Handreichung-Gewaltpraevention

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Rechtsgrundlagen Schulpsychologie

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Gewaltprävention Gewalt in der Schule: sæwirksame Angebote s mehr Verbindlichkeit sægezielte Interventionen Hamburg
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Impressum Herausgeber: Behörde für Schule und Berufsbildung, Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung, Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg Redaktion:      Martin Pfennigschmidt Dr. Christian Böhm, Beratungsstelle Gewaltprävention Layout:         Anja v. Zitzewitz Hamburg:        August 2010 Auflage:        3000 Bildnachweis: S. 21, 24, 25, 26 Fotolia; Titelfoto: Anja v. Zitzewitz Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Verwertung dieses Druckwerkes bedarf der schriftlichen Genehmigung des Herausgebers. 2
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Inhalt Inhalt 1   Vorwort                                                                            5 2   Einleitung                                                                         6 3   Senatskonzept „Handeln gegen Jugendgewalt“                                         8 4   Handlungsempfehlungen zur Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen an Schulen 13 5   Auswahl erzieherischer Maßnahmen für den Einzelfall                              16 6   Spezifische Gruppenangebote und Trainingskurse                                   19 6.1 Sozialtraining in der Schule                                                     19 6.2 Cool in School® und Qualifizierungsangebot                                       21 6.3 Konzept zur Kooperation und Finanzierung regionaler Gruppenangebote              23 6.4 Koole Kerle – Lässige Ladies                                                     24 6.5 Bully Book, ein Arbeitsheft inklusive Betreuungsangebot für suspendierte Schülerinnen und Schüler                                        25 6.6 PiCOOLino                                                                        26 7 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 49 HmbSG                                 27 Gesetzestext und Kommentierung 8 Schule-REBUS-ASD/FIT: institutionelle Zusammenarbeit bei schweren Gewaltvorfällen  33 Schulinterne Klärungen (KL, BL, SL)                                                  33 REBUS-Meldung / BZBS-Hilfen                                                          33 Arbeitsschwerpunkt „Gewaltprävention im Kindesalter”                                 33 Fachgespräche mit REBUS/BZBS und ASD                                                 34 Beratungsrunden mit REBUS/BZBS und der Beratungsstelle Gewaltprävention              34 Überbehördliche Fallkonferenzen                                                      35 Anhang                                                                               36 Richtlinie zur Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen in Schulen                36 Meldebogen bei schulischen Gewaltvorfällen                                           38 Anzeigepflichtige Gewalttaten (Kategorie I)                                          40 Weitere Straftaten (Kategorie II)                                                    41 Checkliste 1 : Massive Gewalt unter Jugendlichen                                     42 Checkliste 2 : Umgang mit Opfern                                                     43 3
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Handreichung Stärkung der Verbindlichkeit erzieherischer Maßnahmen an Schulen im Zusammenhang mit Gewaltvorfällen Martin Pfennigschmidt Dr. Christian Böhm Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg 2010 4
