2003-protokoll-nr-442
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
hoep_beira_8_03.doc Vertraulich
lL Mitteilungen des Vorsitzenden O. Feststellung der Tagesordnung 1. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Il. Interne Sitzung ao Ul. Gutachten ,Nachhaltige Finanzierung der Kranken- und Rentenversicherung* Iv. Bericht fiber den Stand der Diskussion zum Thema,,Verfahren zur Feststellung und zur Uberwachung von Haushaltsnotlagen* VII. Tagesordnung der niichsten Sitzung VIE. Verschiedenes
fame il. Feststellung der T ord Auf Vorschlag == wird die Tagesordnung wie folgt gedndert: I Mitteilungen des Vorsitzenden Il. Feststellung der Tagesordnung il. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Diskussion uber aktuelle Fragen zum Europdischen Stabilit its- und Wachstumspakt V. Gutachten ,,.Nachhaltige Finanzierung der Kranken- und Rentenversicherung“ ) VI. Interne Sitzung Vil. Kurzberichte aus den Kommissionen VIL. Tagesordnung der nachsten Sitzung IX. Verschiedenes
-4- en zum Europiischen Stabilitits- und Wachstumspakt Ein Vertreter des Ministeriums berichtet tiber das Ergebnis der Sitzung des ECOFIN-Rates am 25. November 2003 und das Verfahren im Vorfeld. Am 15. Oktober 2003 habe die Europiische Kommission dem Rat Empfehlungen nach Art. 104 (8) und (9) EG-Vertrag vorgelegt mit dem Ziel, dass der ECOFIN-Rat die Nichterfiillung der Ratsempfehlungen vom Januar 2003 feststelle und Deutschland unter Verscharfung der Konsolidierungsauflagen in Verzug setze. Der ECOFIN-Rat sei diesen Empfehlungen in seiner Sitzung am 25. November 2003 allerdings nicht gefolgt. Vielmehr habe auch der Rat nochmals bestitigt, dass Deutschland in Erfiillung der Ratsempfehlungen vom Januar 2003 substantielle AnpassungsmaBnahmen durchgefuhrt habe. Dartiber hinaus habe sich Deutschland im Rahmen der Ratsschlussfolgerungen zur konsequenten Fortsetzung des Konsolidie- rungskurses verpflichtet. Kern dieser Verpflichtung sei es, das strukturelle Defizit im Jahr 2004 um 0,6 Prozentpunkte und im Jahr 2005 um mindestens 0,5 Prozentpunkte zu reduzieren bzw. um einen entsprechend hdheren Wert, der sicherstelle, dass das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2005 wieder unter dem Referenzwert des EG-Vertrages lage. Der Vertreter des Ministeriums flirt weiter aus, dass das Verfahren nun wieder — wie bereits vom Mai bis zam November 2003 — ruhe. Dieser ,,.Ruhezustand“ werde in der Offentlichkeit regelmaBig fiilschlicherweise als ein ,,Aussetzen* des Paktes beschrieben. Tatsichlich handele es sich jedoch um eine explizite Stufe des Verfahrens (nach Abschnitt 3 der Verordnung 1467/97). Damit waren alle Regeln des Vertrages und des Paktes weiter giiltig, einschlieBlich der Verpflichtung der Kommission, erneut tatig zu werden und dem Rat neue Empfehlungen zu unterbreiten, falls Deutschland keine wirtksamen Mafinahmen ergreift. Aus Sicht des Vertreters des Ministeriums habe mit der Kommission weniger Dissens tiber das Volumen der zu erreichenden KonsolidierungsmaBnahmen bestanden, als vielmehr tiber das angemessene und gebotene Vorgehen im Defizitverfahren nach Art. 104 EG-Vertrag. Eine Verscharfung des Verfahrens wire unangemessen gewesen, da Deutschland die Auflagen der Empfehlungen nach Art. 104 (7) vom Januar 2003 umgesetzt habe und nur aufgrund der unerwartet schlechten Wirtschaftsentwicklung zum dritten mal in Folge die 3%-Grenze des EG-Vertrages iiberschreiten werde. Zudem sei — im Gegensatz zur Argumentation der Kommission — unter den gegenwartigen Gkonomischen Rahmenbedingungen nicht mit expansiven Effekten zusatzlicher KonsolidierungsmaBnahmen zu rechnen, da das zeitgleiche Umsetzen des umfangreichen Struktur- reformpakets die privaten Haushalte schon sehr stark belaste. Dieser Effekt soll durch das Vorziehen der Steuerreform méglichst aufgefangen werden — zusatzliche SparmaBnahmen wiirden dabei nicht zu
