2000-protokoll-nr-411
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
|B 2igerh-Beirat-411 Vertraulich*) Niederschrift 1/00 der 411. Tagung des aftlichen Bei beim Bundesministerium der Finanzen am 14./15, Januar 2000” *) Es wird ausdricklich - insbesondere im Hinblick auf die Diskussion mit Gasten und die Verteilung von Unterfagen - auf den Vertraulich-Vermerk hingewiesen.
B. Tagesordnung |, Mitteilungen der Vorsitzenden ll. Feststellung der Tagesordnung lll. Bemerkungen zu den Protokollen Nr. 409 - Sitzung 12./13.11.1999 in Mainz Nr. 410 - Sitzung 10./11.12.1999 in Manchen ‘a lV. Diskussion Uber aktuelle Probleme e Freitag, 14. Januar 2000 9.00-12.30 Uhr Gesprach mit und anschlieBend Besuch des Bundesministeriums der Finanze n ca, 13.00 - 14.00 Uhr Mittagessen im Ministerium ca. 14.00 - 15.00 Uhr Fuhrung durch das Ministerium V. Vorbereitung einer Stellungnahme zum Landerfinanzausgleich * Freitag, 14. Januar 2000 ca. 15.20 Uhr Fortsetzung der Tagung Gesprach mit VI. Gutachten: ’Freizigigkeit und Soziale Sicherung in Europa’ Vil. Tagesordnung der nachsten Sitzung VIL Verschiedenes
-4- |. Mitteilungen des Vorsitzenden / Feststellung der Tagesordnung bm ll. Verschiedenes Entfailit. lll, Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung e Die Verabschiedung des Protokolis Nr. 409 (Sitzung 12./13. November 1999 in Mainz) wird auf die nachste Sitzung verschoben. « In dem Protokoll Nr. 410 (Sitzung 10./11. Dezember 1999 in Miinchen) wird unter TOP |, erganzt, dass anlasslich der Sitzung die Verpflichtung als neue Beiratsmitglieder erfoigt ist. iV. Diskussion Gber aktuelle Probleme (Gesprach mit zur Unternehmens- Sleuerreform) halt einen regelmaBigen Gedankenaustausch zwischen dem Beirat und der Steuerabteilung des BMF fir wichtig. iInsbesondere wurde — sich freuen, mit dem Beirat gelegentlich Uber die im Schreiben an vom 10. Mai 1999 vorgeschlagene Kon- zeption einer “Flat Rate Tax” zu diskutieren. In seiner Einleitung skizziert jie Grundziige der Unternehmensteuerreform. im Mittelpunkt der grundlegenden Strukturreform stehen dabei folgende Ziele: « Verbesserung der EK-Finanzierung: Durch die steuerliche Begiinstigung des im Un- ternehmen belassenen Gewinns wird die Innenfinanzierung gestarkt. Die im internatio- nalen Vergieich relativ geringe Eigenkapitalausstattung der deutschen Unternehmen wird verbessert und die Abhangigkeit von Banken verringert.
* Europatauglichkeit des Steuersystems: Das komplizierte und missbrauchsanfallige Vollanrechnungsverfahren wird durch das einfachere und bei grenziiberschreitenden Kapitalanlagen tauglichere Halbeinkinfteverfahren ersetzt. Zu beriicksichtigen ist auch, dass die EU-Kommission - aufgrund des Belastungsvergleichs zwischen in- und auslan- dischen Dividenden - die Verietzung der Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit durch das deutsche Vollanrechnungsverfahren beanstandet hat. « Einfachheit und Transparenz: Die seit langem intensiv gefihrte Diskussion um die Frage, wie die effektive Steuerbelastung zu ermitteln ist, hat die Komplexitat dieses Problems aufgezeigt. Gerade auslandische Investoren sehen in den Steuersatzen ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Standortentscheidung. Das komplizierte deut- sche Steuerrecht macht die exakte Ermittiung der zu erwartenden Steuerlast fur auslan- dische Unternehmen schwierig. Viele ausiandische Unternehmen scheuen den Aufwand einer tieferen Analyse und orientieren sich deshalb am einfach abzulesenden Steuer- satz. Die hohen Steuersatze in Deutschland wirken auf auslandische Investoren ab- schreckend und miissen daher gesenkt werden. alt den mit der Untemehmenssteuerreform