1998-protokoll-nr-396
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
1A 6/heck-Gutachten-396 Vertraulich” Niederschrif 4/98 t der 396. Taqung des Wissenschaft lichen Beirats be der Finanzen am 15/16, Mai 1998 in Nir "Es wird ausdricklich - insbesondere im Hinblick auf Unterlagen - auf den Vertraulich-Verm die Diskussion mit Gasten und die Verteilung von erk hingewiesen.
B. Tagesordnung |. Mitteilungen des Vorsitzenden ll. Feststellung der Tagesordnung. ill. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Diskussion Uber aktuelle Probleme V. Gutachten: Probleme der internationalen Kapitaleinkommensbesteuerung VI. Tagesordnung der nachsten Sitzung Vii. Verschiedenes
i. Mitteilungen des Vorsitzenden lL Feststellung der Tagesordnung Die Diskussion dber aktuelle Probleme entfalit. lll, Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Verabschiedung erfoigt in der nachsten Sitzung. IV. Diskussion iiber aktuelle Probleme t Entfallt. V. Gutachten: Problemeder internationailen Kapitaleinkommensbesteuerung Der Beirat setzt die Diskussion der Kommissionsvoriage vom 13. April 1998 fort. Einige Beiratsmitglieder regen an, die Schaubilder durch eine graphische Darstellung der iInlandssituation zu erganzen oder im Text mehr zu erlautem; andere sehen in entsprechenden Anreicherungen die Gefahr einer im Ergebnis undbersichtlichen Darstellung. Die Kommission sagt zu, die Problematik zu iberdenken und ggf. einen neuen Vorschiag zu erarbeiten. Seite 21: Der Satz in Zeile 4 sei zu erganzen um ,, die beim Anteilseigner angerechnet wird.“ Der Text der Zeilen 10/11 sollte vor das Schaubild gesetzt werden. Seite 22: Der erste Satz der FuGnote sollte wie folgt gefaGt werden: ,Fur die Kapitalgeseilschaft wiirde es sich noch lohnen, mit dem einbehaltenen Gewinn investitionen zu tatigen, die einen Ertrag von nur 2,3 v.H. abwerfen.*
Seite 25: im Anschiu& an Zeile 2 sollte eingefiigt werden, da& die Abschirmwirkung im Nicht-DBA-Fall dékonomisch von Bedeutung ist. Das Fazit im letzten Absatz beziehe sich auf Kapitel C., zur Verdeutlichung werde eine Zwischentiberschrift mit der laufenden Nr. 5 eingefugt. Inhaitlich wird zum Fazit angemerkt, das n seinem Vortrag beim Beirat zumindest far Personenunternehmen Zu dem Schlu& gekommen sei, da® es u.a. aus erbschaftsteuerlichen Grinden nicht ratsam sei, ins Ausland zu gehen. ‘Die Einschrankung auf eine ertragsteuerliche Betrachtung kénnte in einer FuBnote kenntlich gemacht werden. Ein anderes Mitglied wirft die Frage auf, ob es als Verzerrung angesehen werden kénne, wenn nicht mobile Faktoren nicht ins Ausland gehen konnten. wont Seite 26: In Zeile 7/8 sei ,mit einer Minderbesteuerung einhergehen.” zu ersetzen durch ,im Vergleich zu inlandsinvestitionen geringer besteuert werden." im folgenden Satz sollte Die Minderbesteuerung” durch ,Diese legale geringere Besteuerung® ersetzt werden. Es wird darauf hingewiesen, da& ,Verrechnungspreissetzung und andere legale Gestaltungen” _ Zeile 9/10) vorher noch nicht angesprochen worden sind. Es wird vorgeschiagen, in Zeile 46 ,Investitionen“ durch ,Kapitalanlagen’ oder _,Direkt- oder Portfolicinvestitionen” zu ersetzen. E. Unfairer Steuerwettbewerb (Seite 28 ff. | Die Auffassungen im Beirat Uber den Inhalt des Begriffs ,Unfairer Steuerwettbewerb* gehen auseinander. Ein Mitglied sieht im Grundansatz (der das Wohnsitzprinzip nahelege) des voriegenden Entwurfs vorgezeichnet, da