-5- einer Starkung des Vertrauens und der Erwartungen der Haushalte beitragen, sonder eher zu einer weiteren Destabilisierung. AbschlieBend hebt der Vertreter des Ministeriums hervor, dass das Vertragsziel der Vermeidung tiber- maBiger Defizite und die Regeln zu deren Vermeidung sowie der Stabilitits- und Wachstumspakt uneingeschrinkt weiter gelten. Der Rat habe mit seiner Entscheidung lediglich klargestellt, dass es bei der Anwendung des Paktes keinen Automatismus gebe. Die einschlagigen Bestimmungen des Vertra- ges und des Paktes wiirden vielmehr einen Ermessensspiel raum erdffnen, den der Rat am 25. Novem- ber 2003 in jeder Hinsicht regelkonform und ékonomisch sinnvoll genutzt habe. Im Anschluss an die Ausfihrungen diskutiert der Beirat mit dem Vertreter des Hauses ausfiihrlich und kontrovers iiber das Vorgehen der Bundesregierung im Rahmen der Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich. Die Mitglieder des Beirate s auBern sich dabei liberwiegend kritisch zum Ergebnis des ECOFIN-Rates vom 25. November 2003. Es wird betont, dass die Bundesregierung durch ihr Vorgehen der Glaubwiirdigkeit des Stabilitatspaktes und damit der Finanzp olitik in i Europa insgesamt geschadet habe. Das Argument, dass Deutsch land wegen der schwachen Konjunktur »Schuldlos gesiindigt“ habe, sei nicht stichfest, da die Bundesregierun g sich der tatsachlichen Entwicklung z.B. durch einen verstarkten Subventionsabbau aktiver hatte stellen kinnen. Der Vertreter des Ministeriums entgegnet in diesem Zusammenhang , dass der urspringlich geplante deutlich weitergehende Abbau von Subventionen und subvent ionsahnlichen Tatbestdnden von der Opposition verhindert worden sei. Ein Mitglied des Beirats hebt hervor, dass aus seiner Sicht ein um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte »gréBeres“ Konsolidierungspaket die Konjunktur nicht notwendigerweise schadigen wiirde. Der Vertreter des Ministeriums bezweifelt dies, weist aber zusitzli ch noch einmal darauf hin, dass es im Streit mit der Kommission.insbesondere um die Angemes senheit des Regimes des Art. 104 (9) EG- Vertrag gegangen sei, weniger um das Volumen des Konsolidierung spakets an sich. Ein Beiratsmitglied kritisiert, dass die Bundesregier ung in den Ratsschlussfolgerungen nun das Unterschreiten der 3%-Grenze im Jahr 2005 verbindlich zusage. Eine solche Zusage kénne- grundsiatzlich nicht glaubwiirdig getroffen werden ; dariiber hinaus wiirde ein wiederholtes,,Versch ie- ben“ solcher Zusagen die allgemeine Glaubwiirdigkeit von politischen Selbstv erpflichtungen zerst6ren. Der Vertreter des Hauses stimmt dieser Bewertung grundsitzlich zu, gibt aber gleichze itig zu bedenken, dass die Festlegung solcher ,,Zieljahre* in der EU insbesondere von der Kommission als politisches Argument benutzt werde und sich die Mitglie dstaaten dem nicht entziehen konnten. Aus
