2003-protokoll-nr-438

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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           Es wird ausdrickiich — insbesondere im Hinblick auf die Diskussi
                                                                            on mit Gasten und die
           Verteilung von Unterlagen — auf den Vertraul lich-Vermerk hingewi
                                                                             esen.
1

Mitteilungen des Vorsitzenden
       Feststellung der Tagesordnung
       Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
       Stellungnahme ,,Verbesserungsvorschlage flir die Umsetzung des Deutschen Stabilitatspakts*
       Gutachten ,Finanzierung der Sozialversicherung*
       Interne Sitzung:
       ()Austritt
       (2) Wahl des Stellvertretenden Vorsitzenden
       (3) Arbeitsweise des Beirats
Vil.   Tagesordnung der nachsten Sitzung
VII.   Verschiedenes
2

Ry


               L       . Mitteilungen des Vorsitzenden




           ig          Feststellung der Tagesordnung



           Die Tagesordnung wird ohne Anderung
                                               en angenommen.




          Til. __Bemerkungen zum Protokoll der
                                               letzten Sitzung



          Der von einem Beiratsmitglied in der engli
                                                     schen Ubersetzung des Titels kritisierte Be
                                                                                                 gr
                                                                                                  , State
                                                                                                     if   ment
                                                                                                           f
     .    by the Advisory Councel“ statt »Advisory
                                                   Board“ wurde in der Druckfassung der
                                                                                        Stellungnahme
          korrekt wiedergegeben.



         Auf der Seite 9 wird der 2. Satzin der. —
                                                   zu S. 4 wie folgt gefasst: Es sei juristisch ausge-
         richtet und zudem unrichtig.“

                   ,




         Mit der entsprechenden Anderung auf Seite
                                                   9 wird das Protokoll angenommen.




         Iv.       Stellangnahme ..Verbesserungsvorschlige
                                                           fir die Umsetzung des Deutschen
                   Stabilititspakts*




     Die Stellungnahme erhialt die Fassung, welch
                                                  e als (interne) Anlage diesem Protokoll beigefi
                                                                                                  igt ist. Die
     Kommission wird einstimmig gebeten,
                                            die Stellungnahme gema8 der Diskussion
                                                                                      zu iiberarbeiten und
     das Ergebnis im schriftlichen Verfahren
                                             mit den Beiratsmitgliedern abzustimmen.



     Die Diskussionsergebnisse finden sich
                                           in den geanderten Formulierungen.



     Folgende Punkte der Diskussion sind hervorzuhe
                                                    ben:
3

8.7 f:
                                                                                              lts-
Ein Vertreter des Ministeriums merkte an, dass in dem Abschnitt zur Klarung zulassiger Hausha
                                                                                                icht-
spielriume die Diskussion Ausgaben- vs. Defizitlinie vermischt werde mit der Diskussion Maastr
                                                                                             des
vs. Haushaltsabgrenzung. Die Kritik an dem derzeitigen Verfahren, bei demin Empfehtungen
Finanzplanungsrates auf die Haushaltsabgrenzung staft die Maastricht-Abgrenzung abgestellt werde,
                                                                                             des
 k6nne sich auch gegen eine Defizitlinie richten. Umgekehrt sei das vorgeschlagene Verfahren
                                                                                             daher
 Beirates auch auf Ausgabenempfehlungen anwendbar. Die Kritik an der Ausgabenlinie kénne
 midglicherweise entfallen, wenn die Ausgabenin Maastricht-Abgrenzung verwendet wiirden.
                                                                                                  e
Einige Beiratsmigliedieder machten jedoch deutlich, dass an dieser Stelle weiterhin die Aussag
 enthalten sein sollte, dass eine Defizitvorgabe einer Ausgabenlinie vorzuziehen sei. Ausgabenleitlinien
                                                                                                      bar,
 wiirden bei einem Null-Defizit akzeptabel sein, aber das derzeitige Defizitkriterium sei nur erreich        a
                                                                                                    t
 wenn das Defizit in den Mittelpunkt gestellt wiirde. Da der EU-Stabilititspakt sich auf das Defizi
 beziehe, solle in der Stellungnahme analog verfahren werden.

