63

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Referentenentwurf zur Änderung des Vergabegesetzes

/ 2
PDF herunterladen
Finanzbehörde 113/5                                                                                Hamburg, 03.03.2017 Protokoll zur Informationsveranstaltung „3. Änderung des HmbVgG“ am 02.03.2017 von 11:00 bis 12:30 Uhr Teilnehmer:    Frau Dr. Klocke           113 Herr Dr. Schurig          113/1 Herr Röder                131 Herr Reinstorf            113/5 (Protokoll) Frau Christine Priessner          Fairtradestadt Hamburg Frau Waltraud Waidelich           Frauenwerk der Nordkirche / Bündnis nachhaltige Textilien Frau Sonja Ewald                  Zukunftsrat Hamburg, Koordinierungskreis Herr Kai-Oliver Farr              Engagement Global Herr Markus Schwarz               Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein (BEI e.V.) Herr Wolfgang Grätz               Senatskanzlei   Frau Dr. Klocke begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und skizziert die Inhalte sowie den ge- planten Ablauf der Veranstaltung. Die TN machen sich anschließend in einer kurzen Vorstellungsrunde miteinander bekannt.   Herr Dr. Schurig stellt die Inhalte aus der mit dem Handout verteilten Präsentation vor und erläutert ins- besondere die für den Änderungsentwurf des HmbVgG relevanten rechtlichen Sachverhalte.   Herr Dr. Schurig gibt einen gesonderten Hinweis auf den jetzt neu gefassten § 12 HmbVgG, da diese Information nicht in dem verteilten Handout enthalten ist.   Herr Farr hat Nachfragen zur Erläuterung hinsichtlich der relevanten Wertgrenzen. Zum einen bezieht sich seine Nachfrage auf die oberschwellige bzw. unterschwellige Schwellenwertabgrenzung, zum an- deren macht er auf eine bei den Verbänden nach wie vor im Raume stehende Wertgrenze von 10.000 € aufmerksam, für die nach dortigem Verständnis hinsichtlich der sozialverträglichen Beschaffung eine Nachweisführung mit entsprechend vorgegebenen Nachweisen erforderlich sei. Frau Dr. Klocke erläutert zunächst die Schwellenwerte. Nach regem Austausch wird festgehalten, dass die Wertgrenze von 10.000 € lediglich eine Auftrags- wertgrenze darstellt, bei der aufgrund der Regelungen des Umweltleitfadens der FHH eine gesonderte Dokumentation insbesondere für den Fall der Nichtanwendung der Beschaffungsvorgaben vorgesehen ist.   Frau Waidelich fragt nach der im Entwurf zu § 3 a Abs. 2 formulierten „Zertifizierungen“ und der inso- weit als gleichrangig formulierten Nachweisführung durch „Erklärungen“. Sie gibt in diesem Zusammen- hang einen Hinweis die in Schleswig-Holstein veröffentlichte Definition zu fairer Produktion von Klei- dung in den dortigen Anwendungshinweisen zur Beschaffung. Frau Dr. Klocke deutet in diesem Zusammenhang an, diesbezüglich bestimmte Regelungen ggf. in der Verwaltungsvorschrift (BO) aufzunehmen. Frau Waidelich stellt heraus, dass nach ihrer Auffassung Firmen, die sich aufgrund ihrer Mitgliedschaft in bestimmten Zusammenschlüssen hervortun (z.B. der Fair Wear Foundation), besonders bei der Auf- tragsvergabe berücksichtigt werden sollten.   Herr Schwarz fragt hinsichtlich der Einordnung des Ranges des HmbVgG im Zusammenwirken mit der UVGO nach. Es wird erläutert, dass das HmbVgG insbesondere hinsichtlich der Vorgaben aus §§ 3 a, 3b die Regelungen in der UVGO bei den Beschaffungsvorgaben verstärkt.   Herr Grätz macht einen Formulierungsvorschlag hinsichtlich der Bezeichnung „Fairer Handel“ aus dem Gesetzentwurf und regt die Ergänzung „im Sinne der Faitrade Labelling Organizations / FLO“ an. 1
1

Finanzbehörde 113/5                                                                            Hamburg, 03.03.2017 Einen weiteren Formulierungsvorschlag hat Herr Grätz zugunsten der Bezeichnung „Nachweis der Her- kunft aus fairem Handel“.   Frau Priessner regt die Übernahme der Formulierung „sozialverträgliche und faire Produkte“ in das HmbVgG an.   Frau Dr. Klocke bittet auch insoweit um ggf. noch ergänzende Rückmeldungen und etwaige Formulie- rungsvorschläge bis Dienstagabend, 07.03.17, per E-Mail an sie selbst und parallel an Herrn Dr. Schu- rig, dankt den Anwesenden und beendet die Sitzung. Jan-Pieer Reinstorf 2
2