2000-protokoll-nr-413
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
1 B 2igerh-Beirat-413 Vertraulich*) Niederschrift 3/00 der 413. Taqung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen “am 28./29. April 2000 in Glottertal im Hotel Hirschen* *) Es wird ausdriicklich - insbesondere im Hinblick auf die Diskussion mit Gasten und die Verteilung von Unterlagen - auf den Vertraulich-Vermerk hingewiesen
B. Tagesordnung Mitteilungen der Vorsitzenden UL. Feststellung der Tagesordnung Mi. Bemerkungen zum Protokoil der letzten Sitzung IV. Diskussion aktueller Probleme Stellungnahme zum Landerfinanzausgieich — Kommissionsentwurf Vi. Gutachten ,,Freiziigigkeit und Soziale Sicherung in Europa‘ ~ Bericht Uber den Stand der Kommissionsarbeit Vi. Tagesordnung der nachsten Sitzung Vill. Verschiedenes
1 Ta nu TOP IV. entfallt. Der Schwerpunkt der Sitzung liegt auf der Erérterung der Stellungnahme zum Landerfinanzausgleich. Hh. zum Pi oll der n Sitzu Das Protekoll wird ohne Anderungen angenommen. IV. Disk Uber ussi aktuelle Probleme on Entfaiit.
-4- V. Stellungnahme zum Landerfinanzausgleich - Kommissionsentwurf berichtet zunachst Gber den Stand der Arbeiten innerhalb der Bundesregierung bzw. der Lander zur Umsetzung des Urteils des BVerfG. Der Beirat diskutiert anschlieRend den Entwurf der Stellungnahme. Aus der Diskussion sind die folgenden allgemeinen Er- gebnisse festzuhalten: * Ein Beiratsmitglied kritisiert, dass in der Kommissionsvoriage zu stark auf konkrete L6- sungen und nicht auf allgemeine Mafistabe abgestellt wird. Erforderiich sei es — wie vom BVerfG gefordert -, die den Uberlegungen zugrundeliegenden allgemeinen 6konomi- schen Mafstabe starker herauszuarbeiten. Hierbei sollte u.a. auf die Uberlegungen des Beirats in dem 1992 erstatteten ,Gutachten zum Landerfinanzausgleich in der Bundes- republik Deutschland” zurGckgegriffen werden. Insbesondere beim vorgeschlagenen -Ausgabenquotenverfahren solite dargelegt werden, nach welchen Maf&staben bei die- sem Verfahren vorgegangen wird. * Der Beirat diskutiert intensiv die Uberlegungen zum Vorschiag eines ,Finanzplanungs- rates neuer Art" sowie zum Ausgabenquotenverfahren. in der Diskussion 4uRem mehrere Beiratsmitglieder die Befurchtung, dass beide Instru- mente die eigentlichen Probleme, die aus der derzeitigen Finanzverfassung resultieren, nicht l6sen kénnen und somit nur eine Problemverlagerung erfolat. In diesem Zusam- menhang wird fur eine dauerhafte L6sung eine Grundgesetzanderung fur unvermeidbar gehalten, die auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite auf Dezentralisierung und Entflechtung abzielt. Zu bedenken sei auch, dass die im Finanzplanungsrat be- schlossenen Ergebnisse letztendlich dem Pariarnent vorgelegt werden mUussten. Auch hinsichtlich der vermeintlichen Vorteile des Ausgabenquotenverfahrens 4uRern mehrere Beiratsmitglieder ihre Bedenken. Aufgrund der mehrheitlich skeptischen Ein- schatzung sollte deshalb diese Einschatzung gegenuber dem Ausgabenquotenverfah- ren starker zum Ausdruck gebracht werden. * Der Beirat ist mehrheitlich der Auffassung, dass der vorliegende Entwurf der Stellung- nahme mit den wahrend der Sitzung diskutierten Anderungen und Erganzungen verab- schiedet werden sollte. Es wird deshalb beschiossen, dass die Kommission den Gberar- beiteten Entwurf den Beiratsmitgliedern kurzfristig zuleitet. Die Beiratsmitglieder haben
