2003-protokoll-nr-442

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Vertraulich
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lL     Mitteilungen des Vorsitzenden
  O.     Feststellung der Tagesordnung
1. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
Il. Interne Sitzung                                                                              ao
  Ul.     Gutachten ,Nachhaltige Finanzierung der Kranken- und Rentenversicherung*
  Iv.     Bericht fiber den Stand der Diskussion zum Thema,,Verfahren zur Feststellung und zur
          Uberwachung von Haushaltsnotlagen*
  VII.    Tagesordnung der niichsten Sitzung
  VIE.    Verschiedenes
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fame




           il.          Feststellung   der T       ord


           Auf Vorschlag ==                    wird die Tagesordnung wie folgt gedndert:


                  I    Mitteilungen des Vorsitzenden

                 Il.   Feststellung der Tagesordnung

             il. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
             IV.       Diskussion uber aktuelle Fragen zum Europdischen Stabilit
                                                                                 its- und Wachstumspakt
                 V.    Gutachten ,,.Nachhaltige Finanzierung der Kranken-
                                                                          und Rentenversicherung“
       )     VI.       Interne Sitzung

            Vil.       Kurzberichte aus den Kommissionen

           VIL.        Tagesordnung der nachsten Sitzung

            IX.        Verschiedenes
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                                       en zum Europiischen Stabilitits- und Wachstumspakt


Ein Vertreter des Ministeriums berichtet tiber das Ergebnis der Sitzung des ECOFIN-Rates am
25. November 2003 und das Verfahren im Vorfeld. Am 15. Oktober 2003 habe die Europiische
Kommission dem Rat Empfehlungen nach Art. 104 (8) und (9) EG-Vertrag vorgelegt mit dem Ziel,
dass der ECOFIN-Rat die Nichterfiillung der Ratsempfehlungen vom Januar 2003 feststelle und
Deutschland unter Verscharfung der Konsolidierungsauflagen in Verzug setze. Der ECOFIN-Rat sei
diesen Empfehlungen in seiner Sitzung am 25. November 2003 allerdings nicht gefolgt. Vielmehr
habe auch der Rat nochmals bestitigt, dass Deutschland in Erfiillung der Ratsempfehlungen vom
Januar 2003 substantielle AnpassungsmaBnahmen durchgefuhrt habe. Dartiber hinaus habe sich
Deutschland im Rahmen der Ratsschlussfolgerungen zur konsequenten Fortsetzung des Konsolidie-
rungskurses verpflichtet. Kern dieser Verpflichtung sei es, das strukturelle Defizit im Jahr 2004 um
0,6 Prozentpunkte und im Jahr 2005 um mindestens 0,5 Prozentpunkte zu reduzieren bzw. um einen
entsprechend hdheren Wert, der sicherstelle, dass das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2005 wieder
unter dem Referenzwert des EG-Vertrages lage.


 Der Vertreter des Ministeriums flirt weiter aus, dass das Verfahren nun wieder — wie bereits vom Mai
 bis zam November 2003 — ruhe. Dieser ,,.Ruhezustand“ werde in der Offentlichkeit regelmaBig
 fiilschlicherweise als ein ,,Aussetzen* des Paktes beschrieben. Tatsichlich handele es sich jedoch um
 eine explizite Stufe des Verfahrens (nach Abschnitt 3 der Verordnung 1467/97). Damit waren alle
 Regeln des Vertrages und des Paktes weiter giiltig, einschlieBlich der Verpflichtung der Kommission,
 erneut tatig zu werden und dem Rat neue Empfehlungen zu unterbreiten, falls Deutschland keine
 wirtksamen Mafinahmen ergreift.


 Aus Sicht des Vertreters des Ministeriums habe mit der Kommission weniger Dissens tiber das
 Volumen der zu erreichenden KonsolidierungsmaBnahmen bestanden, als vielmehr tiber das
 angemessene und gebotene Vorgehen im Defizitverfahren nach Art. 104 EG-Vertrag. Eine
 Verscharfung des Verfahrens wire unangemessen gewesen, da Deutschland die Auflagen der
 Empfehlungen nach Art. 104 (7) vom Januar 2003 umgesetzt habe und nur aufgrund der unerwartet
  schlechten Wirtschaftsentwicklung zum dritten mal in Folge die 3%-Grenze des EG-Vertrages
  iiberschreiten werde. Zudem sei — im Gegensatz zur Argumentation der Kommission — unter den
  gegenwartigen Gkonomischen Rahmenbedingungen nicht mit expansiven Effekten zusatzlicher
  KonsolidierungsmaBnahmen zu rechnen, da das zeitgleiche Umsetzen des umfangreichen Struktur-
  reformpakets die privaten Haushalte schon sehr stark belaste. Dieser Effekt soll durch das Vorziehen
  der Steuerreform méglichst aufgefangen werden — zusatzliche SparmaBnahmen wiirden dabei nicht zu
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    einer Starkung des Vertrauens und der Erwartungen der Haushalte
                                                                    beitragen, sonder eher zu einer
    weiteren Destabilisierung.



