Richtlinien zur Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 (3) SGB II

Richtlinien zur Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 (3) SGB II

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
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Von
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Betreff
Richtlinien zur Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 (3) SGB II [#188617]
Datum
10. Juni 2020 22:31
An
Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Richtlinien zur Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 (3) SGB II
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188617 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten
Ihre Nachricht wurde an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesu…
Von
Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten
Betreff
AW: Richtlinien zur Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 (3) SGB II [#188617]
Datum
11. Juni 2020 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Nachricht wurde an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Richtlinien zur Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 (3) SGB II [#188617]
An Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Richtlinien zur Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 (3) SGB II [#188617]
Datum
17. Juni 2020 20:40
An
Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten
Status
Fax-Versand ist fehlgeschlagen.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
38,5 KB
Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten
Richtlinie zur Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 (3) SGB II (#188617) Sehr geehrteAntragsteller/in beigef…
Von
Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten
Betreff
Richtlinie zur Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 (3) SGB II (#188617)
Datum
18. Juni 2020 06:46
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie per E-Mail die Verfahrensregelung zu § 24 (3) SGB II des Jobcenters Vorpommern-Rügen sowie die Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 DSGVO. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass zukünftig bitte solche Anträge schriftlich bzw. per E-Mail mit einer qualifizierten Signatur zu stellen sind. Denn eine einfache E-Mail reicht den Formanforderungen eines Antrages nach dem IFG M-V (§10 Abs. 1 IGH M-V) nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Richtlinie zur Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 (3) SGB II (#188617) [#188617] Sehr geehrteAntragstel…
An Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten Details
Von
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Betreff
AW: Richtlinie zur Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 (3) SGB II (#188617) [#188617]
Datum
18. Juni 2020 07:49
An
Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte übermitteln Sie mir noch alle Anlagen zu dieser Richtlinie. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188617/

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AW: Richtlinie zur Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 (3) SGB II (#188617) [#188617] Sehr geehrteAntragstel…
Von
Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten
Betreff
AW: Richtlinie zur Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 (3) SGB II (#188617) [#188617]
Datum
22. Juni 2020 06:40
Status
1,1 MB
98,4 KB
102,4 KB
200,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt nun auch die Anlagen zur Richtlinie. Mit freundlichen Grüßen

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