.5- hiernach bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Méglichkeit zu schriftlichen Anderungs- vorschlagen. Nach Zuleitung von Ruckauerungen an die Kommission wird diese - zu- sammen mit der Beiratsvorsitzenden - entscheiden, ob ggfs. eine weitere Befassung des Beirats wahrend der nachsten Sitzung in Munchen erforderlich ist, um Anderungs- vorschiage im Plenum zu diskutieren. Ein Beiratsmitglied weist schon jetzt darauf hin, dass er den Auftrag des Verfassungsgerichts fur nicht l6sbar halt und nach Durchsicht der Uberarbeiteten Stellungnahme méglicherweise doch eine abweichende Meinung in Form eines kurzen Minderheitsvotums in der Stellungnahme vertreten wird. Aus der Diskussion der Kommissionsvoriage sind im einzeinen die folgenden wesentli- chen Ergebnisse festzuhalten; hierbei bleiben redaktionelle bzw. inhaltlicne Anderungsvor- schiage unberucksichtigt, deren schriftliche Zuleitung an die Kommission wahrend der Sit- zung zugesagt worden ist: Abschnitt |. Einfihrung (S. 1-2) Die Formulierung auf Seite 1 (Zeile 27f.) ,vergleichsweise weitgehender Konsens* sollte _ nach Auffassung eines Beiratsmitglieds abgemildert werden. Ein Beiratsmitglied weist im Zusammenhang mit dem in Zeile 28 verwendeten Begriff ,-achéffentlichkeit" darauf hin, dass im Anschluss an das Urteil des BVerfG eine kontroverse Diskussion innerhalb der Rechtswissenschaft Uber die Frage des ubergeordneten Ranges des Makstaébege- setzes (MSG) entstanden ist. Ggfs. sollte deshalb eher von ,Finanzwissenschaft" ge- sprochen werden. Die in Fu@note 1 genannte Intemet-Fassung des BVerfG-Urteils ist nicht zitierfahig. Entweder sollte das in der amtlichen Sammlung oder in der Entschei- dungssammiung des BVerfG veréffentlichte Urteil zitiert werden. Mehrere Beiratsmitglieder vertreten die Auffassung, dass eine Verabschiedung von MSG und FAG in einer Legislaturperiode grundsatzlich fir méglich gehalten wird. Abschnitt li, Der Auftrag des Urteils im Einzeinen (S. 2-3) Auf Seite 2 solite der Satz in Zeile 14-18 redaktionell angepaGt werden (insbesondere Zeile 16f.) Der zweite Absatz (Zeile 20-27) sollte mit kleineren redaktionellen Anpassun- gen ans Ende des Abschnitts gestellt werden. In diesem Zusammenhang kénnte auch
-6- starker auf die ,Gefahren“ des Urteils hingewiesen werden, da bezweifelt wird, dass die Finanzwissenschaft tatsachlich in der Lage ist, die vom Gericht geforderten allgemeinen Maf&istaébe vorzugeben. Auf Seite 3 k6nnte am Ende des Absatzes in Zeile 7 auf das Problem des Nachholbe- darfs an Infrastruktur in den neuen Landern hingewiesen werden. Abschnitt lil_ Empfehlungen zum Landerfinanzausgleich und zu den Bundesergaénzungszu- weisungen (S. 3-10) Ein Beiratsmitglied weist darauf hin, dass der auf Seite 4 in Zeile 3 verwendete Begriff ,Dispositionskraft* in dem Beiratsgutachten aus dem Jahr 1992 naher definiert wird. Es sollte daher an dieser Stelle ein Verweis auf die entsprechende Stelle des Gutachtens erfoigen. Ein Beiratsmitglied liefert zur Erganzung einen Formulierungsvorschlag, der hinter Zeile 1 eingefigt werden k6nnte. Vor dem Begriff ,Buchungspraktiken‘ in Zeile 12 solite ,die entsprechenden" eingeftigt werden. Auf Seite 5 diskutiert der Beirat unter anderem die empirische Relevanz des in Zeile 3 genannten ,,U-férmigen Verlaufs der Pro-Kopf-Ausgaben*. Ein Beiratsmitglied regt an, die fehiende Begrtindung fur die in Zeile 12 genannte Ablehnung der indirekten Ein- wohnergewichtung zu erganzen. Die Kommission will unter Hinweis auf bestehende Manipulationsméglichkeiten eine Anpassung des Textes vornehmen; hierbei soll auch ein Hinweis auf Uberlegungen in den fruheren Gutachten erfolgen (am Ende von Zeile 14); Zeile 15-20 wird gestrichen. In Zeile 29f. sollte es hei&en ,eine Uberdurchschnittlich hohe Bruttowertschdépfuna". Auf Seite 6 (Zeile 27f.) sollte ,obwohl...zuflie&t* gestrichen werden. Der Satz beginnt dann mit ,Dies erfordert ein...“. Am Ende des Satzes in Zeile 32 wird folgender Satz ein- gefugt: ,Und auferdem ist zu berucksichtigen, dass die Gewerbesteuer ausschlieRlich dem Arbeitsort zuflieRt". Unter Hinweis auf die in diesem Zusammenhang nicht ge- nannte K6rperschaftsteuer wird in der Kommission Gber eine erganzende Textpassage nachgedacht.