   AbschlieBend hebt der Vertreter des Ministeriums hervor,
                                                            dass das Vertragsziel der Vermeidung tiber-
   maBiger Defizite und die Regeln zu deren Vermeidung
                                                       sowie der Stabilitits- und Wachstumspakt
   uneingeschrinkt weiter gelten. Der Rat habe mit seiner
                                                          Entscheidung lediglich klargestellt, dass es bei
   der Anwendung des Paktes keinen Automatismus gebe. Die
                                                          einschlagigen Bestimmungen des Vertra-
   ges und des Paktes wiirden vielmehr einen Ermessensspiel
                                                            raum erdffnen, den der Rat am 25. Novem-
   ber 2003 in jeder Hinsicht regelkonform und ékonomisch sinnvoll
                                                                   genutzt habe.


  Im Anschluss an die Ausfihrungen diskutiert der Beirat
                                                         mit dem Vertreter des Hauses ausfiihrlich und
  kontrovers iiber das Vorgehen der Bundesregierung im Rahmen
                                                              der Defizitverfahren gegen
  Deutschland und Frankreich. Die Mitglieder des Beirate
                                                         s auBern sich dabei liberwiegend kritisch zum
  Ergebnis des ECOFIN-Rates vom 25. November 2003.
                                                        Es wird betont, dass die Bundesregierung
  durch ihr Vorgehen der Glaubwiirdigkeit des Stabilitatspaktes und damit der Finanzp
                                                                                        olitik in
                                                                                               i Europa
  insgesamt geschadet habe. Das Argument, dass Deutsch
                                                       land wegen der schwachen Konjunktur
  »Schuldlos gesiindigt“ habe, sei nicht stichfest, da die Bundesregierun
                                                                          g sich der tatsachlichen
 Entwicklung z.B. durch einen verstarkten Subventionsabbau aktiver hatte stellen kinnen.
                                                                                              Der
 Vertreter des Ministeriums entgegnet in diesem Zusammenhang
                                                             , dass der urspringlich geplante
 deutlich weitergehende Abbau von Subventionen und subvent
                                                           ionsahnlichen Tatbestdnden von der
 Opposition verhindert worden sei.



 Ein Mitglied des Beirats hebt hervor, dass aus seiner Sicht
                                                             ein um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte
 »gréBeres“ Konsolidierungspaket die Konjunktur
                                                nicht notwendigerweise schadigen wiirde. Der

 Vertreter des Ministeriums bezweifelt dies, weist aber zusitzli
                                                                 ch noch einmal darauf hin, dass es im
 Streit mit der Kommission.insbesondere um die Angemes
                                                          senheit des Regimes des Art. 104 (9) EG-
Vertrag gegangen sei, weniger um das Volumen des Konsolidierung
                                                                spakets an sich.


Ein Beiratsmitglied kritisiert, dass die Bundesregier
                                                      ung in den Ratsschlussfolgerungen nun das
Unterschreiten der 3%-Grenze im Jahr 2005 verbindlich
                                                           zusage. Eine solche Zusage kénne-
grundsiatzlich nicht glaubwiirdig getroffen werden
                                                   ; dariiber hinaus wiirde ein wiederholtes,,Versch
                                                                                                     ie-
ben“ solcher Zusagen die allgemeine Glaubwiirdigkeit von politischen Selbstv
                                                                             erpflichtungen
zerst6ren. Der Vertreter des Hauses stimmt dieser
                                                  Bewertung grundsitzlich zu, gibt aber gleichze
                                                                                                 itig
zu bedenken, dass die Festlegung solcher ,,Zieljahre*
                                                      in der EU insbesondere von der Kommission als
politisches Argument benutzt werde und sich die Mitglie
                                                        dstaaten dem nicht entziehen konnten. Aus
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Sicht des Finanzministeriums miisse aber das Hauptaugenmerk auf den Anpassungspfad hin zu einem
ausgeglichenen Haushalt gerichtet werden, weniger auf explizite Zieljahre.




