2001-protokoll-nr-421

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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1A2/meye_Beirat_424/




                                         Niederschrift 3/01
                     der 421. Tagung des Wissenschaftlichen Beirats

                            beim Bundesministerium der Finanzen

                                       am     20. / 21.     April 2001

             in Baden-Baden im , Steigenberger Hotel Europdischer Hof*



A. Teiinehmer




 *) Es wird ausdracklich - insbesondere im Hinblick auf die Diskussion mit Gasten und die Verteilung von
    Unterlagen - auf den Vertraulich-Vermerk hingewiesen.
1

B. Tagesordnung



          Mitteilungen der Vorsitzenden

  W       Feststellung der Tagesordnung

  it.     Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

  IV.     Brief an fee zu aktuellen Fragen des Landerfinanzausgieichs
          Uberiegungen zu einem neuen Gutachten-Thema
  Vi      Diskussion der Kommissionsvoriage ,Haushaltspolitische Instrumente zur

          Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik”

  VIL     Tagesordnung der nachsten Sitzung

  Vil.    Verschiedenes
2

._   Mitteilunoen der Vorsitzenden




   il. Feststellung der Tagesordnung



  Anstelle des bisherigen Tagesord
                                   nungspunktes ,{V. Brief an
                                                                      zu aktuellen Fragen
  des Landerfinanzausgleichs*
                              tritt »lV. Diskussion Uber aktuelle
                                                                  Probleme“. Der Brief a   iil
 ist neuer Tagesordnungspunkt VI.

 Der bisherige Tagesordnungspun
                                 kt ,VI. Diskussion der Kommissionsv
                                                                     orlage
Haushaltspolitische Instrumente zur
                                    Verbesserung der Nachhaltigkeit
                                                                      in der Finanzpolitik"
ersetzt den bisherigen Tagesord
                                nungspunkt ,V. Uberlegungen zu
                                                                 einem neuen Gutachten-
Thema". Erst auf seiner ndchsten
                                 Sitzung nimmt der Beirat die Erér
                                                                   terung eines neuen
Gutachten-Themas wieder auf.



iil,   Bemerkungen zum Protokoll der
                                     letzten Sitzung


Das Protokoll wird ohne Anderung
                                 en angenommen.
3

IV. Diskussion iiber aktuelle Probleme

                                                                                  dere Uber
Der Beirat diskutiert ber aktuelle Fragen des Landerfinanzausgleichs, insbeson
den Regierungsentwurf zum MaRstabegesetz. In der Diskussion wird das
Bundesministerium der Finanzen durch den zustandigen
und den zusiandigen                                   vertreten.

Einfihrend in die Diskussion gibt                einen Uberblick iber die wesentlichen
                                                                            d der
Elemente des Regierungsentwurfs zum Mafstabegesetz und Uber den Stan
                                                                                        sung
Beratungen. Der Entwurf konkretisiert die unbestimmten Begriffe der Finanzverfas
                                                                           die
durch alilgemeine Mastabe und schafft somit die abstrakte Grundiage fur
anschlieSende Regelung der Verteilungs- und Ausgleichsfolgen im
Finanzausgleichsgesetz. Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben des
                                                                                 eine
Finanzausgleichsurteils des BVerfG vom 41. November 1999 um. Er zielt auf
                                                                             Neben dem
langfristig tragfahige Neukonzeption des Verteilungs- und Ausgleichssystems.
                                                                           de das
Makstabegesetz beabsichtiat die Bundesregierung, in dieser Legislaturperio
                                                                                               en.
Finanzausgleichsgesetz und die gesetzlichen Regelungen zum Solidarpakt ll umzuseiz
                                                                                        fragen
 Aus der Mitte des Beirats werden in der anschlieBenden Diskussion kritische Nach
                                                                        nhrung von
 hinsichtlich folgender Aspekte gestellt: Deckungsquotenverfahren, Gewa&
                                                                                   der
 Erganzungsanteilen bei der Umsatzsteuerverteilung, vollstandige Einbeziehung
 Gemeindesteuern bei der Finanzkraftmessung und Sonderbedarfs-
 Bundeserganzungszuweisungen.