-6- Sicht des Finanzministeriums miisse aber das Hauptaugenmerk auf den Anpassungspfad hin zu einem ausgeglichenen Haushalt gerichtet werden, weniger auf explizite Zieljahre. Der Beirat bert die von der Kommission vorab verteilte iiberarbeitete Fassung des Gutachtens »Nachhaltige Finanzierung der Renten- und Krankenversicherung“. Der im Vorfeld der Sitzung geauBerten Anregung eines Vertreters des Ministeriums, das Gutachten stirker empirisch auszu- tichten, kann aus Sicht der Kommission aus Kapazitiitsgriinden nicht entsprochen werden. Die Kommission sei aber gerne bereit, diesen Aspekt in einer Diskussion mit Vertretern des Hauses zu vertiefen. Der Beirat stimmt dem Vorschiag zu, cine Redaktionskommission einzusetzen, die auf der Grundlage der Diskussionen im Plenum die Endfassung des Gutachtens erstellen soll. Diese Fassung soll dann dem Beirat noch einmal zur abschlieBenden Beratung vorgelegt werden. Der Beirat beginnt mit seinen Beratungen am Beginn des Gutachtens. Die redaktionellen Anderungen, die sich aus der Diskussion ergeben, sind in der Anlage zusammengestellt. - Seite 3, Zeilen 2 ff. ; Die Kommission wird gebeten, in die Aufzahlung der zentralen Anliegen des Gutachtens unter 1. bis 5. Stichworte aufzunehmen, die durch ihre Signalwirkung den Bezug des Gutachtens zur aktuellen ffentlichen Diskussion verdeutlichen. Ein Beiratsmitglied schlagt in diesem Zusam- menhang vor, das Stichwort ,,solidarische* (in Anfiihrungszeichen) Finanzicrung zu nennen. Ein anderes Mitglied spricht sich dafiir aus, als weiteren Aspekt die Arbeitsmarktproblematik aufzunehmen. - Seite 4—9 (Abschnitt IT): Die Kommission wird aufgefordert, durch entsprechende Formulicrungen zu verdeutlichen, dass die Abschnitte I1.1.A und B primir dazu dienen, die zugrunde liegenden Skonomischen Argumen- tation herauszuarbeiten, wihrend die Abschnitte II.1. C bis E die Politikimplikationen dieser Uberlegungen aufzeigen.
7. Ergénzend merkt ein Mitglied an, dass sich die Einfihrungskapit el auf die wesentlichen Aussagen — beschrinken sollten, da viele der hier aufgezeigten Aspekte in den folgenden Kapitein ausfihrlich behandelt wiirden. Seiten 4 und 5: ; ; Ein Mitglied kritisiert, dass der Text von Seite 4, Zeile 17 bis Seite 5, Zeile 11 keinem Gliede- rungspunkt entspriche. Die Kommission wird aufgefordert, das Format der Uberschriften an die liblichen Konventionen anzupassen. Seite 5. Zeile 26 ff: Die Kommission wird gebeten, durch eine entsprechende Erganzu ng klarzustellen, welche Wahlentscheidungen gemeint seien. Seite 6, Zeile 10: Die Kommission wird entscheiden, ob der Begriff ann e in der Uberschrift Zu Abschnitt B. ersetzt bzw. konkretisiert werden soll. Seite-6, Zeile 11 — 12: Ein Mitglied macht einen Formulierungsvorschlag zu diesem Absatz (siche Anlage). Seite 6, Zeile 30 bis Seite 7. Zeile 2: Ein Mitglied hinterfragt den Absatz. Nach kurzer. Diskussion verschiedener-alternativer Formulierungen einigt sich der Beirat darauf, den letzten Teilsatz zu streichen. Seite 7. Zeile 3: ; Ein Mitglied schligt vor, Abschnitt B um einen Schluss absatz zu ergiinzen und macht einen entsprechenden Formulierungsvorschlag (siehe Anlage) . Seiten 7 und 8 (Abschnitt C): Die Kommission wird aufgefordert, Abschnitt C um Bemerkungen zur GRV zu erginzen. Seite 8. Zeile 7: Ein Mitglied regt an, die angesprochenen Elemente der sozialen Umverteilung konkret zu nennen. Seiten 8 und 9 (Abschnitt D): Der Beirat erértert das Argument, dass Kinder Vorraussetzung fiir den Bestand eines umlage- finanzierten Rentenversicherungssystems seien. Die Kommission wird gebeten zu fiberlegen, an welcher Stelle des Gutachitens dieses Argument erdrtert werden kénnte. Ein Mitglied ktindigt ein Minderheitsvotum an, wenn dieses Argument nicht in das Gutachten aufgenommen werde.
