2004-protokoll-nr-443
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
west_beirat_0104,doc Vertraulich® Niederschrif 1/04 t r 443, T: Wi ichen Beira: im Bun jum Fi nm im 1 nu, . a . Fi Es wird ausdriicklich — inshesondere im Hinblick auf die Disku ssion mit Gasten und die Verteilung ~ aufden Vertraulich-Vermerk hingew von Unterlagen iesen.
B. Tagesordnung L Mitteilungen des Vorsitzenden 18 Feststellung der Tagesordnung il. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. _ Diskussion mit iiber aktuelle Fragen der Finanz- und Steuerpolitik Vv. , Gutachten Nachhalti ge Finanzierung der Kranken- und Rentenversicherung* VI. _ Erste Diskussion zam Thema ,,Haushaltskrisen im Bundesstaat (ehem. ,,.Verfahren zur Feststellung und zur Uberwachung von Haushaltsnotlagen“) s Tagesordnung der nachsten Sitzung VIII. Verschiedenes
i. Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form gebilligt. iil. Bemerkungen zum Protokoll Ca bites die durch technische Probleme bedingte verspitete Ubersendung des Protokolls zu entschuldigen. Technische Probleme seien auch der Grund fir die falsche Nummerierung unter B. Tagesordnung auf Seite 2 des Protokolls. EONS se dem Beira: S BS ies aEa VOr. . bekraftigt seine Zusage, den Beirat haufiger als in der Vergangenheit zu besuchen. Er betont, dass das Ministerium auf den Austausch mit der Wissensc haft groBen Wert lege. In diesem Zusammenhang berichtet er iiber die geplante Errichtung eines ,,Arbeitskreises Finanzwissenschaft", mit dem das Ziel verfolgt werde, auf Arbeitsebene ein Netzwe rk zur Diskussion aktueller finanzpoliti- scher Themen zu etablieren. Seine eigene Erfahrung habe ihm gezeigt, dass der Kontakt mit der Wis- senschaft nach ..dem Einstieg“ in das Ministerium schnell abnehme. Mit dem Arbeitskreis sollten die
-4- Kontakte zwischen jungen Nachwuchsdkonomen und jiingeren Beamten des Hauses intensiviert werden, Der Arbeitskreis solle zundchst aus einem tiberschaubaren Kreis von 10 - 15 Mitglieder bestehen. Zum Einstieg in die Diskussion tragt liber aktuelle Fragen der Finanz- und Steuerpolitik vor. Er bittet vorweg um Verstiindnis, dass er dem gemeinsamen Mittagessen mit nicht vorgreifen wolle und deshalb z.B. nicht detailliert auf den Europdischen Stabilitits- und Wachstums- pakt eingehen werde. Zur wirtschaftlichen Lage fuhrt aus, dass die globale Entwicklung, die vom Aufschwung in den USA und Asien getragen werde, Anlass zu Optimismus gebe. Gleichwohl sahe man Risiken z.B. aufgrund des Twin-Defizites in den USA. Am 15. Januar habe das Statistische Bundesamt seine erste Berechnung zur Entwicklung des deutschen BIP im Jahr 2003 verdffentlicht (- 0,1%). Dieser Wert sei zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch mit gewissen Unsicherheiten behaftet. Hervorzuheben sei aber, dass im Verlauf des vergangenen Jahres ein klarer Aufwartstrend zu verzeichnen gewesen ware. Wahrend die Auftragseingange weiter zunahmen, bereite der Inlandskonsum immer noch Sorge. Auf dem Arbeitsmarkt sei zwar keine kon- junkturbedingte Erholung zu erkennen; leichte Verbesserungen ergiiben sich jedoch durch die ersten Wirkungen der auf den Weg gebrachten Reformvorhaben. Gegenwirtig werde der Jahreswirtschaftsbericht abgestimmt. Fiir das laufende Jahr erwarte die Bun- desregierung fiir das BIP ein reales Wachstum