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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Schriftverkehr zur Veröffentlichung der Mautverträge mit Eventim

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Von: Gesendet: An: Ce: Betreff: Anlagen: Ref-StV11; [Signatur ungueltig) RE: ISA Erhebung I ZB/2618.6/2-408 IFG Julia Parser Messages.txt wie eben telefonisch besprochen, gehen wir davon aus, dass die Schwärzungen bis zum 10. Mai 2019 final abgestimmt und übermittelt werden können. Wegen der vielen Feiertage und der Schulferien in den vergangenen Wochen, konnte leider eine Befassung der Geschäftsleitungen unserer Mandanten nicht früher erfolgen. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis. Viele Grüße, From: R e f - S t V l l · · · · · · · · · · · · Sent: Thursday, May 2, 2019 10:47 AM T o : = = - - Cc: Subject: AW: ISA Erhebung I ZB/2618.6/2-408 IFG
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mit Schreiben vom 19.03.2019 haben Sie für Ihre Mandantin mitgeteilt, dass die Prüfung im Rahmen des von mir eingeleiteten Drittbeteiligungsverfahrens nicht wie ursprünglich angenommen bis zum 31.03.2019, sondern erst zum 30.04.2019 abgeschlossen werden könne. Eine Übermittlung Ihrer Prüfung und Bewertung ist bisher nicht erfolgt. Ich bitte um kurzfristige Mitteilung, wann die Übermittlung erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Referat StV 11- Infrastrukturabgabe Invalidenstraße 44 10115 Berlin +49 3018300- Tel.: eMail: Internet: www.bmvi.de<http://www.bmvi.de> Von:FII············· Gesendet: Freitag, 15. März 2019 10:36 An: Ref-StV11; isa-bu Ce: Betreff: RE: ISA Erhebung I ZB/2618.6/2-408 IFG Sehr geehrte Damen und Herrn, als Anlage hier vorab das heutige Schreiben der autoTicket GmbH mit dem Antrag, die Frist zu verlängern. Wie in der AG Vertragsmanagement angesprochen möchten wir außerdem unser geplantes Vorgehen skizzieren: Das BMVI hat dem Setreiber mit Schreiben vom 04.02.2019 mitgeteilt, dass dem Ministerium eine IFG-Anfrage auf Offenlegung des BV für die ISA-Erhebung vorliegt, wobei unklar sei, ob sich diese Anfrage auch auf alle Anlagen beziehe. Zugleich hat das BMVI den Setreiber aufgefordert zu erklären, ob er mit einer- jedenfalls teilweisen- Offenlegung einverstanden ist. Der Setreiber hat dem BMVI mitgeteilt, dass eine entsprechende Zustimmung eine intensive Prüfung der gesamten Vertragsdokumentation erfordert. Derzeit gehen wir davon aus, dass die Prüfung nicht vor dem 30. April 2019 abgeschlossen werden kann. Grund hierfür ist der große Umfang der Unterlagen; die vom BMVI gestellten Begründungsanforderungen machen zudem eine detaillierte Befassung erforderlich; die Unterlagen müssen außerdem sowohl rechtlich als auch technisch und operativ bewertet werden; schließlich istangesichtsder wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit eine Abstimmung mit auch mit den Gesellschaftern erforderlich. 2
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