1999-protokoll-nr-408

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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1 A 7/gerh-Beirat-408


                                                                                                Vertraulich*)


                                          Niederschrift 7/99

                      der 408. Tagung des Wissenschaftlichen Beirats

                            bei        undesministerium der Finanze!

                                       am 15./16. Oktober 1999

                                     ipzig   im Hotel Inter-Continental

A. Teiinehmer




“)   Es wird ausdricklich ~ insbesondere im Hinblick auf die Diskussion mit Gasten und die Verteilung von
     Unterlagen - auf den Vertraulich-Vermerk hingewiesen.
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B. Tagesordnung



  |.   Mitteilungen der Vorsitzenden

  I. Feststellung der Tagesordnung

  Ill, Bemerkungen zum Protokoll der Jetzten Sitzung

  IV. Diskussion Uber aktuelle Probleme

  V. Gutachten: "Freizigigkeit und Soziale Sicherung in Europa’

        e    Freitag,   15.   Oktober   1999, 15.00 Uhr
             Anhérung von
        e«   Kommissionsvoriage


 Vi. Zuwahi von zwei finanzwissenschaftlichen Mitgliedern

 Vil. Tagesordnung der nachsten Sitzung

 Vill. Verschiedenes
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1. Feststellung   der   esordnu



Die interne Sitzung fur die Zuwahl von zwei
                                            neuen finanzwissenschaftlichen Mitgliedern
                                                                                       fin-
det am Samstag, den 16. Oktober, ab
                                      8.30 Uhr statt.



li Bemerkungen zum Protokoli der
                                 letzten Sitzung



Das Protokoll wird mit einer redaktione
                                        lien Anderung auf S. 4 angenommen.
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IV. Diskussion Uber aktuelle Probleme



     1. |                       gibt einen Uberblick zur aktuellen wirtschafts- und finanzpolitischen
              Situation. In seiner Einfuhrung betont                    die Bedeutung des Beirats als

              ein fir das Bundesfinanzministerium wichtiges Beratungsgremium. In der derzeitigen

              schwierigen finanz- und wirtschaftspolitischen Situation existiert angesichts der komple-

              xen Herausforderungen ein erheblicher Beratungsbedarf.



 2.           Zu Beginn seines Vortrages skizziert                     die Grundelemente des "Zu-

              kunftsprogramms 2000’, das eine grundiegende Neuorientierung in der deutschen Fi-

              nanz- und Wirtschaftspolitik darstellt. Erstmals sind klare mittel- und langfristige Wei-

            chenstellungen erfoigt. In diesem Zusammenhang sind folgende wichtige Aspekte her-

          vorzuheben:



          «     Eine Volkswirtschaft, die wettbewerbsfahige Arbeitsplatze schaffen soll, erfordert ei-

                nen handlungsfahigen Staat mit soliden Finanzen. Erfahrungen in den USA und ei-

                nigen anderen europaischen Landem belegen, dass private Investitionen ein stabiles

                finanzpolitisches Umfeld bendtigen.



          e     Die Haushaltssanierung ist eine zwingende Aufgabe, um finanzpolitische Handlungs-

                spielraume zuriickgewinnen und unabweisbare Zukunftsaufgaben bewaltigen zu

                konnen. Dies belegt eine Zinsbelastung von allein 82 Mrd. DM in 1999; rund 22%

                der Stevereinnanmen des Bundes sind fur Zinszahlungen gebunden.



          «     Mit dem Haushaltsentwurf 2000 war fir alle Ressorts die Auflage verbunden, in ei-

                gener Verantwortung Einsparungen vorzunehmen, um Kirzungen von 30 Mrd. DM

               gegenuber den ursprunglichen Planungen in einem Paket zusammenzufassen.



      *        Die Neuverschuldung soll in den nachsten Jahren Schritt fur Schritt zurtickgefiihrt

              werden. Ziel ist es, im Jahr 2006 einen ausgeglichenen Bundeshaushalt vorzulegen.

              Voraussetzung hierfir sind keine wesentlichen Konjunktureinbriche.