zwischen 1,5 % und 2 %; dies entspriache auch den Prognosen der Institute, die sich in einem Spektrum von 1,4 % bis 1,8 % bewegen wiirden. erliutert die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat. Als Hintergrundinformation werden ,,Finanziibersichten zu den Stevergesetzen im Vermittlungsver- fahren“ verteilt. Zum Thema Subventionsabbau verweist darauf. dass die Eigenheimzulage nach wie vor die groBte Steuervergiinstigung sei. Bei einer volistandigen Abschaffung wiirden allen Gebietskirper- schaften betrichtliche Mehreinnahmen zuflieBen. Die prozentuale Kiirzung aller Subventionen, wie z.B. bei der Umsetzung der Koch-Stein-Vorschlige in weiten Teilen geschehen, bringe weit weniger als die Abschaffung der Eigenheimzulage. Zum Maastricht-Defizit erlautert dass Deutschland sich im ECOFIN-Rat am -
-5- 25. November des vergangenen Jahres verpflichtet habe, im Jahr 2005 die 3%-Defizitgrenze wieder zu unterschreiten. Hinsichtlich des strukturellen Defizits fiihre das Ergebnis des Vermittlungs ausschusses fiir 2004 zu einer gewissen Entspannung, daflir werde der Abbauschritt in 2005 etwas geringer aus- fallen. Zum Nachtraghaushalt 2003 hebt: Ahervor, dass das vorlaufige Ist der Nettokreditaufn ahme des Bundes mit rd. 39 Mrd. € deutlich unter dem im Spatherbst des vergangenen Jahres erwarteten Wert liege (43,4 Mrd. €). Damit sei auch das Rekordniveau des Jahres 1996 nicht iberschritte n wor- den. Zum Staatsdefizit agen zurzeit nur vorlau fige Berechnungen vor. Das Statistische Bunde samt habe einen Wert von 4,0 % errechnet: hierbei sei allerdings das Ist-Ergebnis des Nachtragshaushalt noch nicht beriicksichtigt. Zum Alterseinkinftegesetz unterstreicht dass hiermit die nachgelagerte Besteuerung auf den Weg gebracht worden sei, die der Beirat bereits in einem Gutachten aus dem Jahr 1986 empfohlen habe. Das Gesetz muss nach einem Urteil des Bundes verfassungsgerichtes zum |. Januar 2005 in Kraft treten. Zur zukiinftigen Subventionspolitik der Bundes regierung verweist auf die Eckpunkte eines Kabinettbeschlusses aus dem Oktober 2003. Im Gegensatz zu den Steuervergiinstigungen unterl igen Finanzhilfen einer starkeren parlamentarischen Kontrolle. Deshalb solle gepriift werden, inwiew eit Steuervergtinstigungen in Finanzhilfen tiberfi hrt werden koénnen. Zukiinftig sollten - wenn iiberhaupt - hur noch Finanzhilfen gewahrt werden. Fiir die Finanzhilfen gelte nunmehr generell, dass sie degres- siv und befristet gewahrt werden und eine Erfolg skontrolle méglich sein miisse. Zur aktuellen Diskussion zur Bekimpfung der Schwarzarbeit erlautert ‘dass die Staérkung des Unrechtsbewusstseins im Vordergrun d stehen miisse. Hervorzuheben sei, dass das fiir die Arbeit- geberseite einfache Verfahren zu einer tatsdc hlichen Mehrbelastung in Hohe von nur rd. 3 % fiihre. Unter Bezugnahme auf Forderungen nach einer weiteren Steuerreform unterstreicht ‘dass im Hinblick auf die europaischen Verpflicht ungen gegenwartig keine zusatzlichen Hausha ltsbelastun- gen darstellbar seien. Im Ubrigen wiirde auch eine durch den Abbau von Vergiinstigu ngen .gegenfi- nanzierte* Senkung der Steuersitze am Anfan g ,,ein Loch reifen*. Wahrend namlich die Entlastungs- wirkung praktisch sofort wirke, wiirde sich der Abbau der Vergiinstigungen erst nach und nach nieder- schlagen.