vollzogenen Systemwechsel vorn kérperschaftssteuerlichen Vollanrechnungsverfahren zum sogenannten Halbeinkdnftever- fahren far notwendig. in der anschlieBenden Diskussion macht ein Beiratsmitglied systematische Bedenken an der Unternehmenssteuerreform geltend, da durch die Begtinstigung nicht entnommener Gewinne und der damit verbundenen Diskriminierung der Gewinnausschiittung nicht die Ei- genkapitalfinanzierung schiechthin, sondern die Selbstfinanzierung begiinstigt wide. Aus Sicht des Managements kénnte daher der Erwerb von Beteiligungen sinnvoll sein, 50 dass eine aus wettbewerbspolitischen Griinden bedenkliche Férderung von Konzentrationsent- wicklungen denkbar ware. Unter Hinweis auf die steuertechnischen Probleme, die sich mit dem Wahirecht der Korperschaftsbesteuerung im §32b EStG 1951 ergeben haben, sei zu- dem zweifelhaft, ob durch die Reform tatsachlich das Ziel einer Vereinfachung erreicht wer- den kann. veist zunachst darauf hin, dass eine deutliche Absenkung der Steuersatze - bei gleichzeitiger Verbreiterung der Bemessungsgrundiage - eine positive Anreizwirk ung fir das Tatigen von Investitionen haben wird. Das Wirtschaftswachstum wird beschleunigt, und
-6- neue Arbeitsplatze werden geschaffen. Die hohe Zahi von Konkursen gerade kleiner Unter- nehmen ist im Zusammenhang mit deren geringen Eigenkapitalbasis zu sehen. Im Monats- bericht Oktober 1999 hat die Bundesbank bei einem Vergleich deutscher und franzésisc her Untemehmen eine deutlich bessere Eigenkapitalausstattung franzosischer Unternehmen festgestellt. Die Bundesbank fGhrt die bessere Ausstattung auf steuerliche Anreize zur Ein- behaltung von Gewinnen in Frankreich zuruck. bee Bei der Frage des Wahirechts fur Personenunternehmen, sich wie Kapitalgeselischaften besteuern zu lassen, hat das BMF - untersttitzt von einer Expertengruppe- in sukzessiv en Planspielen die Vollzugstauglichkeit prifen lassen und die Modelle und Entwurfst exte opti- miert. Zugleich wurde ermittelt, welche Belastungen sich insbesondere fiir kleine und mittle- re Unternehmen ergeben. Die Vergieichbarkeit mit der 1951 getroffenen Regelung ist nicht gegeben. Bei der Frage, inwieweit Aktiondre bei Dividendenzahlungen kUnftig besser oder schiechter gesteilt werden, weist ein Beiratsmitglied darauf hin, dass durch die Steuerreform Kleinakti- onare benachteiligt wurden, deren persénlicher Steuersatz unter 40 Prozent liegt. In den vom Bundesverband der Banken vorgelegten Berechnungen werden nicht herleitbare Kursgewinne unterstellt. Ein Beiratsmitalied befurchtet, dass durch die alleinige Begunsti- gung der Unternehmensaktiondare die Aktienkultur in Deutschland insgesam t nicht geférdert wird. weist darauf hin, dass sehr viele Unternehmen keine Ausschittungen vor- nehmen. Die Uberilegungen des BMF gehen dahin, dass sich kunftig der Substanz wert der Unternehmen erhéhen wird und somit mit einem Kursgewinn zu rechnen ist. er- weist in diesem Zusammenhang erganzend auf das Beispiel der Telekom-Aktie: Die Aus- sicht auf Kurssteigerungen ist - im Vergleich zur Dividendenzahlun g - von gréRerer Bedeu- tung fur die Anleger gewesen. In diesem Zusammenhang weist darauf hin, dass die Unternehmenssteuerreform vermutlich insbesondere auslandischen Anlegern den deutschen Beteiligungsmarkt offnen wird. Ein Beiratsmitglied meint, dass die verteilungspolitische Zielsetzung der Besteuerung nicht ausreichend berdcksichtigt wird, da sich im Vergleich Korpersc haftsteuersatz mit dem Spit- zensatz bei der Einkommensteuer eine erhebliche Spreizu ng ergibt. Bei dieser Betrachtung durfte die Gewerbesteuer nicht hinzugerechnet werden, da es sich nicht um eine Ge- winnsteuer handelt.