-7- Auf Seite 7 (Zeile 18) wird hinter ,dritte" ,und wohl wichtigste..." eingeflgt. In Zeile 29ff. wird neben einer redaktionellen Anpassung (Einschub von ,in vielen Fallen fiskalisch" in Zeile 30 hinter ,sich") ein Beiratsmitglied einen Formulierungsvorschiag zur naheren Er- lauterung der Aussage in Zeile 30 an die Kommission leiten. Der Kommission wird fir Seite 8 (Zeile 18) von einem Beiratsmitglied ein Formulie- .tungsvorschiag mit erganzenden Uberlegungen zum formeigestiitzten Verfahren zuge- leitet, um diesen gof. als FuRnote in den Text einzufGigen. Auf Seite 10 soliten in Zeile 5f. mit Blick auf die Situation in den neuen Landern redakti- onelle Anpassungen vorgenommen werden. Ein Beiratsmitglied sagt die Zuleitung eines entsprechenden Formulierungsvorschlags zu. Abschnitt {V. Empfehlungen zur Umsatzsteuerverteilung (S.10-22) Ein Beiratsmitglied regt an, den mehrmals verwendeten Begriff ,enumerativ" zu erlau- tern. Auf Seite 11 (Zeile 16) sollte ,angewendet* durch ,berechnet* ersetzt werden. In Zeile 18 ist ,far rechtlich unzuladssig erkiart" durch ,gerUgt" zu ersetzen. Auf Seite 12 sollte in Zeile 2 ,systematisch ignoriert" durch ,nicht beachtet* ersetzt wer- den. Der Satz in Zeile 25-27 (,...Formulierungen wéortlich..." sollte exakter gefasst wer- den. In Zeile 32 sollte ,objektives“ gestrichen werden. Auf Seite 13 sollte in dem ersten Absatz (Zeile 1-7) der Gedanke aufgenommen wer- den, dass bei dem Problem der Subjektivitat von Bewertungen auch die unterschiedi- chen Interessen politischer Parteien zu berticksichtigen sind. Am Ende des Satzes in Zeile 13 sollte ein Zitat bzw. Verweis auf die in diesem Zusammenhang gemachten Aussagen friiherer Gutachten erfolgen. Die Formulierung.in Zeile 24 ,von vornherein unsinnig“ sollte angepaRt werden. Auf Seite 14 sollte am Satzende in Zeile 16 ,und findet sich noch heute im juristischen Schrifttum* eingefugt werden. Die Formulierung in Zeile 31 ,,in einer Vielzahi von Expe- rimenten ausnahmslios* ist durch ,empirisch“ zu ersetzen. Auf Seite 15 ist in Zeile 1 hinter ,ablauft* ,ist in der Praxis vielfaltigen Verzerrungsmég- lichkeiten ausgesetzt und" einzuftigen; in Zeile 2f. ist ,und...ausgesetzt” zu streichen. Der erste Satz in Zeile 5 ist ebenfalls zu streichen. Der nachfolgende Satz beginnt mit
-8- ,Die vorstehende Argumentation...". Der letzte Satz in Zeile 12-15 ist redaktionell anzu- passen; u.a. Streichung von ,der...Ausgaben", ,erzwingt* ist durch ,wahrscheinlicher werden la&t" zu ersetzen und vor ,vernlinftige" sollte ,das“ eingeschoben werden (Zeile 14-15). Der Begriff ,potentialorientierte Finanzpolitik" in Zeile 29 wird von einem Bei- ratsmitglied kritisch hinterfragt. Auf Seite 16 sollten die Aussagen zur Form eines Stabilitatspaktes insgesamt offener gehaliten werden. Auch solite in diesem Zusammenhang auf den von der Bundesregie- rung im Rahmen ihres Konsolidierungsprogramms angestrebten ausgeglichenen Haus- halt im Jahr 2006 hingewiesen werden. Die Uberiegungen zum Ausgabenquotenverfahren sollen vor dem Hintergrund der grundsaizlichen Diskussion wahrend der Sitzung angepaft werden. Die Ausfihrungen auf Seite 17-18 werden daher nicht erdrtert. Im Zusammenhang mit der auf Seite 19ff. gefiinrten Diskussion Uber eine Anderung der Grundgesetzvorschriften zur Umsatzsteuerverteilung erinnert ein Beiratsmitglied an den fruheren Vorschiag des Beirats, eine ,Schlichtungskommission“ einzurichten. Auf diesen Vorschlag k6nnte ggfs. hingewiesen werden. Die Formulierung in Zeile 16 (,dabei solite es auch bleiben") wird als zu apodiktisch kritisiert. Nach intensiver Diskussion der Frage der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, ist der Beirat mehrheitlich der Auffassung, dass im Kern Satz 4 in Art. 106 Abs. 3 GG ge- Strichen bzw. vereinfacht werden sollte. Die Formulierung von Satz 3 wird von einigen Beiratsmitgliederm als ausreichend angesehen. Von einem konkreten Formulierungsvor- schiag zur Verfassungsanderung wird abgesehen. Auch sollte ein Hinweis im Gutachten erfolgen, dass — unter Hinweis auf das GG — eine Uberbesteuerung der Steuerzahler vermieden werden soll. Ein Beiratsmitglied regt an, den zweiten Absatz auf Seite 20 (Zeile 14-17) zu streichen. Der dritte Absatz (Zeile 18-21) sollte angepasst werden, in dem ,bindende Absprachen Uber" gestrichen wird und ,zu treffen“ durch ,global festzulegen* ersetzt wird. Entgegen den Bedenken einiger Beiratsmitglieder vertritt die deutliche Mehrheit des Beirats die Auffassung, dass die in Zeile 23-25 getroffene Uberiegung, Elemente einer Regelbin- dung im Ma&stabegesetz zu konkretisieren, weiterverfoigt werden solite.