1.     Zum Stand der Arbeiten der Unternehmenssteuerreform ist nach den derzeitigen

       Planungen davon auszugehen, dass voraussichtlich Anfang Januar 2000 der Gesetz-

       entwurf zur Unternehmenssteuerreform vorgelegt wird. im Rahmen der gegenwanig

       Stattfindenden Planspiele werden die steuerlichen Verhdltnisse reprasentativer Unter-
4

-5-


             nehmensgruppen - unter Mitw
                                          irkung von Vertretern der Steu
                                                                         erberatung und Finanzver-
             waltung - nach einem denkba
                                         ren neuen Unternehmenssteu
                                                                       errecht simuliert. In diesem
             Zusammenhang werden auch Lésu
                                               ngsalternativen insbesondere bei
                                                                                der Besteuerung
             kleiner und mittelstandischer
                                           Untemehmen gesucht. Sobald
                                                                       die Ergebnisse vorliegen,
            werden diese dem Beirat vom
                                        BMF vorgestellt.



     Aus der anschlieRenden Disk
                                 ussion lassen sich folgende
                                                             Punkte festhalten:


     1.    Ein Beiratsmitglied fragt nach
                                          den mit dem Sparvolumen von
                                                                      30 Mrd. DM verbundenen
           gesamtwirtschaftlichen Nachfrag
                                             eausfallen.



                            _   , Verweist zundchst auf die
                                                            steuersenkenden MaBnahmen
                                                                                      fiir Familien,
           die die Binnennachfrage gestutzt haben.
                                                        Vor dem Hintergrund der besonderen Pro-
           biemlage auf dem Arbeitsmarkt
                                         wurden zudem die Mittel fir den
                                                                         Ejinsatz arbeitsmarkt-
           politischer Instrumente bew
                                       uft verstetigt. Zu berticksicht
                                                                       igen ist, dass eine verstarkte
          Exportnachfrage auch.zu einer
                                        verstarkten Importnachfrage fihrt
                                                                          , Es gibt positive An-
          zeichen, dass im 2. Halbjahr
                                       1999 auch die Investitionen
                                                                   anziehen werden, Mit der Un-
          ternehmensteuerreform ist eine
                                          Nettoentlastung von ca. 8 Mird.
                                                                           DM verbunden. Eine
          Ausweitung der staatlichen Nach
                                          frage durch Kreditaufnahme
                                                                        ist nicht maglich, da die
          verfassungsrechtliche Verschul
                                         dungsgrenze (Art.      115 GG) einzuhalten ist. In diesem
         Zusammenhang wird — insbeson
                                      dere vor dem Hintergrund des
                                                                   Europaischen Stabilitats-
         und Wachstumspaktes - auf
                                   die Bedeutung einer klaren nati
                                                                   onaien finanz- und haus-
         haltspolitischen Strategie hingewie
                                             sen.


2.       Zu der Frage eines Beiratsm
                                     itglieds nach der Richtigkeit
                                                                   der sogenannten “Erbschuld-
         these” verweist!                    insbesondere auf folgende Punkte:


     ©    Der in der Offentlichkeit erh
                                        obene Vorwurf, das Sparpake
                                                                    t der Bundesregierung sei
          notwendig geworden, weil
                                      das Haushaitsvolumen 199
                                                                9 zunachst unndtig aufgebia
                                                                                            ht
          worden sei, ist falsch. Der
                                      Ausgabenanstieg im Hau
                                                             shalt       1999 gegenuber 1998 um
         28,8 Mrd. DM ist auf verschie
                                       dene Sondereffekte (u.a. 15
                                                                   Mrd. DM Zuschusse an
         Rentenversicherung, 8,2 Mrd.
                                       DM Zuschuss an die Pastunte
                                                                     rstitzungskassen) Zu-
         ruckzufUhren. Ohne diese Sond
                                        ereffekte erhéhen sich die
                                                                   Gesamtausgaben im
         Haushalt 1999 um rd. 5 Mrd
                                    . DN.
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-6-



     « Im Haushalt 2000 ware eine Nettokreditaufnahme von rd. 80 Mrd. DM erforderlich
       gewesen. Einsparungen waren notwendig, da ein Reihe von zwangslaufigen Haus-
       haltsbelastungen von der alten Regierung nicht berticksichtigt worden sind. So wur-
       den Wachstumsraten und Steuereinnahmen zu hoch angesetzt (- 3 Mrd. DM); Ausga-
       ben fur den Arbeitsmarkt nach unten gerechnet (- 7 Mrd. DM), Gewahrleistungsrisiken
       ignoriert (- 3 Mrd. DM), die Entschuldung Bremen / Saarland nicht ordnungsgemaf
       veranschiagt (- 3 Mrd. DM), fur die Lohn- und Gehaltsrunden 1999/2000 im of-
       fentlichen Dienst wurde keine Vorsorge getroffen (- 2 Mrd. DM), bestimmte festste-
       hende Verpflichtungen wurden nicht etatisiert (- 2 Mrd. DM).



