1999-protokoll-nr-408
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
1 A 7/gerh-Beirat-408 Vertraulich*) Niederschrift 7/99 der 408. Tagung des Wissenschaftlichen Beirats bei undesministerium der Finanze! am 15./16. Oktober 1999 ipzig im Hotel Inter-Continental A. Teiinehmer “) Es wird ausdricklich ~ insbesondere im Hinblick auf die Diskussion mit Gasten und die Verteilung von Unterlagen - auf den Vertraulich-Vermerk hingewiesen.
B. Tagesordnung |. Mitteilungen der Vorsitzenden I. Feststellung der Tagesordnung Ill, Bemerkungen zum Protokoll der Jetzten Sitzung IV. Diskussion Uber aktuelle Probleme V. Gutachten: "Freizigigkeit und Soziale Sicherung in Europa’ e Freitag, 15. Oktober 1999, 15.00 Uhr Anhérung von e« Kommissionsvoriage Vi. Zuwahi von zwei finanzwissenschaftlichen Mitgliedern Vil. Tagesordnung der nachsten Sitzung Vill. Verschiedenes
1. Feststellung der esordnu Die interne Sitzung fur die Zuwahl von zwei neuen finanzwissenschaftlichen Mitgliedern fin- det am Samstag, den 16. Oktober, ab 8.30 Uhr statt. li Bemerkungen zum Protokoli der letzten Sitzung Das Protokoll wird mit einer redaktione lien Anderung auf S. 4 angenommen.
IV. Diskussion Uber aktuelle Probleme 1. | gibt einen Uberblick zur aktuellen wirtschafts- und finanzpolitischen Situation. In seiner Einfuhrung betont die Bedeutung des Beirats als ein fir das Bundesfinanzministerium wichtiges Beratungsgremium. In der derzeitigen schwierigen finanz- und wirtschaftspolitischen Situation existiert angesichts der komple- xen Herausforderungen ein erheblicher Beratungsbedarf. 2. Zu Beginn seines Vortrages skizziert die Grundelemente des "Zu- kunftsprogramms 2000’, das eine grundiegende Neuorientierung in der deutschen Fi- nanz- und Wirtschaftspolitik darstellt. Erstmals sind klare mittel- und langfristige Wei- chenstellungen erfoigt. In diesem Zusammenhang sind folgende wichtige Aspekte her- vorzuheben: « Eine Volkswirtschaft, die wettbewerbsfahige Arbeitsplatze schaffen soll, erfordert ei- nen handlungsfahigen Staat mit soliden Finanzen. Erfahrungen in den USA und ei- nigen anderen europaischen Landem belegen, dass private Investitionen ein stabiles finanzpolitisches Umfeld bendtigen. e Die Haushaltssanierung ist eine zwingende Aufgabe, um finanzpolitische Handlungs- spielraume zuriickgewinnen und unabweisbare Zukunftsaufgaben bewaltigen zu konnen. Dies belegt eine Zinsbelastung von allein 82 Mrd. DM in 1999; rund 22% der Stevereinnanmen des Bundes sind fur Zinszahlungen gebunden. « Mit dem Haushaltsentwurf 2000 war fir alle Ressorts die Auflage verbunden, in ei- gener Verantwortung Einsparungen vorzunehmen, um Kirzungen von 30 Mrd. DM gegenuber den ursprunglichen Planungen in einem Paket zusammenzufassen. * Die Neuverschuldung soll in den nachsten Jahren Schritt fur Schritt zurtickgefiihrt werden. Ziel ist es, im Jahr 2006 einen ausgeglichenen Bundeshaushalt vorzulegen. Voraussetzung hierfir sind keine wesentlichen Konjunktureinbriche. 