                                                                                  in der
 Das Ministerium bevorzugt das Deckungsquotenverfahren. Dieses Prinzip habe sich
                                                                                  des
 Praxis bewahrt und sei zwischen Bund und Landern nicht umstritten. Der Vorschlag
 Beirats, ein Ausgabenquotenverfahren einzurichten, halt das Ministerium fur problematisch.
                                                                             die
 Ein Ausgabenquotenverfahren hatte Festlegungen zur Konsequenz, durch die
                                                                               en, dass
 Handlungsspielraume der staatlichen Ebenen in einem Ma@e eingeschrankt wurd
                                                                                  en
 ihre grundgesetzlich verbriefte Unabhangigkeit ausgehdhit werden kénnte. Im Rahm
 seiner Koordinierungsaufgabe habe der Finanzplanungsrat gleichwohl eine aligemeine
                                                                                      n,
 Ausgabennorm zu beriicksichtigen. Durch seine Empfehlungen soll der Rat sicherstelle
                                                                                   und
 dass die Bestimmungen des Maastricht Vertrages und des Europaischen Stabilitats-
  Wachstumspakts umgesetzt werden.
4

-5-


      Uber die Umsatzsteuerverteilun
                                     g werde nach dem Entwurf der
                                                                  Bundesregierung in          einem
      geordneten, transparente
                               n Verfahren auf der Basis
                                                         von Deckungsquotenbere
                                                                                chnungen
      entschieden.

     Kritisch bewertet der Beirat,
                                   dass weiterhin Erganzungsan
                                                               teile bei der
     Umsatzsteuerverteilung gewahr
                                   t werden sollen. Insbesondere
                                                                 erachtet der Beirat den
     »Ma&stabswechsel" bei der
                               Umsatzsteuerverteilung fur
                                                           problematisch. Zunachst wur
                                                                                       den
     finanzschwache Lander vor
                               ab aufgefillt. AnschlieRend
                                                           wurden sie — anhand andere
                                                                                      r
     MaRstabe - in einem rein hori
                                   zontalen Ausgieich zwisch   en den L&ndern weiter einand
                                                                                            er
    angenahert. Das Min
                        isterium bewertet den
                                              problematisierten Ma®
                                                                    stabswechsel als
    verfassungskonform. | :     an  “weist daruber hinaus darauf
                                                                  hin, dass eine Ausweitung
    der Einzahtungen in den hori
                                 zontaten Finanzausgleich mit
                                                              der politischen interessenlage
    der zahlenden Lander nich
                              t vereinbar sei.



    Die volistandige Einbezieh
                               ung der Einnahmen bei der
                                                            Finanzkraftmessung, insbes
                                                                                          ondere
   der Gemeindesteuern, sieh
                              t das Ministerium durch den
                                                             Gesetzesentwurf gewahrt.
                                                                                         Die von
   einer Mehrheit des Beirats
                              geforderte Einbeziehung der
                                                              Konzessionsabgaben halt
                                                                                         das
   Ministerium aus administrati
                                ven Griinden fur problemat
                                                           isch. Fraglich ist, ob ihre
   Einbeziehung selbst bei Zus
                               atzlichem personellen und
                                                            technischen Aufwand ube
                                                                                       rhaupt
  mdglich ist. Ihre Wirkun
                           g kénnte zudem durch
                                                strategisches Verhalten
                                                                        unteriaufen werden.


  Das Vorgehen der Bundes
                          regierung bei den Sonder
                                                   bedarfs-
  Bundeserganzungszuweisun
                                 gen begri&t der Beirat. Mit Rec
                                                                 ht warden an die
  Erganzungszuweisungen
                              hohe Begriindungsanford
                                                      erunge n gestellt und sie nur befr
                                                                                         istet
  gewahrt. Das Ministeri
                         um erlautert, dass Regelu
                                                   ngen zu Erganzungszuwei
                                                                              sungen far
 extreme Haushaltslag
                      en und fur den infrastr
                                              ukturellen Nachholbedar
                                                                      f der neuen Lander
 vorgesehen seien.




