2000-protokoll-nr-414
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
1! B 2/gerh-Beirat-414 Vertraulich*) Niederschrift 4/00 der 414. Taqung des Wissenschaftlichen Beirats i u inisterium der Finanzen am 26./27. Mai 2000 in Minchen im “Hotel Bayerischer Hof” *) Es wird ausdrucklich - insbesondere im Hinblick auf die Diskussion mit Gasten und die Verteilung von Unterlagen - auf den Vertraulich-Vermerk hingewiesen.
B. Tagesordnung Mitteilungen der Vorsitzenden I. Feststellung der Tagesordnung tt. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung NV. Diskussion aktueller Probleme Gutachten “Freiziigigkeit und Soziale Sicherung in Europa” Vi. Tagesordnung der nachsten Sitzung Vil. Verschiedenes
i. Mitteilungen der Vorsitzenden il. Feststellung der Tagesordnung Unter Tagesordnungspunkt IV. werden die vorliegenden Anderungsvorschlage zur Stel- lungnahme zum Landerfinanzausgleich diskutiert. Die Diskussion aktueller Probleme ent- failt. lil. Bemerkungen zum Protekoll der letzten Sitzung Das Protokoll wird ohne Anderungen angenommen. IV. Stellungnahme zum Landerfinanzausgleich — Diskussion Anderungsvorschlige Nach eingehender Diskussion der vorliegenden Anderungsvorschlage verabschiedet der Beirat die Stellungnahme zum Landerfinanzausgleich. Ein Beiratsmitglied vertritt in seinem Minderheitsvotum die Auffassung, dass es sich bei der “Stadtstaatenproblematik’ grund- Satzlich nicht um eine regional zu regeinde Angelegenheit, sondern um eine gesamtstaatii- che handelt. V. Gutachten “Freiziigigkeit und Soziale Sicheruna in Europa Aus der Diskussion der Kommissionsvoriage sind im einzelnen die folgenden Ergebnisse festzuhaliten:
Gliederungsaufbau Vor dem Hintergrund der in der Offentlichkeit kontrovers gefUhrten Diskussion des Themas “EU-Osterweiterung” halten einige Beiratsmitglieder eine ausfiihrlichere Behandlung dieser ‘Problematik fur erforderlich, soweit sie Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme betrifft. Nach eingehender Beratung beschlie&t der Beirat, das Thema “EU-Osterweiterung” an geeigneten Texistellen im Gutachten (z.B. S. 26ff.) und nicht in einem gesonderten Ab- schnitt zu behandein. |. Einféhrung (S. 1-3) Ein Beiratsmitglied weist im Hinblick auf die Uberschrift auf S. 4 darauf hin, dass auf Seite 2 in Zeile 7 die Formulierung “der europaischen Sozialstaatlichkeit” durch “der so- zialen Sicherung in Europa’ ersetzt werden sollte. Die Formulierung in Zeile 9f. (“die sich auf die Rechtsinterpretation...erstrecken’) sollte gestrichen werden. Der Satz in Zeile 14 sollte am Ende des Satzes in Zeile 13 anschlieRen: “Die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs und das sich hieraus dynamisch entwickelnde Europarecht (z.B. in den Bereichen der Anwendung des europdischen Binnenmarkt- und Wettbe- werbsrechts auf das mitgliedstaatliche Sozialrecht) haben auch Einfluss auf den Ord- nungsrahmen zur sozialen Sicherung.” In Zeile 30f. sollten die Formulierungen “schilis- sig konzipiert” und “funktionsgerecht unterstitzt’ - aufgrund der enthaltenen positiven Wertungen - Uberdacht werden. Auf Seite 3 sollte in Zeile 4 der Begriff “Idee” durch “Rechtsgrundsatz’” ersetzt werden. In Zeile 7 ist “im dritten Kapitel’ - entsprechend des bisher in Beiratsgutachten verwen- deten Gliederungsschemas - durch “Teil Ill’ zu ersetzen. Weitere Anpassungen ergeben sich im Text. il. Der gegenwartige europdische Ordnunasrahmen fur die soziale Sicherung (S. 4-33) Auf Seite 4 sollte die Uberschrift neu gefa&t werden (“Der geltende Ordnungsrahmen fur die soziale Sicherung: Derzeitige Regelungen und Anderungsvorschlage’). In Zeile 5f. sollte “und ihre erfolgten Revisionen’” gestrichen werden. Ein Beiratsmitglied regt an,