       Neben diesen nicht berticksichtigten Haushaltsbelastungen von rd. 20 Mrd. DM ka-
       men neue zwangslaufige Mehrbelastungen von rd. 5 Mrd. DM (Bundeswehreinsatz im
       Kosovo, BVerfG-Urteil zum Familienleistungsausgleich). Weitere 5 Mrd. DM an Ein-
       sparungen waren erforderlich, um als Signal einer zukunftsorientierten Finanzpolitik
       die Nettokreditaufnahme unter 50 Mrd. DM zu begrenzen.



1. Zu der Frage von Beiratsmitgliedern nach der in der Offentlichkeit diskutierten Einfiih-
     rung einer Vermégensteuer bzw. Vermégensabgabe weist                            darauf

     hin, dass die Einfihrung beider Instrumente aus Sicht des Bundesfinanzministenums
     nicht in Frage kommt. Derzeit sind auch keine Erhéhungen der Erbschaftssteuersatze
     vorgesehen. Allenfalls ist zu Uberlegen, inwieweit eine zeitnahere Erfassung des

     Grundvermégens bei der Erbschafts- bzw. Grundsteuer erforderlich ist.



2.   Ein Beiratsmitglied fragt nach einer Einschadtzung, wann mit dem Urteil des BVerfG zur
     Rentenbesteuerung zu rechnen ist.



                      gent davon aus, dass das Urteil des BVerfG im 1. Halbjahr 2000 vor-

     liegen wird. Die Umsetzung einer vollen nachgelagerten Besteuerung wiirde Belastun-
     gen fiir den Bundeshaushait von rd. 30 Mrd. DM bedeuten. Es hat sich auch gezeigt,

     dass bei der Umstellung von der Brutto- zur Nettolohnbezogenheit der Rente nicht alle

     Konsequenzen vorhergesehen worden sind. Betrachtet man die Entwicklung der Eck-

     rente der letzten 20 Jahre, so hat ohnehin im wesentlichen lediglich ein Inflationsaus-

     gleich stattgefunden.
6

-f-



  3.     Ein Beiraismitglied weist im Zusammenhang mit der Diskussion um die Verteilungs-

        wirkungen der Oko-Steuer auf eine kirzlich vom RWI erstelite Studie hin, die u.a. auf
        erhebliche Belastungseffekte fur die Landwirtschaft aufgezeigt. Die Studie liegt dem

        BMF vor. Die Ergebnisse der Studie werden derzeit geprift.



 4.     Die gepiante Unternehmenssteuerreform wurde von mehreren Beiratsmitgliedern kriti-

        siert: Eine Unternehmenssteuer, die einen deutlich niedrigeren Satz als den Spitzensatz

        der Einkommensteuer aufweise, wird aus steuersystematischer Sicht fiir falsch gehal-

        ten. Durch die steuerliche Beginstigung der einbehaltenen Gewinne wirde die Funkti-

       onsfahigkeit des Kapitaimarktes beschrankt; dies kénne Uber den sogenannten

       “Lock-in-Effekt" zu Kapitalfehlleitungen fuhren.



                        weist darauf hin, dass nach der bisherigen Konzeption das bisherige

       komplizierte Vollanrechnungsverfahren durch eine definitive Belastung unternehmer-

       scher Gewinne zu reduzierten Steuersatzen und einer Besteuerung von Dividenden

       nach dem HalbeinkGnfteverfahren abgelést werden soll. Es entstehen steuerliche Anrei-

       ze zur Reinvestition von Gewinnen; die Selbstfinanzierungsspielraume sollen vergréRert

       werden. Die Problematik des “lock-in-Effektes” wird derzeit im BMF eingehend analy-

       siert.