-8- Der Beirat diskutiert zidem ausfihrlich iber die im Gutachten vorgeschlagene Verlagerung der Umverteilungselemente in die Einkommensteuer. Im Beirat besteht Einvernehmen, dass das jetzige Umverteilungssystem deutliche Verwerfungen (,,falsche Umverteilungen“) beinhalte und dies im Gutachten zu thematisieren sei. Die Kommission wird um einen entsprechenden Vorschlag gebeten. Kontrovers wird allerdings diskutiert, in wleweit es grundsitzlich méglich sei, alle sozialstaat- lichen Umverteilungselemente in die Einkommensteuer zu verlagern. bittet die Kommission diesen Aspekt genaver zu priifen. Es solle im Gutachten gewiirdigt werden, dass eine Transformation der Umverteilung in die Einkommensteuer nicht einfach sei und selbst nach einer Systemumstellung weiterhin Spezialtransfers ndtig sein kénnten. Dariiber hinaus miissten die sich aus einer Systemumstellung eventuell ergebenden Mehrbelastungen fiir den Bund aber den Finanzausgleich refinanziert werden. Ein Mitglied macht einen Textvorschlag zur Erganzung von Abschnitt D (siche Anlage). Seiten 9 und 10 (Abschnitt E): Ein Mitglied regt an, dass schon an dieser Stelle betont werden soll, dass die Abschaffung des Arbeitgeberanteils Skonomisch richtig sei. Ein Mitglied der Kommission.weist darauf hin, dass dies an spaterer Stelle ausfihrlich thematisiert werde. Die Kommission wird gebeten, an geeig- neter Stelle in Abschnitt E cinen kurzen Verweis auf die spiitere Diskussion aufnehmen. Seite 10, Zeilen 1] — Ein Mitglied der Kommission betont, dass 7Zwangsbeitrige steuerfrei gestellt sein missten. Die Kommission wird die Formulierung des Absatzes daraufhin tiberdenken, der Vorsitzende macht zudem einen konkreten Textiinderungsvorschlag (siehe Anlage). Seiten 16 bis 19 (Abschnitt 2): oy, Die Kommission wird aufgefordert, einen Satz einzufligen, der klarstellt, dass der Aspekt Kapitaldeckung versus Umlageverfahren“ in diesem Kapitel am Beispiel der GRV erliutert wird. Seite 10, Zeile 29 ff.: Im ersten Absatz unter Abschnitt 2. soll darauf hingewiesen werden, dass die nachfolgenden Oberlegungen zum Teil auch auf die Krankenversicherung fibertragbar sind. cite | ile Der Beirat diskutiert iber die Riickfiihrung des Umlageverfahrens. Vor dem Satz ab Zeile 7 soll ein Satz eingefligt werden, der erldutert, warum die Teilsubstitution eines Umlagesystems durch ein Kapitaldeckungsverfahren gedanklich in zwei Teile zerlegt wird.