-6- berichtet, dass die Ministerprasidentenkonferenz (MPK) die F inanzministerkonferenz. (FMK) aufgefordert habe, bis zur Februarmitte die einzelnen Vorschlage zur Reform des Steuersystems nebeneinander zu stellen, zu vergleichen und zu bewerten. Untersucht wiirden die Modelle von CDU, CSU und FDP, der Vorschlag von Kirchhof, der Vorschlag von Lang sowie das Modell des SVR. Die Kriterien, nach denen die Modelle bewertet wiirden, waren u.a.: Steuervereinfa- chung, Rechtsformncutralitat, Verfassungskonformitat, Rechtskontinuitat, Administrierbarkeit und Reduzierung der Streitanfilligkeit, aber auch 6konomische Kriterien wie Auswirkungen auf Wachstum und Beschiftigung, Standoriqualitit sowie Finanzierungsneutralitat. In der anschlieBenden Diskussion gibt ein Beiratsmitglied seinen Eindruck wieder, dass insbesondere Steuergesetze schlechter als in der Vergangenheit vorbereitet wiirden. gibt hierzu zu Bedenken, dass sich der Austausch von Informationen in den letzten Jahren immer mehr beschleunigt habe. Im Ergebnis bestiinde weniger Zeit zur Erarbeitung von Gesetzesentwiirfen. Aber auch die Begleitung durch die Medien flihre dazu, dass der Eindruck einer stindig Nachbesserung entstche. Offentliche Diskussionen zu finanz- und steuerpolitischen Konzepten beg&nnen mittlerweile schon bei der Erarbeitung erster, hdufig interner Entwiirfe, die selbstverstandlich bereits in einer friihen Phase mit Experten, z.B. der Wissenschaft und Verbiinden, erdrtert und als Resultat solcher Erérterungen dann auch geiindert wiirden. Dariiber hinaus flihre auch die erforderliche Suche nach Kompromissen mit dem Bundesrat im Vermittlungsausschuss mitunter zu fachlich suboptimalen Ergebnissen. begriiBt das Angebot dem Ministerium als “Sparringspartner* zu dienen. Dies mtisse nicht immer im Plenum des Beirats crfolgen, denkbar sei es auch, mit cinzelnen Mitgliedern bestimmte Themen zu erdrtern. Ein Beiratsmitglied hebt hervor, dass es wesentlich séi, die Kompetenzen von Bund und Liandern zu entflechten. weist darauf hin, dass es - auch im Zusammenhang mit der Féderalismus- kommission - aus Sicht des Ministeriums darum gehen miisse, die Aufgaben und Verantwortungen der einzelnen staatlichen Ebenen klarer abzugrenzen. Ein anderes Beiratsmitglied fragt nach, ob es Vorstellungen zur Stirkung der Rolle des Finanz- planungsrates gebe. Dem entgegnet dass eine starkere Rolle des Finanzplanungsrates angesichts der politischen Konstellation gegenwartig nicht zu erreichen sei. Neben dem Finanz- planungsrat gabe es aber eine Reihe von Gremien und Koordinierungsméglichkeiten zwischen dem Bund und den Landern. Auf die Frage, welche Fortschritte es beim Tragfuhigkeitsbericht gabe, antwortet ein Vertreter des
=7= Ministeriums, dass man die Vorarbeiten hierzu in Auftrag gegeben habe. Der Bericht solle Mitte des Jahres vorgelegt werden. Hinsichtlich der Finanzierung der Systeme der Sozialen Sicherung unterstreicht dass es hierzu keine Umfinanzierungsdebatte geben diirfe, sondern vielmehr eine Senkung der Ausgaben im Vordergrund stehen miisse. Der Diskussion mit folgt auf Einladung von ein gemeinsames Mittag- essen mit den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirates, * -betont einleitend, dass er an einer Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Beirat interessiert sei. Die Unabhangigkeit des Beirats stehe nicht in Frage. Nichts sei jedoch so gut, dass es nicht verbessert werden kénne. Mitarbeiter des Hauses sollten zusammen mit dem Beirat hiertiber die Diskussion fortfihren. AnschlieBend geht er auf einige aktuelle finanz- und steuerpolitische Themen ein. Hinsichtlich der Diskussion um eine Reform des Steuersystems verweist er darauf, dass sich das Staatsdefizit im Jahr 2003 nach den ersten amtlichen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes auf 86 Mrd. € belaufen habe. Dies zeige deutlich, dass kein Spielraum fir zusatzliche Entlastungen bestehe, zumal das Ziel eines ausgeglichen Haushaltes weiterhin Gtiltigkeit habe. Es miisse um eine Vereinfachung des Steuersystems gehen, insbesondere gelte es beim Abbau von Steuervergtinstigungen weiter voranzu- kommen. So sei