2001-protokoll-nr-421
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
1A2/meye_Beirat_424/ Niederschrift 3/01 der 421. Tagung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen am 20. / 21. April 2001 in Baden-Baden im , Steigenberger Hotel Europdischer Hof* A. Teiinehmer *) Es wird ausdracklich - insbesondere im Hinblick auf die Diskussion mit Gasten und die Verteilung von Unterlagen - auf den Vertraulich-Vermerk hingewiesen.
B. Tagesordnung Mitteilungen der Vorsitzenden W Feststellung der Tagesordnung it. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Brief an fee zu aktuellen Fragen des Landerfinanzausgieichs Uberiegungen zu einem neuen Gutachten-Thema Vi Diskussion der Kommissionsvoriage ,Haushaltspolitische Instrumente zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik” VIL Tagesordnung der nachsten Sitzung Vil. Verschiedenes
._ Mitteilunoen der Vorsitzenden il. Feststellung der Tagesordnung Anstelle des bisherigen Tagesord nungspunktes ,{V. Brief an zu aktuellen Fragen des Landerfinanzausgleichs* tritt »lV. Diskussion Uber aktuelle Probleme“. Der Brief a iil ist neuer Tagesordnungspunkt VI. Der bisherige Tagesordnungspun kt ,VI. Diskussion der Kommissionsv orlage Haushaltspolitische Instrumente zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik" ersetzt den bisherigen Tagesord nungspunkt ,V. Uberlegungen zu einem neuen Gutachten- Thema". Erst auf seiner ndchsten Sitzung nimmt der Beirat die Erér terung eines neuen Gutachten-Themas wieder auf. iil, Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Das Protokoll wird ohne Anderung en angenommen.
IV. Diskussion iiber aktuelle Probleme dere Uber Der Beirat diskutiert ber aktuelle Fragen des Landerfinanzausgleichs, insbeson den Regierungsentwurf zum MaRstabegesetz. In der Diskussion wird das Bundesministerium der Finanzen durch den zustandigen und den zusiandigen vertreten. Einfihrend in die Diskussion gibt einen Uberblick iber die wesentlichen d der Elemente des Regierungsentwurfs zum Mafstabegesetz und Uber den Stan sung Beratungen. Der Entwurf konkretisiert die unbestimmten Begriffe der Finanzverfas die durch alilgemeine Mastabe und schafft somit die abstrakte Grundiage fur anschlieSende Regelung der Verteilungs- und Ausgleichsfolgen im Finanzausgleichsgesetz. Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben des eine Finanzausgleichsurteils des BVerfG vom 41. November 1999 um. Er zielt auf Neben dem langfristig tragfahige Neukonzeption des Verteilungs- und Ausgleichssystems. de das Makstabegesetz beabsichtiat die Bundesregierung, in dieser Legislaturperio en. Finanzausgleichsgesetz und die gesetzlichen Regelungen zum Solidarpakt ll umzuseiz fragen Aus der Mitte des Beirats werden in der anschlieBenden Diskussion kritische Nach nhrung von hinsichtlich folgender Aspekte gestellt: Deckungsquotenverfahren, Gewa& der Erganzungsanteilen bei der Umsatzsteuerverteilung, vollstandige Einbeziehung Gemeindesteuern bei der Finanzkraftmessung und Sonderbedarfs- Bundeserganzungszuweisungen. in der Das Ministerium bevorzugt das Deckungsquotenverfahren. Dieses Prinzip habe sich des Praxis bewahrt und sei zwischen Bund und Landern nicht umstritten. Der Vorschlag Beirats, ein Ausgabenquotenverfahren einzurichten, halt das Ministerium fur problematisch. die Ein Ausgabenquotenverfahren hatte Festlegungen zur Konsequenz, durch die en, dass Handlungsspielraume der staatlichen Ebenen in einem Ma@e eingeschrankt wurd en ihre grundgesetzlich verbriefte Unabhangigkeit ausgehdhit werden kénnte. Im Rahm seiner Koordinierungsaufgabe habe der Finanzplanungsrat gleichwohl eine aligemeine n, Ausgabennorm zu beriicksichtigen. Durch seine Empfehlungen soll der Rat sicherstelle und dass die Bestimmungen des Maastricht Vertrages und des Europaischen Stabilitats- Wachstumspakts umgesetzt werden.