1. Zum Stand der Arbeiten der Unternehmenssteuerreform ist nach den derzeitigen Planungen davon auszugehen, dass voraussichtlich Anfang Januar 2000 der Gesetz- entwurf zur Unternehmenssteuerreform vorgelegt wird. im Rahmen der gegenwanig Stattfindenden Planspiele werden die steuerlichen Verhdltnisse reprasentativer Unter-
-5- nehmensgruppen - unter Mitw irkung von Vertretern der Steu erberatung und Finanzver- waltung - nach einem denkba ren neuen Unternehmenssteu errecht simuliert. In diesem Zusammenhang werden auch Lésu ngsalternativen insbesondere bei der Besteuerung kleiner und mittelstandischer Untemehmen gesucht. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden diese dem Beirat vom BMF vorgestellt. Aus der anschlieRenden Disk ussion lassen sich folgende Punkte festhalten: 1. Ein Beiratsmitglied fragt nach den mit dem Sparvolumen von 30 Mrd. DM verbundenen gesamtwirtschaftlichen Nachfrag eausfallen. _ , Verweist zundchst auf die steuersenkenden MaBnahmen fiir Familien, die die Binnennachfrage gestutzt haben. Vor dem Hintergrund der besonderen Pro- biemlage auf dem Arbeitsmarkt wurden zudem die Mittel fir den Ejinsatz arbeitsmarkt- politischer Instrumente bew uft verstetigt. Zu berticksicht igen ist, dass eine verstarkte Exportnachfrage auch.zu einer verstarkten Importnachfrage fihrt , Es gibt positive An- zeichen, dass im 2. Halbjahr 1999 auch die Investitionen anziehen werden, Mit der Un- ternehmensteuerreform ist eine Nettoentlastung von ca. 8 Mird. DM verbunden. Eine Ausweitung der staatlichen Nach frage durch Kreditaufnahme ist nicht maglich, da die verfassungsrechtliche Verschul dungsgrenze (Art. 115 GG) einzuhalten ist. In diesem Zusammenhang wird — insbeson dere vor dem Hintergrund des Europaischen Stabilitats- und Wachstumspaktes - auf die Bedeutung einer klaren nati onaien finanz- und haus- haltspolitischen Strategie hingewie sen. 2. Zu der Frage eines Beiratsm itglieds nach der Richtigkeit der sogenannten “Erbschuld- these” verweist! insbesondere auf folgende Punkte: © Der in der Offentlichkeit erh obene Vorwurf, das Sparpake t der Bundesregierung sei notwendig geworden, weil das Haushaitsvolumen 199 9 zunachst unndtig aufgebia ht worden sei, ist falsch. Der Ausgabenanstieg im Hau shalt 1999 gegenuber 1998 um 28,8 Mrd. DM ist auf verschie dene Sondereffekte (u.a. 15 Mrd. DM Zuschusse an Rentenversicherung, 8,2 Mrd. DM Zuschuss an die Pastunte rstitzungskassen) Zu- ruckzufUhren. Ohne diese Sond ereffekte erhéhen sich die Gesamtausgaben im Haushalt 1999 um rd. 5 Mrd . DN.