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Vorwort 1        Vorwort Es sind die schrecklichen Einzelfälle jugendlicher Gewaltkriminalität, die die Öffentlichkeit schockieren, wie vor kurzem in Hamburg: Ein 16-Jähriger sticht aus nichtigem Anlass am U-Bahnhof Jungfernstieg einen 19-Jährigen nieder. Schulen sind zwar meist nicht die Tatorte solcher Gewaltexzesse, aber auch auf Schulhöfen, in Sport- und Pausenhallen und auf dem Weg zur und von der Schule gibt es Täter und Opfer – bei Schlägereien, Erpressungen, Mobbing, verbaler Gewalt, Diebstahl und Raub. Zwar bestätigt die jüngste Dunkelfeldstudie „Erfahrungen mit Gewalt und Delinquenz unter Ju- gendlichen in Hamburg“ des Instituts für Kriminalwissenschaften der Universität Hamburg den Trend, dass die Gewaltdelikte Jugendlicher seit zehn Jahren kontinuierlich zurückgehen. Aber das ist kein Trost für die Opfer, und deren Zahl ist immer noch zu hoch. Gleichzeitig ist Schule der Ort, an dem sich täglich eine Viertelmillion Hamburger Kinder und Jugendliche unterschiedlichster sozialer, kultureller und ethnischer Herkunft einfinden, gemein- sam arbeiten und miteinander Erfahrungen machen – in den allermeisten Fällen auf friedliche und freundschaftliche Weise. Und weil Hamburger Lehrkräfte und Schulleitungen Probleme mit aggressivem und delinquentem Verhalten nicht mehr unter den Teppich kehren, weil sie gemein- sam Verhaltensregeln aufstellen und auf ihre Einhaltung achten, sind Schulen auch Orte der Integration und der Prävention. Unterstützt werden sie dabei von Fachkräften der Beratungsstelle Gewaltprävention, von REBUS, durch den polizeilichen Präventionsunterricht und die Cop4U. Das Senatskonzept „Handeln gegen Jugendgewalt“ bündelt alle Aktivitäten in diesem Feld und koordiniert die Zu- sammenarbeit von Sozial- und Schulbehörde, Polizei, Justiz und Bezirksämtern. Die Evaluation durch die Universität Hamburg bestätigt diesem Konzept seine Qualität und Konsistenz und zeigt gleichzeitig Optimierungsmöglichkeiten auf. Die vorliegende Handreichung will Hamburger Lehrkräfte und Schulleitungen bei dieser Opti- mierungsarbeit unterstützen. Sie stellt die zehn Säulen des Handlungskonzepts vor und gibt Handlungsempfehlungen bei schweren Gewaltvorfällen. Insbesondere wirbt sie für den Einsatz angemessener erzieherischer Maßnahmen, deren Repertoire sich durch die Neugestaltung des § 49 im Hamburgischen Schulgesetz deutlich erweitert hat. Insgesamt möchte diese Handrei- chung die Schulen bei ihrer Präventions- und Interventionsarbeit unterstützen. Dazu gehören Aufmerksamkeit für die Problemlagen, Konsequenz und Verbindlichkeit beim pädagogischen Handeln, sowie die Kompetenz, sich die nötige Unterstützung zu organisieren. Jeder Jugendli- che, der nicht zum Täter wird, und jedes Opfer, das vermieden werden kann, lohnen den Einsatz. Peter Daschner Direktor des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung, Vorsitzender der Amtsleiterrunde „Handeln gegen Jugendgewalt“ Hamburg, August 2010 5
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Einleitung 2        Einleitung Regelverletzungen, Übergriffe und Gewalthandlungen werden im schulischen Kontext über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bearbeitet. Auch wenn die Ordnungsmaßnahmen verbindlich im Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG) geregelt sind, bleibt der Einsatz erziehe- rischer Maßnahmen entsprechend dem jeweiligen Einzelfall, der Schwere der Tat und der Fall- konstellation den pädagogischen Fachkräften überlassen. Die Auswahl sowie die Umsetzung der pädagogischen Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen bzw. deren Erziehungs- berechtigten sind aber in vielen Fällen problematisch. Die Verbindlichkeit in der Umsetzung der erzieherischen Maßnahmen muss erhöht, die Bandbreite um angemessene, sinnvolle und für Kinder und Jugendliche nachvollziehbare Auflagen, Trainingsangebote und Interventionen ergänzt werden. Neben Interventionen nach Regelverstößen kommt hierbei schulischen Präventionsangeboten eine wichtige Rolle zu. Eine Schule ist dann besonders gut aufgestellt, wenn sie š     c]b_Y^ijZ_\\[h[dp_[hj[Fhl[dj_ediWd][Xej[\”h7bbjW]iaedÓ_aj[X[h[_j^bj" š     abWh[iY^kbm[_j[H[][bd[hWhX[_j[j^WjkdZZ_[fZW]e]_iY^[d<WY^ah\j[ auf die Einhaltung achten, sowie š     >WdZbkd]ib[_jb_d_[dkdZabWh[L[hWdjmehjb_Y^a[_j[d\”hZ[dKc]Wd] mit eskalierten Situationen formuliert bzw. festgelegt hat. Ein fachlich angemessener Umgang mit gewaltauffälligen Schülerinnen und Schülern, die Umsetzung indizierter erzieherischer Maßnahmen sowie die Etablierung eines präventiven Konzeptes für eine Schule erfordern Kompetenz, Handlungssicherheit und Souveränität der pädagogisch Handelnden. Die Beratungsstelle Gewaltprävention bietet dafür Fortbildungen und Beratung. Zu einem systemischen Ansatz gehören angemessene Interventionsmaßnahmen abhängig vom Schweregrad der Gewalthandlung (Alltagskonflikte, klare Verstöße gegen schulische Regeln, erstmalige Gewalthandlung, wiederholtes Gewalthandeln, Extremtaten), Präventions- konzepte und Fortbildungsangebote. 6