raumt ein, dass unter verteilungspolitischen Gesichtspunkten Eriauterungsbe- darf besteht. Unter Hinweis auf die Gewerbesteuer seien komplizierte Bund-Land er- Interessen zu berticksichtigen. Aufgrund des zu erwartenden - allerding s nicht quantifizier- baren - Wachstumseffekts mit der damit einhergehenden Schaffung von Arbeitspiatzen stellt die Unternehmenssteuerreform einen wichtigen Beitrag zur Bekampfung der Arbeits- losigkeit in Deutschland dar. : Einige Beiratsmitglieder 4uBern neben ordnungspolitischen Bedenken , insbesondere im Hinblick auf die negativen Auswirkungen auf den Kapitalmarkt, die Befurchtu ng, dass die Reform zu einer starken Bevorzugung von groRen Kapitalgeselischaften fuhren kénnte. Zu fragen sei auch, ob nicht gerade "junge” Unternehmen - aufgrund geringer Selbstfina nzie- rungsmédglichkeiten - benachteiligt wurden. weist darauf hin, dass die mitteifristig ausgerichtete Konzeption der Steuerpo- litik der Bundesregierung die Angebotsbedingungen fiir die Faktoren Kapital und Arbeit ver- bessert. Besonderes Anliegen bei der Unternehmensteuerreform ist die Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen. Vor allem kleine und mittlere Personenunterneh men zahien schon heute weniger als 25% ihres Gewinns an Steuern und sind haufig nicht einmal ge- werbesteuerpflichtig. Sie wurden allenfalls vomm Optionsrecht, nicht von der Gewerbest euer- anrechnung profitieren. Daher wurden die Auswirkungen gerade fir diese Unternehmen in Planspielen untersucht. Durch die Absenkung des Eingangssteuersatzes bei der Einkom- mensteuer und der Ausweitung des Grundfreibetrages werden auch diese Unternehmen entlastet. Deshalb wurde der fiir das Jahr 2002 geplante dritte Entlastun gsschritt der Ein- kommensteuerreform auf das Jahr 2001 vorgezogen. Fir die Jahre 2003 und 2005 sind weitere Steuersatzsenkungen geplant. Zu der von Beiratsmitgliedem angesprochenen Frage der Verfassu ngskonformitat der Un- ternehmensteuerreform weist darauf hin, dass nach einer internen Prifung im BMF und BMJ keine Bedenken hinsichtlich verfassungsrechtlicher Probleme bestehen. In dem BFH-Vorlagebeschluss vom 24. Februar 1999 zum § 32c EStG wurde im Kern kriti- siert, dass eine undifferenzierte Begtinstigung vorliegt. Dieser Beschlus s hatte das Problem der Spreizung der Steversatze innerhalb der synthetischen Einkommensteuer zum Ge- genstand. Das BVerfG hat jedoch in der Vergangenheit Aussage n zur "Gemeinwohlorientierung des Betriebsvermégens” gemacht, die eine Spreizun g zulassig machen. Berticksichtigt werden muss auch, dass durch das geplante kontinuierliche Ab-
-10- vorbereitenden Arb eiten auf Seiten der Lander wurden vor dem Hintergrund des abz sich eichnenden BVerfG-Ur teils in diesem Bereic h unterbrochen. Die Vor bereitungen zum Mafistabegesetz stellen in der Regier ungskommissi on fur einen ~ allerd scheidenden — Aussch ings ent- nitt der Arbeit en dar. * im Bundesministeri um der Finanzen sowie in den Finenaminist erten der Lan der wurden 2wischenzeitlich Arbeit sgruppen eingesetzt, die sich primar mit der Erarbeitung des Mafstabegesetzes bef assen. Im BMF wurde neben einer Arbeitsgrupp Ma&staébe e zum Thema gesetz eine weitere Arb eitsgruppe zu den son stigen Finanzbezieh gerichtet. ungen ein- * Auf Seiten des Par iaments wird zur Zei t Uberlegt, ob ein Unterausschuss des ausschusses mit de Finanz- m Arbeitsauftrag "Ma kstabegesetz’ ode r "Maistabegesetz nanzverfassung” und Fi- eingerichtet werd en soll. Das Urteil des BVerfG bedarf aufgrund einige r “neuer” Formulierung en einer sorgfaltigen Analyse und Interpret ation. Dies gilt z.B. im Hinblick auf Aussag en zu den Aspekten wohnerwertung" un "Ein- d “abstrakter Mehrbe darf". In der anschlieRenden Diskussion wird von einem Beiratsmitglied darauf hingewiesen, dass die unbestimmten Beg riffe im Steuervertei lungs- und Ausgleich ssystem des Grundg konkretisieren und esetzes erganzen. Ein Beirat smitglied meint, da ss gerade jetzt die Wissenschaft, insbesond O6konomische ere die F.inanzwissens chaft gefordert sei, de m Gesetzgeber Hilfe- Stellungen fur den existi erenden Spielraum bei der Erstelfung de s Ma&stabegesetze geben. Einige Beirat s zy smitglieder vermuten, dass sich z.B. der Beg riff der “notwendigen gaben” we der mit Ruckgriff Aus- auf das Haushalts recht noch anhand der finanzwissensch chen Terminologie aft ii- exakt abgrenzen las st. im Hinblick auf die vo n Beiratsmitgliedern gestelite Frage nach den Chancen, mehr matik und Tra Syste- nsparenz in den Landerfinanzausgle ich zu bringen, ver weist nachst auf die unt Zu- erschiedlichen int eressenlagen zwis chen Bund und La zwischen den La ndem, aber auch ndern.
