Erfassung und Meldung von Vorfällen mit demokratiefeindlichen Tendenzen

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Schreiben der Justizverwaltung vom 14. August an die Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten und die Leiterin der Sozialen Dienste

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Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und                                                   ████████████████████████ Antidiskriminierung  Salzburger Str. 21 – 25  10825 Berlin                                         ███████████ ████ ███████ Per E-Mail!                                                                                          ███████████████████ ██████████████ █████████████ Leiterinnen und Leiter der                                                                           ██████████████████ Justizvollzugsanstalten                                                                              █████████████████████ █████ ████████████████ Leiterin der Soziale Dienste der Justiz Elektronische Zugangseröffnung gemäß § 3a Abs.1 VwVfG: www.egvp.de Datum:    14. August 2020 Erfassung und Meldung von Vorfällen mit demokratief                                      eindlichen Tendenzen Aus Anlass der allgemeinen gesellschaftlichen Entwi cklung beabsichtigen wir, ab dem 1. September 2020 alle Vorfälle mit demokratiefeindlic hen Tendenzen oder solche, die auf demokratiefeindliche Tendenzen hinweisen, in anonym isierter Form zu erfassen und auszuwerten. Ziel dieser Auswertung ist, Erkenntnis se darüber zu gewinnen, ob und ggf. in welchem Umfang sich die gesellschaftlichen Entwicklungen im Justizvollzug und bei den Sozialen Diensten der Justiz abbilden. Gemäß § 33 Abs. 1 S.3 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) müssen Beamtinnen und Beamte sich durch ihr gesamtes Verhalten innerdiens tlich und außerdienstlich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Mit dieser Grundpflicht ist die politische Treuepfl icht der Beamtinnen und Beamten, die auch als Verfassungstreuepflicht bezeichnet wird, u                                                         mschrieben. Die Verfassungstreuepflicht fordert, dass sich die Beamtinnen und Beamten eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die die Bund esrepublik Deutschland, ihre verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassu ngsordnung angreifen, bekämpfen oder diffamieren. Beamtinnen und Beamte unterliegen gemäß § 34 S.3 Be                                                                   amtStG der Wohlverhaltenspflicht. Ihr Verhalten muss der Achtu ng und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert. Für Tarifbeschäftigte schreibt § 3 Abs. 1 S. 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vor, dass sie sich durch ihr gesa mtes Verhalten zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen haben. Demokratiefeindliche Tendenzen können sich in Handl ungen, Äußerungen, dem äußeren Erscheinungsbild oder anderen Verhaltensweisen von Mitarbeitenden abbilden, die demokratiefeindlich sind und eine Ablehnung der Wer teordnung des Grundgesetzes und Verkehrsverbindungen: b 104, M 46 bis Rathaus Schöneberg, u 4 bis Rathaus Schöneberg            , u 7 bis Bayerischer Platz Eingang zum Dienstgebäude: Salzburger/Ecke Badensch e Straße, 10825 Berlin-Schöneberg Zahlungen bitte bargeldlos an die Landeshauptkasse Berlin, 10789 Berlin, auf eines der folgenden Konten: Geldinstitut        IBAN:                        BIC:                      Geldinstitut                   IBAN:                    BIC: Postbank Berlin     DE47100100100000058100 PBNKDEFF100                     Bundesbank, Filiale Berlin DE53100000000010001520       MARKDEF1100
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2 des demokratischen Verfassungsstaates beinhalten. Derartige Tendenzen können sich aber auch durch Vorfälle ohne eine konkrete Zuordnung zu betroffenen Mitarbeitenden abbilden. Vor diesem Hintergrund bitte ich mir entsprechende Vorfälle regelmäßig in anonymisierter Form unaufgefordert hierher zu berichten. Ihrem Ber icht bitte ich, soweit eine personenbezogene Zuordnung möglich ist, Angaben zur Laufbahnfachrichtung, Alter und Geschlecht der betroffenen Mitarbeitenden sowie ein e Darstellung des Vorfalls, der ergriffenen Maßnahmen und der geplanten weiteren Schritte beizufügen. Ich bitte auch die Vorfälle zu berichten, in denen eine konkrete Zuordnung zu betroffenen Mitarbeitenden zwar nicht möglich ist, der Sachverh alt aber als demokratiefeindlich einzustufen ist. Ich bitte zu beachten, dass diese Vorfälle unabhäng ig von den ggf. nach dem Disziplinargesetz (DiszG) einzuleitenden Maßnahmen erfasst werden sollen. Daher bitte ich auch solche Vorfälle im o.g. Sinne zu berichten , für die noch keine Entscheidung über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens getroffe n wurde oder die nicht personenbezogen zuordenbar sind. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Im Auftrag █████
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