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Einleitung Maßnahmen für Prävention und Intervention bei schulischen Gewaltvorfällen Intervention            Prävention 110,112 wählen          Krisenplan einer Krisenintervention leisten             Schule entwerfen PROTÄKT EXTREM-     schulinternes Krisenteam EREIGNISSE    qualifizieren Interventionsketten Fallkonferenzen                         festlegen Erzieherische Maßnahmen (inkl. Trainingskurse)                             Sanktionskatalog Ausgleich mit Geschädigten WIEDERHOLTE           erstellen COP4U           GEW GEWALTTAT  EN             Schulregeln/Schulvertrag Anzeigepflicht                                       erarbeiten Opferschutz GEW GEWALTTAT  EN                Streitschlichtung, Einzelhilfe (REBUS)                                              Soziales Lernen; einsetzen                                               Mobbingprävention, Faustlos; prefect; Beratungsdienst der Schule                                                      Präventionsunterricht (Polizei) einschalten                                                        Gewaltprävention im Kindesalter Normver-                                                             (early starter) deutlichende Gespräche                         REGELVERSTÖSSE                            Klassenrat, Gespächskreise führen                                                                   einführen Pausenhelfer                                                                         Klassenregeln einführen                           ALLTAGSKONFLIKTE                               einführen Gespräche                                                                               Gesprächskultur mit Eltern                                                                               in der Klasse führen                                                                                   etablieren Durchsetzung der Schulpflicht Schwerpunkt dieser Handreichung ist es, Orientierungen und Hilfen für den verbindlichen erzie- herischen Umgang mit Gewaltvorfällen an Schulen zu geben. Die Stärkung der Verbindlichkeit erzieherischer Maßnahmen in der Schule ist eine der 10 Säulen des behördenübergreifenden Handlungskonzepts des Hamburger Senats „Handeln gegen Jugendgewalt“. Die Stärkung der Verbindlichkeit erzieherischer Maßnahmen soll gemäß diesem Handlungskonzept über eine Zu- sammenstellung und Umsetzung sinnvoller Auflagen und Interventionen erfolgen. Dazu gehö- ren die Weiterentwicklung und regionale Umsetzung von speziellen sozialen Trainingskursen, Coolnessgruppen und verbindlichen Auflagen für jugendliche Gewalttäter. Die zehn Maßnahmen des Handlungskonzepts (siehe Grafik) werden im folgenden Abschnitt kurz beschrieben. 7
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Handlungskonzept 3                                 Handlungskonzept „Handeln gegen Jugendgewalt“ „HANDELN GEGEN JUGENDGEWALT EW “ EWALT DURCHSETZUNG DER SCHULPFLICHT HT                  ERZIEHERISCHE MASSNAHMEN                                                         POLIZEILICHER PRÄVENTIONSUNTERRICHT HT   AUSGLEICH MIT GESCHÄDIGTEN   GEMEINSAME FALLKONFERENZEN ANZEIGEPFLICHT AN SCHULEN   VERSTÄRKUNG DER COP4U EARLY- ARL STARTER ARLY-                                                                                                                                                                                                    OPFERSCHUTZ PROTÄKT 10 SÄULEN-KONZEPT DES HAMBURGER SENATS Ausgangspunkt des Handlungskonzepts „Handeln gegen Jugendgewalt“ war eine bundes- weite Fachkonferenz in Hamburg im Jahr 2007. Fachleute aus den Innenministerien aller Bundesländer und Vertreter von Bildungs-, Jugend-, Justiz- und weiteren Behörden, die das Thema Jugendgewalt beschäftigt, diskutierten Maßnahmen, Gesetzesänderungen, Projekte und Konzepte. Fazit der Fachkonferenz war vor allen Dingen, dass Handeln gegen Jugendgewalt eine überbehördliche Zusammenarbeit erforderlich macht. Die Hamburger Fachleute der beteiligten Behörden prüften unter Koordination behördlicher Lenkungsgruppen (Staatsräte- und Amtsleiterrunde) alle Vorschläge, die während der Fachkonferenz entwickelt wurden, auf ihre „Hamburg-Tauglichkeit“. Aus diesen Vorschlägen wurde zunächst das „9-Säulen-Konzept“ als stabiles Gerüst des „Handlungskonzeptes gegen Jugendgewalt“ erarbeitet. Die zehnte Säule „Opferschutz“ wurde später ergänzt. 8