 SchlieBlich problematisieren
                              einige Mitglieder des Beirats
                                                            grunds&itzlich die der
 Entscheidung des Bundes
                         verfassungsgericht     s zu Grunde liegende, kuns
                                                                           tvolfe Drei-Stufen-
 Theorie. Es sej umstritten,
                             ob diese praktisch funktion
                                                         ieren kann. Der Finanzaus
                                                                                   gleich sei
verfassungsrechtlich
                       durch bestimmte Markie
                                              rungen und Ausgieich
                                                                   sgrundsatze       festgelegi,
die durch das Mafstabeg
                        esetz zu wiederholen, wen
                                                  ig sinnvoll sei. Warde man
                                                                              allerdings im
Mafstabegesetz die Lee
                       rformein der Verfassung
                                               konkretisieren und erganz
                                                                          en, dann fragt
man sich, was bei die
                      ser Konzeption an Reg
                                            elungsmasse eigentli
                                                                 ch noch fur das
nachfolgende Finanzaus
                       gleichsgesetz Ubrig bleibt. Den beiden
                                                              damit angelegten Gefahr
sei die Bundesregierung im                                                            en
                           Entwurf des Ma8stabegese
                                                     tzes erlegen.
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Inst            rumente zur
VY. Diskussion der Kommissionsvorlage Haushaltspolitische
    Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik
                                                                             die ,Nachhaltigkeit
Die Kommission hat den bestehenden Textentwurf zum Gutachten uber
der Finanzpolitik* volistandig iiberarbeitet.

Der Beirat setzt auf der Basis der Uberarbeiteten Kommissionsvoria ge vom 30. Marz 2001
seine Beratungen fort. Die wichtigsten Ergebnisse (Textanderun gen) seiner Beratungen
sind:


                                                                    Gutachtens:
» Redaktionelle Uberarbeitung von Uberschrift und Gliederung des
                                                                         langfristige
  « Uberschrift; Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik — Konzepte fur eine
          Orientierung offentlicher Haushalte.
                                                          folgt:
    « Gliederung, Neufassung der Kapiteluberschriften wie
      - |t. Anforderungen an eine nachhaltige Finanzpolitik
          - fil. Das OECD-Konzept der , fiscal sustainability“
                                                                                nzen
          __ |V. Nachhaltigkeitsanalyse auf der Basis von Generationenbila
           -   \V. Die Messkonzepte im Vergleich
                                                                              nzpo        litische
           - VI. Méglichkeiten zur Verbesserung der Informationsiage ber fina
               Langfristprobleme
           -   Vil. Schluss


                                                                      ltierenden
 e Einleitung: Hier sind die aus dem demographischen Wandel resu ber hinaus sind
             rderungen fur die Finanzpolitik niichterner darzustellen. Daru
        Herausfo                                                                     an geeigneter
        die Begriffe Nachhaltigkeit und Tragfahigkeit einzufuhren. SchlieBlichundist,,tragfahig"
        Stelle darauf hinzuweisen, dass der Beirat die Begriffe ,nachhaitig®
        synonym verwendet.
                                                                           vorgelegt" sind zu
  e §. 3, Zeilen 6f ,Auch ... liegen* und 15f ,Die Deutsche Bundesbank ... che Kommission*
    streichen, ebenso Halbsatz beginnend in Zeile 49 mit ,wie ... Europais
        sowie Zeilen 33f ,Trotz ... tendieren" (Seite 4, Zeile 2).
                                                                        ng     ist hier
  e S§. 3, Zeilen 23ff: Die Problematik der impliziten Staatsverschuldu
        aufzugreifen.
                                                                               halt        igen
  e S. 8, Zeile 2: Fiige folgenden Satz an: ,Dies sind die Elemente einer nach
        Finanzpolitik.“
6

ays



  *     S. 8, Zeile 9: Ersetze ,niedrige Haushaltsdefizite* durch ,einen nahezu ausgeglichenen

        Haushalt oder einen Uberschuss“ (Europaischer Stabilitats- und Wachstumspakt).



