2004-protokoll-nr-443

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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                                                                                                       Vertraulich®
                                               Niederschrif
                                                         1/04
                                                            t
                             r 443, T:              Wi                ichen Beira:

                                    im   Bun              jum       Fi         nm
                                           im 1          nu,
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Es wird ausdriicklich
                    — inshesondere im Hinblick auf die Disku
                                                             ssion mit Gasten und die Verteilung
~ aufden Vertraulich-Vermerk hingew                                                              von Unterlagen
                                    iesen.
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B.    Tagesordnung



L       Mitteilungen des Vorsitzenden
18      Feststellung der Tagesordnung
il.     Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
IV. _ Diskussion mit           iiber aktuelle Fragen der Finanz- und Steuerpolitik
Vv.              ,
      Gutachten Nachhalti ge Finanzierung der Kranken- und Rentenversicherung*
VI. _ Erste Diskussion zam Thema ,,Haushaltskrisen im Bundesstaat (ehem. ,,.Verfahren zur
        Feststellung und zur Uberwachung von Haushaltsnotlagen“)
s       Tagesordnung der nachsten Sitzung
VIII.   Verschiedenes
2

i.      Feststellung der Tagesordnung



 Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form gebilligt.




 iil.    Bemerkungen zum Protokoll



Ca bites die durch technische Probleme bedingte verspitete Ubersendung des Protokolls
 zu entschuldigen. Technische Probleme seien auch der Grund
                                                            fir die falsche Nummerierung unter
 B. Tagesordnung auf Seite 2 des Protokolls.




EONS se dem Beira: S
                   BS ies aEa
VOr.      .




bekraftigt seine Zusage, den Beirat haufiger als in der Vergangenheit zu besuchen. Er
betont, dass das Ministerium auf den Austausch mit der Wissensc
                                                                haft groBen Wert lege. In diesem
Zusammenhang berichtet er iiber die geplante Errichtung eines
                                                              ,,Arbeitskreises Finanzwissenschaft",
mit dem das Ziel verfolgt werde, auf Arbeitsebene ein Netzwe
                                                             rk zur Diskussion aktueller finanzpoliti-
scher Themen zu etablieren. Seine eigene Erfahrung habe ihm
                                                            gezeigt, dass der Kontakt mit der Wis-
senschaft nach ..dem Einstieg“ in das Ministerium schnell
                                                          abnehme. Mit dem Arbeitskreis sollten die
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Kontakte zwischen jungen Nachwuchsdkonomen und jiingeren Beamten des Hauses intensiviert
werden, Der Arbeitskreis solle zundchst aus einem tiberschaubaren Kreis von 10 - 15 Mitglieder
bestehen.



Zum Einstieg in die Diskussion tragt              liber aktuelle Fragen der Finanz- und Steuerpolitik
vor. Er bittet vorweg um Verstiindnis, dass er dem gemeinsamen Mittagessen mit                   nicht
vorgreifen wolle und deshalb z.B. nicht detailliert auf den Europdischen Stabilitits- und Wachstums-
pakt eingehen werde.



Zur wirtschaftlichen Lage fuhrt          aus, dass die globale Entwicklung, die vom Aufschwung
in den USA und Asien getragen werde, Anlass zu Optimismus gebe. Gleichwohl sahe man Risiken
z.B. aufgrund des Twin-Defizites in den USA.


Am 15. Januar habe das Statistische Bundesamt seine erste Berechnung zur Entwicklung des
deutschen BIP im Jahr 2003 verdffentlicht (- 0,1%). Dieser Wert sei zum jetzigen Zeitpunkt allerdings
noch mit gewissen Unsicherheiten behaftet. Hervorzuheben sei aber, dass im Verlauf des vergangenen
Jahres ein klarer Aufwartstrend zu verzeichnen gewesen ware. Wahrend die Auftragseingange weiter
zunahmen, bereite der Inlandskonsum immer noch Sorge. Auf dem Arbeitsmarkt sei zwar keine kon-
junkturbedingte Erholung zu erkennen; leichte Verbesserungen ergiiben sich jedoch durch die ersten
 Wirkungen der auf den Weg gebrachten Reformvorhaben.