Der Beirat bert die von der Kommission vorab verteilte iiberarbeitete Fassung des Gutachtens

»Nachhaltige Finanzierung der Renten- und Krankenversicherung“. Der im Vorfeld der Sitzung
geauBerten Anregung eines Vertreters des Ministeriums, das Gutachten stirker empirisch auszu-
tichten, kann aus Sicht der Kommission aus Kapazitiitsgriinden nicht entsprochen werden. Die

Kommission sei aber gerne bereit, diesen Aspekt in einer Diskussion mit Vertretern des Hauses zu
vertiefen.



Der Beirat stimmt dem Vorschiag                     zu, cine Redaktionskommission einzusetzen, die
auf der Grundlage der Diskussionen im Plenum die Endfassung des Gutachtens erstellen soll. Diese
Fassung soll dann dem Beirat noch einmal zur abschlieBenden Beratung vorgelegt werden.



 Der Beirat beginnt mit seinen Beratungen am Beginn des Gutachtens. Die redaktionellen Anderungen,
 die sich aus der Diskussion ergeben, sind in der Anlage zusammengestellt.


 -   Seite 3, Zeilen 2 ff.                                      ;

     Die Kommission wird gebeten, in die Aufzahlung der zentralen Anliegen des Gutachtens unter 1.

     bis 5. Stichworte aufzunehmen, die durch ihre Signalwirkung den Bezug des Gutachtens zur

     aktuellen ffentlichen Diskussion verdeutlichen. Ein Beiratsmitglied schlagt in diesem Zusam-
     menhang vor, das Stichwort ,,solidarische* (in Anfiihrungszeichen) Finanzicrung zu nennen. Ein
     anderes Mitglied spricht sich dafiir aus, als weiteren Aspekt die Arbeitsmarktproblematik
     aufzunehmen.


 -   Seite   4—9 (Abschnitt IT):

     Die Kommission wird aufgefordert, durch entsprechende Formulicrungen zu verdeutlichen, dass

     die Abschnitte I1.1.A und B primir dazu dienen, die zugrunde liegenden Skonomischen Argumen-

     tation herauszuarbeiten, wihrend die Abschnitte II.1. C bis E die Politikimplikationen dieser

     Uberlegungen aufzeigen.
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7.


    Ergénzend merkt ein Mitglied an, dass sich die Einfihrungskapit
                                                                    el auf die wesentlichen Aussagen   —
   beschrinken sollten, da viele der hier aufgezeigten Aspekte in den
                                                                      folgenden Kapitein ausfihrlich
   behandelt wiirden.


   Seiten 4 und 5:                                    ;                                           ;
   Ein Mitglied kritisiert, dass der Text von Seite 4, Zeile 17 bis
                                                                    Seite 5, Zeile 11 keinem Gliede-
   rungspunkt entspriche. Die Kommission wird aufgefordert,
                                                            das Format der Uberschriften an die

   liblichen Konventionen anzupassen.


  Seite 5. Zeile 26 ff:

  Die Kommission wird gebeten, durch eine entsprechende Erganzu
                                                                ng klarzustellen, welche
  Wahlentscheidungen gemeint seien.



  Seite 6, Zeile 10:

  Die Kommission wird entscheiden, ob der Begriff ann
                                                      e                      in der Uberschrift Zu
  Abschnitt B. ersetzt bzw. konkretisiert werden soll.


  Seite-6, Zeile 11 — 12:

 Ein Mitglied macht einen Formulierungsvorschlag zu diesem Absatz
                                                                  (siche Anlage).


 Seite 6, Zeile 30 bis Seite 7. Zeile 2:

 Ein Mitglied hinterfragt den Absatz. Nach kurzer. Diskussion
                                                              verschiedener-alternativer
 Formulierungen einigt sich der Beirat darauf, den letzten
                                                           Teilsatz zu streichen.


 Seite 7. Zeile 3:                         ;
 Ein Mitglied schligt vor, Abschnitt B um einen Schluss
                                                        absatz zu ergiinzen und macht einen
 entsprechenden Formulierungsvorschlag (siehe Anlage)
                                                      .


 Seiten
      7 und 8 (Abschnitt C):

Die Kommission wird aufgefordert, Abschnitt C um Bemerkungen
                                                             zur GRV zu erginzen.

Seite 8. Zeile 7:

Ein Mitglied regt an, die angesprochenen Elemente der sozialen
                                                               Umverteilung konkret zu nennen.

