1998-protokoll-nr-397
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
| A 6¢heck-Gutachten-397
B. Tagesordnung | Mitteilungen des Vorsitzenden ll. Feststellung der Tagesordnung. I, Bemerkungen zum Protokoll der letzt en Sitzung IV. Diskussion uber aktuelle Probleme V. Gutachten: Probleme der intemationalen Kapitaleinkommensbesteuerung VI. Tagesordnung der nachsten Sitzung Vil. Verschiedenes
|. Mitteilungen des Vorsitzenden Ein Mitglied des Beirats erklart Diskussionsbedarf zu den Ausf ihrungen von Uber die grenziiberschreitende Anrechnung auslandischer Kérp erschaftsteuer auf die Einkommensteuer inlandischer Anteilseigner (Niederschrift 3/98 ; Seiten 6/7). Dartiber hinaus erfolgen keine Bemerk ungen zu den Protokollen der letzten beiden Sitzungen. IV. Diskussion ber aktuelle Probleme lV. Di sk u bersaktu s elle i Pro o ble n me Entfallt. ¥. Gutachten: Probleme der internationalen Kapita inkommensbesteuerun Der Beirat setzt die Diskussion der Kommissionsvoriage vom 13. Apri l 1998 fort, Seite 42: in Zeile 15 sollte ,stets* durch «Schon nach geltendem Recht‘ und in Zeile 20 ,nicht effektiv erfaBt" durch ,im Wohnsitzstaat nicht erfagt werden" ersetzt werd en. Seite 43: in Zeile 13 sei ,Ober-Kreuz-inve stitionen" durch ,Uber-Kreuz- Geldaniagen" zu ersetzen. Den Zeilen 16 ff sollte der Empfehiungscharakter genommen werden; es wird vorgeschiagen mit in die sem System..." zu beginnen . Seite 44: In Zeile 2 sollte »Mitteilungen* durch »Kontrollmitteilungen* erse tzt werden. Die im Entwurf getroffene Bev orzugung von Kontrolimitteilu ngen ist im Beirat umstritten. Gegen die Begnrindung, der Wonh nsitzstaat kénne im Rahmen von AuBenprifungen leichter kontroilieren, ob fur auslandische Einkinfte Kontrollmitteilungen vorliegen, wird angefiihrt, da& Zinseinkunfte woht nicht angegeben wiirden, wenn der Steuerpflichtige weil, dag
-4- keine Kontrollmitteilung erfolgt. Auch ware wohl der Anreiz zur Unterwan derung eines Abkommens hdéher ais bei der Quellensteuer, weil die Staaten kein eigenes Interesse an Kontrolimitteilungen hatten, da ja noch nicht einmal Steueraufkommen anfalit. Die Unterstellung einer Vertragsdurchbrechung beim Quellenprinzip sei ein schwaches Argument, der betreffende Staat mite seine Bediensteten anweisen, gegen einen Vertrag zu verstoRen. Das Kapitel sollte Vor- und Nachteile der beiden Prinzipien neutral abhandein. Seite 45: In Zeile & sollte ,Kapitalverkehrskontrollen* durch »apitalverkehrsbeschrankungen’ ersetzt werden. Zum dritten Spiegelstrich liegt ein Erganzungsvorschiag von vor. Es sei noch zu priifen, ob darin eine Ermachtigungsgrundiage far eine EG-Veror dnung zu sehen ist. Die Formulierung ,stellt sicher’ in Zeile 18 sollte abgeschwacht werden. Die aktuelle Entwicklung auf EU-Ebene sei zu beobachten und ggf. sp&ter zu wirdigen. Seite 47: Der Begriff ,Zuriickhaltung" in Zeile 10 sei unzutreffend; da es bei Hochsteu erlandem andere interessen gebe als bei Niedrigsteueriandem, sei mit héchst unterschie dlichen Reaktionen zu rechnen. Seite 48: in Zeile 10 sei ,Es ist Gblich“ durch ,Es kommt haufig vor’ zu ersetzen. im letzten Absatz sollten Einkommen- und Kérperschaftsteuer differenziert behandelt werden; die fiktive