-9- s Ein Beiratsmitglied regt an, auf Seite 21 (Zeile 1 und 13) die Begriffe ,Bottom-up-,, bzw. .1op-down-Planung" zu erlautern. weist auch an dieser Stelle (s.a. An- derung S. 11, Zeile 28) darauf hin, dass die Formulierung in Zeile 3 (,Dies ist verfas- sungswidrig ...werden.") keine Aussage des BVerfG darstellt und deshalb angepasst werden sollte (,Dies muss dem Urteil entsprechend angepasst werden.”). In Zeile 12 sollte ,gegebenen Steuersystem* durch ,den zu erwartenden Steuereinnahmen* ersetzt werden. In Zeile 20 sollte ,garantieren hat* durch ,Gberwachen hatte" ersetzt werden. Ein Beiratsmitglied regt an, in diesem Abschnitt sowie auf der folgenden Seite starker den Konjunktiv zu verwenden bzw. eine gréRere Distanziertheit im Text zu schaffen. In Zeile 31 sollte ,Da&" durch ,Die theoretischen und praktischen Probleme" ersetzt wer- den. Hinter ,Abwagungen* sollte ,sie sind" eingefgt werden. « Auf Seite 22 sollte in Zeile 23 ,Mangein* durch ,Griinden‘ ersetzt werden. In Zeile 29 sollte ,Deshalb* durch , Vielmehr‘ ersetzt werden. « Der erste Satz in Zeile 9 auf Seite 23 sollte redaktionell angepasst werden. Ein Bei- ratsmitglied regt an, im Text bzw. in einer Fu@note eine Passage einzufigen, in der auf die Vor- und Nachteile einer regionalen Steuerautonomie eingegangen wird. « Auf Seite 24 sollte in Zeile 18-19 der Satz ,Auch im ...diskussionswurdig" gestrichen werden. In Zeile 21 sollte ,zu erfiillenden und“ gestrichen werden. s Auf Seite 25 sollte der Satz in Zeile 26-27 modifiziert werden. in Zeile 27-29 sollte der Nachsatz ,und lieBe... werden“ gestrichen werden, da er aufgrund des infrastrukturdefi- zits in den neuen Lander missverstandlich ist. Eventuell kénnte die ,Kurzfassung” als eigenstandiger Gliederungspunkt VI. gefasst werden. * Die Seiten 26-28 der Kurzfassung sind entsprechend der Diskussion anzupassen. Da der Schwerpunkt der Sitzung auf der Erérterung der Stellungnahme zum Landerfinanz- ausgleich lag, entfallt der fur diese Sitzung vorgesehene TOP Vi. Die Kommission wird rechtzeitig vor der nachsten Sitzung einen Entwurf zu dem Gutachten ,Freizigigkeit und Soziale Sicherung in Europa“ versenden.
-10- Vil. Tagesordnung der nachsten Sitzung Die nachste Beiratssitzung findet am 26./27. Mai 2000 in Munchen im Hotel ,Bayerischer Hof" statt. Voraussichtliche Tagesordnung ist: |. Mitteilungen der Vorsitzenden ll. Feststellung der Tagesordnung lil. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Diskussion Uber aktuelle Probleme V. Gutachten: ,Freiztigigkeit und Soziale Sicherung in Europa" VI. Tagesordnung der nachsten Sitzung VIL Verschiedenes VIL Verschiedenes Entfallt. Berlin/Géttingen, den 8. Mai 2000 gez. gez.