zum EVB-IT Instandhaltungsvertrag vertraglich zu de- finieren ist. Um auch zu einem späteren Zeitpunkt Mitarbeitern, die nicht am Vertragsabschluss mitwirkten, eine Prüfung der Rechnung auf rechnerische und sachliche Richtigkeit zu ermöglichen, insbesondere, ob die Zahlung nach Rechtsgrund und Höhe richtig er- mittelt worden ist und die Leistungen entsprechend der zugrundeliegenden Vereinba- rung ab dem festgelegten Zeitpunkt ausgeführt worden sind, wird empfohlen, künftig verstärkt auf eine ordnungsgemäße Vertragsgestaltung unter Angabe des Leistungs- beginns zu achten.
112 B. Auftrag Mit Vorlage des Referates ZR 2 vom 28. August 2008 wurde die AL'n Z darüber in- formiert, dass dem Deutschen Bundestag aufgrund einer im Referat IT 1 vorgenom- menen vorfälligen Auszahlung der Gesamtjahresvergütung des Jahres 2008 an den nunmehr insolventen Vertragspartner uknow GmbH ein voraussichtlicher Vermö- gensschaden in Höhe von ca. 60.000 Euro entstanden ist (Anlage 1). Die Innenrevision wurde daraufhin am 8. September 2008 beauftragt, den Vorgang im Rahmen einer Sonderprüfung zu untersuchen und den zugrundeliegenden Sach- verhalt aufzuklären. Dabei sollten insbesondere der bzw. die verantwortliche Mitar- beiter/-in sowie die Umstände, die zur vorfälligen Zahlung der Rechnung führten, er- mittelt werden.
126 127 128 130 131 132 133 134 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 C. Durchführung Nach Erteilung des Prüfauftrages durch die Abteilungsleitung am 8. September 2008 nahm die Innenrevision telefonisch Kontakt mit dem Referat ZR 2 auf, welches den Vorfall gegenüber der Abteilungsleitung zur Anzeige gebracht hatte (Anlage 1), und forderte zur Erlangung eines Überblicks zunächst sämtliche dort bereits vorliegenden fallrelevanten Unterlagen an. Vom Referat ZR 2 wurden daraufhin mit Schreiben vom 9. September 2009 folgende Unterlagen übersandt: « EVB-IT! Instandhaltungsvertrag vom 12.02.2007/20.03.2007 « BVB? Pflegevertrag vom 12.02.2007/20.03.2007 « Schreiben IT4/5 2722 Pressedok vom 28. Mai 2008 « Schreiben IT 1 / 1310-0005 vom 10. Juli 2008 * Schreiben IT 1 / 1310-0005 vom 21. Juli 2008 Mit Schreiben vom 10. September 2008 setzte die Innenrevision die Referate IT 1 und IT 4 über die Sonderprüfung in Kenntnis und bat um Übersendung sämtlicher den Vorgang betreffenden Unterlagen, insbesondere - aller Belege zur Zahlungsabwicklung im Original - des vollständigen Aktenmaterials zur Vergabe der Aufträge an die Firma uknow GmbH der Verträge über die Instandhaltung und Pflege der Hard- und Software des Systems „Pressedokumentation“ Darüber hinaus wurde das Referat IT 1 um eine detaillierte Beschreibung der übli- chen Verfahrensweise bei der Bearbeitung und Begleichung von Rechnungen, Bl nu 0 u 1.0 > Be ! Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen ? Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen
153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 PN ı64 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 75 176 177 B; lung gebeten, ob der Deutsche Bundestag weitere Verträge mit der uknow GmbH geschlossen hat bzw. in der Vergangenheit geschlossen hatte. Die oben genannten Unterlagen lagen der Innenrevison ab dem 24. September 2008 zur Auswertung vor. Die angeforderte Beschreibung der üblichen Verfahrensweise ‚ wurde mit E-Mail vom bei der Bearbeitung und Begleichung von Rechnungen, 30. September 2008 vom Referatsleiter IT 1 nachgereicht. Da Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die leistungsfähig und zuverlässig sind, prüfte die Innenrevision unter anderem auch, ob der Deutsche Bundestag für den Nachweis dieser Unternehmenseigenschaften vom Auftragneh- mer entsprechende Angaben im Vergabeverfahren gefordert hatte. Aus den vom Re- ferat IT 1 der Innenrevision vorgelegten Unterlagen zur Auftragsvergabe des Projek- tes „Pressedok ReDesign Phase 2“ ergeben sich zumindest keine Anhaltspunkte, die auf eine zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe erkennbare unzureichende wirtschaftli- che Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers schließen lassen. Informationen dazu, ob bereits bei der im Jahr 2001 an das Unternehmen erfolgten Vergabe des Auftrags „Pressedok ReDesign Phase 1“ Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leis- tungsfähigkeit (z. B. Umsatzzahlen, Mitarbeiterzahl und -entwicklung, etc.) sowie Be- lege zur Zuverlässigkeit (z. B. ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern und Sozial- versicherungsbeiträgen) von der Bundestagsverwaltung abgefragt wurden, sind in den Vergabeunterlagen zum Projekt „Pressedok ReDesign Phase 2“ nicht enthalten.
178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 D. Ergebnisse 1. Sachverhalt Im Jahr 2005 wurde das Presseinformationssystem des Deutschen Bundestages mit dem Projekt „Pressedok ReDesign Phase 2“ technisch aktualisiert und den aktuellen Anforderungen angepasst. Hierzu waren umfangreiche Entwicklungsleistungen bei der Erstellung bzw. Anpassung der Software erforderlich, in deren Zusammenhang unter anderem der Kauf und die Anbindung von zwei moderneren Hochleistungs- scannern an das Pressedokumentationssystem erfolgten. Mit Antrag vom 18. Januar 2007 wurde der Abschluss eines BVB-Pflegevertrages für die Software Pressedok sowie eines EVB-IT Instandhaltungsvertrages für die zwei Hochleistungsscanner im Wege eines Verhandlungsverfahrens gemäß 8 3 a Ziffer 2 lit. e VOL/A ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb beantragt. Mit Schreiben vom 29. Januar 2007 stimmte der Vergabeausschuss zu, die Leistung wie beantragt an die Firma uknow GmbH zu vergeben. Daraufhin wurden am 12.02./20.03.2007 ein EVB-IT Instandhaltungsvertrag und ein BVB-Pflegevertrag (Az.: ZR 2/14-1310-2007-0009) abgeschlossen. Die den Verträgen zugrundeliegenden Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) bzw. Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen (BVB) sind Vertragsmuster und Vertragsbedin- gungen, welche vom Kooperationsausschuss Automatisierte Datenverarbeitung Bund/Länder/Kommunaler Bereich (KoopA ADV) in Abstimmung mit den Hersteller- verbänden formuliert wurden. Gemäß Nr. 3.1.1 der Verwaltungsvorschrift zu 8 55 BHO sind die EVB-IT bzw. BVB bei der Beschaffung und dem Betrieb von Da- tenverarbeitungsanlagen, -geräten sowie -programmen in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden und die Nutzerhinweise zu den EVB-IT Verträgen entspre- chend zu berücksichtigen.