Seiten 8 und 9 (Abschnitt D):

Der Beirat erértert das Argument, dass Kinder Vorraussetzung fiir den
                                                                        Bestand eines umlage-
finanzierten Rentenversicherungssystems seien. Die Kommission
                                                              wird gebeten zu fiberlegen, an
welcher Stelle des Gutachitens dieses Argument erdrtert
                                                        werden kénnte. Ein Mitglied ktindigt ein
Minderheitsvotum an, wenn dieses Argument nicht in
                                                   das Gutachten aufgenommen werde.
7

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Der Beirat diskutiert zidem ausfihrlich iber die im Gutachten vorgeschlagene Verlagerung der
Umverteilungselemente in die Einkommensteuer. Im Beirat besteht Einvernehmen, dass das
jetzige Umverteilungssystem deutliche Verwerfungen (,,falsche Umverteilungen“) beinhalte und
dies im Gutachten zu thematisieren sei. Die Kommission wird um einen entsprechenden
Vorschlag gebeten.

Kontrovers wird allerdings diskutiert, in wleweit es grundsitzlich méglich sei, alle sozialstaat-
lichen Umverteilungselemente in die Einkommensteuer zu verlagern.                        bittet die

Kommission diesen Aspekt genaver zu priifen. Es solle im Gutachten gewiirdigt werden, dass eine
Transformation der Umverteilung in die Einkommensteuer nicht einfach sei und selbst nach einer
Systemumstellung weiterhin Spezialtransfers ndtig sein kénnten. Dariiber hinaus miissten die sich
aus einer Systemumstellung eventuell ergebenden Mehrbelastungen fiir den Bund aber den
Finanzausgleich refinanziert werden. Ein Mitglied macht einen Textvorschlag zur Erganzung von
Abschnitt D (siche Anlage).


Seiten 9 und 10 (Abschnitt E):
Ein Mitglied regt an, dass schon an dieser Stelle betont werden soll, dass die Abschaffung des
Arbeitgeberanteils Skonomisch richtig sei. Ein Mitglied der Kommission.weist darauf hin, dass
 dies an spaterer Stelle ausfihrlich thematisiert werde. Die Kommission wird gebeten, an geeig-
 neter Stelle in Abschnitt E cinen kurzen Verweis auf die spiitere Diskussion aufnehmen.


 Seite     10,   Zeilen 1] —

 Ein Mitglied der Kommission betont, dass 7Zwangsbeitrige steuerfrei gestellt sein missten. Die
 Kommission wird die Formulierung des Absatzes daraufhin tiberdenken, der Vorsitzende macht
 zudem einen konkreten Textiinderungsvorschlag (siehe Anlage).


 Seiten 16 bis 19 (Abschnitt 2):                                                                      oy,
 Die Kommission wird aufgefordert, einen Satz einzufligen, der klarstellt, dass der Aspekt
 Kapitaldeckung versus Umlageverfahren“ in diesem Kapitel am Beispiel der GRV erliutert wird.


 Seite 10, Zeile 29 ff.:

 Im ersten Absatz unter Abschnitt 2. soll darauf hingewiesen werden, dass die nachfolgenden
 Oberlegungen zum Teil auch auf die Krankenversicherung fibertragbar sind.


    cite    |      ile

  Der Beirat diskutiert iber die Riickfiihrung des Umlageverfahrens. Vor dem Satz ab Zeile 7 soll
 ein Satz eingefligt werden, der erldutert, warum die Teilsubstitution eines Umlagesystems durch
  ein Kapitaldeckungsverfahren gedanklich in zwei Teile zerlegt wird.
8

-9.-


     Seite 13. Zeile 23:

    Die Uberschrift 3C. Wirkungen der altruistischen Verbi
                                                           ndung von Eltern und Kindern“ entfillt
    volistandig und wird durch einen Uberleitungs
                                                  satz ersetzt.


    Seite 14. Zeile 3 ff:

    Ein Mitglied regt an, diese Satze verstindlicher zu formulieren. Die Kommi
                                                                                ssion wird gebeten zu
    liberlegen, ob auf den Absatz soweit méglich verzich
                                                         tet werden kann.


   Seite 14. Zeile 31 ff:

   Der Beirat diskutiert die potentiellen Wachstumseff
                                                       ekte der Einfithrung einer kapitalgedeckten
   Rentenversicherung. Ein Mitglied macht einen Formulierung
                                                             svorschlag (siehe     Anlage).