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Handlungskonzept Kurzbeschreibung der "10 Säulen" Vertiefende Informationen zum 10-Säulen-Konzept finden Sie online unter www.handeln-gegen-jugendgewalt.hamburg.de. 1. Durchsetzung der Schulpflicht Eine nachhaltige Verletzung der Schulpflicht ist in der Regel ein Anzeichen einer Kindeswohlge- fährdung. Schulpflichtverletzungen werden daher in einem gemeinsam von der BSB, der BSG und den Bezirksämtern entwickelten Verfahren (Richtlinie zur Schulpflichtverletzung) bearbeitet. Die Unterstützung bzw. Amtshilfe durch die Polizei ist in spezifischen Vereinbarungen geregelt. Dadurch wird der Schulpflichtverletzung früher, stringenter und einheitlicher begegnet. Erkenntnisse der kriminologischen Forschung weisen auf einen Zusammenhang zwischen Schulschwänzen und Delinquenz hin. Deshalb wurden die Schulen in einer speziellen Richtlinie dazu verpflichtet, unmittelbar nach Feststellung eines unentschuldigten Fehlens mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren und bei ausbleibendem Erfolg REBUS einzuschalten. Bereits nach fünf Tagen unentschuldigten Fehlens, in denen kein Kontakt zum Elternhaus aufgenommen werden konnte, werden Schulen künftig einen entsprechenden Vermerk im Zentralen Schülerre- gister (ZSR) eintragen. Weitere Maßnahmen erfolgen dann unter der Beteiligung der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen (REBUS). Sollte bei erfolgtem Elternkontakt dennoch kein Schulbesuch erfolgen, ist das Häkchen „Schul- absentismus“ im Zentralen Schülerregister (ZSR) nach zehn Tagen zu setzen und analog der Fünf- Tage-Regelung zu verfahren. Für die berufsbildenden Schulen gelten die gesonderten „Richtlinien zum Umgang mit Schul- pflichtverletzungen“. Einzelfallbezogen wird das Beratungszentrum Berufliche Schulen (BZBS) hinzugezogen. 2. „early-starter“: Prävention mit Kindern (und deren Eltern), bei denen sich aggressiv-antisoziales Verhalten zu verfestigen droht Eine frühzeitige Identifikation von Gefährdungslagen bei Kindern bis 14 Jahren, die auf Risiken für die Ausbildung von Gewaltkarrieren hindeuten, wird durch neue regionale, speziell qualifi- zierte Fachkräfte „Gewaltprävention im Kindesalter“ der Kinder- und Jugendhilfe (im ASD) und des Schulwesens (bei REBUS) erreicht. Daneben werden zielgruppenspezifische Hilfen und evaluierte Angebote für betroffene Kinder und ihre Eltern (Multiproblemfamilien) vorgehalten. Dazu sind neue standardisierte und eva- luierte Angebote (EFFEKT-Entwicklungs-Förderung in Familien, PEP-Präventionsprogramm für expansives Problemverhalten, Triple P-Positives Erziehungsprogramm, Papilio) in den regionalen Regeleinrichtungen wie Kitas, Vorschulklassen, Eltern-Kind-Zentren etc. implementiert worden. Die neuen Fachkräfte prüfen alle eingehenden Meldungen (Polizei, Jugendhilfe, Schule u. a.) über gewaltauffällige Kinder, erstellen eine Diagnostik, planen entsprechende Hilfen/Interventi- onen mit den Betroffenen und leiten sie ein. Sie bieten Sprechstunden in den Einrichtungen an und entwickeln die regionale Netzwerk- und Angebotsstruktur problembezogen weiter (Kontakt über REBUS oder den ASD). 3. Stärkung der Verbindlichkeit erzieherischer Maßnahmen an Schulen Regelverletzungen, Übergriffe und Gewalthandlungen in Schule werden über erzieherische und Ordnungsmaßnahmen des novellierten Hamburger Schulgesetzes geahndet. Das novellierte Schulgesetz sieht eine Verknüpfung von Ordnungs- und erzieherischen Maßnahmen im schuli- schen Zusammenhang vor, vgl. § 49 HmbSG (Hamburgisches Schulgesetz). Die Ordnungsmaß- nahmen sind verbindlich geregelt (von Schulverweis bis Umschulung). Der Einsatz erzieherischer Maßnahmen ist entsprechend dem Einzelfall, der Schwere der Tat und der Fallkonstellation den pädagogischen Fachkräften überlassen. 9