 Gegenwirtig werde der Jahreswirtschaftsbericht abgestimmt. Fiir das laufende Jahr erwarte die Bun-
 desregierung fiir das BIP ein reales Wachstum zwischen 1,5 % und 2 %; dies entspriache auch den
 Prognosen der Institute, die sich in einem Spektrum von 1,4 % bis 1,8 % bewegen wiirden.


            erliutert die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat.
 Als Hintergrundinformation werden ,,Finanziibersichten zu den Stevergesetzen im Vermittlungsver-
 fahren“ verteilt.



 Zum Thema Subventionsabbau verweist                   darauf. dass die Eigenheimzulage nach wie vor
 die groBte Steuervergiinstigung sei. Bei einer volistandigen Abschaffung wiirden allen Gebietskirper-
 schaften betrichtliche Mehreinnahmen zuflieBen. Die prozentuale Kiirzung aller Subventionen, wie
 z.B. bei der Umsetzung der Koch-Stein-Vorschlige in weiten Teilen geschehen,
 bringe weit weniger als die Abschaffung der Eigenheimzulage.


 Zum Maastricht-Defizit erlautert               dass Deutschland sich im ECOFIN-Rat am
            -
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   25. November des vergangenen Jahres verpflichtet
                                                    habe, im Jahr 2005 die 3%-Defizitgrenze wieder
                                                                                                   zu
   unterschreiten. Hinsichtlich des strukturellen
                                                  Defizits fiihre das Ergebnis des Vermittlungs
                                                                                                ausschusses
   fiir 2004 zu einer gewissen Entspannung, daflir
                                                   werde der Abbauschritt in 2005 etwas geringer
                                                                                                 aus-
   fallen.



   Zum Nachtraghaushalt 2003 hebt:               Ahervor, dass das vorlaufige Ist der Nettokreditaufn
                                                                                                      ahme
   des Bundes mit rd. 39 Mrd. € deutlich unter dem
                                                   im Spatherbst des vergangenen Jahres erwarteten
  Wert liege (43,4 Mrd. €). Damit sei auch das
                                               Rekordniveau des Jahres 1996 nicht iberschritte
                                                                                               n wor-
  den. Zum Staatsdefizit agen zurzeit nur vorlau
                                                 fige Berechnungen vor. Das Statistische Bunde
                                                                                               samt
  habe einen Wert von 4,0 % errechnet: hierbei sei
                                                   allerdings das Ist-Ergebnis des Nachtragshaushalt
  noch nicht beriicksichtigt.




  Zum Alterseinkinftegesetz unterstreicht
                                                        dass hiermit die nachgelagerte Besteuerung auf
  den Weg gebracht worden sei, die der Beirat bereits
                                                      in einem Gutachten aus dem Jahr 1986 empfohlen
  habe. Das Gesetz muss nach einem Urteil des Bundes
                                                      verfassungsgerichtes zum |. Januar 2005 in
  Kraft treten.



 Zur zukiinftigen Subventionspolitik der Bundes
                                                regierung verweist                auf die Eckpunkte eines
 Kabinettbeschlusses aus dem Oktober 2003. Im
                                                   Gegensatz zu den Steuervergiinstigungen unterl
                                                                                                    igen
 Finanzhilfen einer starkeren parlamentarischen
                                                  Kontrolle. Deshalb solle gepriift werden, inwiew
                                                                                                   eit
 Steuervergtinstigungen in Finanzhilfen tiberfi
                                                hrt werden koénnen. Zukiinftig sollten - wenn
                                                                                              iiberhaupt -
 hur noch Finanzhilfen gewahrt werden. Fiir
                                            die Finanzhilfen gelte nunmehr generell, dass
                                                                                          sie degres-
 siv und befristet gewahrt werden und eine Erfolg
                                                  skontrolle méglich sein miisse.



Zur aktuellen Diskussion zur Bekimpfung der
                                            Schwarzarbeit erlautert                 ‘dass die Staérkung
des Unrechtsbewusstseins im Vordergrun
                                          d stehen miisse. Hervorzuheben sei, dass
                                                                                   das fiir die Arbeit-
geberseite einfache Verfahren zu einer tatsdc
                                              hlichen Mehrbelastung in Hohe von nur rd.
                                                                                         3 % fiihre.