-5- Uber die Umsatzsteuerverteilun g werde nach dem Entwurf der Bundesregierung in einem geordneten, transparente n Verfahren auf der Basis von Deckungsquotenbere chnungen entschieden. Kritisch bewertet der Beirat, dass weiterhin Erganzungsan teile bei der Umsatzsteuerverteilung gewahr t werden sollen. Insbesondere erachtet der Beirat den »Ma&stabswechsel" bei der Umsatzsteuerverteilung fur problematisch. Zunachst wur den finanzschwache Lander vor ab aufgefillt. AnschlieRend wurden sie — anhand andere r MaRstabe - in einem rein hori zontalen Ausgieich zwisch en den L&ndern weiter einand er angenahert. Das Min isterium bewertet den problematisierten Ma® stabswechsel als verfassungskonform. | : an “weist daruber hinaus darauf hin, dass eine Ausweitung der Einzahtungen in den hori zontaten Finanzausgleich mit der politischen interessenlage der zahlenden Lander nich t vereinbar sei. Die volistandige Einbezieh ung der Einnahmen bei der Finanzkraftmessung, insbes ondere der Gemeindesteuern, sieh t das Ministerium durch den Gesetzesentwurf gewahrt. Die von einer Mehrheit des Beirats geforderte Einbeziehung der Konzessionsabgaben halt das Ministerium aus administrati ven Griinden fur problemat isch. Fraglich ist, ob ihre Einbeziehung selbst bei Zus atzlichem personellen und technischen Aufwand ube rhaupt mdglich ist. Ihre Wirkun g kénnte zudem durch strategisches Verhalten unteriaufen werden. Das Vorgehen der Bundes regierung bei den Sonder bedarfs- Bundeserganzungszuweisun gen begri&t der Beirat. Mit Rec ht warden an die Erganzungszuweisungen hohe Begriindungsanford erunge n gestellt und sie nur befr istet gewahrt. Das Ministeri um erlautert, dass Regelu ngen zu Erganzungszuwei sungen far extreme Haushaltslag en und fur den infrastr ukturellen Nachholbedar f der neuen Lander vorgesehen seien. SchlieBlich problematisieren einige Mitglieder des Beirats grunds&itzlich die der Entscheidung des Bundes verfassungsgericht s zu Grunde liegende, kuns tvolfe Drei-Stufen- Theorie. Es sej umstritten, ob diese praktisch funktion ieren kann. Der Finanzaus gleich sei verfassungsrechtlich durch bestimmte Markie rungen und Ausgieich sgrundsatze festgelegi, die durch das Mafstabeg esetz zu wiederholen, wen ig sinnvoll sei. Warde man allerdings im Mafstabegesetz die Lee rformein der Verfassung konkretisieren und erganz en, dann fragt man sich, was bei die ser Konzeption an Reg elungsmasse eigentli ch noch fur das nachfolgende Finanzaus gleichsgesetz Ubrig bleibt. Den beiden damit angelegten Gefahr sei die Bundesregierung im en Entwurf des Ma8stabegese tzes erlegen.
Inst rumente zur VY. Diskussion der Kommissionsvorlage Haushaltspolitische Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik die ,Nachhaltigkeit Die Kommission hat den bestehenden Textentwurf zum Gutachten uber der Finanzpolitik* volistandig iiberarbeitet. Der Beirat setzt auf der Basis der Uberarbeiteten Kommissionsvoria ge vom 30. Marz 2001 seine Beratungen fort. Die wichtigsten Ergebnisse (Textanderun gen) seiner Beratungen sind: Gutachtens: » Redaktionelle Uberarbeitung von Uberschrift und Gliederung des langfristige « Uberschrift; Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik — Konzepte fur eine Orientierung offentlicher Haushalte. folgt: « Gliederung, Neufassung der Kapiteluberschriften wie - |t. Anforderungen an eine nachhaltige Finanzpolitik - fil. Das OECD-Konzept der , fiscal sustainability“ nzen __ |V. Nachhaltigkeitsanalyse auf der Basis von Generationenbila - \V. Die Messkonzepte im Vergleich nzpo litische - VI. Méglichkeiten zur Verbesserung der Informationsiage ber fina Langfristprobleme - Vil. Schluss ltierenden e Einleitung: Hier sind die aus dem demographischen Wandel resu ber hinaus sind rderungen fur die Finanzpolitik niichterner darzustellen. Daru Herausfo an geeigneter die Begriffe Nachhaltigkeit und Tragfahigkeit einzufuhren. SchlieBlichundist,,tragfahig" Stelle darauf hinzuweisen, dass der Beirat die Begriffe ,nachhaitig® synonym verwendet. vorgelegt" sind zu e §. 3, Zeilen 6f ,Auch ... liegen* und 15f ,Die Deutsche Bundesbank ... che Kommission* streichen, ebenso Halbsatz beginnend in Zeile 49 mit ,wie ... Europais sowie Zeilen 33f ,Trotz ... tendieren" (Seite 4, Zeile 2). ng ist hier e S§. 3, Zeilen 23ff: Die Problematik der impliziten Staatsverschuldu aufzugreifen. halt igen e S. 8, Zeile 2: Fiige folgenden Satz an: ,Dies sind die Elemente einer nach Finanzpolitik.“