-6- « Im Haushalt 2000 ware eine Nettokreditaufnahme von rd. 80 Mrd. DM erforderlich gewesen. Einsparungen waren notwendig, da ein Reihe von zwangslaufigen Haus- haltsbelastungen von der alten Regierung nicht berticksichtigt worden sind. So wur- den Wachstumsraten und Steuereinnahmen zu hoch angesetzt (- 3 Mrd. DM); Ausga- ben fur den Arbeitsmarkt nach unten gerechnet (- 7 Mrd. DM), Gewahrleistungsrisiken ignoriert (- 3 Mrd. DM), die Entschuldung Bremen / Saarland nicht ordnungsgemaf veranschiagt (- 3 Mrd. DM), fur die Lohn- und Gehaltsrunden 1999/2000 im of- fentlichen Dienst wurde keine Vorsorge getroffen (- 2 Mrd. DM), bestimmte festste- hende Verpflichtungen wurden nicht etatisiert (- 2 Mrd. DM). Neben diesen nicht berticksichtigten Haushaltsbelastungen von rd. 20 Mrd. DM ka- men neue zwangslaufige Mehrbelastungen von rd. 5 Mrd. DM (Bundeswehreinsatz im Kosovo, BVerfG-Urteil zum Familienleistungsausgleich). Weitere 5 Mrd. DM an Ein- sparungen waren erforderlich, um als Signal einer zukunftsorientierten Finanzpolitik die Nettokreditaufnahme unter 50 Mrd. DM zu begrenzen. 1. Zu der Frage von Beiratsmitgliedern nach der in der Offentlichkeit diskutierten Einfiih- rung einer Vermégensteuer bzw. Vermégensabgabe weist darauf hin, dass die Einfihrung beider Instrumente aus Sicht des Bundesfinanzministenums nicht in Frage kommt. Derzeit sind auch keine Erhéhungen der Erbschaftssteuersatze vorgesehen. Allenfalls ist zu Uberlegen, inwieweit eine zeitnahere Erfassung des Grundvermégens bei der Erbschafts- bzw. Grundsteuer erforderlich ist. 2. Ein Beiratsmitglied fragt nach einer Einschadtzung, wann mit dem Urteil des BVerfG zur Rentenbesteuerung zu rechnen ist. gent davon aus, dass das Urteil des BVerfG im 1. Halbjahr 2000 vor- liegen wird. Die Umsetzung einer vollen nachgelagerten Besteuerung wiirde Belastun- gen fiir den Bundeshaushait von rd. 30 Mrd. DM bedeuten. Es hat sich auch gezeigt, dass bei der Umstellung von der Brutto- zur Nettolohnbezogenheit der Rente nicht alle Konsequenzen vorhergesehen worden sind. Betrachtet man die Entwicklung der Eck- rente der letzten 20 Jahre, so hat ohnehin im wesentlichen lediglich ein Inflationsaus- gleich stattgefunden.
-f- 3. Ein Beiraismitglied weist im Zusammenhang mit der Diskussion um die Verteilungs- wirkungen der Oko-Steuer auf eine kirzlich vom RWI erstelite Studie hin, die u.a. auf erhebliche Belastungseffekte fur die Landwirtschaft aufgezeigt. Die Studie liegt dem BMF vor. Die Ergebnisse der Studie werden derzeit geprift. 4. Die gepiante Unternehmenssteuerreform wurde von mehreren Beiratsmitgliedern kriti- siert: Eine Unternehmenssteuer, die einen deutlich niedrigeren Satz als den Spitzensatz der Einkommensteuer aufweise, wird aus steuersystematischer Sicht fiir falsch gehal- ten. Durch die steuerliche Beginstigung der einbehaltenen Gewinne wirde die Funkti- onsfahigkeit des Kapitaimarktes beschrankt; dies kénne Uber den sogenannten “Lock-in-Effekt" zu Kapitalfehlleitungen fuhren. weist darauf hin, dass nach der bisherigen Konzeption das bisherige komplizierte Vollanrechnungsverfahren durch eine definitive