 8. 11:

 Ein Ministeriumsvertreter erklart, dass der von der EU-Kommission erstellte ,Kodex bewdhrter
 Verhaltensweisen“, der u.a die Aufgabenteilung zwischen den statistischen Amtern und den flr die
                                                                                                       in
  politische Planung zustindigen Ministerien regele, sichin den hier relevanten Forderungen an dem
  Deutschland iiblichen Verfahren orientiere und tiberdies kein statistisches Kontrollproblem erkennbar
  sei. Ein Beiratsmitglied bestatigt die gute Dafenqualitat, wenn man davon absehe, dass die
                                   ng Finanzstatistik erfolge. Die Kritik an der deutschen Statistik
  Berichterstattung in der Abgrenzuder
  auf S. 11 kénne daher entfallen.                               |

  S, 15:

  Kontrovers diskutiert wurde, ob ein neues Gremium fir die Defizitschatzung vorgeschlagen werden
                                                                                                  un-
  solle. Ein Ministeriumsvertreter bezweifelt, dass sich — analog zum ,,Arbeitskreis Steuerschatz
                                                                                                    . Das
  gen“ - ein ,,Arbeitskreis Prognosen® auf finanzpolitisch aussagefahige Ergebnisse einigen kénnte
  Prognoseziel (vermutliche Haushaltsentwicklung) beziehe sich nicht auf eine ausschlieBlich
   Skonomische Schitzung, asymmetrisch verteilte Informationen zwischen den Schatzern diirften valide
                                                                                                  zu
   Ergebnisse verhindern. Ein Beiratsmitglied regt an, ein Berichtssystem fir Defizitschatzungen
   etablieren. Bund und Linder sollten verpflichtet werden, vierteljabrlich eine bestmégliche Schatzung
   ihres zu erwartenden Maastricht-Defizites zu veriffentlichen.
4

-5-


        S. 19:

     Die Kriterien fiir die Aufteilung zwis
                                            chen den Landern - anhand des BIP
                                                                                oder anhand der Einwohner-
     zahl - wurden diskutiert. Im Ergebnis wurd
                                                  e - in Anlehnung an die bisherige Argum
                                                                                          entation des
     Beirates - eine Verteilung iiber die Einw
                                               ohnerzahl vorgezogen. Rechtfertigen
                                                                                     lieBe sich dies dadurch,
     dass die Einnnahmeverteilung unter den
                                                L&ndern eng an die Einwohnerzahl gekop
                                                                                         pelt ist.


     S. 20:

     Die Frage méglicher nationaler Sankt
                                          ionen fiir einzelne Gebietskorperschafte
                                                                                   n bei einer Abweichung
     von Defizit-Vorgaben wurde diskut
                                       iert. Es wurde dartiber Einigung erziel
                                                                               t, dass ein Abschnitt dariiber
    in die Stellungnahme aufgenommen
                                     werden solle.



    8.21:
                                                                                                .    .
   Die Unterschiede zwischen der Rech
                                         nung nach Maastricht-Kriterien und
                                                                               Haushaltsrechnung wurden
   ausflhrlich erdrtert. Der alte Kasten-4
                                           erttfallt, der-ehemalige Kasten 5 wird
                                                                                  angepasst und erhalt die
   Nr. 4.




  Vv.         Gutachtep »Finanzierung der Sozialversicher
                                                          ung“


  Es werden die Seiten 8 bis 15 (1. Absat
                                          z) des vorliegenden Entwurfs diskutiert
                                                                                  .


  Es wird angeregt, eine halbe Seite zur
                                         Krankenhausbedarfsplanung zu ergdn
                                                                            zen, in der aufgezeigt
  werden soll, was es bedeutet, wenn
                                     statt der Lander die Kassen die
                                                                     Planung tibernehmen.



  Der Aspekt ,,erweiterte Versicheru
                                     ngspflicht“ auf Seite 8 witd von
                                                                      der Kommission weiter bearbeitet
                                                                                                       .
 Ziel solle nicht die Verbreiterun
                                derg Versicherungspf     licht, sondern die. Trennung von Allokation
                                                                                                     und
 Distribution sein.



 Ein Beiratsmitglied stellt die Frage, ob
                                          auf Seite 8, Zeile 5, die Ausfiihrungen
                                                                                  richtig platziert seien, da
 die Aspekte schon in Ziffer 2 behandelt
                                           wiirden. Die Kommission sieht die Ausf
                                                                                    thrungen dort richtig
 platziert, da damit die Argumentationsl
                                         inie klar abgegrenzt werde,



Im Folgenden werden die Auslager
                                 ung des Familienlastenausgleichs sowi
                                                                       e die Lohnabhangigkeit der
Sozialversicherungen diskutiert:



Es wird angeregt, an dieser Stelle alle
                                        Versicherungen anzusprechen. Die diffe
                                                                               renzierten Ansitze
sollten bei den jeweiligen Versicheru
                                      ngen erdrtert werden.
5

-6-




                                                                                             abhingige
Es besteht Konsens, dass entschieden werden solle, fiir welche Versicherungen einkommens
                                                                                            von
Beitrage sinnvoll seien und fiir welche nicht. In einem ersten Absatz solle die Bedeutung
einkommensabhangigen Beitragen erlautert werden,

                                                                                           ge
So sei zwischen Rentenversicherung — in der lohnabhingigen Leistungen auch beitragsabhangi
                                                                                             e
Renten gegentiberstiinden — und der GKV zu differenzieren, in der auch einkommensunabhangig
Primien sinnvoll seien.