Anrachnung (Zeile 20: ,vor allem...) sei ein Sonderfall. Seite 49: in Zeile 7 sollte ,bewuRter durch ,systematischer’ ersetzt werden. Seite 51: in Zeile 1 sei ,Vollanrechnungssystem" durch ,Anrechnungssystem’ zu ersetzen. verweist auf seine friiher geduferten Bedenken zu den Ausfihrungen uber die grenzuberschreitende Anrechnung von Kérperschaftsteuer auf die Einkommensteuer inlandischer Anteilseigner (Niederschrift 3/98, Seite 6 f.). In der Diskussion wird deuttich, da& der Begriff der Marktspaitung im Gutachtenentwurf im Kontext einer reinen Modelibetrachtung ohne die Einbeziehung anderer Steuem zu sehen ist, wahrend auf die faktisch relevanten Umstande des Einzelfalles abstellt: insbesondere sei kein Versto& gegen das EG-Vertragsrecht gegeben, da die unterschiedliche Behandlung von inlandem und Auslandem ausdnicklich zugelassen sei und nicht den freien Kapitaiverkehr
6. behindere. Es wird vorgeschlagen, in Zeil e 2 nach yoachverhaite" in der Tendenz® einzufigen. Seite 53: Der Begriff ,empfehienswert* in den Zeilen 7 und 17 sowie nur in Zeile 20 sollten gestrichen werden. Die im mittleren Absatz ang esprochenen bilateralen Vereinbarungen von Staaten mit Anrechnungsv erfahren wurden eine neu e Neutralitatsiticke 6ffnen, ‘Staaten mit klassischem System unter Druck geri da eten; der Saldo von Neutralitatsgewinn und -verlust sei unklar. Die im unteren Absatz angefiihrte muitilateraie Vereinbarung auf europaischer Ebene sei véilig unrealistisch; Lander mit Klassischem System hatten ihr ganzes Vergiinstigungss ystem entsprechend ausgerichtet . Seite 55: Der mittlere Absatz setze die Anrechnung voraus, er sei neu zu formulieren. Es wird die Frage aufgeworfen, ob durch die Beispielrechnung im letzten Absatz Kapitalimportneutralitat irreleva nt werde. Seite 56: Der obere Absatz (ab Zeile 3) gelte fir Personengeselischaften und wer de entsprechend neu formuliert. Einige Beiratsm itglieder sehen das Quellenp rinzip in engem Zusammenh ang mit dem Aquivalenzprinzip; die Ver bindung solite im Gutachten ang esprochen werden. Die Uberlegenheit des Wohnsitzprinzips unter Effizienzgesichtspunkten wird bezweifelt, da es die Problematik von Kapi talgeselischaften (Abschirm wirkung) nicht beriicksicht ige. Andere Mitglieder sehen die staa tlichen Leistungen bei der Messung von Effizienz nich mitgerechnet; hiergegen t wird eingewandt, da& Ste uern keine Preise darstell en. Seite 59: . In Zeile 6 sei nach ,Einkinf te* »bis Zur HGhe der abg ezogenen Verluste* einzufti gen. Seite 60: In Zeile 4 sollte ,zahtreiche" gestrichen werden. Seite 62: Es wird vermerkt, dag ein Zuordungsproblem nicht nur beim Quellenprinzip, sonder n auch beim Wohnsitzprinzip (beztigl ich der Steuerverteilung auf die Lander) bestehe. Seite 63:
