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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Richtlinien zur Anonymisierung von richterlicher Entscheidung

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Dienstanweisung
zur Erstellung von anonymisierten und pseudonymisierten Gerichtsentscheidungen


Um ein einheitliches Bild der von der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein
getroffenen Entscheidungen zu gewährleisten, wird auf der Grundlage des Standardisie-
rungskatalogs des BAG – Anonymisierung, Kennzeichnung und Gestaltung von Entschei-
dungen und Pressemitteilungen - mit sofortiger Wirkung folgende Anweisung zur Anonymi-
sierung von Gerichtsentscheidungen erteilt:


I. Allgemeines

Anonymisierung und Pseudonymisierung sind Maßnahmen des Datenschutzes. Die Anony-
misierung ist das Verändern personenbezogener Daten derart, dass diese Daten nicht mehr
einer Person zugeordnet werden können. Bei der Pseudonymisierung wird der Name oder
ein anderes Identifikationsmerkmal durch ein Pseudonym (meinst mehrstellige Buchstaben
oder Zahlenkombination) ersetzt.

Der Umfang der Anonymisierung von gerichtlichen Entscheidungen richtet sich nach den
Umständen des Einzelfalles: Anonymisierung bedeutet nicht, dass zwangsläufig sämtliche
personenbezogene Daten verändert werden müssen. Enthält der Text Angaben über juris-
tische Personen, absolute Personen der Zeitgeschichte, Markenbezeichnungen, Bezeich-
nungen von Presseorganen, Internet-Adressen, Verfasser von Kommentaren oder sonstige
Namensangaben, deren Kenntnis für das Verständnis der Entscheidung bedeutsam ist, sind
das Geheimhaltungsinteresse der Betroffenen einerseits und das Informationsinteresse der
Öffentlichkeit sowie das Bedürfnis nach Lesbarkeit und inhaltlicher Verständlichkeit der Ent-
scheidung abzuwägen. In Zweifelsfällen ist mit dem jeweiligen Vorsitzenden oder der jewei-
ligen Vorsitzenden Rücksprache zu halten.

II. RUBRUM

zu anonymisieren sind:

Name der Serviceeinheit wird ersetzt durch                                  gez. …

Die Parteienbezeichnung und Anwälte werden
komplett ersetzt durch                                                      In pp.

Die Richter- und ehrenamtlichen Richter-
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Deliusstraße 22, 24114 Kiel | Telefon 0431 604-0 | Telefax 0431 604-4140 |
Post.LAGSH@arbgsh.landsh.de |
www.schleswig-holstein.de/LAG | E-Mail-Adressen: Kein Zugang für verschlüsselte Dokumente
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Namen werden ersetzt durch                          …

Auch am Ende der Entscheidung werden die
Unterschriften durch                               gez. …
ersetzt


III. TATBESTAND UND GRÜNDE

Natürliche Personen werden mit dem Anfangsbuchstaben der Vor- und des Familienna-
mens anonymisiert, akademische Titel, Berufs- und Amtsbezeichnungen bleiben ungekürzt.
Sind Personen gleichwohl, z. B. wegen eines kleinen in Betracht kommenden Personen-
kreises, leicht reanonymisierbar, werden auch die Anfangsbuchstaben gelöscht und durch
„NN“ ersetzt. Sind mehrere Personen reanonymisierbar, heißt es „NN1“, „NN2“, „NN3“ u.s.w.
.

Die Namen von zitierten Autoren werden nicht anonymisiert. Ebenfalls Namen von absolu-
ten Personen der Zeitgeschichte, wenn das Verfahren in Bezug zu der Rolle der Person im
öffentlichen Leben steht.

Beispiele:
Aus Luise Müller                wird         L. M.
Aus Dr. Meier                   wird         Dr. M.
Aus Dr. Müller-Emmert           wird         Dr. M.-E.
Aus Klara                       wird         K.
Aus Müller-Wohlfahrt            wird         M.
Aus Bergingenieur Schlau        wird         Bergingenieur Sch.