.5- die “Regieanweisung’ in Zeile 10ff. zu streichen. Unter Hinweis auf weitere Regieanwei- sungen im Gutachten wird gepruft, inwieweit ggfs. noch Anderungen erfoigen soliten. Auf Seite 5 weist auf die folgenden inhaltlichen Prazisierungen hin: In Zeile 13f. sollte hinter “Wirtschafts- und Sozialausschusses” “sowie des Ausschusses der Regionen” eingefigt werden und hinter “sozialer Schutz” “der Arbeitnehmer’. In Zeile 25f. sollte “unbeschadet... Vertrages” und “(Art 12 / ex-Art. 6)” gestrichen werden. in Zeile 30 sollte hinter “Diskriminierungen’” “und Beschrankungen’ eingefagt werden. Auf Seite 6 beginnt das Zitat (Anfuhrungszeichen) in Zeile 31 hinter insbesondere (‘ein System,...)”. Auf Seite 7 ist in Zeile 23 hinter “die” “allein” einzufaigen. !n Zeile 25 ist “sie” durch “die allgemeine Freizigigkeit der Unionsburger’ zu ersetzen. In Zeile 28 solite hinter “Ein- fuhrbeschrankungen” “im Giterverkehr’ eingefiigt werden. Ein Beiratsmitglied weist an einem Beispiel auf Seite 9 (Zeile 4) auf die in der juristi- schen Literatur Gbliche Zitierweise von Gesetzesartikeln hin (ohne bestimmten Artikel). Der Nachsaiz in Zeile 22f. (“unmittelbaran Wirkung von Richtlinien’) sollte zum besseren Verstandnis umformuliert werden, Auf Seite 15 sollte der Satz in Zeile 23ff. zur naheren Erlauterung umformuliert werden. Auf Seite 16 wird von einem Beiratsmitglied darauf hingewiesen, dass “EGV’ bzw. “EuGH" ggfs. ausgeschrieben werden sollten. In Zeile 32 sollte “Rechts” gestrichen wer- den. Die Kommission praft die Formulierung auf Seite 17 in Zeile 3f. (‘sieht der EUGH dage- gen nicht...”). Die Formulierungen in Zeile 10-26 zur Frage, inwieweit ein Anspruch auf Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen aufgrund der Unionsbtrgerschaft besteht, wird im Hinblick auf die Reichweite der Kohil/Decker-Ent- scheidung sowie eines neuen EuGH-Urteils gepriift. Die Formulierung auf Seite 18 in Zeile 5ff. (“Wahlfreineit zwischen Sachleistungsprinzip und Kostenerstattungsprinzip...”) erscheint missverstandlich, da zwar unterschiedliche Leistungen existieren, die auf dem Sachleistungs- oder Kostenerstattungsprinzip basie- ren, allerdings existiert keine Wahlfreiheit zwischen den beiden Prinzipien. veist in diesern Zusammmenhang darauf hin, dass aus Sicht des Bundesministe-
-6- riums fur Gesundheit die Fuhrung des Nachweises einer Gefahrdung des finanziellen Gleichgewichts moglich ist. Evil. konnte diesem Aspekt Rechnung getragen werden, in- dem der Satz in Zeile 3ff. umformuliert wird (“Entgegen der Meinung der Verwaltung ist die FGhrung des Nachweises schwer zu erbringen...”). In Zeile 24 sind die genannten EuGH-Urteile in einer FuRnote zu zitieren. Die Bedeutung des in Zeile 28 in Anfish- rungszeichen gesetzten Begriffs “Verortung” sollte geklart werden. Auf Seite 19 sollte in Zeile 22 zur weiteren Klarstellung hinter “ist” “nach Meinung des EuGH’ eingefugt werden. Ein Beiratsmitglied regt an, den Satz in Zeile 23 auf Seite 20 umzustellen (... wenn Teile der Gesamtbevélkerung durch die Sozialversicherung nicht erfasst werden...) weist darauf hin, dass der Begriff “Freistellung” in Zeile 2 und 28 nicht als Tatbe- stand im Sinne von Art. 81, Abs. 3, EGV gemeint ist. Es wird deshalb vorgeschlagen ei- nen anderen Begriff zu verwenden. Auf Seite 21 sollte klargestelit werden, was mit dem Satz in Zeile 6ff. (‘Offentlich sankti- onierte Monopole...”) gemeint ist. In Zeile 24 ist “vierte” zu streichen. weist unter Bezug auf Art. 81, 3 bzw. Art. 86, 2 EGV darauf hin, dass auf Seite 22 der Text in Zeile 5-13 zu bereinigen ist. Ein Beiratsmitglied regt an klarzu- stellen, was in Zeile 23 mit der Formulierung “...Entfalftung von Nachfrage durch die Sys- teme der sozialen Sicherung...” gemeint ist. Nach Diskussion der Zeilen 26ff. wird vor- geschiagen “nationalstaatlichen” durch “mitgliedstaatlichen” (Zeile 26) zu ersetzen. Hin- ter “Einrichtungen’ sollte der Satz enden, um den Satz in Zeile 30ff. unmittelbar an- schlieBen zu lassen. Hierbei ist zu prufen, inwieweit die Hervorhebung des Gesund- heitswesens (“Insbesondere im...”) gerechtfertigt ist bzw. einer Erganzung bedarf. Zu prafen ist in diesem Zusammenhang auch, ob der Absatz in Zeile 5-14 auf Selte 23 nicht entfallen sollte. Ein Beiratsmitglied weist darauf hin, dass die zunehmende rechis- setzende Bedeutung der EuGH-Rechtsprechung im Steuerrecht einer wachsenden Kri- tik von Okonomen ausgesetzt ist. Auf Seite 24 ist in Zeile 13f. zu erlautern, was mit dem “Problem der Tatbestandsglei- chung” gemeint ist.
