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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Schriftverkehr zur Veröffentlichung der Mautverträge mit Eventim

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autoTicket Confidential 1 Seite 1 von 2 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMWI) 11030 Berlin Vorab per E-Mail: Ref-StV11 @bmvi.bund.de 20.02.2019 ISA Erhebung (Z13/2618.612-408/FG) hier: Drittbeteiligungsverfahren wegen /FG-Anfrage Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 4. Februar 2019. Darin haben Sie uns darüber informiert, dass bei Ihnen ein Antrag auf Zugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) eingegangen ist. Dieser beziehe sich auf Zugang zu dem Vertrag über die Entwicklung, den Aufbau und den Betrieb eines Systems für die Erhebung der Infrastrukturabgabe (Betreibervertrag ISA-Erhebung). Nicht klar sei, ob der IFG-Antragsteller auch Zugang zu allen Anlagen zu dem Vertrag begehrt. Die Vertragsparteien haben sich im Setreibervertrag ISA-Erhebung grundsätzlich verpflichtet, den Vertrag sowie alle anderen Informationen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen geheim zu halten. Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind allerdings Fälle, in welchen eine Partei auf Grund von Offenlegungspflichten zur Auskunft Dritter verpflichtet ist. Dies gilt nach Ziffer 33.1.2 c) ausdrücklich auch für Anfrage unter dem IFG. ln solchen Fällen ist die Offenlegung auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Im Rahmen eines Drittbeteiligungsverfahrens nach§ 8 Abs. 11FG haben Sie uns mit dem Schreiben vom 4. Februar 2019 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sie haben uns gebeten, binnen 14 Tagen zu erklären, ob wir einer generellen oder teilweisen Herausgabe der Dokumente widersprechen oder mit der Herausgabe in anonymisierter Form einverstanden sind. Hiermit widersprechen wir- zugleich im Namen unserer Gesellschafter- sowohl einer generellen also auch einer teilweisen und ebenso einer anonymisierten Herausgabe der Dokumente. Wir widersprechen ebenfalls einer Veröffentlichung des Setreibervertrag ISA-Erhebung auf der Internetseite des BMVI. Bereits jetzt können wir Ihnen mitteilen, dass unser Unternehmen sorgfältig und im Einzelnen prüfen wird, ob einer teilweisen Herausgabe der Dokumente zugestimmt werden kann, sofern dabei die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unseres Unternehmens und ggf. solche von ebenfalls betroffenen Drittunternehmen gewahrt werden. Dabei ist aus unserer Sicht neben dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch auf Belange der öffentlichen Sicherheit (insbesondere der Datensicherheit) zu achten. Wir prüfen deshalb nunmehr, welche Teile des Vertrages und ggf. der Anlagen geheim gehalten und auch nicht im Rahmen des IFG-Verfahrens offengelegt werden dürfen. autoTicket GmbH I Friedrichstraße 88110117 Berlin 1Deutschland I T +49 30 408173273 Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 195674 B
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autoTicket Confidential 1 Seite 2 von 2 Wir bitten Sie um Verständnis, dass dies angesichts des Umfangs und der Komplexität des Vertrages einige Wochen in Anspruch nehmen wird. Wir gehen derzeit davon aus, dass wir Ihnen bis zum 29. März 2019 eine detaillierte Stellungnahme übermitteln können. Bis zum Ablauf dieser Frist werden wir Ihnen auch mitteilen können, ob und ggf. mit welchen Schwärzungen wir mit einer Veröffentlichung des Setreibervertrag ISA-Erhebung auf der Internetseite des BMVI einverstanden sind. Der guten Ordnung halber möchte ich noch darauf hinweisen, dass dieses Schreiben einstweilen noch nicht als Einverständnis im Sinne des§ 6 Satz 2 IFG zu werten ist, sondern dazu dient, Sie einstweilen darüber zu informieren, dass wir umgehend mit der Prüfung der Fragen begonnen haben und bemüht sind, dies schnellstmöglich abzuschließen. autoTicket GmbH 1 Friedrichstraße 88110117 Berlin 1 Deutschland I T +49 30 408173273 Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 195674 8
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autoTicket Confidential I Seite 1 von 1 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMWI) 11 030 Berlin Vorabper E-Mail: Ref-StV11 @bmvi. bund.de 15.03.2019 ISA Erhebung (Zl3/2618.6/2-408/FG} hier: Drittbeteiligungsverfahren wegen IFG-Anfrage Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 20. Februar 2019 hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass unser Unternehmen im Rahmen des von Ihnen eingeleiteten Drittbeteiligungsverfahrens nach § 8 Abs. 1 IFG sorgfältig und im Einzelnen prüfen wird, ob einer teilweisen Herausgabe der von der IFG-Anfrage umfassten Dokumente zugestimmt werden kann. Wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass diese Prüfung nicht wie ursprünglich angenommen bis zum 29. März 2019 abgeschlossen werden kann. Zum einen sind die Unterlagen sehr umfangreich und die von Ihnen gestellten Begründungsanforderungen machen eine detaillierte Befassung erforderlich. Zudem müssen die Unterlagen sowohl rechtlich als auch technisch und operativ bewertet werden. Schließlich ist eine Abstimmung mit der Geschäftsleitung und - angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit- auch den Gesellschaftern erforderlich. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass Prüfung und Bewertung nicht vor dem 30. April 2019 abgeschlossen werden können. Bis zum Ablauf dieser Frist werden wir Ihnen mitteilen können, ob und ggf. mit welchen Schwärzungen wir mit einer Veröffentlichung des Setreibervertrags ISA-Erhebung auf der Internetseite des BMVI einverstanden sind. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Herausgabe der Unterlagen bis zum bestandskräftigen Abschluss des Drittbeteiligungsverfahrens oder einer etwaigen Anordnung der sofortigen Vollziehung unzulässig ist(§ 8 Abs. 2 Satz 2 IFG). Grüßen autoTicket GmbH 1Friedrichstraße 88110117 Berlin 1 Deutschland 1T +49 30 408173273 Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 195674 B
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1111111~----------------------------- Ref-StV11 Von: Gesendet: An: Betreff: Anlagen: WG: ISA Erhebung I ZB/2618.6/2-408 IFG Schreiben an BMVI wg. Fristverlängerung v. 15.03.19.pdf Von:·············· Gesendet: Freitag, 15. März 2019 10:36 An: Ref-StVll; isa-bue Ce: Betreff: RE: ISA Erhebung I ZB/2618.6/2-408 IFG Sehr geehrte Damen und Herrn, als Anlage hier vorab das heutige Schreiben der autoTicket GmbH mit dem Antrag, die Frist zu verlängern. Wie in der AG Vertragsmanagement angesprochen möchten wir außerdem unser geplantes Vorgehen skizzieren: Das BMVI hat dem Betreiber mit Schreiben vom 04.02.2019 mitgeteilt, dass dem Ministerium eine IFG-Anfrage auf Offenlegung des BV für die ISA-Erhebung vorliegt, wobei unklar sei, ob sich diese Anfrage auch auf alle Anlagen beziehe. Zugleich hat das BMVI den Setreiber aufgefordert zu erklären, ob er mit einer- jedenfalls teilweisen- Offenlegung einverstanden ist. Der Setreiber hat dem BMVI mitgeteilt, dass eine entsprechende Zustimmung eine intensive Prüfung der gesamten Vertragsdokumentation erfordert. Derzeit gehen wir davon aus, dass die Prüfung nicht vor dem 30. April 2019 abgeschlossen werden kann. Grund hierfür ist der große Umfang der Unterlagen; die vom BMVI gestellten Begründungsanforderungen machen zudem eine detaillierte Befassung erforderlich; die Unterlagen müssen außerdem sowohl rechtlich als auch technisch und operativ bewertet werden; schließlich ist angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit eine Abstimmung mit auch mit den Gesellschaftern erforderlich. Inhaltlich muss der Setreiber alle Vertragsinhalte insbesondere auf ihre Wettbewerbsrelevanz in allen Geschäftsfeldern der Gesellschafter bewerten, also darauf, ob deren "Offenlegung ... geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen" (BVerwG, NVwZ 2009, 1113). Hinzu kommen Fragen des Schutzes geistigen Eigentums und der Schutz der öffentlichen Sicherheit. Auf der Grurdlage einer ersten Bewertung ist der Setreiber der Ansicht, dass das zweite finale Angebot insgesamt nicht veröffentlichungsfähig ist. Das Angebot enthält in so großem Umfang sensible technische und kaufmännische Informationen, dass eine sinnvolle Teilschwärzung nicht möglich ist. Der Setreiber und seine Gesellschafter haben ein berechtigtes- erhebliches -Interesse an der Geheimhaltung der technischen und operativen Lösungen und Konzepte, die der Betreiber entwickelt hat, der zahlreichen geschäftlichen Beziehungen (insbes. mit Unterauftragnehmern) und nicht zuletzt der betriebswirtschaftliehen Planung und der Finanzierung.
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Im Hinblick auf die übrigen Vertragsbestandteile erscheint eine Teilschwärzung möglich und wird derzeit erarbeitet. ln diesem Rahmen wirft insbesondere die Leistungsbeschreibung Fragen auf. Der Betreiberist der Ansicht, dass jedenfalls die dort enthaltene Systembeschreibung und Schnittstellenarchitektur nicht veröffentlicht werden kann. Bitte lassen Sie uns wissen, wenn hierzu aus Ihrer Sicht noch Fragen bestehen. Gerne nehmen wir selbstverständlich auch Ihre Anregungen entgegen, welche Vertragsbestandteile aus Sicht des Auftraggebers (etwa aus Gründen der öffentlichen Sicherheit) ohnehin vertraulich bleiben müssen. Viele Grüße, From:····· Sent: Wednesday, February 20, 2019 5:13PM To: 'Ref-StVll Ce: Subject: ISA Erhebung I ZB/2618.6/2-408 IFG Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage erhalten Sie vorab die Antwort der autoTicket GmbH, auch für ihre Gesellschafter, auf Ihr Schreiben vom 04.02.2019. Mit freundlichen Grüßen 2
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