       Die geplante einheitliche Unternehmenssteuer wird die Wettbewerbsfahigkeit deutscher

       Unternehmen im internationaien Umfeld starken, da die im internationalen Vergleich ho-

       hen Steuersaize fur unternehmerische Gewinne durch die Bundesregierung auf ein

       konkurrenzfahiges Niveau gesenkt werden. Ein einheitlicher Kérperschaftsteuersatz von

      25 % starkt nicht nur die Attraktivitat des Standortes Deutschland, er vereinfacht auch

      die Besteuerung und macht sie transparenter.




V. Gutachten: *Freiztgigkeit und Soziale Sicherung in Europa”



(1) Vortrag



                                 feferiert vor dem Hintergrund seiner Tatigkeit

                                         Uber das Thema “Freizigigkeit und soziale Sicher-

  heit”
7

-8-



  In dem ersten Teil seines Vortrages behandelt                                 das Thema

  Freiztigigkeit.



  Freizigigkeit ist ein gemeinschaftliches Grundrecht, das nach Auffassung von

                     Chancen hat, in die kunftige Charta der Grundrechte der Europai-

  schen Gemeinschaft aufgenommen zu werden. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich

  in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben oder eine Beschaftigung zu suchen. Mit dem

 Aufenthaltsrecht (sechs Monate, plus Verlangerung) ist allerdings nicht das Recht ver-

 bunden, soziale Vergunstigungen zu erhalten.



 Grundsatzlich sind deshalb Arbeitssuchende, die keine Anspriche auf soziale Vergiin-

 stigungen wie z.B. Soziaihilfe haben, von Arbeitnehmern zu unterscheiden, die mit dem

 Freizigigkeitsrecht verbundene soziale Vergiinstigungen erhalten.




 Der EuGH hat allerdings in einer aktuellen Entscheidung (Rechtssache Martinez Sala;

 nicht erwerbstatige Klagerin bezog als Alleinerziehende Sozialhilfe, wobei der Anspruch

 auf Erziehungsgeld verweigert wurde) diesen grundiegenden Ansatz dahingehend ver-

 andert, dass Unionsburger nicht diskriminiert werden dirfen (allgemeines Diskrimi-

 nierungsverbot An. 6 EGV). Der Arbeitnehmerbegriff im Freizigigkeitsrecht wurde somit

 relativiert.



Bezuglich der Frage, ab wann man freiztigigkeitsberechtigt ist, halt der EuGH eine Be-

schaftigung von w6chentlich 10-12 Stunden fiir ausreichend, "wenn eine Arbeit nicht vél-

lig untergeordnet ist’. In diesem Fail stellt sich die Frage, inwieweit erganzende Sozial-

hilfe zu zahlen ist. Der EuGH halt einen erganzenden Sozialhilfeanspruch fiir berechtigt.

                             verweist in diesem Zusammenhang auf ein laufendes Ver-

tragsverletzungsverfahren (Konstanz).



                             meint, dass nach den vorliegenden Zahlen das Recht auf

Freizigigkeit nicht in sehr starkem Ma wahrgenommen wird. Von den derzeit rd. 7,3

Mio. in Deutschland lebenden Auslandern sind rd. 1,6 Mio. EU-Burger.



Der Kommissionsvorschlag zur Neufassung der VO (EWG) Nr. 1612/68 wird aufgrund

von Anderungswiinschen anderer Staaten und des Europaischen Parliaments nach Ein-

schatzung von                                nicht mehr weiterverfolgt. Wahrscheinlich

wird der Vorschlag von der Kommission Uberarbeitet.
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in dem zweiten Teil seines Vortrages behandeit                            _ schwer-

         punktmaBig die Bedeutung der VO (EWG) Nr. 1408/71     iiber die soziale Sicherheit der

     Wanderarbeitnehmer. Diese VO wurde regelma&ig durch die Mitgliedstaaten weiterent-

     wickelt und koordiniert 18 unterschiedliche soziale Sicherungssysteme. Die VO basiert

     auf folgenden vier Grundprinzipien:



     ¢     Beschaftigungsortprinzip,

     *     Grundsatz der Gleichbehandlung (Diskriminierungsverbot),

     e     Zusammenrechnung von sozialversicherungsrelevanten Zeiten,

     «     Leistungsexport.