Belastung unternehmer- scher Gewinne zu reduzierten Steuersatzen und einer Besteuerung von Dividenden nach dem HalbeinkGnfteverfahren abgelést werden soll. Es entstehen steuerliche Anrei- ze zur Reinvestition von Gewinnen; die Selbstfinanzierungsspielraume sollen vergréRert werden. Die Problematik des “lock-in-Effektes” wird derzeit im BMF eingehend analy- siert. Die geplante einheitliche Unternehmenssteuer wird die Wettbewerbsfahigkeit deutscher Unternehmen im internationaien Umfeld starken, da die im internationalen Vergleich ho- hen Steuersaize fur unternehmerische Gewinne durch die Bundesregierung auf ein konkurrenzfahiges Niveau gesenkt werden. Ein einheitlicher Kérperschaftsteuersatz von 25 % starkt nicht nur die Attraktivitat des Standortes Deutschland, er vereinfacht auch die Besteuerung und macht sie transparenter. V. Gutachten: *Freiztgigkeit und Soziale Sicherung in Europa” (1) Vortrag feferiert vor dem Hintergrund seiner Tatigkeit Uber das Thema “Freizigigkeit und soziale Sicher- heit”
-8- In dem ersten Teil seines Vortrages behandelt das Thema Freiztigigkeit. Freizigigkeit ist ein gemeinschaftliches Grundrecht, das nach Auffassung von Chancen hat, in die kunftige Charta der Grundrechte der Europai- schen Gemeinschaft aufgenommen zu werden. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben oder eine Beschaftigung zu suchen. Mit dem Aufenthaltsrecht (sechs Monate, plus Verlangerung) ist allerdings nicht das Recht ver- bunden, soziale Vergunstigungen zu erhalten. Grundsatzlich sind deshalb Arbeitssuchende, die keine Anspriche auf soziale Vergiin- stigungen wie z.B. Soziaihilfe haben, von Arbeitnehmern zu unterscheiden, die mit dem Freizigigkeitsrecht verbundene soziale Vergiinstigungen erhalten. Der EuGH hat allerdings in einer aktuellen Entscheidung (Rechtssache Martinez Sala; nicht erwerbstatige Klagerin bezog als Alleinerziehende Sozialhilfe, wobei der Anspruch auf Erziehungsgeld verweigert wurde) diesen grundiegenden Ansatz dahingehend ver- andert, dass Unionsburger nicht diskriminiert werden dirfen (allgemeines Diskrimi- nierungsverbot An. 6 EGV). Der Arbeitnehmerbegriff im Freizigigkeitsrecht wurde somit relativiert. Bezuglich der Frage, ab wann man freiztigigkeitsberechtigt ist, halt der EuGH eine Be- schaftigung von w6chentlich 10-12 Stunden fiir ausreichend, "wenn eine Arbeit nicht vél- lig untergeordnet ist’. In diesem Fail stellt sich die Frage, inwieweit erganzende Sozial- hilfe zu zahlen ist. Der EuGH halt einen erganzenden Sozialhilfeanspruch fiir berechtigt. verweist in diesem Zusammenhang auf ein laufendes Ver- tragsverletzungsverfahren (Konstanz). meint, dass nach den vorliegenden Zahlen das Recht auf Freizigigkeit nicht in sehr starkem Ma wahrgenommen wird. Von den derzeit rd. 7,3 Mio. in Deutschland lebenden Auslandern sind rd. 1,6 Mio. EU-Burger. Der Kommissionsvorschlag zur Neufassung der VO (EWG) Nr. 1612/68 wird aufgrund von Anderungswiinschen anderer Staaten und des Europaischen Parliaments nach Ein- schatzung von nicht mehr weiterverfolgt. Wahrscheinlich wird der Vorschlag von der Kommission Uberarbeitet.