Aber:
Palandt, Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch bleibt erhalten.

Namen von juristischen Personen des Privatrechts und sonstigen Personenvereinigungen

Juristische Personen und Personenvereinigungen des Privatrechts sind zu anonymi-
sieren. Es handelt sich dabei um juristische Personen des Privatrechts im engeren Sinne
(Aktiengesellschaft = AG; Gesellschaft mit beschränkter Haftung = GmbH; eingetragene
Genossenschaft = eG; Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht = eGmbH; eingetrage-
ner Verein = eV; ein durch behördlichen Beschluss rechtsfähig gewordener Wirtschaftsver-
ein = rV; Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit = VvaG), sowie um Handelsgesellschaf-
ten (OHG, KG und KGaA) und nichtrechtsfähige Vereine und Gesellschaften bürgerlichen
Rechts.

Nicht zu anonymisieren sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. Be-
zeichnungen von Staaten, Ländern, Landkreisen, Gemeinden, sonstigen Körperschaften
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des öffentlichen Rechts sowie von öffentlichen Einrichtungen, insbesondere von Gerichten
und Behörden einschließlich ihres Sitzes; auch die Namen von nicht mehr existenten Kör-
perschaften (Preußen, Hohenzollern etc). Zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts
zählen ebenso die Kirchen, Landesversicherungsanstalten (LVA), Krankenkassen.

Beispiele:

Aus Bayerische Motorenwerke AG in München          wird   B.-AG in M.
Aus ADAC (eingetragener Verein)                    wird   A.-Verein
Aus 1. FC Köln                                     wird   F.-Verein K.
Aus Henschel-Werke in Kassel                       wird   H. Werke in K.
Aus VW-Werk Baunatal                               wird   V. Werk B.
Aus Bretthauer GmbH                                wird   B. GmbH
Aus Milke AG                                       wird   M. AG
Aus Sparkasse Zierenberg                           wird   Sparkasse Z.
Aus Deutsche Bank                                  wird   D. Bank

Aber:

Land Niedersachsen                                 bleibt erhalten
Land Schleswig-Holstein                            bleibt erhalten
BfA Berlin                                         BfA B.
AOK Kiel                                           AOK K.
Hanseatische Ersatzkasse                           bleibt erhalten
Barmer Ersatzkasse                                 bleibt erhalten




Achtung:

Vorsicht ist geboten bei manchen Ortsbezeichnungen. Wird eine Ortsbezeichnung in dem
Sinne benutzt, dass der Ort als politische Gemeinde angesprochen wird, ist zu anonymi-
sieren (siehe Orts- und Straßennamen). Wird die Bezeichnung dagegen benutzt, um die
Eigenschaft etwa als Gebietskörperschaft anzusprechen, wird nicht anonymisiert.

Also:
Detmold (als Ort)                                  D.
Kiel (als Stadt)                                   K.
Landkreis Detmold                                  Landkreis Detmold
Kreis Rendsburg-Eckernförde                        Kreis Rendsburg-Eckernförde

Ebenso sind reine Gebietsbezeichnungen nicht zu anonymisieren (also z. B. „Memelgebiet“
bleibt erhalten), auch „Magdeburger Behörde“, während der Ort „Magdeburg“ wiederum
anonymisiert wird (siehe Orts- und Straßennamen).
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Datumsangaben:

werden in der Regel nicht anonymisiert, es sei denn die Belassung des unveränderten Da-
tums ermöglicht Rückschlüsse auf die an dem Rechtsstreit Beteiligten. Soweit Datumsan-
gaben zu anonymiseren sind, sind alle Zahlen durch die Ziffer 0 zu ersetzen.

Geburtsdaten werden mit Ausnahme des Geburtsjahres anonymisiert.