     In der politischen Diskussion stand vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils in der Rechts-

    sache Molenaar in jingster Zeit insbesondere die Frage nach der Berechtigung von

    Pflegegeldzahlungen ins Ausland im Mittelpunkt. Alierdings hat sich gezeigt, dass tat-

    sachlich relativ wenige Antrage (ca. 100-200 Falle) gestelit worden sind und die finan-

    zielle Bedeutung ruckblickend Uberschatzt worden ist.



    Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um die Einfuhrung einer bedarfsorie
                                                                                     n-
    tierten Grundrente besteht nach Ansicht von                                nicht die Ge-
    fahr, dass hierdurch eine neue exportfahige Leistung geschaffen wird. In Osterreich
                                                                                        exi-
    Stiert bereits eine derartige Regelung. BMA plant, die Grundsicherung nach ésterreichi-

    schem Vorbild zu konzipieren. Osterreich hatte bei den Beitritisverhandiungen die

    Grundsicherung im Alter in den Anhang Ila der VO (EWG) Nr. 1408/71 aufnehmen las-

    sen ("Konzept der beitragsunabhangigen Sonderleistung”). Der EuGH hat zwischenzei
                                                                                      t-
lich diese Konzeption in seiner Rechtsprechung bestatigt. BMA sieht keine Probleme,

diese Regelung auch fiir Deutschland in den Anhang einzutragen.



Dem Kommissionsvorschlag zur Neufassung der VO (EWG) Nr. 1408/71
                                                                 raéumt
Hf          .4    "4.          keine Realisierungschancen ein, da momentan unter den Mit-

gliedstaaten kein Konsens erzielt werden kann. Aus deutscher Sicht werden insbeson-
dere folgende Kritikpunkte angefiihrt:



¢        Die der jetzigen VO beigefligten Anhange sind nicht enthalten, was
                                                                            zu erheblichen
         Unklarheiten fahrt.
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      e    Leistungsausweitungen, z.B. bei der Ausweitung des Exports von Arbeitslosengeld

           auf bis zu sechs Monate.

      e    Verwaltungsmehraufwand.



      Auch der Bundesrat hat sich kurzlich in einer Stellungnahme ablehnend zu dem Kom-

      missionsvorschlag geaufert.



(2) Diskussion



  . Die Diskussion wurde von der Kernfrage bestimmt, welche Gbergreifenden Prinzipien bei

      der Koordinierung sozialer Sicherungssysteme anzuwenden sind. In diesem Zusammen-

      hang wurde u.a. auch die Frage erértert, inwieweit sich die Idee des internationalen

      Handels, Leistungen, die bendtigt werden im Ausland zu kaufen, auf soziale Sicherungs-

      systeme Ubertragen lasst. Denkbar ware z.B. fur das Gesundheitswesen eine Abkehr

      vom Sachleistungsprinzip hin zum Prinzip der Kostenerstattung. Die mit der Uberfilhrung
      in ein Wettbewerbssystem zusammenhangenden Probleme wurden intensiv diskutiert.




(3) Diskussion der Kommissionsvorlage "Freizigigkeit und soziale Sicherung in Europa’

  (Stand: Oktober 1999)



  Der Beirat diskutiert die Abschnitte |. und II. A.-B. (S. 1-16) der Kommissionsvorlage. Aus

  der Diskussion kénnen folgende Aspekte festgehalten werden, die Uberwiegend als An-

  regungen fur weitere Erérterungen in der Kommission gedacht sind:



  Hinweise Zu Kapitel |. Anla& des Gutachtens (S. 3)



  #       Ein Beiratsmitglied regt an, in Zeile 3 erganzend "Beitragsaquivalenz’ einzufiigen, da

          seiner Auffassung nach soziale Sicherungssysteme in Form reiner Umverteilungssy-

          steme von Zwangsversicherungen mit annahernder Beitragsaquivalenz zu unter-

          scheiden sind. Ein Kommissionsmitglied verweist in diesem Zusammenhang auf be-

          stehende Ausfihrungen auf S. 33. Mehrere Beiratsmitlieder sehen den Satz jedoch

          als unproblematisch an, da hier lediglich eine Zielantinomie aufgezeigt werden soll.



  =       Ein Beiratsmitglied regt an, einleitend die Bedeutung der Grundfreiheit "freier Perso-

          nenverkehr’ hervorzuheben, da es sich hier um eine thematische Schwerpunktset-
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