in dem zweiten Teil seines Vortrages behandeit _ schwer- punktmaBig die Bedeutung der VO (EWG) Nr. 1408/71 iiber die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer. Diese VO wurde regelma&ig durch die Mitgliedstaaten weiterent- wickelt und koordiniert 18 unterschiedliche soziale Sicherungssysteme. Die VO basiert auf folgenden vier Grundprinzipien: ¢ Beschaftigungsortprinzip, * Grundsatz der Gleichbehandlung (Diskriminierungsverbot), e Zusammenrechnung von sozialversicherungsrelevanten Zeiten, « Leistungsexport. In der politischen Diskussion stand vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils in der Rechts- sache Molenaar in jingster Zeit insbesondere die Frage nach der Berechtigung von Pflegegeldzahlungen ins Ausland im Mittelpunkt. Alierdings hat sich gezeigt, dass tat- sachlich relativ wenige Antrage (ca. 100-200 Falle) gestelit worden sind und die finan- zielle Bedeutung ruckblickend Uberschatzt worden ist. Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um die Einfuhrung einer bedarfsorie n- tierten Grundrente besteht nach Ansicht von nicht die Ge- fahr, dass hierdurch eine neue exportfahige Leistung geschaffen wird. In Osterreich exi- Stiert bereits eine derartige Regelung. BMA plant, die Grundsicherung nach ésterreichi- schem Vorbild zu konzipieren. Osterreich hatte bei den Beitritisverhandiungen die Grundsicherung im Alter in den Anhang Ila der VO (EWG) Nr. 1408/71 aufnehmen las- sen ("Konzept der beitragsunabhangigen Sonderleistung”). Der EuGH hat zwischenzei t- lich diese Konzeption in seiner Rechtsprechung bestatigt. BMA sieht keine Probleme, diese Regelung auch fiir Deutschland in den Anhang einzutragen. Dem Kommissionsvorschlag zur Neufassung der VO (EWG) Nr. 1408/71 raéumt Hf .4 "4. keine Realisierungschancen ein, da momentan unter den Mit- gliedstaaten kein Konsens erzielt werden kann. Aus deutscher Sicht werden insbeson- dere folgende Kritikpunkte angefiihrt: ¢ Die der jetzigen VO beigefligten Anhange sind nicht enthalten, was zu erheblichen Unklarheiten fahrt.
-10- e Leistungsausweitungen, z.B. bei der Ausweitung des Exports von Arbeitslosengeld auf bis zu sechs Monate. e Verwaltungsmehraufwand. Auch der Bundesrat hat sich kurzlich in einer Stellungnahme ablehnend zu dem Kom- missionsvorschlag geaufert. (2) Diskussion . Die Diskussion wurde von der Kernfrage bestimmt, welche Gbergreifenden Prinzipien bei der Koordinierung sozialer Sicherungssysteme anzuwenden sind. In diesem Zusammen- hang wurde u.a. auch die Frage erértert, inwieweit sich die Idee des internationalen Handels, Leistungen, die bendtigt werden im Ausland zu kaufen, auf soziale Sicherungs- systeme Ubertragen lasst. Denkbar ware z.B. fur das Gesundheitswesen eine Abkehr vom Sachleistungsprinzip hin zum Prinzip der Kostenerstattung. Die mit der Uberfilhrung in ein Wettbewerbssystem zusammenhangenden Probleme wurden intensiv diskutiert. (3) Diskussion der Kommissionsvorlage "Freizigigkeit und soziale Sicherung in Europa’ (Stand: Oktober 1999) Der Beirat diskutiert die Abschnitte |. und II. A.-B. (S. 1-16) der Kommissionsvorlage. Aus der Diskussion kénnen folgende Aspekte festgehalten werden, die Uberwiegend als An- regungen fur weitere Erérterungen in der Kommission gedacht sind: Hinweise Zu Kapitel |. Anla& des Gutachtens (S. 3) # Ein Beiratsmitglied regt an, in Zeile 3 erganzend "Beitragsaquivalenz’ einzufiigen, da seiner Auffassung nach soziale Sicherungssysteme in Form reiner Umverteilungssy- steme von Zwangsversicherungen mit annahernder Beitragsaquivalenz zu unter- scheiden sind. Ein Kommissionsmitglied verweist in diesem Zusammenhang auf be- stehende Ausfihrungen auf S. 33. Mehrere Beiratsmitlieder sehen den Satz jedoch als unproblematisch an, da hier lediglich eine Zielantinomie aufgezeigt werden soll. = Ein Beiratsmitglied regt an, einleitend die Bedeutung der Grundfreiheit "freier Perso- nenverkehr’ hervorzuheben, da es sich hier um eine thematische Schwerpunktset-