Unter Bezugnahme auf Forderungen nach
                                      einer weiteren Steuerreform unterstreicht
                                                                                                  ‘dass
im Hinblick auf die europaischen Verpflicht
                                            ungen gegenwartig keine zusatzlichen Hausha
                                                                                        ltsbelastun-
gen darstellbar seien. Im Ubrigen wiirde
                                         auch eine durch den Abbau von Vergiinstigu
                                                                                    ngen .gegenfi-
nanzierte* Senkung der Steuersitze am Anfan
                                             g ,,ein Loch reifen*. Wahrend namlich die
                                                                                       Entlastungs-
wirkung praktisch sofort wirke, wiirde sich
                                            der Abbau der Vergiinstigungen erst nach und
                                                                                         nach nieder-
schlagen.
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           berichtet, dass die Ministerprasidentenkonferenz (MPK) die F inanzministerkonferenz.
(FMK) aufgefordert habe, bis zur Februarmitte die einzelnen Vorschlage zur Reform des
Steuersystems nebeneinander zu stellen, zu vergleichen und zu bewerten. Untersucht wiirden die
Modelle von CDU, CSU und FDP, der Vorschlag von Kirchhof, der Vorschlag von Lang sowie das
Modell des SVR. Die Kriterien, nach denen die Modelle bewertet wiirden, waren u.a.: Steuervereinfa-
chung, Rechtsformncutralitat, Verfassungskonformitat, Rechtskontinuitat, Administrierbarkeit und
Reduzierung der Streitanfilligkeit, aber auch 6konomische Kriterien wie Auswirkungen auf
Wachstum und Beschiftigung, Standoriqualitit sowie Finanzierungsneutralitat.


In der anschlieBenden Diskussion gibt ein Beiratsmitglied seinen Eindruck wieder, dass insbesondere
Steuergesetze schlechter als in der Vergangenheit vorbereitet wiirden.           gibt hierzu zu
Bedenken, dass sich der Austausch von Informationen in den letzten Jahren immer mehr beschleunigt
habe. Im Ergebnis bestiinde weniger Zeit zur Erarbeitung von Gesetzesentwiirfen. Aber auch die
Begleitung durch die Medien flihre dazu, dass der Eindruck einer stindig Nachbesserung entstche.
Offentliche Diskussionen zu finanz- und steuerpolitischen Konzepten beg&nnen mittlerweile schon bei
der Erarbeitung erster, hdufig interner Entwiirfe, die selbstverstandlich bereits in einer friihen Phase
mit Experten, z.B. der Wissenschaft und Verbiinden, erdrtert und als Resultat solcher Erérterungen
dann auch geiindert wiirden. Dariiber hinaus flihre auch die erforderliche Suche nach Kompromissen
mit dem Bundesrat im Vermittlungsausschuss mitunter zu fachlich suboptimalen Ergebnissen.


            begriiBt das Angebot                           dem Ministerium als “Sparringspartner* zu
 dienen. Dies mtisse nicht immer im Plenum des Beirats crfolgen, denkbar sei es auch, mit cinzelnen
 Mitgliedern bestimmte Themen zu erdrtern.



 Ein Beiratsmitglied hebt hervor, dass es wesentlich séi, die Kompetenzen von Bund und Liandern zu
 entflechten.            weist darauf hin, dass es - auch im Zusammenhang mit der Féderalismus-
 kommission - aus Sicht des Ministeriums darum gehen miisse, die Aufgaben und Verantwortungen der
 einzelnen staatlichen Ebenen klarer abzugrenzen.


 Ein anderes Beiratsmitglied fragt nach, ob es Vorstellungen zur Stirkung der Rolle des Finanz-
 planungsrates gebe. Dem entgegnet                dass eine starkere Rolle des Finanzplanungsrates
 angesichts der politischen Konstellation gegenwartig nicht zu erreichen sei. Neben dem Finanz-
 planungsrat gabe es aber eine Reihe von Gremien und Koordinierungsméglichkeiten zwischen dem
 Bund und den Landern.