-9.- Seite 13. Zeile 23: Die Uberschrift 3C. Wirkungen der altruistischen Verbi ndung von Eltern und Kindern“ entfillt volistandig und wird durch einen Uberleitungs satz ersetzt. Seite 14. Zeile 3 ff: Ein Mitglied regt an, diese Satze verstindlicher zu formulieren. Die Kommi ssion wird gebeten zu liberlegen, ob auf den Absatz soweit méglich verzich tet werden kann. Seite 14. Zeile 31 ff: Der Beirat diskutiert die potentiellen Wachstumseff ekte der Einfithrung einer kapitalgedeckten Rentenversicherung. Ein Mitglied macht einen Formulierung svorschlag (siehe Anlage). Seite 15. Zeile 8 ff.: Der Beirat erwagt, ob an dieser Stélle des Gutach tens kurzfristige Fragen der Konjunkturwirkun- ' gen von Reformmafinahmen diskutiert werde n sollen. Im Ergebnis spricht sich der Beirat dagegen aus und streicht daher den gesamten Absatz. Seite 14 ~ 15 (Abschnitt D, alt): : Der Beirat diskutiert kontrovers die méglichen Verzerrungsw irkungen der Systemumstellung bei der Rentenversicherung. Es besteht keine Einigk eit tiber die Richtung des Gesamteffekts. Der Beirat halt es fiir richtig, die potentiellen Effekt e des Abbaus der Umlagefinanzierung tnd des Aufbaus der Kapitaldeckung getrennt zu behand eln. Es sollte dann aber ein Abschnitt zum Gesamteffekt eingeftigt werden, der eine offene Abwagung der verschiedenen Argumente enthalt , die fiir bzw. gegen einen positiven Gesamteffekt sprechen. Die Kommission-wird gebeten, einen entsprechenden Formulierungsvorschlag vorzulegen. Seite I ile 21: Der Beirat diskutiert ebenfalls kontrovers die Existenz eines allgemeinen historischen Trends hin zam Umiageverfahren. Der Vorsitzende macht einen Vorschlag zur Abschwachung der Aussa ge im Gutachten (siche Anlage). Seite 18. Zeilen 22 — 24: Ein Mitglied regt an, die in Zeile 23 genannten ,,geeig neten Institutionen“ zu konkretisieren. Ein Mitglied schligt die .Verfassungsrechtliche Absic herung des Kapitaldeckungsverfahrens“ als eine solche Institution vor. Die Kommission wird gebeten, diesen und andere mégliche Vorsch lage zu ptiifen. Seite 19. Zeilen 4~ 10: . Die Kommission wird aufgefordert, den Absat z von Zeile 4 bis Zeile 10 um einen Schlusssatz zu
-10- erginzen, der deutlich macht, dass der hier thematisierte Aspekt mglicher Risiken und die daraus resultierende Notwendigkeit einer geeigneten Regulierung in der aktuellen politischen Debatte bisher zu wenig Beachtung finden. - iten 19 — chnitt TD: Der Beirat erdrtert, ob der Begriff Birgerversicherung sich ausschlieBlich auf die GKV bezieht oder ob er auch in Verbindung mit der GRV zu verwenden sei. Er verstandigt sich darauf, den Begriff Biirgerversicherung im umfassenden Sinne zu verwenden und so im Gutachten einzu- fihren. Die Kommission wird gebeten, zu iiberdenken, an welcher Stelle der Begriff eingefihrt und im Sinne des Beirats definiert werden soll. ~ Seite 20. Zeile 14: Der Beirat schlieBt seine Beratungen am Ende des Abschnittes III.1 ,,Starkung der Beitragsbezo- genheit der Rente“. Ein Mitglied tbergibt ein Minderheitsvotum, welches in der nachsten Sitzung des Beirats behandelt werden soll. VL__ Interne Sitzung Der Beirat berit intern iiber seine Arbeitsweise. Vil.__ Kurzberichte aus den Kommissionen berichtet, dass die Kommission am 11. Dezember 2003 getagt habe. Ziel sei es, den von ihr erstellten Entwurf zum Thema ,Haushaltsnotlagen* dem Beirat in der Januarsitzung in tiberarbeiteter Form vorzulegen. Sollte die Uberarbcitung bis zu diesem Termin nicht gelingen, kénnten die Beratungen des Beirates anhand des alten Entwurfes geftihrt werden. Dariiber hinaus wird vorgeschlagen, den Titel in ,,Haushaltskrisen im Bundesstaat‘ zu andern. berichtet, dass sich die Kommission mit der Anfrage des Beirates befasst habe, mit einem Brief des Beirates an den Bundesfinanzminister die Position des Sachverstiindigenrates zur Steuerpolitik zu unterstiitzen. Die Kommission hat sich gegen diesen Vorschlag entschieden, da eine ausreichend fundierte Ausein-