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Handlungskonzept Die Bandbreite der erzieherischen Maßnahmen ist um angemessene, sinnvolle und spürbare Auflagen und Interventionen ergänzt worden. So bieten Hamburger Schulen zukünftig spezielle soziale Trainingskurse, Coolnessgruppen und verbindliche Auflagen für jugendliche Gewalttäter an, die konzeptionell für den Kontext Schule entwickelt und in Kooperation mit Fachkräften aus Schule, REBUS und Jugendhilfe umgesetzt werden. Die Handlungsempfehlungen zum pädago- gisch wirkungsvollen Umgang mit Gewaltvorfällen (vgl. Kap. 4) und institutionellen Zusammen- arbeit (vgl. Kap. 8) verschaffen Lehrkräften und Schulleitungen eine größere Handlungssicherheit. 4. Verbindliche Richtlinie zur Anzeigepflicht an Schulen Über eine Richtlinie (siehe Seite 36) sind Schulen seit dem Schuljahr 2009/10 verpflichtet, Ge- waltvorfälle, die durch ihre Schülerinnen und Schüler begangen wurden, zu melden. Diese Maß- nahme dient einer schnelleren Hilfestellung für Schulen in schwierigen Situationen und fördert und beschleunigt die überbehördliche Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendhilfe und der Polizei. Straftaten bzw. Gewalthandlungen können zeitnah an zuständige Dienststellen weiter- geleitet werden. Die Meldung eines schulischen Gewaltvorfalls an die Schulaufsicht, REBUS bzw. BZBS, an die Polizei bei strafrechtlich relevanten oder vergleichbaren Vorfällen und an die Beratungsstelle Gewaltprävention (zur Krisenintervention) sollte zeitgleich erfolgen. Meldungen entsprechend der verbindlichen Richtlinie zur Anzeigenpflicht von Gewaltvorfällen an Schulen für den Zeitraum April 2009 bis März 2010 Anzahl aller Meldungen der Kategorie 1 und 2 Anzahl der Meldungen 80                                                                                                                                                    76 70   64                                                                        63 60                                       58                                                                                            57 50                                                                                                                                                              48 43                 43 40                     37                                                                                                                        36 34 27                                                                              29                                                           28        28 30                              24            24                                                                      24 23 19                          20                 20        19               19        21                                20 20 12 12                           11 9 Gesamt 10                                                           8                                                                                                            8 Kat. 1   Kat. 2                                                                                                 4 0 Apr 09                     Mai 09 Jun 09           Jul 09        Aug 09   Sep 09 Okt 09                Nov 09 Dez 09              Jan 10         Feb 10         Mrz 10 Anmerkung: Im August gab es wegen der Sommerferien keine Eingänge von Gewaltmeldungen. Mit dieser verbindlichen Regelung werden neben schulinternen Interventionsmöglichkeiten, Ko- operationen zwischen Schulen, REBUS/BZBS und den zuständigen Jugendämtern sowie auch die polizeiliche Möglichkeiten Kompetenzen der Justiz nutzbar gemacht. Ein Ermittlungsverfah- ren der Polizei kann beispielsweise neben dem repressiven auch einen präventiven Charakter haben, insbesondere durch Normenverdeutlichung in Gesprächen. Die Staatsanwaltschaft hat zugesichert, allen Schulen eine Rückmeldung zum Eingang des Verfahrens (Meldebogen) und zum Verfahrensausgang der angezeigten Straftat zuzustellen 10
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