  Auf die Frage, welche Fortschritte es beim Tragfuhigkeitsbericht gabe, antwortet ein Vertreter des
6

=7=



 Ministeriums, dass man die Vorarbeiten hierzu in Auftrag gegeben habe. Der Bericht solle Mitte des

 Jahres vorgelegt werden.



 Hinsichtlich der Finanzierung der Systeme der Sozialen Sicherung unterstreicht                   dass es
 hierzu keine Umfinanzierungsdebatte geben diirfe, sondern vielmehr eine Senkung der Ausgaben im

 Vordergrund stehen miisse.



 Der Diskussion mit                folgt auf Einladung von                  ein gemeinsames Mittag-

 essen mit den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirates,                * -betont einleitend, dass er
 an einer Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Beirat interessiert sei. Die Unabhangigkeit des

 Beirats stehe nicht in Frage. Nichts sei jedoch so gut, dass es nicht verbessert werden

 kénne. Mitarbeiter des Hauses sollten zusammen mit dem Beirat hiertiber die Diskussion fortfihren.



 AnschlieBend geht er auf einige aktuelle finanz- und steuerpolitische Themen ein. Hinsichtlich der

 Diskussion um eine Reform des Steuersystems verweist er darauf, dass sich das Staatsdefizit im Jahr

2003 nach den ersten amtlichen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes auf 86 Mrd. € belaufen

habe. Dies zeige deutlich, dass kein Spielraum fir zusatzliche Entlastungen bestehe, zumal das Ziel

eines ausgeglichen Haushaltes weiterhin Gtiltigkeit habe. Es miisse um eine Vereinfachung des

Steuersystems gehen, insbesondere gelte es beim Abbau von Steuervergtinstigungen weiter voranzu-

kommen. So sei z.B. der im Vermittlungsausschuss gefundene Kompromiss zur Eigenheimzulage

unzureichend; diese Steuervergiinstigung miisse vollstandig abgebaut werden.



Im Hinblick auf die Subventionspolitik der Bundesregierung spricht sich                      prinzipiell

gegen die so genannte ,,Rasenmahermethode* aus. Auch der Vorschlag der

              habe im Ubrigen nicht alle Subventionen bzw. subventionsahnliche Tatbestinde
erfasst; cinzelne Bereich seien von vornherein ausgenommen worden. Fiir Subventionen miisse

zukiinftig verstarkt der Grundsatz gelten, dass sie nur degressiv und befristet gewahrt werden. Dies

habe das Bundeskabinett im Ubrigen durch einen entsprechenden Kabinettbeschluss bekraftigt.



               _betont, dass es beim Abbau von Steuervergiinstigungen einer Ubergangsphase

bediirfe, um Verwerfungen zu vermeiden. Generell gelte, dass das man das Steuerrecht nicht von

einem Tag auf den anderen dndern konne.
                      €




Zum europaischen Stabilitats- und Wachstumspakt unterstreicht -               _   +, seine Haltung, dass

dieser nicht gedindert, sondern gemeinsam von allen EU-Finanzministern pragmatisch angewandt

werden solle. Wesentlich sei insbesondere, dass die Miigliedsstaaten der Eurozone nicht zu einer
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prozyklischen Finanzpolitik gedriingt wirden.




Mit Bezug auf dic Beschliisse des ECOFIN-Rates vom 25. November 2003 unterstreicht

         dass die Zustandigkeit fur die Finanz- und Wirtschafispolitik bei den einzelnen Mitgliedstaaten

liege. Dementsprechend ist der Ministerratrat das im Vertragstext vorgesehene entscheidende

Gremium. Dies habe die Kommission allerdings anders gesehen und die Zusammenarbeit mit dem Rat

verweigert, indem sie selber keine neue mehrheitsfahige Empfehlung gegeben habe. Es gehe hier

- dass sei mehr als deutlich geworden - um eine interinstitutionelle Machtfrage. Er verweist in diesem

Zusammenhang auch auf die Kommissionsvorschlage flir eine europdische Verfassung. Die

Kommission strebe an, dass ihre Vorschlage zukiinftig nur noch einstimmig abgelehnt werden k6nnen.