fairer Steuerwettbewerb nur beim Wohnsitzprinzip durchsetzbar erscheine, beim Quellenprinzip drohe ein Steuerwettlauf nach unten. Mehrere Mitglieder sehen eine aligemeine Definition des ,unfairen Steuerwettbewerbs" als notwendig an. Ein reiner Beispielkatalog mit der Aufzahiung von unfairen Praktiken werde als unbefriedigend empfunden, da die Konstruktion der Beispiele eine Theorie voraussetze und daher im Prinzip eine allgemeine Definition méglich sei. Nach einem Definitionsvorschlag entstinmden bei fairem Wettbewerb insgesamt Wohlfahrtsgewinne, unfairer Wettbewerb sei demgegeniiber dadurch gekennzeichnet, da& ein Staat sich auf Kosten anderer Vorteile verschaffen wolle. Dabei gelte noch als fair, anderen etwas wegzunehmen; unfair sei hingegen, den ,Kuchen" insgesamt zu verkleinem, um selbst ein gréBeres Stick zu erhalten. Die Definition spreche auch nur in einer
-5- ‘ Statischen Theorie gegen das Quellenprinz ip; eine andere Beurteilung erfolge, wenn dav man on ausgehe, da in der Ausgangs situation das intemationale Steuemiveau zu hoch sei. Einige Mitglieder sehen eine Parallele zur Wettbewe rbspolitik, bei der prim ar verteilungsorientierte Ma&nahmen als unfair, und effizienzorientierte, auf Wachstum gerichtete MaRnahmen dag egen ais fair einzustufen seie n; eine allgemeine Definition von fair oder unfair sei jedoch hier wie dort nicht mdglich. Gegen die Auffassung, ein geeigneter Ansatzpunkt zur Definition sei der Tatbestand der Disk riminierung (daneben wird rein Passive T€atigkeit genannt) wird singewandt, da& die Methode der Beseitigung der Doppelbesteuerung - Freisteilung oder Anrechnung - im konkrete n Fall dariiber entscheide, ob eine steuerpolitische MaSnahme eine s anderen Staates als fair oder unfair emp funden werde. Darber hinaus kdn ne eine nicht diskriminier ende, radikale Steuersenkun g in einem kieinen Land auch als unfaire Ma&nahme angesehen wer den. Hiergegen wird eingewan dt, da eine Unterscheidung in ,9roBe" und kleine“ Lander keine befriedigende Definiti on sei; ohnehin stelle sich die Frag e, ob man einem kleinen Land diesen ,Standortfaktor’ Streitig machen kénne. Es wird bezweifelt, da& fair bzw. unfa ir Skonomisch faBbare Kate gorien sind. stellt Kar, dag nach Auffassung des BMF nicht der Schiu& gezoge n werden kénne, es gebe keine unfa iren Praktiken bzw. unbesc hrankter Steuerwettbewerb sei zuzulassen. Der EU-Verhaltenskodex greife typische Gestaltungsformen auf, die Gelegenheit zur Steuerflucht bieten. Seite 28: In Zeile 19 sollte ,beeinflussen" dur ch ,verzerren“ ersetzt werden. Nach ,Unfairer Steuerwettbewerb" kénnte eingefligt werden ,bereitet abnliche Schwierigkeiten wie der Begriff unlauterer Wettbewerb* Seite 29: In Zeile 4 (ebenso in Zeil e 8) sollte ,.normalen“ dur ch #fUr Inlander geitende n" ersetet werden. In Zeile 6 sei »Ver lagerung" durch »Verschie bung* und ,ins Inland" dur ch .in das Privilegierende Land“ erse tzt werden. in Zeile 7 sei »Auslandische* durch »Ausiandisch beherrschte“ zu ersetzen. Der Begriff »Steverbemessungsg rundia ge* in Zeile 9 sollte durch »Kapital ersetzt werden. In Zeile 14 Solite ,“Wesentlich es* durch »l ypisches* und in Zeile 15 ,positive Diskriminierung" dur ch »~Beginstigung* ersetzt wer den. Die Zeilen 14 ff. erlauter ten nur den ersten Spiegelstric h, sie sollten dorthin gese tzt werden. Seite 31: In Zeile 20 soilte ,Nationaler* durch ,deutscher étsetzt wer den.