  VL__Brief an’            _zu aktuellen Fragen des Landerfinanzausaleichs



  Der Beirat beschlie&t, eine Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung zum

 Mastabegesetz an                  zu Ubersenden. Der Beirat nimmt nach redaktioneller
 Uberarbeitung die von/                       - vorbereitete Stellungnahme einstimmig an.
                dankt - auch im Namen des Beirats -                     fur die Ersteilung des

 Textentwurfs.



 im Rahmen der Textredaktion beschlie&t der Beirat insbesondere den ersten Absatz des

 Entwurfs auf die Darstellung der Fakten zu beschranken. Im Lichte der in der Diskussion

 zum Mafstaébegesetz geauferten grundsatzlichen Kritik am Vorgehen des BVerfG und der

 Bundesregierung wird auf die Formulierung — der Entwurf der Bundesregierung fir ein

 Mastabegesetz habe der politischen Diskussion ... wieder eine verfassungsmafig

 vertretbare Richtung gegeben — verzichtet. Auch die im Textentwurf nachfolgende Kritik am

 strategischen Verhalten der Lander wird gestrichen.



 In den Mittelpunkt der Stellungnahme stellt der Beirat die in der Diskussion mit dem

Ministerium problematisierten Regelungen des Regierungsentwurfs zum Ma8stabegesetz

auf. Die Stellungnahme kommt zu folgenden Ergebnissen:



(1) Der Beirat ist der Meinung, dass das unklare und fur einen Streit um Definitionen

      anfallige Deckungsquotenverfahren zu Gunsten des Ausgabenquotenverfahrens

      aufgegeben werden solite, das er in seiner Stellungnahme zum Finanzausgleichsurteil

      des Bundesverfassungsgerichts vorgeschiagen hat. Nur dieses Verfahren tragt dem

      Verlangen des Bundesverfassungsgerichts nach Abstimmung der Bund-Lander-

      Planungen im Lichte einer ,Grenze des Finanzierbaren“ und den Anforderungen des

      Stabilitats- und Wachstumspaktes der Europaischen Union Rechnung.

(2) Die Vorabverteilung eines Teils der Umsatzsteuer iber Erganzungsanteile sollte

      aufgegeben werden. Sie fihrt zu Verteilungsergebnissen, die rein sachlich nicht

      gerechtfertigt werden k6nnen und fur die Birger undurchschaubare Begtinstigungen

      einzeiner Lander zur Folge haben. Es erscheint dem Beirat dariiber hinaus fraglich, ob

      das im Gesetzentwurf vorgesehene Verfahren Uberhaupt umgesetzt werden kann.

(3) Eine Vollanrechnung der Gemeindesteuern ist sachlich geboten.
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-8-



 (4) Wenn man bei der Stadtstaatenproblematik schon an der Einwohnergewichtung

        festhalten will, sollte wenigstens geprift werden, ob das Verfahren der fiktiven

        Integration fur eine objektive Bemessung der Gewichte hilfreich sein kénnte.

 (5) Sonderbedarfe sollten nicht berticksichtigt werden, weder fr diinn besiedelte Gebiete

        noch fur Seehafenlasten.

 (6) Im Gesetzentwurf wird mit Recht verlangt, dass Bundeserganzungszuweisungen einer

        besonderen Begrundung bedurfen. Hierbei gentigt es nicht darzulegen, dass einzeine

        Lander Leistungsschwachen oder Sonderlasten aufweisen; es muss vielmehr auch

        gezeigt werden, dass man dem im Rahmen des horizontalen Ausgleichs unter den

        Landern nicht angemessen Rechnung tragen kann, sondern auf vertikale Zahlungen mit

        einem horizontalen Effekt zuriickgreifen muss.



Vil. Tagesordnung der nachsten Sitzuna



Die nachste Beiratssitzung findet am 18./19. Mai 2001 in Dresden, Hote! Hilton ,Dresden’,

Statt. Voraussichtliche Tagesordnung ist:



I.         Mitteilungen der Vorsitzenden

Ul.        Feststellung der Tagesordnung

HH.        Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

IV.        Diskussion Uber aktuelle Probleme

V.         Diskussion der Kommissionsvoriage ,Haushaltspolitische Instrumente zur

           Verbesserung der Nachhaitigkeit in der Finanzpolitik”

Vi.        Uberlegungen zu einem neuen Gutachten-Thema
Vil.       Tagesordnung der nachsten Sitzung

Vill.      Verschiedenes




Berlin / Géttingen, den 3. Mai 2001




gez..                                                    gez.
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