Fir risikobezogene Pramien sei auf das Aquivalenzprinzip zuriickzugreifen, um von der Ein-
 kommensbezogenheit loszukommen. Dies sollte auch in der Struktur des Papiers zum Ausdruck
                                                                                               hlag
 kommen. Es gab kontroverse Einschatzungen. dazu, wie wahrscheinlich es sei, dass dieser Vorsc
 aufgenommen wird.


                                                                                              eines.
 Diskutiert wurde, ob der Familienlastenausgleich innerhalb der GKV logische Konsequenz
 Krankensystems sei, in dem die Beitrage vom Lohn abhangen.

                                                                                            leich aus
 Es wird davor gewarnt, an der Lohnbezogenheit festzuhalten und nur den Familienlastenausg
 dem System zu entfernen. Dies sei kontraproduktiv. Andererseits wird betont, dass ,,Beitragsgerech-
  tigkeit* und Lohnorientierung nicht vertriglich sind.

                                                                                                       fizie-
  Angeregt wird, die Leistungen des Bundes, die iiber Steuern finanziert werden miiften, zu quanti
  ren.



                                                                                                           in
  Ein Beiratsmitglied thematisiert die Frage der Arbeitsmarktwirkungen, wenn bei gleichem Volumen
  der GKV ein hdherer Anteil durch Steuern und ein geringerer durch Beitriige finanziert wird. Dies
                                                                                          ent-
  wire z.B. durch die Herausnahme der Familienmitversicherung aus der GKV und einer
                                                                                               beitrags-
  sprechenden Beitragsreduktion der Fall. Dabei sei zu beachten, dass nur ein kleiner Teil der
   freien Mitversicherung auf Kinder entfalle. .

                                                                                           eine ge-
   Es besteht Einvernehmen, dass den Fragen zur Bedeutung versicherungsfremder Leistungen
                                                                                           GKV.
   ringere Bedeutung zukommt als den Fragen zur Intensivierung des Wettbewerbs z.B. in der
                                                                                                  in der
   Diskutiert werden die Folgen unzureichender Transparenz beziiglich der Beitragsiquivalenz
   Renten- und in der gesetzlichen Krankenversicherung.
6

-7-

      Es wird angeregt, den Begriff der versicheru
                                                   ngsfremden Leistung zu vermeiden und statt
                                                                                              dessen zwi-
      schen versicherungsfremder Umverteilu
                                            ng und versicherungsimmanenter Leist
                                                                                 ung        zu differenzieren,
     Entgegengehalten wird, dass auch das Solid
                                                  aritatsprinzip immanent sein kann mit gleic
                                                                                              hen Leistungen
     fiir alle und Zahlung nach Leistungsfihigk
                                                eit.



     Diskutiert wird, ob die Vorschlage der sog.
                                                 »Rirup-Kommission“ in Hinblick auf Leist
                                                                                          ungen und Fi-
     nanzierung ausreichend dem Aquivalenz
                                           prinzip und der Transparenzanforderu
                                                                                ng entsprechen.


    Zu Seite 10, Zeilen 13/14, wird um ein
                                            anderes Beispiel als ein Studienanfiinge
                                                                                     r“ gebeten, da dieses
    an dieser Stelle skuril wirken wiirde. Dem
                                               wird entgegengehalten, dass dieses Beispi
                                                                                         el angemessen die
    Bedeutung von Anreizstrukturen herausstelle
                                                .