-6- Der Begriff ,Regionalisierung’ (Zeile 21: Seite 32: Zeile 1) sei bereits europapolitisch besetzt, im vorliegenden Zusammenhang sei die Verletzung von Kapitalexportneutralitat gemeint. Seite 32: In Zeile 4 sei nach ,Investition" ,trotz unterschiedlicher nationaler Belastungen* einzufugen: in Zeile 5 sollte ,keine" durch ,die“ und in Zeile 6 ,bestehen* durch ,auf ein Ma& beschrankt werden, das Zu keinen nennenswerten Kapitalverlagerungen Ania gibt“ ersetzt werden. Es wird kiargestelit da& die Ausfihrungen auf der Grundsatzentscheidung beruhen, daR das Aquivalenzprinzip fur die Besteuerung nicht von Bedeutung ist. Seite 33: Es wird vorgeschlagen, ,Starkung des Wohnsitzprinzips“ durch ,Durchsetzung des Wohnsitzprinzips und ,Welteinkommen* durch ,weltweit erzielte Gewinne oder Ertrage“ zu ersetzen. Die beiden ,,Definitionen“, auf die in Zeile 15 Bezug genommen wird, seien als solche nicht klar erkennbar, ',Sicht* solite durch ,Behandiung* ersetzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dag die intemationale Praxis davon ausgehe, da® der Quellenstaat ein vorrangiges Besteuerungsrectit habe. Das Kapitel sei in dem Sinne zu Uberarbeiten, da& Wohnsitzprinzip und Verteilung des Steueraufkommens als getrennte Probleme erkennbar werden: das Wohnsitzprinzip fiihre nicht dazu, da®& das Steueraufkommen im Wohnsitzland anfallt. Es beinhalte in der hier verwendeten Reinform, dag Steuerpflichtige mit auslandischen Einkiinften so besteuert werden, wie Steuerpflichtige mit ausschlieBlich inlandischen Einkinften. Damit werde Kapitalexportneutralitat hergestelit. Auf die Ejinschrankung ,soweit _ keine Anrechnungstiberhange bestehen* sei hinzuweisen; der Begriff sei zu erlautem. Seite 34: Es wird vorgeschlagen, die Zeilen 1 - 5, ,eigentlich in Zeile 11 und ,stets“ in Zeile 16 zu streichen. Seite 35: Der letzte Satz (Zeile 12 bis 14) sollte gestrichen werden. Seite 35/36: Mehrere Beiratsmitglieder sehen beim Ubergang von der Freistellung zur Anrechnun g die Gefahr des Wegzugs; die im Entwurf unterstellte gleichzeitige Steuersatzsenkung sei
-7- zumindest an dieser Stelle zu nochmals zu erwahnen. Auf jeden Fall gingen wohl Neugriindungen und Unternehmen ohne (beim _Wegzug -‘aufzudeckende und zu versteuernde) stille Reserven verioren. Seite 37: : verweist auf die Bedenken des BMF gegen die Streichung des § 8b KStG (Vogl. Protokoll der 395. Tagung, Seite 5). Seite 38: ,Gesetzlich typisierter Mi&brauch* in Zeile 6 sei zu eridutern. In Zeile 19 sollte nach ,verbunden*® angefiigt werden ,, und auch dann kaum in Reinform durchfihrbar’. Es sei an dieser Stelle zu verdeutlichen, da@ eihe Situation ohne DBA beschrieben werde; in der Praxis sei dies jedoch ohne Bedeutung. Auch die Problematik der VerauRerungsgewinne sollte bereits an dieser Stelle erdrtert werden. Seite 39: _ In Zeile 10/11 sei ,und im Einklang mit intemationalen Usancen‘ zu streichen. Seite 40: Die Ausfuhrungen seien an die