Beispiel:

Aus 03.06.1936                 wird                … 1936


Aktenzeichen von Verwaltungsbehörden

Beispiele:

Versicherungsnummern, Stammnummern etc. wird       00000000

Orts- und Straßennahmen

Orts- und Straßennamen werden anonymisiert, auch wenn sie Bestandteil eines Namens
sind. Ausgenommen sind die Ortsangaben von Gerichten. Namen, Orts- und Straßennamen
werden mit dem Anfangsbuchstaben abgekürzt. Hausnummern werden weggelassen.

Beispiele:

Aus Witzenhausen                            wird         W.
Aus Detmolder Straße                        wird         D. Straße
Aus Holtenauer Straße                       wird         H. Straße
Aus Königsplatz                             wird         K. Platz
Aus Wilhelmshöher Allee                     wird         W. Allee
Aus Willy-Brand-Platz                       wird         W. Platz
Aus Hinter der Kirche                       wird         Hinter der K.

Der in 24114 Kiel geborene Kläger           wird        Der in K. geborene Kläger
Friedrich-Ebert-Allee                       wird         F.-Allee
Auf dem Markt                               wird         Auf dem M.
Hinter der Kirche                           wird         Hinter der K.
Nienburg / Weser                            wird         N.
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Aber
Arbeitsgericht Kiel                           bleibt erhalten
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein       bleibt erhalten


Grundstücksbezeichnungen:

Grundstücksbezeichnungen sind insgesamt durch den Buchstaben G und eine laufende
Nummer zu ersetzen. Darüber hinaus ist lediglich die Angabe des Grundbuchamtes zu be-
lassen.

Beispiele:

Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks Flur 4 , Flurstück 5 der Gemarkung Müngers-
dorf, verzeichnet im Grundbuch von Köln, Band 2 Blatt 6 sowie des Grundstücks Flur 8,
Flurstück 12 der Gemarkung Bad Godesberg, verzeichnet im Grundbuch von Bonn, Band 3
Blatt 1.

Anonymisiert:
Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks G1, verzeichnet im Grundbuch von K. und des
Grundstücks G2, verzeichnet im Grundbuch von B.

Krankenhäuser, Kliniken, Heilanstalten etc.

Namen von Krankenhäusern, Kliniken usw. werden mit dem Anfangsbuchstaben des ersten
Namensbestandsteils abgekürzt.

Beispiele:

Aus Psychosomatischer Klinik Seelenruh
in Bad Kreuznach                          wird psychosomatische Klinik S. in Bad K.
Aus Städtische Klinik Kassel              wird Städtische Klinik K.
Aus Franziskushospital                    wird F. Hospital
Aus orthopädische Klinik des
Oskar-Helene-Heimes                       wird orthopädische Klinik des O. Heims

Namen von Gewerkschaften und gemeinnützigen Vereinen

Gewerkschaften und gemeinnützige Vereine werden entsprechend den allgemeinen Richt-
linien anonymisiert.
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Beispiele:

Aus Deutscher Gewerkschaftsbund                  wird     D.-Bund
Aus DGB                                          wird     D.-Bund
Aus Industriegewerkschaft Metall                 wird     Industriegewerkschaft M.
Aus Bund der Kriegsblinden Deutschlands          wird     Bund der K.

Sofern die Anonymisierung von Personen oder Institutionen des öffentlichen Lebens zu Miß-
verständnissen oder Fehlinterpretationen Anlass geben könnte, hat sie zu unterbleiben.

IV. Aufbewahrung von anonymisierten Entscheidungen
Die Anonymisierung einer Entscheidung erfolgt in einem gesonderten Dokument, außerhalb
von FOKUS. Dieses Dokument ist auf dem jeweiligen Urteilslaufwerk des Gerichts in dem
Ordner „Anonymisierte Entscheidungen“ unter Angabe des Aktenzeichens zu speichern.

V. In Kraft treten
Diese Dienstanweisung tritt sofort in Kraft.

Kiel, den 28.03.2019

gezeichnet
Marlies Heimann
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