Hinsichtlich der Diskussionen zur Reform des Féderalismus unterstreicht                     dass es zum

gegenwartigen Zeitpunkt sein vordringliches Ziel sei, die Effizienz der Steuerverwaltung zu erhdhen.

Denkbar ware eine Bundessteuerverwaltung. Die Entflechtung der Zustandigkeiten in der Steuer-

gesetzgebung bleibe zwar auf der politischen Agenda, stehe jetzt aber nicht im Mittelpunkt der

Diskussionen.




V.        Gutachten    .Nachhaltige Finanzierung    der Kranken- und Rentenyersicherung*



Zur weiteren Behandlung des Gutachtens beschlieBt der Beirat mit groBer Mehrheit folgendes

Verfahren:

     e   In dieser Sitzung diskutiert der Beirat die Vorlage von Seite 20, Zeile 16 bis zum Ende.

     ¢   Die Kommission wird zur Februar- Sitzung ein vollstindig iiberarbeitetes Gutachten vorlegen,
         liber dessen Gesamttenor dann im Beirat abgestimmt wird. Dabei sollen auch eventuelle

         Minderheitsvoten beriicksichtigt werden.

     ¢   Danach haben die Beiratsmitglieder zwei Wochen Zeit zur schriftlichen Stellungnahme.

     ®   In der Februar-Sitzung wird cine Redaktionskommission eingesetzt, die auf der Grundlage der

         schriftlichen Stellungnahmen die Endfassung des Gutachtens erstellt.

     ¢   In der April-Sitzung erfolgt die endgiiltige Abstimmung tiber das Gutachten.



Der Beirat setzt die Beratung des Entwurfs des Gutachtens auf Scite 20, Zeile 16 fort.

Zu den redaktionellen Anderungen, die sich aus der Diskussion ergeben haben, vgl. Anlage.



-    Seite 20. Zeile 30:

     Einige Beiratsmitglieder hegen Zweifel, ob Personen in der Nahe des Renteneintrittsalters

     tatsichlich Informationen tiber ihre erwartete ,,.Restlebenszeit“ haben. Dem entgegnet ein Kom-
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  missionsmitglied, dass es hierzu eine Reihe empirischer Untersuchungen gebe. Die Ausfiihrungen

  im Gutachtenentwurf seien das ,,Destillat* einer Vielzahl von Aufsitzen zu diesem Thema.



 Die Kommission wird darum gebeten, den Aspekt entsprechend einzufithren und den Satz in

 Zeile 30 mit einer   Formulierung wie z.B. ,,Verschiedene empirische Untersuchungen weisen

 darauf hin, dass Personen...‘ za beginnen. Dariiber hinaus wird die Kommission gebeten, das

 Wort ,,Restlebenszeit“ durch ein anderes Wort zu ersetzen.




 Seite 21. Zeilen 6 bis 9 und Zeilen 11 bis 15:

 Die Kommission wird um die Einfiigung eines kldrenden Satzes gebeten, der den Zusammenhang

 zwischen beiden Passagen besser verdeutlicht.



 Seite 23:

 Ein Beiratsmitglied hebt hervor, dass das Gesundheitswesen einerseits eine Branche mit hoher

 Wachstumsdynamik und Wertschépfung sei. Diese Branche sei anderseits aber auch durch viele

 Fehlanreize gekennzeichnet. Die Lohnbezogenheit der Versicherungsbeitrage fiihre zu

 Verzerrungen auf dem Arbeits- und auf dem Produktmarkt. Diese Verzerrungen lieBen sich nur

 durch den Wettbewerb der Versicherungsunternehmen beseitigen. So sollte es den Krankenkassen

zum Beispiel erlaubt werden, die freie Arzt- und Krankenhauswahl einzuschrinken und als

vertikal integrierte Unternehmen miteinander in Wettbewerb zu treten. Nur dann kénne der Wett-

bewerb dafiir sorgen, dass die Kosten der Leistungen unverfilscht weiter gegeben werden. Auch

diese Argumentation sprache gegen die Lohnbezogenheit der Krankenkassenbeitrage und fiir ein

Kopfpauschalensystem.