z.B. der im Vermittlungsausschuss gefundene Kompromiss zur Eigenheimzulage unzureichend; diese Steuervergiinstigung miisse vollstandig abgebaut werden. Im Hinblick auf die Subventionspolitik der Bundesregierung spricht sich prinzipiell gegen die so genannte ,,Rasenmahermethode* aus. Auch der Vorschlag der habe im Ubrigen nicht alle Subventionen bzw. subventionsahnliche Tatbestinde erfasst; cinzelne Bereich seien von vornherein ausgenommen worden. Fiir Subventionen miisse zukiinftig verstarkt der Grundsatz gelten, dass sie nur degressiv und befristet gewahrt werden. Dies habe das Bundeskabinett im Ubrigen durch einen entsprechenden Kabinettbeschluss bekraftigt. _betont, dass es beim Abbau von Steuervergiinstigungen einer Ubergangsphase bediirfe, um Verwerfungen zu vermeiden. Generell gelte, dass das man das Steuerrecht nicht von einem Tag auf den anderen dndern konne. € Zum europaischen Stabilitats- und Wachstumspakt unterstreicht - _ +, seine Haltung, dass dieser nicht gedindert, sondern gemeinsam von allen EU-Finanzministern pragmatisch angewandt werden solle. Wesentlich sei insbesondere, dass die Miigliedsstaaten der Eurozone nicht zu einer
prozyklischen Finanzpolitik gedriingt wirden. Mit Bezug auf dic Beschliisse des ECOFIN-Rates vom 25. November 2003 unterstreicht dass die Zustandigkeit fur die Finanz- und Wirtschafispolitik bei den einzelnen Mitgliedstaaten liege. Dementsprechend ist der Ministerratrat das im Vertragstext vorgesehene entscheidende Gremium. Dies habe die Kommission allerdings anders gesehen und die Zusammenarbeit mit dem Rat verweigert, indem sie selber keine neue mehrheitsfahige Empfehlung gegeben habe. Es gehe hier - dass sei mehr als deutlich geworden - um eine interinstitutionelle Machtfrage. Er verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Kommissionsvorschlage flir eine europdische Verfassung. Die Kommission strebe an, dass ihre Vorschlage zukiinftig nur noch einstimmig abgelehnt werden k6nnen. Hinsichtlich der Diskussionen zur Reform des Féderalismus unterstreicht dass es zum gegenwartigen Zeitpunkt sein vordringliches Ziel sei, die Effizienz der Steuerverwaltung zu erhdhen. Denkbar ware eine Bundessteuerverwaltung. Die Entflechtung der Zustandigkeiten in der Steuer- gesetzgebung bleibe zwar auf der politischen Agenda, stehe jetzt aber nicht im Mittelpunkt der Diskussionen. V. Gutachten .Nachhaltige Finanzierung der Kranken- und Rentenyersicherung* Zur weiteren Behandlung des Gutachtens beschlieBt der Beirat mit groBer Mehrheit folgendes Verfahren: e In dieser Sitzung diskutiert der Beirat die Vorlage von Seite 20, Zeile 16 bis zum Ende. ¢ Die Kommission wird zur Februar- Sitzung ein vollstindig iiberarbeitetes Gutachten vorlegen, liber dessen Gesamttenor dann im Beirat abgestimmt wird. Dabei sollen auch eventuelle Minderheitsvoten beriicksichtigt werden. ¢ Danach haben die Beiratsmitglieder zwei Wochen Zeit zur schriftlichen Stellungnahme. ® In der Februar-Sitzung wird cine Redaktionskommission eingesetzt, die auf der Grundlage der schriftlichen Stellungnahmen die Endfassung des Gutachtens erstellt. ¢ In der April-Sitzung erfolgt die endgiiltige Abstimmung tiber das Gutachten. Der Beirat setzt die Beratung des Entwurfs des Gutachtens auf Scite 20, Zeile 16 fort. Zu den redaktionellen Anderungen, die sich aus der Diskussion ergeben haben, vgl. Anlage. - Seite 20. Zeile 30: Einige Beiratsmitglieder hegen Zweifel, ob Personen in der Nahe des Renteneintrittsalters tatsichlich Informationen tiber ihre erwartete ,,.Restlebenszeit“ haben. Dem entgegnet ein Kom-
