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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Schriftverkehr zur Veröffentlichung der Mautverträge mit Eventim

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l • !:- ~ W 1Bundesministerium für Verkehr und · ~ digitale Infrastruktur Bundesministerium für Verkehr und digitale lofraslruktur • 11030 Berlin HAUSANSCHRIFT Kapsch TrafficCom AG Invalidenstraße 44 10115 Berlin Am Europlatz 2 1120 Wien Österreich CTS Eventim AG & Co. KGaA ~ POSTANSCHRIFT 11030 Berlin +49 (0)30 18-300-0 FAX +49 (0)30 18-300-1963 TEL ref-StV11 @bmvi.bund.de www.bmvi.de 20354 Harnburg Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Drittbeteiligung Aktenzeichen: Z 13/2618.6/2-408 IFG (Verträge Infrastrukturabgabe) Datum: Berlin, 04.02.19 Seite 1 von 3 beim Bundesministerium flir Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist ein Antrag auf Zugang nach dem Informationsfreiheitsge- setz des Bundes (IFG) eingegangen. Der Antrag bezieht sich auf Zu- gang zu dem Vertrag über Entwicklung, den Aufbau und den Betrieb eines Systems ftir die Erhebung der Infrastrukturabgabe (Erhebungs- vertrag ISA). Unklar ist, ob auch alle Anlagen zu dem Erhebungsver- trag ISA vom Antrag umfasst werden sollen. Gemäß Ziffer 33.1.1 des Erhebungsvertrages ISA haben sich die Ver- tragsparteien verpflichtet, den Erhebungsvertrag ISA sowie alle In- formationen, die sie im Zusammenhang mit der Vorbereitung, der Verhandlung, dem Abschluss, der Durchführung des Erhebungsver- trages ISA sowie Streitigkeiten darüber von der anderen Partei und den mit ihr i. S. d. §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen oder ih- ren Beratern erhalten haben, sowie sämtliche Geschäftsgeheimnisse, Know-How und sonstige Informationen, die daraufberuhen (Vertrau- liche Informationen) geheim zu halten und ausschließlich für die Zwe- cke der Durchführung dieses Vertrages sowie für die Durchführung des oder im Zusammenhang mit dem Gesetz über die Erhebung einer zeitbezogenen Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfern- straßen (InfrAG) zu nutzen. Gemäß Ziffer 33 .1.2 c) gilt dies nicht, soweit die Vertraulichen Infor- mationen von einer Partei aufgrund von Offenlegungspflichten z.B. ZertißUt seit :zoog ludlt berufundfimllie
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....... Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur . Seite 2 von 3 für regulatorische, behördliche, parlamentarische oder gerichtliche Verfahren vorgelegt werden müssen, wobei insbesondere ein Aus- kunftsersuchen des Deutschen Bundestages, des Bundesrechnungsho- fes und/oder unter dem IFG als Verpflichtung des Auftraggebers zur Offenlegung anzusehen ist. In diesem Fall ist die andere Partei vor der Offenlegung zu informieren und die Offenlegung auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Ich gehe davon aus, dass nach den vertraglichen Regelungen der Zu- gang - beschränkt auf das erforderliche Mindestmaß - gewährt werden kann. Nach§ 8 Absatz 1 IFG gibt die Behörde Dritten, deren Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegen- heit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese ein schutzwürdiges Interesse am Aus- schluss des Informationszugangs haben können. Schutzwürdige Belange, die e.iner (vollständigen) Zugänglichmachung entgegenstehen können, müssen sich in den vom IFG in den §§ 3 bis 6 genannten Versagungsgründen wiederfinden. Vorliegend kommt als V ersagungsgrund insbesondere § 3 Nummer 4 i. V. m. § 5 Absatz 2 Satz 2 sowie der Schutz von Betriebs- und Ge- schäftsgeheimnissen gemäß § 6 IFG in Betracht. Bitte prüfen Sie den Erhebungsvertrag ISA in der Fassung vom 30.12.2018 nebst zugehörigen Anlagen daher insbesondere danach, ob Ihrerseits mögliche Interessen an der Geheimhaltung bestehen und durch das Bekanntwerden der Dokumente Betriebs- und Geschäftsge- heimnisse zugänglich gemacht würden. Zu den Anforderungen an Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weise ich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung hin: Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unter- nehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zu- gänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentli- chen technisches Wissen im weitesten Sinne; Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen. Zu derartigen Ge- heimnissen werden etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterla- gen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldun- gen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte gezählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maß- geblich bestimmt werden können (BVerjG, Beschluss vom 14.3.2006- 1 BvR 2087103; BVerwG, Urteil vom 24.9.2009- 7 C 2109). Ein ... Ze:rtlflkat sett 2009 •udlt btrufundfamille
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Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Seite 3 von 3 schutzwürdiges bzw. berechtigtes Geheimhaltungsinteresse liegt dabei vor, wenn die Offinlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zu- gänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unterneh- mens nachteilig zu beeinflussen (sowie BVerwG, Urteil vom 28.5.2009 - 7 c 18/08). Sofern Sie nach Durchsicht der Dokumente zu dem Ergebnis kommen, dass die Herausgabe der Information Ihre Geheimhaltungsinteressen beeinträchtigt, bitte ich Sie vorab, binnen 14 Tagen nach Zugang die- ses Schreibens mir gegenüber zu erklären, ob Sie einer generellen Herausgabe oder teilweisen Herausgabe der Dokumente widerspre- chen oder mit der Herausgabe in anonymisierter Form einverstanden sind. Sollten Sie sich auf Geheimhaltungsbelange berufen, bitte ich Sie in Bezug auf alle betroffenen Ausschlussgründe dies ausführlich und genau -Wort für Wort, Satz für Satz- binnen eines Monats nach Zugang dieses Schreibens darzulegen. Eine ausführliche und genaue Darlegung ist nach der Rechtsprechung erforderlich, um sich auf Geheimhaltungsbelange berufen zu können. Darüber hinaus bitte ich Sie um Mitteilung bis zum 18.02.2019, ob Sie mit einer Veröffentlichung des Erhebungsvertrages ISA (ggf. ohne Anlagen) auf der Internetseite des BMVI einverstanden wären. Selbstverständ- lich würden auch in diesem Fall Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschwärzt werden. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag r Zertlfibt seit loog audlt berufundfamllle
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