Ein Kommissionsmitglied unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass es sich beim

vorliegenden Gutachten um ein Finanzierungsgutachten und nicht um ein Wettbewerbs- oder

Gesundheitsgutachten handle. Den liberwiegend gesundheitsékonomischen Vorschlagen diirfe

deshalb kein zu grofer Platz eingeriumt werden.



Das Kommissionsmitglied weist darauf hin, dass in Deutschland ein ,,Ubernahmeverbot“ bestehe,

wonach es den Krankenkassen nicht erlaubt ist, eigene Arzte anzustellen bzw. eigene Kranken-

hauser zu betreiben. Anders sei es z.B. in den USA, wo sich der Versicherungsnehmer mit der

Wahl fiir eine Versicherung auch fiir ein Arztenetzwerk entscheide. Hier sei im Zusammenhang

mit den Health-maintenance-Organisationen in den 90er-Jahren ein Riickgang der Kosten zu

verzeichnen gewesen. Diese Tendenz sei in der jiingeren Vergangenheit allerdings nicht mehr zu

beobachten.
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Im Ubrigen sehe das GK V-Modernisierungsgesetz (GMG) nunmehr Gesundheitszentren vor;
damit wiirden in Deutschland Leistung und Finanzierung in einen engeren Zusammenhang

gebracht. Dariiber hinaus fithre das Hausarztmodell zu einer Einschrankung der Wahl freiheit.


Als Ergebnis einer ausfiihrlichen Diskussion wird die Kommission gebeten, die Aspekte ,,Aus-
schlussprinzip* und ,,Wettbewerb als Entdeckungsverfahren* zu beriicksichtigen und in diesem

Zusammenhang das Beispiel der Health-maintenance-Organisationen anzufiihren. Die Kommis-

sion wird priifen, welche Stelle hierfiir geeignet erscheint.



Seite 24, Zeilen 19 bis 29:

Ein Beiratsmitglied regt an, das Aquivalenzprinzip deutlicher herauszuarbeiten. Im Prinzip sei
eine an Risikoklassen orientierte Aquivalenz der Beitrige méglich. Es gabe aber - auch aus
politischer Sicht - Argumente, die gegen solche Pramien und damit fir Pauschalen sprachen.



Seite 25, Zeilen 14 bis 21:

Die Kommission wird gebeten, den Aspekt ,,berwalzung“ starker zu problematisieren und die
Ausfihrungen in den Zeilen 16 bis 21 zur Dienstleistungsbranche zu prazisieren.



Ein Vertreter des Ministeriums weist darauf hin, dass die angesprochenen Wachstumspotentiale

im Dienstleistungsbereich von der Art der Finanzierung der erforderlichen Transferleistungen fiir

den sozialen Ausgleich bzw. UmverteilungsmaSnahmen beeinflusst wiirden. Bei

Steuerfinanzierung seien negative Wachstumseffekte gegenzurechnen. Er regt an, dass sich der

Beirat zu Finanzierungsfragen auBert. Es seien im Ubrigen aber auch zu erwartende Effizienz-
gewinne zu beriicksichtigen. In diesem Zusammenhang weist ein Beiratsmitglied darauf hin, dass

es in Deutschland im Gesundheitsbereich - z.B. im Vergleich zu den USA oder zur Schweiz -

Hinweise auf die Verschwendung von Ressourcen gebe. Darauf erwidert ein Mitglied der

Kommission, dass bei der Effizienzmessung nicht nur Kosten-, sondern auch Qualitatsgesichts-

punkte in die Uberlegungen einbezogen werden miissten.


Im Laufe dieser Diskussion bittet ein Beiratsmitglied die Kommission, die steuerliche Behand-

lung des gegenwirtigen Arbeitgeberbeitrages zu thematisieren, der entsprechend der

Empfehlungen des Gutachtens auf Seite 23. Zeile 26 zukiinftig dem Bruttolohn zugeschlagen

werden solle.
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