Bedenken langfristiger Auslandsaniagen und nicht ins inland zuriickflileBender Gewinne (Kredite an Muttergesellschaft 0.4. Umgehungen) anzupassen; die Formulierungen in Zeile 10 sowie 14/15 soliten abgeschwacht werden. Seite 41: . Die von der iiblichen finanzwissenschaftlichen Definition abweichende Bedeutung des Begriffs ,ertragsteuerliche Belastung* (hier EStUKSt/GewSt) sollte in einer FuGnote kenntlich gemacht werden. Es sei zu verdeutlichen, dali der Absatz in den Zeilen 4 bis 16 keine Empfehiung darstellt (Ersetzung ,pragmatische* in Zeile 4 durch _,theoretisch denkbare); den Bedenken von (Vgl. Protokoll der 395. Tagung, Seite 5) werde Rechnung getragen. Dem Vorschlag einer Streichung des Absatzes soilte nicht gefoigt werden, da zwei Wege zur Verwirklichung des Wohnsitzprinzips - 6konomische Anreize oder Zugriffsbesteuerung - aufgezeigt werden sollen. stellt klar, da& eine Ausdehnung der Zugriffsbesteuerung auch auf sog. aktive Einkinfte nicht die Zustimmung des 8MF finden kénne, selbst wenn deutlich gemacht werde, da@ der Absatz kélfe Empfehlung darstelle: dies wirde sicherlich Gberlesen. Die Unternehmen wirden Mitt effektiven Verlagerungen reagieren, der Zwang zur Versteuerung stiller Reserven sei
-8- ssion demgegeniiber von geringer Bedeutung oder kénne umgangen werden. Die Disku wohi zeigt, daf& es zahireiche Umgehungsméglichkeiten gibt (z. B: Anteilstausch), die letztlich darauf beruhen, da@& das geltende Recht verletzlich ist. Soweit es gelange, beim besitzemn Kapitalgeber anzusetzen, sei ein Zugriff méglich; allerdings werde dies bei Streu (besser: sicherlich problematisch. Ohnehin werde das Problem der schleichenden die sukzessiven) Verlagerung sicher unterschatzt. Mehrere Beiratsmitglieder sehen bar Bedingung, da& gleichzeitig die Steuersdtze gesenkt werden, deswegen als nicht erfill konnten, so an, da sich durch den Ubergang zum Wohnsitzprinzip Verlagerungen ergeben der da& kaum mit einem nennenswert héheren Steueraufkommen zu rechnen ware. In Konsequenz bedeute dies, da die bereits existierende schleichende Verlagerung verstarkt werde. Seite 42: Bei der Diskussion der VerauBerungsgewinne sei ein tieferer Einstieg notwendig, der reine der Inlandsfall sei mitzubetrachten. Es handele sich nicht um ein spezielles Problem internationalen Besteuerung. VI. Tagesordnung der nachsten Sitzun Die nachste Beiratssitzung findet am 19. Juni 4998in Bremen, im ,Park-Hotel* statt i. Mitteilungen des Vorsitzenden. IL. Feststellung der Tagesordnung. lll. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung. iV. Diskussion Gber aktuelle Probleme. - V. Gutachten: Probleme der internationalen Kapitaleinkommensbesteuerung. Vi. Tagesordnung der nachsten Sitzung Vil. Verschiedenes Vil. Verschiedenes Der Beirat stimmt einem Treffen der Kommissionen der Wissenschaftlichen Beirate des BMWi und BMF zur Erérterung aktueller finanzpolitischer Fragen zu. Bonn/Hamburg, 15. Juni 1998 gez. aez