-7- Auf Seite 25 ist in Zeile 1 “in Form” durch “im Wege der extensiven Auslegung’” und in Zeile 2 “durch” durch “der” zu ersetzen. Der in Zeile 1ff. gemachte Vorschlag, gewisse Aspekte in die VO einzubeziehen ist zu unvorbereitet und wird angepasst. Der Anfang des Absatzes in Zeile 6 sollte auf seine Stimmigkeit gepriift werden. Die zwei Satze in Zeile 11ff. (“Allgemein wird ...gewinnen werden.”) und Zeile 22ff. (“weil damit...zu bin- den.”) sollten gestrichen werden. Auf Seite 26 solite in Zeile 20 “idee” durch “Konzeption” bzw. “Grundsatz” ersetzt wer- den. Auf Seite 27 ist in Zeile 22 “Richtlinienvorschlagen” durch “Verordnungsvorschlagen” zu ersetzen. Die Fufnote 8 auf Seite 28 und die FuBnote 10 auf Seite 29 entfallen. Der letzte Absatz auf S. 29 wird angepasst. Auf Seite 30 lautet die Formulierung in Zeile 19f. “dass er im Heimatland auf die Sozial- hilfe zurickgreifen kann.” Auf Seite 31 werden die Ausfihrungen zum Begriff der fiskalischen Aquivalenz geprift. in Zeile 15 wird “Aquivalenzprinzips” durch “Prinzips der fiskalischen Aquivalenz’ er- setzt. FuBnote 13 entfalit. Der Beirat beschlie&t, dass Teil If. in der vorliegenden Form akzeptiert wird. Bei einer spate- ren Behandlung sollen lediglich die geanderten Passagen diskutiert werden. lil, Verzégerte integration: Ein Koordinierungsmodell fir Europa (S. 34-39) Der Beirat diskutiert die Uberschrift von Teil ill. Da die Uberlegungen zum Prinzip der verzégerten Integration relativ spat dargestellt werden, sollte die Uberschrift durch eine Umstellung geandert werden (“Ein Koordinierungsmodell fitr...”). Der Beirat diskutiert das auf Seite 34f. dargestellte Problemfeld der Definition von Er- werbstatigkeit im Sinne der VO Nr. 1408/71. Ein Beiratsmitglied liefert einen Textvor- schlag fur die Eingangsformulierung des ersten Absatzes auf Seite 34. Ein Beiratsmit- glied regt an, die in Zeile 16 gewahite Formulierung “rechtliche Fiktion” zu Uberdenken.
-8- Auf Seite 35 entfallen die Fu¬en 16 und 17. Der Satz in Zeile 8 sollte auf Vorschiag eines Beiratsmitglieds wie folgt umformuliert werden: “Die Ausdehnung des Erwerbstati- genbegriffs der VO Nr. 1408/71 wird von...”. In Zeile 17 sollte hinter “Inlander” “die sich nicht auf der FreizUgigkeit der Arbeitnehmer berufen kénnen” eingefigt werden. Ein Beiratsmitglied regt an, bei der auf Seite 36 (Zeile 28ff.) erfolgten Bewertung von Freizigigkeitsrechten zwischen individueller, nationaler und internationaler Perspektive zu unterscheiden. Auf Seite 37 sollte die Formulierung in Zeile 1 (“Bewertung aus gesellschaftlicher Per- spektive”) praziser gefasst werden. In Zeile 7 sollte hinter “Effekten” “von Wanderungen” eingeftigt werden. In Zeile 26 sollte der Satz wie folgt umformuliert werden: “Es ist 6ko- nomisch unumstritten, dass ein freier Handel mit Giitern und Dienstleistungen in der Regel die allokative Effizienz férdert und sowohl Export- und Importlanderm (Real-) Ein- kommenszuwachse beschert.” Die nachfolgenden Ausfilhrungen kénnten ggfs. gektirzt werden.
-9- Vil. Tagesordnung der nachsten Sitzung Die nachste Beiratssitzung findet am 7./8. Juli 2000 in Kéin im “Hyatt Regency Hotel” statt. Voraussichtliche Tagesordnung ist: I. Mitteilungen der Vorsitzenden I. Feststellung der Tagesordnung Hl. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Diskussion Uber aktuelle Probleme Freitag, 07. Juli 2000, 17.00-18.00 Uhr, Gesprach mit der. Thema: “Einkommensteuersenkungsgesetz, insbesondere Unternehmenssteuerreform’ Vv. Gutachten “Freiztigigkeit und Soziale Sicherheit in Europa tid VI. Vortiberlegungen zu einem neuen Beiratsthema Vil. Tagesordnung der nachsten Sitzung VIL =“Verschiedenes Vill. Verschiedenes Entfaiit. Berlin/Gottingen, den 26. Juni 2000 ge Me aez. ey