   Seite 15. Zeile 8 ff.:

   Der Beirat erwagt, ob an dieser Stélle des Gutach
                                                     tens kurzfristige Fragen der Konjunkturwirkun-
 ' gen von Reformmafinahmen diskutiert werde
                                             n sollen. Im Ergebnis spricht sich der Beirat
                                                                                           dagegen
  aus und streicht daher den gesamten
                                      Absatz.


  Seite 14 ~ 15 (Abschnitt D, alt):
                                                                                                 :
  Der Beirat diskutiert kontrovers die méglichen Verzerrungsw
                                                              irkungen der Systemumstellung bei
 der Rentenversicherung. Es besteht keine Einigk
                                                       eit tiber die Richtung des Gesamteffekts. Der
 Beirat halt es fiir richtig, die potentiellen Effekt
                                                      e des Abbaus der Umlagefinanzierung tnd des
 Aufbaus der Kapitaldeckung getrennt zu behand
                                                     eln. Es sollte dann aber ein Abschnitt zum
 Gesamteffekt eingeftigt werden, der eine offene
                                                      Abwagung der verschiedenen Argumente enthalt
                                                                                                     ,
 die fiir bzw. gegen einen positiven Gesamteffekt
                                                        sprechen. Die Kommission-wird gebeten, einen
 entsprechenden Formulierungsvorschlag vorzulegen.


 Seite I      ile 21:

 Der Beirat diskutiert ebenfalls kontrovers die
                                                Existenz eines allgemeinen historischen Trends
                                                                                               hin
 zam Umiageverfahren. Der Vorsitzende macht
                                                 einen Vorschlag zur Abschwachung der Aussa
                                                                                               ge
 im Gutachten (siche Anlage).


 Seite 18. Zeilen 22 — 24:

Ein Mitglied regt an, die in Zeile 23 genannten ,,geeig
                                                        neten Institutionen“ zu konkretisieren. Ein
Mitglied schligt die .Verfassungsrechtliche Absic
                                                  herung des Kapitaldeckungsverfahrens“ als eine
solche Institution vor. Die Kommission wird
                                            gebeten, diesen und andere mégliche Vorsch
                                                                                       lage zu
ptiifen.


Seite 19. Zeilen 4~ 10:
                                                                  .
Die Kommission wird aufgefordert, den Absat
                                            z von Zeile 4 bis Zeile 10 um einen Schlusssatz
                                                                                            zu
9

-10-



       erginzen, der deutlich macht, dass der hier thematisierte Aspekt mglicher Risiken und die daraus
       resultierende Notwendigkeit einer geeigneten Regulierung in der aktuellen politischen Debatte
       bisher zu wenig Beachtung finden.


-            iten    19 —        chnitt   TD:

        Der Beirat erdrtert, ob der Begriff Birgerversicherung sich ausschlieBlich auf die GKV bezieht
        oder ob er auch in Verbindung mit der GRV zu verwenden sei. Er verstandigt sich darauf, den
        Begriff Biirgerversicherung im umfassenden Sinne zu verwenden und so im Gutachten einzu-
        fihren. Die Kommission wird gebeten, zu iiberdenken, an welcher Stelle der Begriff eingefihrt
        und im Sinne des Beirats definiert werden soll.


~       Seite 20. Zeile 14:

        Der Beirat schlieBt seine Beratungen am Ende des Abschnittes III.1 ,,Starkung der Beitragsbezo-
        genheit der Rente“.



Ein Mitglied tbergibt                           ein Minderheitsvotum, welches in der nachsten Sitzung des
Beirats behandelt werden soll.




VL__                Interne Sitzung



    Der Beirat berit intern iiber seine Arbeitsweise.




    Vil.__          Kurzberichte aus den Kommissionen


                                                              berichtet, dass die Kommission am
    11. Dezember 2003 getagt habe. Ziel sei es, den von ihr erstellten Entwurf zum Thema
    ,Haushaltsnotlagen* dem Beirat in der Januarsitzung in tiberarbeiteter Form vorzulegen. Sollte die
    Uberarbcitung bis zu diesem Termin nicht gelingen, kénnten die Beratungen des Beirates anhand des
    alten Entwurfes geftihrt werden. Dariiber hinaus wird vorgeschlagen, den Titel in ,,Haushaltskrisen im
    Bundesstaat‘ zu andern.


                                                                                                  berichtet,

     dass sich die Kommission mit der Anfrage des Beirates befasst habe, mit einem Brief des Beirates an
     den Bundesfinanzminister die Position des Sachverstiindigenrates zur Steuerpolitik zu unterstiitzen.
     Die Kommission hat sich gegen diesen Vorschlag entschieden, da eine ausreichend fundierte Ausein-
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