Anlage1

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Richtlinien zur Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 (3) SGB II

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Vorpommern-Rügen Anlage 1 Richtpreise für Möbel und Hausrat Richtpreise in Möbel/Hausrat                               Anzahl Euro je Stück Wohnzimmer Wohnzimmerschrank / Schrankwand                                         1             200 Wohnzimmertisch                                                         1              40 Couch                                                                   1             100 Sessel                                                                  1              50 Küche Spüle mit Unterschrank                                                  1             100 Oberschrank                                                             1              35 Unterschrank                                                            1              35 Küchentisch                                                             1              30 Stuhl                                                              pro Person          20 Hausrat                                                                               100 Töpfe, Pfanne, Besteck, Kelle, Teekessel oder Wasserkocher, je weitere Essservice,Gläser (Mehrzweck), Schüsseln,Mülleimer, Reini-                             15 Person gungsgeräte Schlafzimmer/-teil o.ä. bei Einraumwohnung Liege oder Bett incl. Lattenrost und Matratze                      pro Person         160 Kleiderschrank (2-türig)                                         1-Personen-HH        100 Kleiderschrank (3-/4-türig)                                      ab 2 Personen        200 Kinder-/Jugendzimmer Liege oder Bett incl. Lattenrost und Matratze (Kinder- / Jugend)   pro Person         140 Schrank                                                                 1             100 Tisch                                                                   1              30 Stuhl (Kinder-Jugend)                                              pro Person          20 Haushaltsgeräte Kühlschrank (Neupreis)                                                  1             150 E-Herd (Neupreis)                       oder                            1             150 Gas-Herd (Neupreis)                                                     1             200 Waschmaschine(Neupreis)                                                 1             300 Staubsauger (Neupreis)                                                  1              40 Bügeleisen                                                              1              20 sonstiger Hausrat Lampe incl. Leuchtmittel                                          pro Zimmer           20 Matratze (ohne Bett und Lattenrost)                                pro Person          60 Bettdecke und Kissen                                               pro Person          30 Bettwäsche komplett mit Laken je 2x                                pro Person          15 Handtücher je 2x                                                   pro Person           5 , Geschirrhandtücher je 2x                                                                5 Wäscheständer                                                           1              10 Sichtschutz für Fenster (Gardinen, Vorhänge, Rollos) incl. Zube- je Fenster          15 hör
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Vorpommern-Rugen elektrische Geräte Aus ökonomischen Gesichtspunkten soll bei der Beschaffung von elektrischen Geräten der Neupreis zugrunde gelegt werden. Vorteil: Neugeräte, kostenfreie Garantieleistungen, sparsamer Wasser-und Energieverbrauch Teppichboden / Bodenbelag Bei Geburt bzw. für Kinder im Krabbelalter (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres) können zusätzlich zur Pauschalegern. § 24 Abs. 3 Satz 55GB 11bzw. § 31 Abs. 35GB XII die Kosten eines Teppichbodens für das Kinderzimmer übernommen werden, auch wenn die Wohnung ansonstenvollständig ausgestattet ist. Hierfür ist ein Quadratmeterpreis in Höhe von bis zu 4,00 € zu berücksichtigen. Sollte eine Wohnung bei Einzug über keinerlei Bodenbelag (Steinfußboden) verfügen, ist eine Einzelfallentscheidung zu treffen. Sofern aus gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Gründen die Notwendigkeit eines besonderen Bodenbelagsgegeben ist, können die erforderlichen Mittel zusätzlich bewilligt werden, soweit die Wohnung nicht bereits vermieterseitig mit Auslegeware ausgestattet ist und ein entsprechendes medizinisches Gutachten durch das Gesundheitsamt vorliegt. Für den Bodenbelag sind 7,00 € pro Quadratmeter zu berücksichtigen. Notwendige Verlegungskosten werden im Einzelfall zusätzlich gewährt.
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