    Zu Seite 13 wird ausgefiihrt, dass sich die Diskussion um Effizienzs
                                                                          teigerung und Paretoverbesserung
    auf den aktuellen Stand der Literatur bezie
                                                he. Die Riickfithrung des Umlageverfahren
                                                                                           hatte die alloka-
   tive Folge, dass die gesamtwirtschafliche Kapitalbildung
                                                               gesteigert werde. Die Rentenbeitrage des
   Einzelnen fiibrten zu Anspriichen in der Zukun
                                                  ft und seien somit verzerrungsfrei. Die Verzi
                                                                                                nsung der
   impliziten Staatsschuld wiirde dagegen
                                             verzerrend wirken, da die Verzinsung
                                                                                    tber Einkommen- und
   nicht iiber Kopfsteuern finanziert wiirde
                                             . Dieser Punkt solle im Text stirker erlaut
                                                                                         ert werden. Die
   Kommission wird gebeten, die Frage
                                         n in Hinblick auf Relevanz und Verst
                                                                               indlichkeit zu tiberarbeiten.


  Dem Einwand, die heutige Generation
                                          werde beim Ubergang vom Umlage-
                                                                               zum Kapitaldeckungs-
  verfahren zusitzlich belastet und ein
                                        Systemwechsel sei aufgrund der verte
                                                                             ilungspolitisch nicht
  vertretbaren Belastung einiger Kohorten nicht mégli
                                                      ch, wird entge   gen gehalten, dass damit ver-
  bundene Verteilungsfragen zunachst
                                     offengehalten werden.



  Bezugnehmend auf Seite 13, Zeile
                                   11/ 12, wird angemerkt, dass die Wegn
                                                                         ahme von Einfihrungsge-
" winnen bei Umiagesystemen danach gestaffelt
                                              werden kénnte, wieviel diése Koho      rten an den Ein-
 fihrungsgewinnen Partizipiert hatten. Dem
                                             wird entgegnet, dass es Einfthrungsgewinne
                                                                                          gabe, solange
 die Bevélkerung wachse. Somit hatten
                                        die jetzigen Rentner alle an Einfiihrungsgew
                                                                                     innen partizipiert,
 Der Vorsitzende bittet, dieses Thema
                                      ausfithrlich in den Bericht aufzunehme
                                                                             n. Erganzt wird die
 Diskussion um die Frage, wie - aufgrund
                                          einer schrumpfenden Bevélkerung - negat
                                                                                    ive Gewinne
 beriicksichtigt werden sollten.



Die Frage der Corporate Control in
                                     Verbindung mit Kapitaldeckungsverfa
                                                                          hren wird ausfuhrlich erdr-
tert. Es wird angeregt, die Pros und
                                     Cons der Fonds (Kontrollméglichkeit
                                                                         en versus Monopolmacht) im
Text zu diskutieren,
7

-8-


                                                                                             ng von
Im letzten Absatz auf Seite 14 wird von einem Beiratsmitglied der dynamische Zusammenha
Renditeentwicklung und resultierendem Wachstum vermiBt. Diesbezilglich wird die Bitte um empiri-
sche Uberpriifung geauBert.
              AS
                                                                                              den
Zu Seite dM Awird angeregt, vor die Klammer einen Absatz zur Funktion von Wettbewerb in
sozialen Sicherungssystemen einzuftigen,

                                                                                                 nden
Die Kommission plant zu priifen, inwieweit private Verwaltungskosten teurer als die entspreche
Kosten im Umlageverfahren sind. In Anbetracht der Probleme, die sich Chile durch das Kapital- e.
 deckungsverfahren eingehandelt habe, pladiert ein Beiratsmitglied fiir eine Mischung der System
                                                                                            kénnten.
 Darauf wurde entgegnet, dass sich durch eine Mischung die Verwaltungskosten verdoppeln
                                                                                                        tine,

 VI.         Jnterne Sitzung:



 In der internen Sitzung wurde                       sit der satzungsgemaB erforderlichen Mehrheit
                                    gewahit.




  VII._- Tagesordnung der nachsten Sitzung


  I          Mitteilungen des Vorsitzenden
  il         Feststellung der Tagesordnung
  Ill.        Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
  IV          Diskussion tiber aktuelle Probleme der Finanz- und Steuerpolitik
  Vv          Gutachten .Finanzierung der Sozialversicherung*
  VI.         Diskussion fiber ein neues Thema
  VII.        Interne Sitzung: .

              (1) Zuwahl neuer Mitglieder
              (2) Arbeitsweise des Beirats
      VIL.    Tagesordnung der nachsten Sitzung
      IX.     Verschiedenes
8

te




       VOL    Verschiedenes



      Zur Vorbereitung der kommenden Tagung werden
                                                   die Mitglieder gebeten, Anregungen flir neue
      Themen an                  zu libermitteln.




     Berlin/Minster, den
                                                                24. Juni 2003



     gez.
                                                                gez.
9


                      
                        
                          
                        
                        10