-6- in Zeile 8 sei ,Schuldzinsen* durc h -Geselischafterdariehen" zu erse tzen und nach bei" »S0ichen" sinzufiigen. In Zeil e 13 soliten die ,Steueroasen " gestrichen werden, da die Verrechnungspreise in der Regel zwischen Indu striestaaten eine Rolle Spielten. in den Zeilen 15 bis 17 handele es sich nicht um zwei Bedeutungen der Verrechnungspreisproblematik, sondem aus der Anfalligkeit fiir Gestaltungen resultiere das Problem der Verteilung des Ste ueraufkommens. Seite 64: verweist auf seine Einwendungen zur Verrechnungspreisprobiematik. (Niederschrift 3/98, Seite 7); insb esondere die Zerlegungsmethod e sei Véllig realitatsfern. In Zeile 6 sollte ,amerikanischen oder” gestrichen werden; nebe n der Einigkeit Gber die Héhe des Gesamtgewinns (Zeil e 11) sei Einigkeit Uber die Zerl egungsfaktoren erforderiich. _ Da das Quellenprinzip auf Kapi talimportneutralitat ausgerichtet sei, kénne hier (Zeile 19 ff.) "nicht Kapitalexportneutralitat ais Kriterium angefiih rt werden. Die relative Bedeutung der beiden Neutralitaten sollte an ande rer Stelle diskutiert werden: dabe i seien die jeweiligen Verzerrungen gegeniiberzustellen und die Annahmen zu wurdigen - beim Vorteil der Kapitalexportneutralitat sei untersieil lt, da@& keine Wohnsitzverlager ungen erfolgen. Dardber hinaus seien auch andere Frag en von Bedeutung; z.B. wie weit soll Steuerwettbewerb gehen? Seite 65: Es sollte verdeutlicht werden, da mit »Abwanderung von Bemessungsgrundiage“ Gewinnverlagerung durch Verrechn ungspreise gemeint ist. Seite 66: Das ,Standardergebnis der Lite ratur sollte erlautert werden; 2.8.: ,Unter bestimmten Bedingungen fuhrt die Erhebung von Quellensteuern auf mobile Faktoren ...“. Es solite deutlich werden, daf& Steuem auf Kapital als Steuern auf Inve stitionen und Arbeitsplatze anzusehen sind. Ein Mitglied des Beirats hait den theoretische n Ansatz und damit die abge leiteten Ergebnisse fur falsch und wird dies voraussichtlich in einem Minderheitsvotum zum Ausdruck bringen. Es wird vorgeschiagen, im Schaubild ,Grenzrendite“ durch »Volkswirtschaftlicher Grenzertrag* zu ersetzen. Seite 69: Die Uberschrift in Zeile 17 sei zu and em in »Intemationale Abstimmung' Der Begriff ,Verhaitenskodex" in Zeile 22 sei durch ,weitere Rege lungen* zu ersetzen.
Seite 72: Es wird angemerkt, da& die Vora ussetzungen intemationaler Koop eration insbesondere beim Wohnsitzprinzip (Verteilun g. des Steueraufkommens) im ersten Absatz verkirzt dargestellt sind. Die Konsensfahigkeit von Kont rolimitteilungen sei in der EU nicht héher einzuschatzen, als weltweit. in Zeile 6 sei nach ,damit* ,umfasse nde“ einzufigen und in Zeile 7 ,sollten* durch »muBten“ zu ersetzen. im unteren Absatz sollte neutraler formuliert werden: ,anbieten‘ in Zeile 19 beinhalte ein Werturteil. Seite 74: In Zeile 5 sollte ,mathematisch aquiv alent' durch ,wirkungsaquivalent" ersetzt werden. Seite 75: | Der Einwand, die zinsbereinigte Einkommensteuer setze einen voll kommenen Kapitalmarkt voraus, treffe auch die synthetische Einkommensteuer. Dagegen ergdben sich bei der zinsbereinigten Einkommensteuer keine Periodisierungsprobleme ‘und damit eine tendentielle Uberiegenheit. Vi. Tagesordnung der nachsten Sitzung Die nachste Beiratssitzung findet am 17./18. Juli 1998 in Schwerin, im Hotel ,Plaza" (Best Westem) statt. - L. Mitteilungen des Vorsitzenden . i. Feststellung der Tagesordnung . ttf. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitz ung. IV. Diskussion Uber aktuelle Probleme . V. Gutachten: Probleme der internat ionalen Kapitaleinkommensbesteue rung. Vi. Tagesordnung der nachsten Sitzung Vil. = Verschiedenes
1. Ve ledenes Entfalit, Bonn/Hamburg, 8. Juil 1998