-9- missionsmitglied, dass es hierzu eine Reihe empirischer Untersuchungen gebe. Die Ausfiihrungen im Gutachtenentwurf seien das ,,Destillat* einer Vielzahl von Aufsitzen zu diesem Thema. Die Kommission wird darum gebeten, den Aspekt entsprechend einzufithren und den Satz in Zeile 30 mit einer Formulierung wie z.B. ,,Verschiedene empirische Untersuchungen weisen darauf hin, dass Personen...‘ za beginnen. Dariiber hinaus wird die Kommission gebeten, das Wort ,,Restlebenszeit“ durch ein anderes Wort zu ersetzen. Seite 21. Zeilen 6 bis 9 und Zeilen 11 bis 15: Die Kommission wird um die Einfiigung eines kldrenden Satzes gebeten, der den Zusammenhang zwischen beiden Passagen besser verdeutlicht. Seite 23: Ein Beiratsmitglied hebt hervor, dass das Gesundheitswesen einerseits eine Branche mit hoher Wachstumsdynamik und Wertschépfung sei. Diese Branche sei anderseits aber auch durch viele Fehlanreize gekennzeichnet. Die Lohnbezogenheit der Versicherungsbeitrage fiihre zu Verzerrungen auf dem Arbeits- und auf dem Produktmarkt. Diese Verzerrungen lieBen sich nur durch den Wettbewerb der Versicherungsunternehmen beseitigen. So sollte es den Krankenkassen zum Beispiel erlaubt werden, die freie Arzt- und Krankenhauswahl einzuschrinken und als vertikal integrierte Unternehmen miteinander in Wettbewerb zu treten. Nur dann kénne der Wett- bewerb dafiir sorgen, dass die Kosten der Leistungen unverfilscht weiter gegeben werden. Auch diese Argumentation sprache gegen die Lohnbezogenheit der Krankenkassenbeitrage und fiir ein Kopfpauschalensystem. Ein Kommissionsmitglied unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass es sich beim vorliegenden Gutachten um ein Finanzierungsgutachten und nicht um ein Wettbewerbs- oder Gesundheitsgutachten handle. Den liberwiegend gesundheitsékonomischen Vorschlagen diirfe deshalb kein zu grofer Platz eingeriumt werden. Das Kommissionsmitglied weist darauf hin, dass in Deutschland ein ,,Ubernahmeverbot“ bestehe, wonach es den Krankenkassen nicht erlaubt ist, eigene Arzte anzustellen bzw. eigene Kranken- hauser zu betreiben. Anders sei es z.B. in den USA, wo sich der Versicherungsnehmer mit der Wahl fiir eine Versicherung auch fiir ein Arztenetzwerk entscheide. Hier sei im Zusammenhang mit den Health-maintenance-Organisationen in den 90er-Jahren ein Riickgang der Kosten zu verzeichnen gewesen. Diese Tendenz sei in der jiingeren Vergangenheit allerdings nicht mehr zu beobachten.
-10- Im Ubrigen sehe das GK V-Modernisierungsgesetz (GMG) nunmehr Gesundheitszentren vor; damit wiirden in Deutschland Leistung und Finanzierung in einen engeren Zusammenhang gebracht. Dariiber hinaus fithre das Hausarztmodell zu einer Einschrankung der Wahl freiheit. Als Ergebnis einer ausfiihrlichen Diskussion wird die Kommission gebeten, die Aspekte ,,Aus- schlussprinzip* und ,,Wettbewerb als Entdeckungsverfahren* zu beriicksichtigen und in diesem Zusammenhang das Beispiel der Health-maintenance-Organisationen anzufiihren. Die Kommis- sion wird priifen, welche Stelle hierfiir geeignet erscheint. Seite 24, Zeilen 19 bis 29: Ein Beiratsmitglied regt an, das Aquivalenzprinzip deutlicher herauszuarbeiten. Im Prinzip sei eine an Risikoklassen orientierte Aquivalenz der Beitrige méglich. Es gabe aber - auch aus politischer Sicht - Argumente, die gegen solche Pramien und damit fir Pauschalen sprachen. Seite 25, Zeilen 14 bis 21: Die Kommission wird gebeten, den Aspekt ,,berwalzung“ starker zu problematisieren und die Ausfihrungen in den Zeilen 16 bis 21 zur Dienstleistungsbranche zu prazisieren. Ein Vertreter des Ministeriums weist darauf hin, dass die angesprochenen Wachstumspotentiale im Dienstleistungsbereich von der Art der Finanzierung der erforderlichen Transferleistungen fiir den sozialen Ausgleich bzw. UmverteilungsmaSnahmen beeinflusst wiirden. Bei Steuerfinanzierung seien negative Wachstumseffekte gegenzurechnen. Er regt an, dass sich der Beirat zu Finanzierungsfragen auBert. Es seien im Ubrigen aber auch zu erwartende Effizienz- gewinne zu beriicksichtigen. In diesem Zusammenhang weist ein Beiratsmitglied darauf hin, dass es in Deutschland im Gesundheitsbereich - z.B. im Vergleich zu den USA oder zur Schweiz - Hinweise auf die Verschwendung von Ressourcen gebe. Darauf erwidert ein Mitglied der Kommission, dass bei der Effizienzmessung nicht nur Kosten-, sondern auch Qualitatsgesichts- punkte in die Uberlegungen einbezogen werden miissten. Im Laufe dieser Diskussion bittet ein Beiratsmitglied die Kommission, die steuerliche Behand- lung des gegenwirtigen Arbeitgeberbeitrages zu thematisieren, der entsprechend der Empfehlungen des Gutachtens auf Seite 23. Zeile 26 zukiinftig dem Bruttolohn zugeschlagen werden solle.