-11- In der Diskussion wird von Seiten des Beirats auch darauf hingewiesen, dass die Notwen- digkeit besteht, Finanzverfassung und Aufgabenverteilung zwischen Bund und Landern neu zu ordnen. (2) Entwurf einer Stetlungnahme zum Finanzausgleichsurteil erlautert den Entwurf einer Stellungnahmpe zum Finanzausgleichsurteil des BVerfG vom 11. November 1999, wobei insbesondere auf das Modell einer Quoten- verteilung eingegangen wird. Die in dem Modell enthaitenen Uberiegu ngen zielen darauf ab, mit Hilfe einer Grob-Finanzplanung die miteinander verbundenen Probleme der Definiti- on "notwendiger” Ausgaben einerseits sowie die Beschrankung der Kreditaufnahme von Bund und Landern anderseits verbindlich zu lésen. Dem vorgesteliten Modell konnten verschiedene Beiratsmitalieder nicht folgen (Kritikpunkte u.a.: Quoten ergeben sich ex post; der strukturelle Wandel bleibt unbericksichtigt; Gesamt- quote ist evil. auch nicht vereinbar mit Urteil des BVerfG: keine Gewéahrleistung der grenz- nutzenoptimalen Verwendung von Steuern). In der anschlieRSenden Diskussion wurde ins- besondere die Frage erértert, inwieweit eine wissenschaftliche Definition notwendiger Aus- gaben Uberhaupt méglich sei, da es sich hierbei nicht um einen 6konomischen Begriff han- delt. Nach Auffassung eines Beiratsmitalieds stellt sich die Frage, ob das BVerfG nicht ei- nen Auftrag definiert hat, der nicht umsetzbar ist, weil sich notwendige Ausgaben nicht de- finieren lassen. Ziel der Stellungnahme soll sein, auf Basis der vorliege nden Gutachten des Beirats kurzfristig Empfehtungen - insbesondere zum horizontalen Finanzaus gleich - vor- Zulegen. (3) Beschitisse: Der Beirat trifft folgende Richtungsentscheidungen. Hierdurch wird das weitere Verfahren beschiossen. Eine inhaltliche Festlegung erfoigt nicht: s Der von nauterte Entwurf einer Stellungnahme zum Landerfinanz- ausgleich stellt nach Auffassung der Mehrheit des Beirats eine geeignete Diskussions- grundiage fur die interpretation des Auftrags des BVerfG dar.
-12- * Die Kommission - bestehend aus wird den Entwurf beraten und spatestens bis zur Gberndchs- ten Sitzung eine Uberarbeitete Stellungnahme voriegen. * Ziel ist es, die Stellungnahme méglichst im April wahrend der Tagung in Glottertal zu beschlieRen. fee Vi. Gutachten: ”Freizuigigkeit und Soziale Sicherung in Europa” (1) Diskussion von Abschnitt Ill C. "Politikkoordinierung in der sozialen Sicheruno" Oktober 1999/Januar 2000 erlautert in dem uberarbeiteten Abschnitt Ill. C. insbesondere die dem Reform- vorschiag eines "verzégerten Integrationsprinzips" zugrundeliegenden Uberlegungen. Hier- durch sollen zum einen existierende Ungleichbehandiungen von Erwerbstatigen und Nicht- erwerbstatigen Uberwunden werden. Zum anderen sollen sich unter allokativen Gesichts- punkten Vorteile durch eine verzégerte sozialstaatliche Anpassung von grenztiberschrei- tenden Veranderungen in Beschaftigungsverhaltnissen ergeben. In der anschlieBenden Diskussion wird von Beiratsmitgliedern kritisiert, dass in dem Modell von einem fiktiven Gleichgewicht ausgegangen werden muss, um fiir die Argumentat ion die Konsequenzen prifen zu kénnen. Ein Beiratsmitglied ist der Auffassung, dass die Anwen- dung des Beschaftigungslandprinzips als Koordinierungsregel unproblematisch ist, solange Sozialleistungen nach dem Aquivalenzprinzip organisiert sind. Angesprochen wurde auch die Schwierigkeit, den jeweiligen Lebensmittelpunkt entsprechend dem Weonnsitzpr inzip zu kontrollieren. Ein Beiratsmitglied regt an, die dem Text beigefiigte Synopse anzupasse n. (2) Beschiusse: Der Beirat trifft folgende Richtungsentscheidungen. Hierdurch wird das weitere Verfahren beschlossen. Eine inhaltliche Festlegung erfolgt nicht: * Der Beirat ist mehrheitlich der Auffassung, dass das Modell einer “verzdogerten Integrati- on’ eine fur das Gutachten wichtige Idee darstellt, die weiterverfoigt werden solite.