ays * S. 8, Zeile 9: Ersetze ,niedrige Haushaltsdefizite* durch ,einen nahezu ausgeglichenen Haushalt oder einen Uberschuss“ (Europaischer Stabilitats- und Wachstumspakt). VL__Brief an’ _zu aktuellen Fragen des Landerfinanzausaleichs Der Beirat beschlie&t, eine Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung zum Mastabegesetz an zu Ubersenden. Der Beirat nimmt nach redaktioneller Uberarbeitung die von/ - vorbereitete Stellungnahme einstimmig an. dankt - auch im Namen des Beirats - fur die Ersteilung des Textentwurfs. im Rahmen der Textredaktion beschlie&t der Beirat insbesondere den ersten Absatz des Entwurfs auf die Darstellung der Fakten zu beschranken. Im Lichte der in der Diskussion zum Mafstaébegesetz geauferten grundsatzlichen Kritik am Vorgehen des BVerfG und der Bundesregierung wird auf die Formulierung — der Entwurf der Bundesregierung fir ein Mastabegesetz habe der politischen Diskussion ... wieder eine verfassungsmafig vertretbare Richtung gegeben — verzichtet. Auch die im Textentwurf nachfolgende Kritik am strategischen Verhalten der Lander wird gestrichen. In den Mittelpunkt der Stellungnahme stellt der Beirat die in der Diskussion mit dem Ministerium problematisierten Regelungen des Regierungsentwurfs zum Ma8stabegesetz auf. Die Stellungnahme kommt zu folgenden Ergebnissen: (1) Der Beirat ist der Meinung, dass das unklare und fur einen Streit um Definitionen anfallige Deckungsquotenverfahren zu Gunsten des Ausgabenquotenverfahrens aufgegeben werden solite, das er in seiner Stellungnahme zum Finanzausgleichsurteil des Bundesverfassungsgerichts vorgeschiagen hat. Nur dieses Verfahren tragt dem Verlangen des Bundesverfassungsgerichts nach Abstimmung der Bund-Lander- Planungen im Lichte einer ,Grenze des Finanzierbaren“ und den Anforderungen des Stabilitats- und Wachstumspaktes der Europaischen Union Rechnung. (2) Die Vorabverteilung eines Teils der Umsatzsteuer iber Erganzungsanteile sollte aufgegeben werden. Sie fihrt zu Verteilungsergebnissen, die rein sachlich nicht gerechtfertigt werden k6nnen und fur die Birger undurchschaubare Begtinstigungen einzeiner Lander zur Folge haben. Es erscheint dem Beirat dariiber hinaus fraglich, ob das im Gesetzentwurf vorgesehene Verfahren Uberhaupt umgesetzt werden kann. (3) Eine Vollanrechnung der Gemeindesteuern ist sachlich geboten.
-8- (4) Wenn man bei der Stadtstaatenproblematik schon an der Einwohnergewichtung festhalten will, sollte wenigstens geprift werden, ob das Verfahren der fiktiven Integration fur eine objektive Bemessung der Gewichte hilfreich sein kénnte. (5) Sonderbedarfe sollten nicht berticksichtigt werden, weder fr diinn besiedelte Gebiete noch fur Seehafenlasten. (6) Im Gesetzentwurf wird mit Recht verlangt, dass Bundeserganzungszuweisungen einer besonderen Begrundung bedurfen. Hierbei gentigt es nicht darzulegen, dass einzeine Lander Leistungsschwachen oder Sonderlasten aufweisen; es muss vielmehr auch gezeigt werden, dass man dem im Rahmen des horizontalen Ausgleichs unter den Landern nicht angemessen Rechnung tragen kann, sondern auf vertikale Zahlungen mit einem horizontalen Effekt zuriickgreifen muss. Vil. Tagesordnung der nachsten Sitzuna Die nachste Beiratssitzung findet am 18./19. Mai 2001 in Dresden, Hote! Hilton ,Dresden’, Statt. Voraussichtliche Tagesordnung ist: I. Mitteilungen der Vorsitzenden Ul. Feststellung der Tagesordnung HH. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Diskussion Uber aktuelle Probleme V. Diskussion der Kommissionsvoriage ,Haushaltspolitische Instrumente zur Verbesserung der Nachhaitigkeit in der Finanzpolitik” Vi. Uberlegungen zu einem neuen Gutachten-Thema Vil. Tagesordnung der nachsten Sitzung Vill. Verschiedenes Berlin / Géttingen, den 3. Mai 2001 gez.. gez.